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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • teiliT Offline
    teiliT Offline
    teili
    schrieb am zuletzt editiert von
    #5221

    @ vS

    "Falls es eine quotierte Erstattung im Dez gibt kannst du die Differenz zum Erlangten als Insolvenzforderung beim vorl. Insolvenzverwalter anmelden."

    Wie kommst Du zu dieser Aussage?

    Wer bei KAERA bedient wurde, ist durch.
    Das Thema Insolvenz ist nach den Übernahmen vom Tisch ... oder irre ich da?

    Es fehlen KAERA ca. 300, 400, 500 Mio. (?)

    Ich erwarte nicht, daß der Staat 1 Mrd. gibt.

    MfG Teili

    https://m.youtube.com/watch?v=5kVTLl2fDcs

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #5222

      Ja, teili ... du irrst - fundamental.
      Last not least Kaera fehlt überhaupt nichts, das ist der Abwickler.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • teiliT Offline
        teiliT Offline
        teili
        schrieb am zuletzt editiert von teili
        #5223

        @ vS

        hast Du alles gelesen/verstanden?

        KAERA übernahm die Abwicklung. Unstrittig.
        Es fehlt Geld um alle auszuzahlen. Richtig?
        Was meinst Du damit?:

        "Falls es eine quotierte Erstattung im Dez gibt kannst du die Differenz zum Erlangten als Insolvenzforderung beim vorl. Insolvenzverwalter anmelden."

        Bist Du eventuell im Irrtum?

        MfG Teili

        https://m.youtube.com/watch?v=5kVTLl2fDcs

        towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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        • teiliT teili

          @ vS

          hast Du alles gelesen/verstanden?

          KAERA übernahm die Abwicklung. Unstrittig.
          Es fehlt Geld um alle auszuzahlen. Richtig?
          Was meinst Du damit?:

          "Falls es eine quotierte Erstattung im Dez gibt kannst du die Differenz zum Erlangten als Insolvenzforderung beim vorl. Insolvenzverwalter anmelden."

          Bist Du eventuell im Irrtum?

          MfG Teili

          towi1802T Offline
          towi1802T Offline
          towi1802
          schrieb am zuletzt editiert von
          #5224

          Du irrst.
          Hinsichtlich berechtigter Ansprüche, die nicht von Zurich bedient werden können, hast Du einen Anspruch gegen Deinen RV, der nunmehr vom IV vertreten wird. Bei dem kannst Du Deine Ansprüche anmelden. Ob und wie viel Du bekommst steht nach Jahren fest. Gilt prinzipiell für jedes Insolvenzverfahren und muss daher hier nicht weiter vertieft werden.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ReimAniR Offline
            ReimAniR Offline
            ReimAni
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5225

            Vielen Dank für die Antworten und teili du verwechselst da was 😞 leider

            hakuna matata ✌️

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Ender999E Offline
              Ender999E Offline
              Ender999
              schrieb am zuletzt editiert von
              #5226

              Hallo,

              ich frage mich, wie in folgender Situation vourzugehen ist: wir haben sowohl das Chargeback eingeleitet und bei der Kaera unseren Anspruch geltend gemacht.....nehmen wir an, der Chargeback klappt definitv.....was muss man der Kaera mitteilen?

              2. Frage..Bucher un Öger GmbH...wird die Gesellschaft unter dieser Firmierung fortgefürt, sodass hier jur. betrachtet nie Insolvenz eröffnet wurde sondern nur beantragt wurde

              danke für ein feedbak

              towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Ender999E Ender999

                Hallo,

                ich frage mich, wie in folgender Situation vourzugehen ist: wir haben sowohl das Chargeback eingeleitet und bei der Kaera unseren Anspruch geltend gemacht.....nehmen wir an, der Chargeback klappt definitv.....was muss man der Kaera mitteilen?

                2. Frage..Bucher un Öger GmbH...wird die Gesellschaft unter dieser Firmierung fortgefürt, sodass hier jur. betrachtet nie Insolvenz eröffnet wurde sondern nur beantragt wurde

                danke für ein feedbak

                towi1802T Offline
                towi1802T Offline
                towi1802
                schrieb am zuletzt editiert von towi1802
                #5227

                @ender999 sagte:

                ....nehmen wir an, der Chargeback klappt definitv.....

                Finde den Fehler!

                Und ohne detaillierte Kenntnis der Chargebackbedingungen Deines KK-Anbieters kann Dir keiner verbindlich weiterhelfen. Einzig klar ist, dass Du etwaige vorbehaltlose Zahlungseingänge des KK-Unternehmens Kaera melden musst. Wie, steht auf der Website (E-Mail mit entsprechenden Angaben und Schadennummer)

                Zu "Frage" ??? 2 wird sich zu gegebener Zeit die Antwort finden.

                jlechtenboehmerJ eldkoE 2 Antworten Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • towi1802T towi1802

                  @ender999 sagte:

                  ....nehmen wir an, der Chargeback klappt definitv.....

                  Finde den Fehler!

                  Und ohne detaillierte Kenntnis der Chargebackbedingungen Deines KK-Anbieters kann Dir keiner verbindlich weiterhelfen. Einzig klar ist, dass Du etwaige vorbehaltlose Zahlungseingänge des KK-Unternehmens Kaera melden musst. Wie, steht auf der Website (E-Mail mit entsprechenden Angaben und Schadennummer)

                  Zu "Frage" ??? 2 wird sich zu gegebener Zeit die Antwort finden.

                  jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmer
                  schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                  #5228

                  @towi1802 sagte:

                  Finde den Fehler!

                  der liegt wohl bei dir ? Denn der Zusatz „.... der Chargeback klappt definitiv ...“ bedeutet, das die Rückzahlung erfolgt ist.
                  Dann ist nämlich genau garnichts zu unternehmen , denn wenn die erfolgten Zahlungen zurück geflossen sind bestehen logischerweise keine Ansprüche mehr - an wen auch immer.

                  Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                  towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                    @towi1802 sagte:

                    Finde den Fehler!

                    der liegt wohl bei dir ? Denn der Zusatz „.... der Chargeback klappt definitiv ...“ bedeutet, das die Rückzahlung erfolgt ist.
                    Dann ist nämlich genau garnichts zu unternehmen , denn wenn die erfolgten Zahlungen zurück geflossen sind bestehen logischerweise keine Ansprüche mehr - an wen auch immer.

                    towi1802T Offline
                    towi1802T Offline
                    towi1802
                    schrieb am zuletzt editiert von towi1802
                    #5229

                    @jlechtenboehmer

                    "....nehmen wir an," hast Du nicht zur Kenntnis genommen?

                    und

                    "Dann ist nämlich genau garnichts zu unternehmen , denn wenn die erfolgten Zahlungen zurück geflossen sind bestehen logischerweise keine Ansprüche mehr - an wen auch immer." ist natürlich Quark. Denn, und dass wollte ja @ender999, das muss ja irgendwie auch Kaera gemeldet werden. Hellseher sind die sicherlich eher nicht.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • teiliT Offline
                      teiliT Offline
                      teili
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #5230

                      @ vS

                      Danke für die Aufklärung.
                      Das hilft mir weiter.
                      Entschuldige bitte.
                      Mir war nicht klar, daß ich bei nicht vollständiger
                      Auszahlung von KAERA auch noch an den IV herantreten muß bzw. kann.

                      Ich sehe auch Pkt. 2 von Ender999.
                      Bucher hat zwar Insolvenz beantragt, ein Verfahren wurde jedoch nicht eröffnet.

                      MfG Teili

                      https://m.youtube.com/watch?v=5kVTLl2fDcs

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Sandra HBCS Offline
                        Sandra HBCS Offline
                        Sandra HBC
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #5231

                        Da wird bestimmt noch Insolvenz eröffnet. Der neue Eigentümer hat ja die Verbindlichkeiten nicht mit übernommen. Masse ist jetzt bestimmt vorhanden. Denke das kommt alles noch....

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • blaubildB Offline
                          blaubildB Offline
                          blaubild
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #5232

                          @ender999
                          hier meine Erfahrungen zur Chargeback:
                          gebucht Pauschalreise bei Öger,
                          25.9.19 Schadensmeldung bei Kaera,
                          17.10.19 Chargeback eingeleitet,
                          2.11.19 Brief von VR Payment (Master Card) Bestätigung der Reklamation (keine Bestätigung der Gutschrift)
                          19.11.19 erneut Brief von VR Payment dass Chargeback vorerst zurückgenommen wurde
                          - weil Info von der Kreditkartenorganisation : Forderungsanmeldung bei Kaera bindend ist und
                          - die Einhaltung der 60-Tage-Frist ab Forderungsanmeldung abgewartet werden muss ( wir sollen nachweisen wann wir die Forderung angemeldet haben).

                          Habe ich sofort gemacht und in unserem Fall läuft die Frist (60 Tage) heute ab.
                          Also bin ich mal gespannt was weiter passiert?.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • towi1802T towi1802

                            @ender999 sagte:

                            ....nehmen wir an, der Chargeback klappt definitv.....

                            Finde den Fehler!

                            Und ohne detaillierte Kenntnis der Chargebackbedingungen Deines KK-Anbieters kann Dir keiner verbindlich weiterhelfen. Einzig klar ist, dass Du etwaige vorbehaltlose Zahlungseingänge des KK-Unternehmens Kaera melden musst. Wie, steht auf der Website (E-Mail mit entsprechenden Angaben und Schadennummer)

                            Zu "Frage" ??? 2 wird sich zu gegebener Zeit die Antwort finden.

                            eldkoE Offline
                            eldkoE Offline
                            eldko
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #5233

                            Warum sollte man der Kaera ein Chargeback melden? Damit man kein Geld von der Zurich erhält????? Die müssen ja den Schaden zahlen. Ich würde sagen es ist umgekehrt, ich habe meiner KK gemeldet dass sich bei Kaera meinen Schaden gmeledet habe. Ich werde meiner KK das Geld, das ich von der Zurich erhalte zurückzahlen, weil ich von der KK den ganzen Betrag meiner gebuchten Reise zurückerhalten habe.

                            BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • blaubildB Offline
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                              blaubild
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #5234

                              @eldko
                              ich habe natürlich Chargeback NICHT bei Kaera gemeldet sondern bei der Kreditkarte!!!
                              Die Kreditkartengesellschaften warten m.E. nach auf die Quote von Kaera, damit nur „ der Rest“ zurück erstattet wird. Aufgrund der 60-Tagefristregelung müssen die KK jetzt handeln. Werde selbstverständlich (falls Erstattung durch Chargeback erfolgt) es der Kaera melden.
                              Es hat jemand hier geschrieben, dass Gutschrift nach Reklamation bei der KK bereits erfolgt ist, war es eine Pauschalreise...?.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • eldkoE eldko

                                Warum sollte man der Kaera ein Chargeback melden? Damit man kein Geld von der Zurich erhält????? Die müssen ja den Schaden zahlen. Ich würde sagen es ist umgekehrt, ich habe meiner KK gemeldet dass sich bei Kaera meinen Schaden gmeledet habe. Ich werde meiner KK das Geld, das ich von der Zurich erhalte zurückzahlen, weil ich von der KK den ganzen Betrag meiner gebuchten Reise zurückerhalten habe.

                                BienekindB Offline
                                BienekindB Offline
                                Bienekind
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #5235

                                Wenn du aber doch das Geld bereits zurückerstattet bekommen hast, wo ist dein Schaden, den die Zurich noch zahlen muss? 😳

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  eldko
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #5236

                                  Bei mir ist es eine Pauschalreise. Ich habe das Geld von der KK nur provisorisch zurückerhalten. Den Schaden hat Zurich zu begleichen und nicht die Kk!

                                  vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • blaubildB Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #5237

                                    @Bienekind
                                    Wo steht das ich das Geld bereits erhalten habe??????
                                    Chargeback ist die Reklamation bei der Kreditkartengesellschaft und dann wird (nach genannten Fristen) entschieden ob das Geld dem Kreditkartenkonto wieder gutgeschrieben wird!!!
                                    Deswegen meine Aussage , dass die Kreditkartengesellschaften evtl. auf die Nennung der Quote warten.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #5238

                                      @eldko
                                      was heißt provisorisch? Musst Du das Geld wieder zurücküberweisen, falls Kaera Dir „ 3,50Euro“ erstatten sollte? Man kann doch den Schaden nicht zweimal zurückfordern.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • eldkoE eldko

                                        Bei mir ist es eine Pauschalreise. Ich habe das Geld von der KK nur provisorisch zurückerhalten. Den Schaden hat Zurich zu begleichen und nicht die Kk!

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                                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                        #5239

                                        @eldko sagte:

                                        Bei mir ist es eine Pauschalreise. Ich habe das Geld von der KK nur provisorisch zurückerhalten. Den Schaden hat Zurich zu begleichen und nicht die Kk!

                                        Dummfug, mal wieder ... tut mir so leid wie möglich! 😑

                                        Je nach Vertragsbedingung hast du Anspruch auf die Gutschrift der Differenz zwischen der Erstattung durch den Versicherer und der von dir geleisteten Zahlung.
                                        Du musst demnach erst die Erstattungshöhe des Versicherers belegen um den offenen Betrag evtl. über das Verfahren Chargeback wieder zu erlangen.
                                        Warum informierst du dich nicht mal ordentlich bevor du solche obligatorischen Statements hinterlegst?
                                        Mit deinen unreflektierten Verlautbarungen stiftest du hier eine schier unerträgliche Verwirrung!

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                        BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          @eldko sagte:

                                          Bei mir ist es eine Pauschalreise. Ich habe das Geld von der KK nur provisorisch zurückerhalten. Den Schaden hat Zurich zu begleichen und nicht die Kk!

                                          Dummfug, mal wieder ... tut mir so leid wie möglich! 😑

                                          Je nach Vertragsbedingung hast du Anspruch auf die Gutschrift der Differenz zwischen der Erstattung durch den Versicherer und der von dir geleisteten Zahlung.
                                          Du musst demnach erst die Erstattungshöhe des Versicherers belegen um den offenen Betrag evtl. über das Verfahren Chargeback wieder zu erlangen.
                                          Warum informierst du dich nicht mal ordentlich bevor du solche obligatorischen Statements hinterlegst?
                                          Mit deinen unreflektierten Verlautbarungen stiftest du hier eine schier unerträgliche Verwirrung!

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                                          schrieb am zuletzt editiert von Bienekind
                                          #5240

                                          @blaubild: du warst nicht gemeint, sondern eldko. Unsere Beiträge haben sich wohl überschnitten oder ich war zu langsam...😚

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