Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
-
Hallo,
heute war der Komplettbetrag der Pauschalreise (Anzahlung März, Restbetrag September für eine ursprünglich geplante Reise für Oktober 19) nach Chargeback mit Visa auf meinem Konto. Laut meiner französischen Hausbank wurde der Chargeback von der gegnerischen Bank akzeptiert. Kein Wort von vorläufiger Gutschrift.
Um den Insolvenzverwalter mache ich mir erstmal keine Gedanken. Er muss ja auch erst nachweisen, dass ihm das Geld trotz nichterbrachter Leistung auch zusteht. -
Hallo zusammen,
im Zurich Newsroom gibt es wieder ein Update vom 06.12.19
http://www.newsroom.zurich.de/news/information-zum-insolvenzantrag-von-thomas-cook-gmbh-382555
Die Quote soll demnach Mitte Dezember feststehen und die Zurich hat ein Rechtsgutachten zum Thema Staatshaftung in Auftrag gegeben, welches dort eingesehen werden kann.Schönes Adventswochenende
-
Status bei Kaera feststellen: Link dazu:
https://schadenanzeige.kaera-ag.de/schadenanzeige/checkStatus -
Was denkt ihr dazu:
Wenn ich bei Zurich lese, dass zur Feststellung der Gesamtschadenssume auch die Daten von Thomas Cook und den anderen Reiseanbietern herangezogen werden um dann die Quote festzulegen stellt sich mir die Frage, wenn die daraus resultierende Gesamtschadensumme höher ist als die bei der Kaera gemeldeten Schäden bleibt dann eine Restsumme stehen die nicht abgerufen wird, weil der eine oder andere den Schaden unwissentlich nicht gemeldet hat? Und wer hat dann Anspruch auf dieses Geld? -
Gitti, da es kein Schlussdatum für die Schadensmeldung gibt, können noch bis zu drei Jahre Ansprüche geltend gemacht werden. Erst dann ist die Verjährungsfrist rum und es kann die zurückgehaltene Summe erneut quotiert und ausgezahlt werden. Das Geld steht uns zu.
Ich gehe aber davon aus, dass es nur ein Bruchteil sein wird, den Zurich vorerst einbehält.Sollte der Staat nun einspringen, wie es nach dem Gutachten von Zurich gefordert wird, erübrigt sich das dann hoffentlich.
-
Nur als kurze Info, falls es anderen ggf. auch so geht.
Soeben habe ich von KAERA ein Schreiben per Post bekommen. Darin werden die Buchungsbelege zur Zahlung (Kontoauszüge oder KK-Abrechnung) verlangt. Diese habe ich jedoch bereits bei der Schadensanzeige (Webmaske) eingereicht und danach auch eine Bestätigung samt Schadensnummer vo KAERA erhalten.
Verstehen kann ich das nicht.
Sollte das nochmal vorkommen, lasse ich das Ganze am Besten über meinen Anwalt rechtssicher abwickeln, denn auch keine der beiden Faxnummern sind lt. SIP aktuell geschaltet (SIP Code 480 - also nicht BUSY, sondern ABSEND). Somit ist eine rechtssichere Faxübermittlung unmöglich gemacht.Bleibt nur Mail und/oder Post. Letzteres müsste ich über einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen, damit dies rechtssicher wäre. Dann kann es auch gleich der Anwalt machen. Ob nun einfache Schlamperei oder Taktik, lasse ich mal dahingestellt.
@tmp sagte:
Nur als kurze Info, falls es anderen ggf. auch so geht.
Soeben habe ich von KAERA ein Schreiben per Post bekommen. Darin werden die Buchungsbelege zur Zahlung (Kontoauszüge oder KK-Abrechnung) verlangt. Diese habe ich jedoch bereits bei der Schadensanzeige (Webmaske) eingereicht und danach auch eine Bestätigung samt Schadensnummer vo KAERA erhalten.
Verstehen kann ich das nicht.
....Bei mir das gleiche Theater. Unglaublich.
-
Gitti, da es kein Schlussdatum für die Schadensmeldung gibt, können noch bis zu drei Jahre Ansprüche geltend gemacht werden. Erst dann ist die Verjährungsfrist rum und es kann die zurückgehaltene Summe erneut quotiert und ausgezahlt werden. Das Geld steht uns zu.
Ich gehe aber davon aus, dass es nur ein Bruchteil sein wird, den Zurich vorerst einbehält.Sollte der Staat nun einspringen, wie es nach dem Gutachten von Zurich gefordert wird, erübrigt sich das dann hoffentlich.
@olli-nicky sagte:
Sollte der Staat nun einspringen, wie es nach dem Gutachten von Zurich gefordert wird, erübrigt sich das dann hoffentlich.
Wie kommst du zu dem Ergebnis, es handle sich um eine "Forderung"?
Das ist ein Gutachten, eine Einschätzung - zwar mit einer erheblichen Expertise allerdings entfaltet das keinerlei Wirkung auf die Belange der Betroffenen.
Ich unterstelle, die Zurich möchte sich mit dieser Expertenansicht etwas Luft vom auf sie ausgeübten Druck hinsichtlich der Zweifel an der Verteilung der Ausgleichssumme verschaffen. -
vs, die Anforderung hat Zürich bereits von sich aus vor Wochen in den Raum gestellt.
Mindestens eine Klage in die Richtung gibt es auch schon. -
Das ändert absolut nichts an meiner Aussage: Es ist ein Gutachten ohne jede Auswirkung für die Betroffenen.
Moralisch vielleicht - sie könnten ermutigt werden. Unmoralisch vielleicht, wenn in Kürze ein Gutachten mit vollkommen konträrem Ergebnis irgendwo in Umlauf kommt.
Ich halte es für ein Wagnis, wenn man nicht komplett gepampert durch eine RSV klagt. Ist absolutes Neuland (überhaupt nicht vergleichbar mit der Entscheidung zu MP-Travel).Ja, Frau M. verfuhr ja nicht besonders diskret mit ihrer Klageerhebung, aber erklär mir doch mal bitte, welchen nicht symbolischen Nutzen sie für dich und andere Betroffene haben soll?!?
So oder so habe ich eine Sperre gegen so eine Form des Marketings für anwaltliche Leistungen ... -
Da bin ich bei abtoom: Um den Insolvenzverwalter braucht Ihr Euch keine Sorgen zu machen, da wird kein Widerspruch kommen, wenn die Leistung nicht erbracht wurde (auf welcher Grundlage auch?). Außerdem schmälert das Chargeback ja auch nicht die Masse, sondern nur den Sicherheitseinbehalt der Acquirer Bank, daher wird es ihn kaum jucken. Selbst der in manchen Konstellationen theoretisch mögliche Einspruch der Acquirer Bank mit Verweis auf die Absicherung durch die Zurich dürfte angesichts der zu erwartenden Quoten wohl eher ausbleiben.
Ein Widerspruch des Insoverwalters ist nur bei den Schlaubis zu erwarten, die die Leistung in Anspruch nehmen konnten und trotzdem ein Chargeback versuchen (auch das wird es leider wieder geben... Ich erinnere mich noch gut an den Typen, der sich dafür im Netz abgefeiert hat, seinen AirBerlin Flug sowohl über den PayPal Käuferschutz, als auch über Chargeback wiederbekommen zu haben, da kann man nur hoffen, dass gegen solche Typen strafrechtlich vorgegangen wird...).
Der Erfahrungswert einer französischen Hausbank dürfte hier allerdings leider eine Relevanz von nahezu Null haben...
-
Genau das. Deshalb wird der iv widersprechen. ( falls dies nötig ist, denn die Insolvenz ist ja bekannt)
@sandra-hbc sagte:
Genau das. Deshalb wird der iv widersprechen. ( falls dies nötig ist, denn die Insolvenz ist ja bekannt)
Nein, wird er nicht ... Wülfi71 war so freundlich ins Erklärbärenkostüm zu schlüpfen ...
-
Die "französische Hausbank" könnte durchaus die Targobank sein, die Tochter der franz. Genossenschaftsgruppe ist - insofern ist die erfolgte Rückzahlung per Cashback durchaus von Relevanz. Mein Cashback-Antrag läuft auch dort, nach erster Ablehnung habe ich Widerspruch eingelegt und der wird derzeit bearbeitet.
Im Übrigen habe ich gestern auch Post von Karea bekommen, die nochmals (!) alle dort bereits vorhandenen Unterlagen incl. Zahlungsnachweise und nochmals die Zustimmung aller Reisenden anfordern. Zu welchem Zweck braucht man Zahlungsnachweise, wenn das Geld definitiv auf den Konten der TC verbucht ist? Haben die keinen Zugriff auf die entspr. Zahlungseingänge/Konten oder wollen die das Verfahren einfach nur bewusst und vorsätzlich verkomplizieren, um so den Einen oder Anderen zum Verzicht/zur Aufgabe zu bewegen ?
-
@tmp sagte:
Nur als kurze Info, falls es anderen ggf. auch so geht.
Soeben habe ich von KAERA ein Schreiben per Post bekommen. Darin werden die Buchungsbelege zur Zahlung (Kontoauszüge oder KK-Abrechnung) verlangt. Diese habe ich jedoch bereits bei der Schadensanzeige (Webmaske) eingereicht und danach auch eine Bestätigung samt Schadensnummer vo KAERA erhalten.
Verstehen kann ich das nicht.
....Bei mir das gleiche Theater. Unglaublich.
@towi1802 sagte:
Bei mir das gleiche Theater. Unglaublich.
Zum Beginn des ganzen Schlamassel hatten mir Bucher- und Kaera Hotline den Tip gegeben, alle Originalunterlagen bis zur endgültigen Klärung sorgfältig aufzubewahren. Sinn macht das schon.
Vielleicht muß der eine oder andere nochmal was nachreichen.
Die Statusabfrage liefert mir heute noch kein Ergebnis. Ich hab' Zeit.MfG Teili
-
Beim chargeback wird der Verkäufer wieder belastet. Ausser er widerspricht. Oder er ist wie hier in der Insolvenz. Deshalb schrieb ich er wird widersprechen falls nötig....Dann entscheidet und haftet die Bank. Wir haben öfter Fälle von chargeback Anfragen von Kunden. Wenn wir keine Leistung nachweisen können, werden wir wieder belastet. Dies ist natürlich in der Insolvenz nicht möglich. Darum weiss ich nicht ob die Bank den Zwischenschritt mit der Anfrage nicht spart.
-
@teili
Könnte man auch ohne Tipp draufkommen ...
@ZehnEuro
So zu verkomplizieren wäre viel zu kompliziert - sprich: Das lohnte sich nicht.
Vielmehr dürfte tatsächlich etwas schiefgegangen sein bei euren uploads, und auch wenn sie genauen Einblick in die Zahlungen haben müssen sie sich ihrerseits absichern.
Ich weiß - total nervig, aber Willkür zu unterstellen ist wohl etwas übertrieben. -
Zum Thema Unterlagen reichen nicht aus, obwohl vollständig. Mein Antrag wurde mit mir zusammen telefonisch geprüft, weil ich wegen einem anderen Punkt angerufen habe. Dabei habe ich erfahren, dass der Screenshot meiner Überweisungen nicht ausreichend gewesen ist. Ich habe nur Onlinebanking und kann somit auch nur Digitales einreichen. Es war dann aber doch ausreichend, weil ich auch die Debitoren-E-Mails von Bucher/Oeger mitgeschickt hatte. Diese zwei Unterlagen waren ausreichend, bei dem alleinigen Screenshot wäre es nicht ausreichend gewesen. Vielleicht ging es anderen ebenfalls so?
-
@sandra-hbc - Chargeback nochmal: bei Insolvenz haftet die Bank des Verkäufers und die muss sich bei Insolvenzen absichern.
Das hat nichts mit dem IV zu tun.
Bei der Germania Insolvenz hatte ich mein Geld anstandslos über Chargeback zurückbekommen und die Bank des Verkäufers hat auch nicht widersprochen. -
Was Sandra beschreibt ist das Vorgehen bei einem Liefervertrag mit einem nicht insolventen Unternehmen.
-
In einer anderen Gruppe hatte jemand mc über Volksbank und Gutschrift unter Vorbehalt. Diese wurde nun wieder belastet mit der Begründung: Widerspruch vom händler". Die genaue Begründung steht noch aus. Soll aber noch zugesandt werden. Es handelte sich um nur Hotelbuchung bei neckermann. Kann sich natürlich um einen Fehler handeln oder der Fall war anders gelagert als von ihm beschrieben.