Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Gib mal "Status" in das Suchfenster oben ein, es werden verschiedene erfolgreiche Methoden beschrieben in diesem Thread.
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Ich gebe ein : siebenstellige Auftragsnummer , Familienname , Vorname , Postleitzahl, Mailadresse. Es klappte immer .
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Guten Morgen,
ich habe bislang noch kein Geld von Kaera bekommen, kann allerdings auch den Status auf der Kaera Webseite nicht abrufen,
es erscheint die Meldung "Kein Eintrag vorhanden".
Obwohl ich mich mit meinen Daten anmelde, allerdings ist meine angebene Auftragsnummer auch rot hinterlegt.
Hat noch jemand das Problem?
Ich verwende die siebenstellige Nummer die ich auch von Kaera nach der Schadensmeldung per Post bekommen habe, also aufgenommen wurde mein Fall ja.Vielen Dank im Voraus.
xxx überflüssiges Zitat entfernt! xxx
Das Formular, welches den Status anzeigt fragt keine siebenstellige Nummer von Karea ab. Die meinen mit "Auftragsnummer" die Auftragsnummer deiner Reise. Zumindest in meinem Fall passt das so. Also probier es mal damit.
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So hatte ich das auch gelesen ...

Und offenbar reicht die Buchungsnummer auch schon um den Status einzusehen. -
Die Auftragsnummer ist die Nummer von Karea . Man bekommt sie , nachdem man den Schaden bei Kaera gemeldet hat . Es wird noch die Buchungsnummer, Nachname , Vorname , Postleitzahl, Buchungsdatum , Beginn der Reise abgefragt . Bei einigen klappte es erst , nachdem sie nicht alle Kästchen ausgefüllt haben .
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Vielen Dank:
@Schlangenfanger
@vonschmeling
@j.dinger
für eure Antworten.Was mich zum Ziel gebracht hat, war ein Beitrag von "Rowo10" aus dem Forum.
Nachdem ich wie dort beschrieben NUR DREI FELDER (Auftragsnunmmer (ist aber auch die siebenstellige), Nachnahme & Reiseantritt) ausgefüllt habe, kann ich meinen Status:
"in Endverarbeitung
Ihre Schadenmeldung wurde geprüft und liegt zur Regulierung bereit. Sobald die Quote vorliegt werden wir mit dem Auszahlungsprozess starten."
sehen. -
Super , freut mich für dich !
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Es geht doch nicht so unkompliziert wie es vom Bund versprochen wurde.
Zitat: Die Ansprüche aus abgesagten Pauschalreisen müssen in voller Höhe beim Insolvenzverwalter eingefordert werden.klick mich -
Danke für den link der endlich Klarheit bezüglich der weiteren Verfahrensweise schafft. Ich habe soeben wie dort beschrieben meine Gesamtforderung von 124€ (Anzahlung Neckermannreise) bei der hww mittels meines mir am 16.12.2019 von dort postalisch übersandten PIN-Codes (insgesamt 30 Stellen) online eingemeldet. Es besteht auch die Möglichkeit Dokumente anzuhängen, ich habe die Buchungsbestätigung und den Zahlungsnachweis, wie schon bei Kaera, zusammen mit der Forderungsanmeldung hochgeladen. Das Prozedere ist wirklich sehr einfach und in 5 Minuten erledigt. Zum Abschluß der Prozedur bekommt man noch einen Anmeldungsbeleg mit QR-Code zum Ausdrucken.
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Armin , du hast beim Anmelden als Passwort deine zugesandte PIN eingegeben ? Verstehe ich das richtig ?
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Der 1.Schritt: Du mußt Dich auf der Seite mit deiner email-Adresse und einem von Dir vergebenem Passwort registrieren. Danach mußt Du über einen an diese deine email addi versandten link deine email Adresse bzw. Dich verifizieren. Danach gelangst Du direkt in den Bereich wo Du deine Angaben inklusive deines 30-stelligen PIN-Codes machen mußt.
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Danke , du hast mir sehr geholfen !
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Hm.
Der Bund hat doch noch gar nicht kund getan wie das Prozedere sein soll für den Rest. Oder?Der IV soll das übernehmen? Klingt für mich nach einer ungewöhnlichen und aufwändigen Lösung.
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Für mich macht das Sinn. Ich gehe davon aus daß die Abstimmung zwischen IV und Kaera schon stattgefunden hat bzw. stattfindet. Gemäß Insolvenzverfahren können natürlich die von der Kaera nicht erstatteten 82,5% der Forderungen von den Gläubigern (Reisekunden) bei hww angemeldet werden. Der IV muß ja sowieso Kassensturz zwischen Außenständen und Forderungen machen, danach wird dann bei Vorhandensein von Masse dem Range nach reguliert. Es wird dann ermittelt ob und wieviel der Mittel noch zur Befriedigung der Reisekundenforderungen zur Verfügung stehen (ich gehe von 0€ aus). Die offene Rechnung zum Ausgleich der Forderungen dürfte dann vom IV an die von der Bundesregierung beauftragte Stelle weitergeleitet werden...so hoffe ich jedenfalls

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Dann spielen wir das mal durch.
Die Kaera gibt personenbezogene (Finanz-)Daten ohne die persönliche Zustimmung weiter. OK.
Die Insolvenzverfahren (es sind mehrere) haben zum Teil Anmeldefristen bis in den Mai.
Die Insovenzverwalter (jeder für sich oder alle zusammen?) prüfen alle Forderungen erneut. Dafür hat Kaera 5 Monate gebraucht und nicht noch zusätzlich die Nicht-Pauschalurlauber dabei. Und Kaera ist zumindest ansatzweise personell für so eine Abwicklung aufgestellt.
Bis ein Kassensturz erfolgt ist, vergehen Jahre.
Die Chargebacker müssen aussortiert werden.
Hinzu kommt, dass dies nicht zu den Aufgaben eines Insolvenzverfahren gehört.
Und, und, und.
"Schnell und unkompliziert", wie von der Bundesregierung versprochen, sieht für mich anders aus.
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Seit wann gehört die Prüfung von Forderungsanmeldungen nicht zu den Aufgaben der Insolvenzverwalter?
Und wer glaubte, dass es nicht Jahre bis zum Abschluss des Verfahrens brauchen würde?
Es wurde angekündigt, dass die Forderungen an die Bundesregierung abgetreten werden können - nicht mehr und nicht weniger.Ich habe übrigens nie daran geglaubt, dass Kaera diesen Teil der Abwicklung übernehmen würde - das sind schließlich zwei vollkommen unterschiedliche Rechtsansprüche.
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Da habe ich mich wohl nicht korrekt ausgedrückt. Prüfen ja, aber nicht in der Zeit und nicht für den Bund.
Und natürlich dauert es Jahre. Hab ich geschrieben.
Die Ausgangsfrage bleibt: gibt es dazu nun eine offizielle Info oder nur diese eine Seite, die jemand einzelnes geschrieben zu haben scheint?
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Es dauert so oder so Jahre, und es ist nun einmal die Aufgabe des Insolvenzverwalters, wie auch immer du auf "für den Bund" kommst?

Die wenigsten Insolvenzen sind versichert (und noch seltener springt der Bund ein!!!).
Die Betroffenen melden ihren Schaden, die Forderung an die Insolvenzverwalter treten sie zur Zeit an den Bund ab und der übernimmt die weitere rechtliche Klärung.Ich versteh auch gar nicht, was daran "komplizert" sein sollte, ferner ist die Methode die naheliegende (es handelt sich um zwei rechtlich voneinander zu trennende Sachverhalte, was sich später bei der Klärung der Details auswirken wird) und daher wird der Artikel schon fundiert sein ...