Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
-
Neue Infos der Regierung.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html
Es geht voran.
-
Also schwarz auf weiß.. Forderungen bei Kaera und dem IV sind anzumelden.
-
Man darf wohl davon ausgehen, dass die meisten Betroffenen den Schaden bereits über Kaera der Versicherung gemeldet haben - falls nicht, sollten sie das umgehend tun.
Ferner ist die Meldung bei der hww vorzunehmen (wie hier schon vielfach erwähnt).
Über das weitere Verfahren wird die Regierung auf den genannten Kanälen informieren.
@Olli+Nicky
Jetzt ausreichend "seriös"?
-
Neue Infos der Regierung.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html
Es geht voran.
-
Nix - aber die Quelle ist "seriös" ...

-
@towi
Neu ist, dass nun die Bedingungen besteht, die Forderung beim IV vorher anzumelden, um an das Geld des Bundes zu kommen. Viele haben auf diese Info gewartet. Hätte auch sein können, dass der Bund in Namen der Gläubiger die Forderung nach Auszahlung selbst anmeldet.@vs
Wie schon geschrieben, haben wir seinerzeit aneinander vorbei geredet. Die Aussage des Käseblattes, dass der IV die Abwicklung für den Bund übernimmt ist nach wie vor zu bezweifeln. -
Nein, Olli+Nicky, dass die Forderungen zur Insolvenzliste anzuzeigen sind steht schon lange fest (präzise seit klar ist, dass die Deckungssumme der Versicherung nicht ausreicht), das ist demnach nichts Neues.
Dass der IV "die Abwicklung für den Bund übernimmt" hab ich hingegen noch nie irgendwo gelesen ...
@HABERLING
Wieso "gerichtlich geltend machen"? Es ist davon auszugehen, dass der IV rechtskonform abwickelt, streitig ist hingegen die Quotelung der Zurich. -
Dabei geht es um die Abtretung der gesamten Ansprüche, explizit derer gegenüber der Versicherung (Thema Zuordnung der Rückholungskosten) und dementsprechende Geltendmachung.
Im Falle eines Falles wird ja die gesamte Forderung abgetreten, also der Zahlbetrag für nicht erbrachte Leistungen.
Der Bund als Gläubiger wird dann höchstwahrscheinlich die Quote der Versicherung in ihrer Richtigkeit bestreiten, davon bleibt aber die Insolvenzabwicklung und die sich daraus ergebende Quotelungen unberührt.
Ferner kann ja jeder TC Kunde sich in die Gläubigerliste eintragen lassen, einen Erstattungsanspruch haben hingegen nur die Pauschalreisekunden. -
Die Ansprüche richten sich doch gegen Thomas Cook und das diese vom Bund gegebenenfalls gerichtlich geltend gemacht werden oder ist da die Versicherung gemeint?
-
Damit ist die Versicherung gemeint, HABERLING - die Notwendigkeit einer streitigen Auseinandersetzung mit dem IV Thomas Cook ist soweit nicht erkennbar.
Kann sich ja aber auch im Laufe des Prozesses noch ändern, elementar dürfte jedoch der Sachverhalt sein, dass der Pauschalreisekunde seine Forderungen unbeachtlich aller rechtlichen Nachspiele und Lichtjahre vor einem Abschluss des Insolvenzverfahrens berichtigt bekommt. -
Bedingt, HABERLING, du hast eben nur Teile der Aussage berücksichtigt.
Glasklar streitig ist die Belastung der zu verteilenden Versicherungssumme mit den Kosten der Rückholung.
Eine solche bestreitet die Regierung und wird sich darüber ohne Beeinträchtigung für die beduppten Pauschalreisenden durch die Instanzen fechten. -
Bedingt, HABERLING, du hast eben nur Teile der Aussage berücksichtigt.
Glasklar streitig ist die Belastung der zu verteilenden Versicherungssumme mit den Kosten der Rückholung.
Eine solche bestreitet die Regierung und wird sich darüber ohne Beeinträchtigung für die beduppten Pauschalreisenden durch die Instanzen fechten.@vonschmeling sagte:
...
Glasklar streitig ist die Belastung der zu verteilenden Versicherungssumme mit den Kosten der Rückholung.
...Ich verweise auf Seite 588.
... "Im Gesetz steht eine Haftungsgrenze für den Kundengeldabsicherer von 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr."Von: "Darüber hinaus sind die Rückholkosten in unbegrenzter Höhe abzusichern" finde ich nix. Wenn es nicht gegen die guten Sitten dieses Forums verstieße, würde ich das Gesetz "schlampig gemacht" nennen. Aber gut, so verschaffen sich Juristen bekanntlich regelmäßig ihren Broterwerb selbst.
Übrigens ist es üblich, dass in einer Police steht, was versichert ist. Nach Auslegung unserer obersten Justizchefin müssten die Rückholkosten beitragsfrei mitversichert sein. Meine Glaskugel meint, dass das nicht der Fall ist.
-
Insbesondere bleibt Frau L. ja eine plausible Darlegung ihrer Annahme sowas von schuldig ...
Im Übrigen sehe ich das genauso wie du: Zumindest den gesetzlichen Bestimmungen ist keineswegs zu entnehmen, dass die Rückholkosten nicht der Begrenzung auf 110 Mio unterfallen.
Angenehm ist immerhin die Tatsache, dass das die Verursacher (aka Schlamper) nun selbst klären müssen und dem Verbraucher schon vorher der Fehlbetrag erstattet wird.
Ich hab mir beim näheren Hinsehen die Haare gerauft - allein das Argument, der größte Schaden habe bisher 30 Mio betragen ist so was von Vogel Strauß!?
Es muss doch klar sein, dass bei Milliardenumsätzen zwangsläufig eine enorme Deckungslücke klafft und damit die gesetzlichen Bestimmungen vollkommen unzureichend sind? -
Insbesondere bleibt Frau L. ja eine plausible Darlegung ihrer Annahme sowas von schuldig ...
Im Übrigen sehe ich das genauso wie du: Zumindest den gesetzlichen Bestimmungen ist keineswegs zu entnehmen, dass die Rückholkosten nicht der Begrenzung auf 110 Mio unterfallen.
Angenehm ist immerhin die Tatsache, dass das die Verursacher (aka Schlamper) nun selbst klären müssen und dem Verbraucher schon vorher der Fehlbetrag erstattet wird.
Ich hab mir beim näheren Hinsehen die Haare gerauft - allein das Argument, der größte Schaden habe bisher 30 Mio betragen ist so was von Vogel Strauß!?
Es muss doch klar sein, dass bei Milliardenumsätzen zwangsläufig eine enorme Deckungslücke klafft und damit die gesetzlichen Bestimmungen vollkommen unzureichend sind?Hallo vs,
zur Erklärung empfehle ich die Lektüre dieses Gedichts von Christian Morgenstern mit dem nachdenkenswerten Titel "Die unmögliche Tatsache".

LG
Sokrates
-
Sehr treffend - das hat sicherlich die Frau Lambrecht im Büro hängen ...
-
Hallo,
Es tut mir leid, mein Deutsch ist nicht so gut, und ich habe die Inhalt der PIN Brief nicht verstanden (PIN Brief von HWW??)
Müssen wir etwas mit PIN Brief machen? (Anmeldung oder etwas?)%17,5 ist von KAERA geprüft und bestätigt.
Ist diese PIN Brief für restlische %82,5 ?Leider gibt es im Forum ungefähr 600 Seiten und es konnte keine saubere Antwort gefunden werden.
Entschuldigung für meine grammatikalischen Fehler ..
-
Nimm deinen Brief mit der PIN und frag irgendjemand aus deinem Freundes- Verwandten - Bekanntenkreis und lass es dir erklären .

