Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@Olli&Nicky
Hattest du dich nicht mal bei einem "befreundeten Insolvenzverwalter" erkundigt mit Erfolg?
Der kennt sich sicher aus ...
Natürlich wird für alle Gesellschaften ein eigenes Verfahren eröffnet, trotzdem brauchst du nicht schon wieder irgendwelche mehr oder weniger vollen "Töpfe" zu imaginieren.
Die Insolvenzgläubiger haben alle dieselben Aussichten - auf eine vermutlich einstellige prozentuale Erstattung in frühestens 5 Jahren.Ich sehe daher wenig Sinn darin, die Regeln eines Insolvenzverfahrens hier für den Betroffenen bis ins kleinste Detail auszuführen, dem Grunde nach sitzen nämlich alle in derselben
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OK. Ich frage ihn bei nächster Gelegenheit.
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Hallo, gestern las ich in der n-tv, dass Thomas Cook Frankreich 11 Käufer übernehmen. Da ich nichts dazu gefunden habe weiß vielleicht jemand, ob es für uns auch relevant ist?
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Vermutlich ist die Übernahme einiger französischer Reisebüros in Deutschland für niemanden relevant, außer er will künftig dort buchen.
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Das war ein Arm der britischen Cook Pleite-Mutter, wie die Cook Deutschland.
Für die insolvente Cook Deutschland hat das keine Auswirkungen und keine Bedeutung--die 11 Käufer teilen sich die meisten der 170 französischen Reisebüros auf.Wenn die Zahl stimmt, dann bleiben 25 Reisebüros ohne Hoffnung auf Übernahme zurück.
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Hallo,
Info: Chargeback Verfahren bei Mastecard funktioniert.
Wir haben heute den vollen Betrag (An- und Restzahlung), für unseren im Mai gebuchten mehrwöchigen Hotelaufenthalt im Oktober in Pattaya zurückgebucht bekommen.
War keine Pauschalreise, nur Hotel.
Gruß Ulli
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Nur als kurze Info, falls es anderen ggf. auch so geht.
Soeben habe ich von KAERA ein Schreiben per Post bekommen. Darin werden die Buchungsbelege zur Zahlung (Kontoauszüge oder KK-Abrechnung) verlangt. Diese habe ich jedoch bereits bei der Schadensanzeige (Webmaske) eingereicht und danach auch eine Bestätigung samt Schadensnummer vo KAERA erhalten.
Verstehen kann ich das nicht.
Sollte das nochmal vorkommen, lasse ich das Ganze am Besten über meinen Anwalt rechtssicher abwickeln, denn auch keine der beiden Faxnummern sind lt. SIP aktuell geschaltet (SIP Code 480 - also nicht BUSY, sondern ABSEND). Somit ist eine rechtssichere Faxübermittlung unmöglich gemacht.Bleibt nur Mail und/oder Post. Letzteres müsste ich über einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen, damit dies rechtssicher wäre. Dann kann es auch gleich der Anwalt machen. Ob nun einfache Schlamperei oder Taktik, lasse ich mal dahingestellt.
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@vS
Die Kirche ist im Dorf.Nein, eben nicht. Das belegt lediglich eine Sendung aber nichts über den Inhalt aber ich benötige darüber auch keine Belehrung. Mein Posting stellt, wie im ersten Satz, lediglich eine Info dar. Mir pers. geht es aber um die Wahrung der Rechtssicherheit.
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Also ich hatte dies nicht als Belehrung sondern als freundlichen Hinweis von vs. bewertet---
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@TMP
Gerne ...
Mein freudlicher Hinweis zielte auch eher in Richtung der stillen Mitleser, die nach deinem Beitrag womöglich glauben, sie müssten ihre Unterlagen vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen um ihre Ansprüche berücksichtigt zu wissen. Dem ist nicht so.
Rechtssicher wäre im Übrigen auch ein Email Einschreiben einschließlich des Nachweises der übersendeten Dokumente.
Ferner ist Kaera ein gut beleumundeter Dienstleister und steht nicht gerade in dem Ruf, mittels Nachforderung von Belegen Versicherungsnehmer mutwillig zu beduppen ... -
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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Ab morgen wartet Kaera ja mit einer Statusanzeige
auf. Mal sehen, was da so an Konkretem drin steht. Übrigens fiel mir folgende Info
https://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/leistungstraegerthomascook/
auf deren Homepage ins Auge. Hoteliers bekommen offenbar komplett die Kosten der gestrandeten TC-Kunden (Pauschalreisende) erstattet, also über die ersten 50% hinaus. Wer mir jetzt noch erklären will, das geht alles von den 110 Mio. runter und der Rest an die Daheimgebliebenen wird quotiert und das sei in 651r BGB definiert......
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Ab morgen wartet Kaera ja mit einer Statusanzeige
auf. Mal sehen, was da so an Konkretem drin steht. Übrigens fiel mir folgende Info
https://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/leistungstraegerthomascook/
auf deren Homepage ins Auge. Hoteliers bekommen offenbar komplett die Kosten der gestrandeten TC-Kunden (Pauschalreisende) erstattet, also über die ersten 50% hinaus. Wer mir jetzt noch erklären will, das geht alles von den 110 Mio. runter und der Rest an die Daheimgebliebenen wird quotiert und das sei in 651r BGB definiert......
@werner-ewes sagte:
Ab morgen wartet Kaera ja mit einer Statusanzeige https://www.kaera-ag.de/ auf ...
Schon wieder erledigt?

Ferner bestimmt §651r BGB nun mal die Übernahme der Beherbergungskosten zumindest in diesem streng begrenzten Zeitrahmen.
Es steht Betroffenen ja frei, die Haltung der Zurich, diesen der Deckelung zu unterwerfen zu bestreiten.
Bestimmt steht dafür auch irgendeine Kanzlei zur Verfügung und könnte sich ein Rechtsschutzversicherter sich daran mal erproben ... -
Dann schauen wir mal morgen gleich als erstes da rein. Danke für die Info.
