Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Alles Wichtige kurz zusammengefasst auf der Homepage vom Bundesjustizministerium.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html
Wer jetzt immer noch Fragen haben sollte, dem ist nicht zu helfen.

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Danke

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@towi 1802
wenn du so eine Aussage tätigst, soltest du diese auch begründen können.
Klar ist keiner glücklich über die Entwicklung des Versprechens vom Bund und
ich finde es auch schrecklich dass diese Sache erst bis Ende dess Jahres abgewickelt
werden sein sollte, der Gang ist mir auch zu langsam.
Man könnte aber auch sagen,was hat man aus dieser Ecke erwartet,geht alles immmer schleppend.
Nur deswegen aber zu schreiben ,es gibt kein Geld ist schon weit aus dem Fenster gelehnt. -
Oh , ich glaub du hast dich vertan und beschuldigst den Falschen

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Vom Staat kommt garantiert nix, kein Geld. Außerdem ist das Thema ist eh schon in der Versenkung verschwunden.
Warum dann zahlen ? Aber hoffen kann man immer... -
@towi 1802
wenn du so eine Aussage tätigst, soltest du diese auch begründen können.
Klar ist keiner glücklich über die Entwicklung des Versprechens vom Bund und
ich finde es auch schrecklich dass diese Sache erst bis Ende dess Jahres abgewickelt
werden sein sollte, der Gang ist mir auch zu langsam.
Man könnte aber auch sagen,was hat man aus dieser Ecke erwartet,geht alles immmer schleppend.
Nur deswegen aber zu schreiben ,es gibt kein Geld ist schon weit aus dem Fenster gelehnt.@nippynell sagte:
... der Gang ist mir auch zu langsam.
Du solltest bedenken, dass "der Gang" auch 5 Jahre und länger dauern könnte.
Vielleicht justierst du mal deine Erwartungen?
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@vonschmeling
meinst du damit das Insolvenzverfahren?
Ich dachte das Insolvenzverfahren und der Bund sind zwei paar Schuhe.
Wenn wir darauf warten müssen dauert das ewig. -
Auch eine streitig herbeizuführende Entscheidung betreffend die Vorgabeneinhaltung der EU Richtlinien würde ewig dauern - insofern ist das Eingreifen des Bundes ein Glücksfall, selbst wenn das bis 2021 dauern sollte.
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Alles Wichtige kurz zusammengefasst auf der Homepage vom Bundesjustizministerium.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html
Wer jetzt immer noch Fragen haben sollte, dem ist nicht zu helfen.

@aron1337 sagte:
Alles Wichtige kurz zusammengefasst auf der Homepage vom Bundesjustizministerium.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html
Wer jetzt immer noch Fragen haben sollte, dem ist nicht zu helfen.

Mhm schade, auch nicht mir? Ich hätte noch eine Frage:
Auf der Seite steht:
Eine Ausgleichszahlung entfällt vollständig oder teilweise, wenn Beträge, die per Lastschrift von einem Konto eingezogen wurden, in den dafür vorgesehenen Verfahren zurückgebucht werden. Das Gleiche gilt, soweit eine Kreditkartenzahlung in dem dafür vorgesehenen sog. „Chargeback-Verfahren“ zurückgeholt wird. Auch Zahlungen, die Sie bereits aus der Insolvenzmasse erhalten haben sollten, sind auf die Höhe der Ausgleichszahlung anzurechnen.Ich habe ein Chargeback erhalten. Reisepreis - 17,5%, weil der ja von Zürch kämen. In der Information der KK Gesellschaft steht aber auch.
"Wie geht es weiter? Sie müssen zunächst nichts tun. Sollte die Händlerbank einen berechtigten Widerspruch einreichen oder die Staatshaftung nachträglich greifen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen."
Aha Chargeback nur, wenn Staat zahlt und Sttat zahlt aber nur wenn kein Chargeback .... sollen ja nicht beide zahlen, aber so dann vielleicht keiner oder wie?
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Das ist im von dir beigefügten Text selbsterklärend:
Sämtliche Beträge, die du nachweislich noch nicht anderweitig liquiditeren konntest dürfen zum Rahmen der Erstattung angemeldet werden.Warum nur verspüre ich die Gewissheit, dass dir das keinesfalls reiicht als Erläuterung?!

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Das ist im von dir beigefügten Text selbsterklärend:
Sämtliche Beträge, die du nachweislich noch nicht anderweitig liquiditeren konntest dürfen zum Rahmen der Erstattung angemeldet werden.Warum nur verspüre ich die Gewissheit, dass dir das keinesfalls reiicht als Erläuterung?!

@vonschmeling sagte:
Das ist im von dir beigefügten Text selbsterklärend:
Sämtliche Beträge, die du nachweislich noch nicht anderweitig liquiditeren konntest dürfen zum Rahmen der Erstattung angemeldet werden.Warum nur verspüre ich die Gewissheit, dass dir das keinesfalls reiicht als Erläuterung?!

Weil Du in die Zukunft schauen kannst. Die 17,5% haben sie abgezogen, ohne das ich das der KK-Gesellschaft gemeldet habe. Ich habe bislang von Zürich auch nichts bekommen. Wenn nun der Staat angibt, dass er zahlt und ich dort aber nichts anmelde, weil ich ja Chargeback unter Vorbehalt erhalten habe, wird Chageback zurückgechargebackt und der Kunde ist der Dumme ... so lese ich das zumindest ...
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Ja klar, die Erde ist nämlich eine Scheibe und alle fallen runter ...
???
Hast du denn die jeweiligen Fristen deiner vertraglichen Übereinkunft im Blick oder gibt´s da Defizite? -
@etläuft
Der Kunde ist sowieso immer der Dumme.
Die KK -ausgebende Bank weiß, daß Kaera 17,5% erstattet. Deshalb gibt's dort bei Chargeback Abzug. Der Staat zahlt irgendwann mal den Dir fehlenden Rest. Es soll niemand leer ausgehen - so der Plan.
Bei der großen Anzahl von Betroffenen dauert eine genaue Prüfung viel Zeit.
Es soll auch niemand unberechtigt oder doppelt kassieren. Wer bei Kaera, Bank, Insolvenzverwalter, KK-Bank, Lastschriftrückholung alles korrekt erledigt, erhält auch den korrekten Betrag vom Staat/Steuerzahler.
Geduld, Geduld.MfG Teili
@vS
Es ist alles nicht so einfach...
besonders wenn man's doppelt nimmt.

Manchmal verstehe ich Deinen Frust.
Bleib cool! Es ist Dein Magen.MfG Teili
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schade ... dachte es gäbe hier doch nochmal eine sachdienliche Information aber die Kompetenz scheint sich darauf zu beschränken, dass die Erde rund ist. Hintergrund war eigentlich nur, dass beide Seiten schreiben, dass sie das zahlen, was der jeweils andere nicht zahlt und die eine Seite vorab schon mal mehr unter Vorbehalt erstattet hat ... ganz ohne "Defizite hinsichtlich der Fristen meiner Übereinkunft"
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@etläuft
Der Kunde ist sowieso immer der Dumme.
Die KK -ausgebende Bank weiß, daß Kaera 17,5% erstattet. Deshalb gibt's dort bei Chargeback Abzug. Der Staat zahlt irgendwann mal den Dir fehlenden Rest. Es soll niemand leer ausgehen - so der Plan.
Bei der großen Anzahl von Betroffenen dauert eine genaue Prüfung viel Zeit.
Es soll auch niemand unberechtigt oder doppelt kassieren. Wer bei Kaera, Bank, Insolvenzverwalter, KK-Bank, Lastschriftrückholung alles korrekt erledigt, erhält auch den korrekten Betrag vom Staat/Steuerzahler.
Geduld, Geduld.MfG Teili
@vS
Es ist alles nicht so einfach...
besonders wenn man's doppelt nimmt.

Manchmal verstehe ich Deinen Frust.
Bleib cool! Es ist Dein Magen.MfG Teili
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Meinungsverschiedenheiten und Probleme mit dem Umgangston sind leider üblich in Foren aller Art und in Deutschland leider Normalität.
Auch ich wurde schon belehrt usw.
Cool bleiben hilft manchmal.
Wir sind alle froh wenn der Spuk endlich vorbei ist.Per PN macht manchmal mehr Sinn.
MfG Teili
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Was du wie siehst und was als Recht erkannt wird sind zwei Paar Schuhe, Nippynell.
Ferner ist es gelinde gesagt naiv zu glauben, dass mal eben grade so ein paar Milliönchen aus der Schatulle geholt und unter´s Volk verteilt werden können.
Hättest du selbst das streitig klären müssen wären Jahre vergangen bis zu einer Entscheidung. So isses.