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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Olli+NickyO Offline
    Olli+NickyO Offline
    Olli+Nicky
    schrieb am zuletzt editiert von
    #6001

    Neue Infos der Regierung.

    https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html

    Es geht voran.

    towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Fallenwitcher84F Offline
      Fallenwitcher84F Offline
      Fallenwitcher84
      schrieb am zuletzt editiert von
      #6002

      Also schwarz auf weiß.. Forderungen bei Kaera und dem IV sind anzumelden.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #6003

        Man darf wohl davon ausgehen, dass die meisten Betroffenen den Schaden bereits über Kaera der Versicherung gemeldet haben - falls nicht, sollten sie das umgehend tun.
        Ferner ist die Meldung bei der hww vorzunehmen (wie hier schon vielfach erwähnt).
        Über das weitere Verfahren wird die Regierung auf den genannten Kanälen informieren.
        @Olli+Nicky
        Jetzt ausreichend "seriös"? 😏

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Olli+NickyO Olli+Nicky

          Neue Infos der Regierung.

          https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html

          Es geht voran.

          towi1802T Offline
          towi1802T Offline
          towi1802
          schrieb am zuletzt editiert von
          #6004

          @olli-nicky sagte:

          Neue Infos ...

          Was war da jetzt inhaltlich neu?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #6005

            Nix - aber die Quelle ist "seriös" ... 😉

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Olli+NickyO Offline
              Olli+NickyO Offline
              Olli+Nicky
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6006

              @towi
              Neu ist, dass nun die Bedingungen besteht, die Forderung beim IV vorher anzumelden, um an das Geld des Bundes zu kommen. Viele haben auf diese Info gewartet. Hätte auch sein können, dass der Bund in Namen der Gläubiger die Forderung nach Auszahlung selbst anmeldet.

              @vs
              Wie schon geschrieben, haben wir seinerzeit aneinander vorbei geredet. Die Aussage des Käseblattes, dass der IV die Abwicklung für den Bund übernimmt ist nach wie vor zu bezweifeln.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HABERLINGH Offline
                HABERLINGH Offline
                HABERLING
                schrieb am zuletzt editiert von
                #6007

                Wenn sich der Bund etwaige Ansprüche der Pauschalreisenden abtreten lässt und die wiederum gerichtlich geltend machen will, so ist der IV nicht Partner sondern Gegner.😉

                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #6008

                  Nein, Olli+Nicky, dass die Forderungen zur Insolvenzliste anzuzeigen sind steht schon lange fest (präzise seit klar ist, dass die Deckungssumme der Versicherung nicht ausreicht), das ist demnach nichts Neues.
                  Dass der IV "die Abwicklung für den Bund übernimmt" hab ich hingegen noch nie irgendwo gelesen ...
                  @HABERLING
                  Wieso "gerichtlich geltend machen"? Es ist davon auszugehen, dass der IV rechtskonform abwickelt, streitig ist hingegen die Quotelung der Zurich.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • HABERLINGH Offline
                    HABERLINGH Offline
                    HABERLING
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #6009

                    Hallo vonschmeling, mir ging es um diese Aussage.

                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #6010

                      Dabei geht es um die Abtretung der gesamten Ansprüche, explizit derer gegenüber der Versicherung (Thema Zuordnung der Rückholungskosten) und dementsprechende Geltendmachung.
                      Im Falle eines Falles wird ja die gesamte Forderung abgetreten, also der Zahlbetrag für nicht erbrachte Leistungen.
                      Der Bund als Gläubiger wird dann höchstwahrscheinlich die Quote der Versicherung in ihrer Richtigkeit bestreiten, davon bleibt aber die Insolvenzabwicklung und die sich daraus ergebende Quotelungen unberührt.
                      Ferner kann ja jeder TC Kunde sich in die Gläubigerliste eintragen lassen, einen Erstattungsanspruch haben hingegen nur die Pauschalreisekunden.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • HABERLINGH Offline
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                        HABERLING
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #6011

                        Die Ansprüche richten sich doch gegen Thomas Cook und das diese vom Bund gegebenenfalls gerichtlich geltend gemacht werden oder ist da die Versicherung gemeint?

                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #6012

                          Damit ist die Versicherung gemeint, HABERLING - die Notwendigkeit einer streitigen Auseinandersetzung mit dem IV Thomas Cook ist soweit nicht erkennbar.
                          Kann sich ja aber auch im Laufe des Prozesses noch ändern, elementar dürfte jedoch der Sachverhalt sein, dass der Pauschalreisekunde seine Forderungen unbeachtlich aller rechtlichen Nachspiele und Lichtjahre vor einem Abschluss des Insolvenzverfahrens berichtigt bekommt.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                            HABERLING
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #6013

                            Da war ich tatsächlich auf dem falschen Gleis, danke vonschmeling, daß du die Weiche richtig gestellt hast.😘

                            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
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                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #6014

                              Bedingt, HABERLING, du hast eben nur Teile der Aussage berücksichtigt.
                              Glasklar streitig ist die Belastung der zu verteilenden Versicherungssumme mit den Kosten der Rückholung.
                              Eine solche bestreitet die Regierung und wird sich darüber ohne Beeinträchtigung für die beduppten Pauschalreisenden durch die Instanzen fechten.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV vonschmeling

                                Bedingt, HABERLING, du hast eben nur Teile der Aussage berücksichtigt.
                                Glasklar streitig ist die Belastung der zu verteilenden Versicherungssumme mit den Kosten der Rückholung.
                                Eine solche bestreitet die Regierung und wird sich darüber ohne Beeinträchtigung für die beduppten Pauschalreisenden durch die Instanzen fechten.

                                towi1802T Offline
                                towi1802T Offline
                                towi1802
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #6015

                                @vonschmeling sagte:

                                ...
                                Glasklar streitig ist die Belastung der zu verteilenden Versicherungssumme mit den Kosten der Rückholung.
                                ...

                                Ich verweise auf Seite 588.
                                ... "Im Gesetz steht eine Haftungsgrenze für den Kundengeldabsicherer von 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr."

                                Von: "Darüber hinaus sind die Rückholkosten in unbegrenzter Höhe abzusichern" finde ich nix. Wenn es nicht gegen die guten Sitten dieses Forums verstieße, würde ich das Gesetz "schlampig gemacht" nennen. Aber gut, so verschaffen sich Juristen bekanntlich regelmäßig ihren Broterwerb selbst.

                                Übrigens ist es üblich, dass in einer Police steht, was versichert ist. Nach Auslegung unserer obersten Justizchefin müssten die Rückholkosten beitragsfrei mitversichert sein. Meine Glaskugel meint, dass das nicht der Fall ist.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #6016

                                  Insbesondere bleibt Frau L. ja eine plausible Darlegung ihrer Annahme sowas von schuldig ...
                                  Im Übrigen sehe ich das genauso wie du: Zumindest den gesetzlichen Bestimmungen ist keineswegs zu entnehmen, dass die Rückholkosten nicht der Begrenzung auf 110 Mio unterfallen.
                                  Angenehm ist immerhin die Tatsache, dass das die Verursacher (aka Schlamper) nun selbst klären müssen und dem Verbraucher schon vorher der Fehlbetrag erstattet wird.
                                  Ich hab mir beim näheren Hinsehen die Haare gerauft - allein das Argument, der größte Schaden habe bisher 30 Mio betragen ist so was von Vogel Strauß!?
                                  Es muss doch klar sein, dass bei Milliardenumsätzen zwangsläufig eine enorme Deckungslücke klafft und damit die gesetzlichen Bestimmungen vollkommen unzureichend sind?

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    Insbesondere bleibt Frau L. ja eine plausible Darlegung ihrer Annahme sowas von schuldig ...
                                    Im Übrigen sehe ich das genauso wie du: Zumindest den gesetzlichen Bestimmungen ist keineswegs zu entnehmen, dass die Rückholkosten nicht der Begrenzung auf 110 Mio unterfallen.
                                    Angenehm ist immerhin die Tatsache, dass das die Verursacher (aka Schlamper) nun selbst klären müssen und dem Verbraucher schon vorher der Fehlbetrag erstattet wird.
                                    Ich hab mir beim näheren Hinsehen die Haare gerauft - allein das Argument, der größte Schaden habe bisher 30 Mio betragen ist so was von Vogel Strauß!?
                                    Es muss doch klar sein, dass bei Milliardenumsätzen zwangsläufig eine enorme Deckungslücke klafft und damit die gesetzlichen Bestimmungen vollkommen unzureichend sind?

                                    SokratesS Offline
                                    SokratesS Offline
                                    Sokrates
                                    Experte Istanbul
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #6017

                                    Hallo vs,

                                    zur Erklärung empfehle ich die Lektüre dieses Gedichts von Christian Morgenstern mit dem nachdenkenswerten Titel "Die unmögliche Tatsache". 😉

                                    LG

                                    Sokrates

                                    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #6018

                                      Sehr treffend - das hat sicherlich die Frau Lambrecht im Büro hängen ...

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • ariavenA Offline
                                        ariavenA Offline
                                        ariaven
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #6019

                                        Hallo,

                                        Es tut mir leid, mein Deutsch ist nicht so gut, und ich habe die Inhalt der PIN Brief nicht verstanden (PIN Brief von HWW??)
                                        Müssen wir etwas mit PIN Brief machen? (Anmeldung oder etwas?)

                                        %17,5 ist von KAERA geprüft und bestätigt.
                                        Ist diese PIN Brief für restlische %82,5 ?

                                        Leider gibt es im Forum ungefähr 600 Seiten und es konnte keine saubere Antwort gefunden werden.

                                        Entschuldigung für meine grammatikalischen Fehler ..

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #6020

                                          Nimm deinen Brief mit der PIN und frag irgendjemand aus deinem Freundes- Verwandten - Bekanntenkreis und lass es dir erklären .

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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