Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Es wird wohl Juni werden. Aber immerhin.
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Juni, was die Zurich angeht, das Geld von der Bundesregierung dürfte erst danach kommen. Und auch die Auszahlung wird sich sicher dann noch ziehen.
@the-gt sagte:
Juni, was die Zurich angeht, das Geld von der Bundesregierung dürfte erst danach kommen. Und auch die Auszahlung wird sich sicher dann noch ziehen.
Das wird ein schönes Weihnachtsgeschenk........nur das Jahr ist noch nicht klar.
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Seit dem 06.05.2020 ist das Anmeldeportal für den Ausgleich von TC-Zahlungsausfällen durch den Bund online.
Weitere Infos und Links gibt es auf der Seite https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html
Anmeldeschluss ist der 15. November 2020.
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Allerdings noch ohne Anmeldeoption ...

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Im Augenblick ist die Anmeldung nur für Thomas Cook International AG und Tour Vital Touristik GmbH geschädigte möglich.
Verfahrensportal Thomas Cook International AG klick hier
Verfahrensportal Tour Vital Touristik GmbH klick hierEs scheint als würde für das Verfahrensportal Thomas Cook Touristik GmbH, Bucher Reisen & Öger Tours GmbH ein Fehler im Link vorliegen.

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Meine Bucher Reise habe ich gerade angemeldet und alles eingereicht. Die 15 Seiten Anmeldedokument zu scannen war nur aufwändig


Hier kann man sich anmelden....
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Die Seite vom IV ist mit der des Bundes verknüpft. Wenn man sich dort anmeldet wird man auf die Seite des Bundes umgeleitet.... Die Stammdaten vom IV werden direkt übernommen.
Der Link ist übrigens auch bei https://www.tagesschau.de/wirtschaft/thomas-cook-entschaedigung-101.html kommuniziert worden...
Siehe Grauer Kasten...
Also alles richtig. Kunden von Bucher und TC können den Schaden hier anmelden. Sonst wäre mein 15 Seitiger Antrag ja für die Katz

Das Schreiben der Kaera mit der Qoute muss ebenfalls hochgeladen werden.Siehe hier, nach der Anmeldung beim IV:

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Auf der der Infoseite von BMJV steht jetzt, dass ich aufjedenfall das Chargeback Verfahren versucht haben sollte.
Habe ich aber nicht. Das wird doch jetzt von den vorgebenen Frist vom Chargebackverfahren auch nichts mehr bringen? -
Kann mir wer erklären warum auf dem auszudruckenden Schreiben immer wieder erwähnt wird das die Zahlung aus den abgetretenen Ansprüchen auf das Konto der Bundeskasse Halle zu leisten ist?
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Okay, macht Sinn. War etwas verwirrt das dieser Text auf einigen Seiten auftaucht.
Auf der Antragsseite wird ja unter
Punkt 4. Zahlungen auf den Reisepreis
automatisch die Anzahlung an den Reiseveranstalter in das Formular übernommen.
Muss ich dort als weitere Teilzahlung die Restzahlung des gesamten Reisepreises eintragen? Also 100€ Anzahlung 900€ Restzahlung?Frage nur, weil diese Daten nicht mit übernommen wurden.
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Richtig. Ich habe kurz nach Buchung die Anzahlung geleistet und kurz vor geplantem Reiseantritt den Rest bezahlt.
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Meine Frage ist eher wie das ganze vonstatten geht wenn man noch keinen Cent von der Versicherung gesehen hat? Hatte im Dezember einen Brief bekommen das mir 17,5% zustehen, doch von diesen habe ich noch nichts gesehen. Mehrmalige Anrufe sowie Mails blieben unbeantwortet (zuletzt im April). Beim Insolvenzverwalter habe ich somit meine komplette Summe geltend gemacht. Wie sieht es jetzt beim Bund aus? Auch die komplette Summe? Nicht das dann aufeinmal doch die 17,5% kommen und ich später Probleme habe?
Hoffe einer hat da nähere Informationen zu.
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Ich habe beim Insolvenzverwalter als Forderung den gesamten Reisepreis angegeben. In der Zwischenzeit gab es ja eine kleine Zahlung von der Kaera. Muss diese Teilzahlung von der Forderung abgezogen werden?
Bei der Eingabemaske des Insolvenzverwalter heißt es
Wurden bereits Teilzahlungen von der Schuldnerin geleistet, tragen Sie nur den verbleibenden offenen Betrag in das Betragsfeld ein.
Gilt die Kaera auch als Schuldner?


