Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Inwiefern herrscht jetzt hier Unsicherheit bei euch?
Bitte stellt einfach präzise Fragen anstatt die Korrespondenz auf Punkt und Komma und noch viel mehr untereinander zu vergleichen.
Wo habt ihr Informationsbedarf - konkret formulieren um konkrete Hinweise zu erhalten. -
Auch ich habe heute die 17.5% bekommen und würde jetzt gerne wissen ob wer weiß wie es jetzt weiter geht oder ob jemand eine Idee hat wie wir jetzt vorgehen müssen damit der Rest der 100% auch noch ausbezahlt wird?
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Auch ich habe heute die 17.5% bekommen und würde jetzt gerne wissen ob wer weiß wie es jetzt weiter geht oder ob jemand eine Idee hat wie wir jetzt vorgehen müssen damit der Rest der 100% auch noch ausbezahlt wird?
Du wurdest bereits mehrfach informiert
Warum fragst Du dennoch immer wieder? -
Etwas Detalierter:
Reise Gebucht über Holidaycheck: Anfang April 2019
Reise: 1Woche Mallorca 4 Personen AI.
Anzahlung: überwiesen Anfang April19.
Sicherungsschein: 704.005.598.300
Restzahlung: überwiesen 18. September19
HC 22.09.19: Holidaycheck teilt mir per Mail die Insolvenzanmeldung von TC mit.
Storno: Gebuchtes Hotel Storniert mein Aufenthalt per Mail am 25.09.19 (nach vollständiger Reisezahlung meinerseits)
KAREA: Schadensmeldung online und Eingangsbestätigung von Karea am 25.09.19. Erhalte auch per Post eine Bestätigung über den Eingang meiner Schadensmeldung.
HC: teilt am 27.09. Mit, dass meine Reise auch nicht stattfinden wird.
HWW: Insolvenzverwalter teilt mit Schreiben vom 11.12.19 die Eröffnung des Verfahrens mit und klärt über die Online-Anmeldung des Schadens auf.
Karea: 2.Schreiben vom 15.12.19. Schreiben zur Quotenbestimmung i.H.v 17,5%.
Karea: 3.Schreiben vom 18.12.19. Ankündigung zur Auszahlung der 17,5% und Angabe der Höhe der Rückzahlungssumme.
Karea: Überweisung der 17,5% auf mein Bankkonto am 23.12.19.
Meine Ansprüche habe ich bei der Hww noch nicht angemeldet. Ich warte Anfang nächsten Jahres ab...
Grüsse.
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@Fallenwitcher84
Der erste Schritt wäre die Anmeldung zur Gläubigerliste mittels des vom IV hww zur Verfügung gestellten Formulars (nicht, dass ich darauf nicht schon auf den Vorseiten wiederholt hingewiesen hätte?!)@Siderianer
Dein Aufsatz ist - mit Verlaub! - leider so freundlich wie gleichermaßen völlig überflüssig.
Ich habe um Präzisierung der Fragen jener User gebeten, die hier irrtümlich auf Wortlaut und Reihenfolge der Mitteilungen fokussieren.
Aktives Mitdenken ist nach wie vor nicht verboten ...
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Mal eine kleine Beruhigung für alle Betroffenen:
Ganz gleich was ihr jetzt unternehmt oder unterlasst wirkt sich nicht elementar auf eure Forderungen und deren Berichtigung aus.Im Moment darf man davon ausgehen als Pauschalreisender den vollen Betrag des Reisepreises wieder zu erlangen, das kann man kaum versemmeln durch irgendein Versäumnis oder überobligatorisches Handeln.
Nehmt einfach mal die Kommunikationen der verschiedenen Beteiligten zur Kenntnis und bewahrt sie sicher auf.
Mehr ist im Moment nicht zu tun. -
Keine Staatshaftung . Justizministerin droht Zurich mit Klage
Da bin ich mal gespannt ob die Bundesregierung noch mal zurück rudert im Falle der Zahlungen an geschädigte Thomas Cook Kunden.
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@decker.r
Warum sollten sie? Das hat mit der Entscheidung nichts zu tun. Diese Klärung erfolgt im Nachhinein zwischen Bund u. Zurich, wie angekündigt.
Kein Grund zur Sorge. -
Naja, nach dem verlinkten Artikel hätte ich nicht ganz so viel Zuversicht verströmt, Olli+Nicky ... aber lt. diesem kompletten Interview wird die Attitüde etwas klarer.
Es besteht also durchaus Hoffnung für die betroffenen Verbraucher, allerdings behält sich der Bund vor, ggf. seine Auslagen von der Zurich bzw. dem Insolvenzverwalter von TC zurückzuholen.
Das wäre bei einer Staatshaftung nicht möglich, in dem Fall müsste dieser die Summe nicht zur teilweise vorstrecken sondern komplett tragen.
Der Plan ist nach wie vor der, sich die Forderungen abtreten zu lassen und dann mit gegebener Härte die Situation rechtlich zu klären.
Aus Sicht der Unternehmen Zurich & Thomas Cook ist das eine enorme Erhöhung des Drucks, da ihr Gegner dann nicht Frau Suhrbier mit der Rechtschutzversicherung und einem marginalen Streitwert ist sondern eben der Bund.
Frau Lambrecht wiederholt auch was ich bereits sagte:
Allein schon wegen des Effekts Vermeidung einer Klageflut seitens der einzelnen Verbraucher (daran ändert sich auch bei einer Einrede über die legal techs nix!) zu verhindern und der Option einer Klärung gleich auf höchster Ebene ist die Maßnahme politisch und gesamtwirtschaftlich klug.Man kann zwar rumheulen über noch mehr vergurkte Steuergelder, aber der wirtschaftliche Schaden wird durch das Einschreiten der Regierung zweifellos minimiert.
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Interessante These ... aber na ja ...
Wie gesagt, kann man sehen wie man will, ich jedenfalls halte die Maßnahme der Regierung für das kleinste Übel. -
Interessante These ... aber na ja ...
Wie gesagt, kann man sehen wie man will, ich jedenfalls halte die Maßnahme der Regierung für das kleinste Übel. -
Besteht Uneinigkeit darüber, dass davon nur pauschalreisende Steuerzahler "profitiert" hätten?
Aber lassen wir das lieber, nützt hier nämlich zu gar nichts ...
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Naja, nach dem verlinkten Artikel hätte ich nicht ganz so viel Zuversicht verströmt, Olli+Nicky ... aber lt. diesem kompletten Interview wird die Attitüde etwas klarer.
Es besteht also durchaus Hoffnung für die betroffenen Verbraucher, allerdings behält sich der Bund vor, ggf. seine Auslagen von der Zurich bzw. dem Insolvenzverwalter von TC zurückzuholen.
Das wäre bei einer Staatshaftung nicht möglich, in dem Fall müsste dieser die Summe nicht zur teilweise vorstrecken sondern komplett tragen.
Der Plan ist nach wie vor der, sich die Forderungen abtreten zu lassen und dann mit gegebener Härte die Situation rechtlich zu klären.
Aus Sicht der Unternehmen Zurich & Thomas Cook ist das eine enorme Erhöhung des Drucks, da ihr Gegner dann nicht Frau Suhrbier mit der Rechtschutzversicherung und einem marginalen Streitwert ist sondern eben der Bund.
Frau Lambrecht wiederholt auch was ich bereits sagte:
Allein schon wegen des Effekts Vermeidung einer Klageflut seitens der einzelnen Verbraucher (daran ändert sich auch bei einer Einrede über die legal techs nix!) zu verhindern und der Option einer Klärung gleich auf höchster Ebene ist die Maßnahme politisch und gesamtwirtschaftlich klug.Man kann zwar rumheulen über noch mehr vergurkte Steuergelder, aber der wirtschaftliche Schaden wird durch das Einschreiten der Regierung zweifellos minimiert.
@vonschmeling sagte:
... aber lt. diesem kompletten Interview
..."Im Gesetz steht eine Haftungsgrenze für den Kundengeldabsicherer von 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr. Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen, was in dieser Summe enthalten ist." Da staune ich. Naja, wir haben ja gelernt, dass eine Grenze nicht zwingend eine Grenze sein muss. Passt scho.
Die Argumentation der Dame zur Staatshaftung und Begründung zur Nichtanhebung der Haftungssumme entspricht nach meinem Verständnis bei weitem nicht dem Niveau, welches bei einer Justizministerin zu erwarten sein sollte.
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Guten Abend in die Runde,
ich habe kurz vor Weihnachten die 17,5% von Kaera auf dem Konto gehabt. Das entsprechende Schreiben musste ich dann noch bei meiner Bank für das Chargeback einreichen.
Mittlerweile wurde auch das Chargeback bearbeitet, Bestätigung habe ich am 21.12. erhalten und Erstattung der restlichen 82,5% war heute auf meinem Kreditkartenkonto.
Ich drücke allen die Daumen, dass es über die staatliche Regulierung ähnlich unkompliziert wird wie beim Chargeback. -
Da gebe ich dir unumwunden Recht, towi1802.
Allerdings ging es aktuell um die Befürchtung, die Regierung würde ihre Zusagen nicht einhalten, und dieser wird in der Wiedergabe der ministerialen Aussagen eindeutig entgegengetreten.Selbstverständlich ist die Bemerkung zur seinerzeit höchsten Schadenssumme haarsträubend und ein bedrückender Beleg dafür, wie unfassbar ignorant die Risikoeinschätzung gehandhabt wurde (fast möchte man sagen nach dem Prinzip "früher war mehr Lametta"!?).
Ferner gibt zu denken, dass man hinsichtlich der in der Haftungssumme beinhalteten Leistungen überhaupt von "unterschiedlichen Auffassungen" spricht ohne zuzugeben, dass die Ausgestaltung des gegenständlichen Paragraphen offenbar ein gewisses Präzisierungspotenzial birgt (bzw. schon immer barg?!).
Zudem wird bei aller Bedenklichkeit geflissentlich ignoriert, dass andere EU Staaten offenbar durchaus EU rechtskonforme Absicherungsmethoden vorhalten konnten ohne die Attraktivität der Pauschalreise an sich zu gefährden.Mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Auswirkung ist die Entscheidung unbeachtlich ihrer erbärmlichen Klappentexte politisch tadellos - vermutlich geht das dem weit überwiegenden Teil der Betroffenen allerdings meilenweit an der Stirn vorbei.
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Besteht Uneinigkeit darüber, dass davon nur pauschalreisende Steuerzahler "profitiert" hätten?
Aber lassen wir das lieber, nützt hier nämlich zu gar nichts ...
@vonschmeling sagte:
Besteht Uneinigkeit darüber, dass davon nur pauschalreisende Steuerzahler "profitiert" hätten?
Die Formulierung "pauschalreisender Steuerzahler" bveantwortet Deine Frage von selbst.
Das wars. -
Die Betonung liegt aber auf "pauschalreisender" und da es mehr nicht pauschalreisende Steuerzahler gibt ist die Formulierung "vergurkt" sicher nicht ganz vergurkt ...
Genug.
Ich verstehe, wenn nicht Betroffene sauer sind und sich fragen, weshalb sie für die Mallorcareise von Trude H. aus E. aufkommen sollen, nur weil die Bundesregierung reichlich verschnarcht war hinsichtlich der Absicherung der Reisenden, nützt aber nix. -
Hallo zusammen,
ich habe einige Seiten durchgelesen aber bei weitem nicht alle - auf die Gefahr hin, dass es schon einen Austausch dazu gab (ich bin für jeden Hinweis dankbar!):
Hat schon jemand Rückmeldung von Kaera erhalten, der die Flüge eine Pauschalreise genutzt hat und sich selbst um alles weitere (Hotel, Transporte) gekümmert hat? Mein so gelagerter Fall wird schon seit einiger Zeit geprüft und ich bin neugierig, wie damit umgegangen wird.