Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@olli-nicky sagte:
@Kitzelbacher:
hast du es denn nicht nach der Insolvenz innerhalb diese 60 Tage (ich kenne diese Zeit-Grenze gar nicht) schon mal versucht? Dann wärst du in jedem Fall noch berechtigt.Weil in den Chargeback-Bedingungen der DB Mastercard eindeutig steht:
Bitte beachten Sie bei Zahlungsreklamationen die Frist von 60 Tagen (ab dem Eingangsdatum des Umsatzbelegs) für die Einreichung der reklamierten Umsätze.@kitzelbacher sagte:
Bitte beachten Sie bei Zahlungsreklamationen die Frist von 60 Tagen (ab dem Eingangsdatum des Umsatzbelegs) .......
Das enspricht nicht den MasterCard ChargeBack Richtlinien:
120 Tage und zwar erst ab der Leistungsverweigerung (zb. nicht stattgefundener Abflug)
Allerdings finde ich es gelinde gesagt eine Sauer**, das jetzt ein versuchtes ChargeBack-Verfahren Voraussetzung für eine erstattung ist:

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Absolut korrekt was olicheck schreibt.
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Es wurde von Anbeginn (auch hier) 'gesagt', dass Chargeback erforderlich ist. Schließlich wird nur bezahlt was, Zitat BMJV: "... nicht von anderer Stelle ersetzt wird."
Auch war es die Einschätzung meines (entfernten) Anwalt-Links im oberen Beitrag von Anfang des Jahres.
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@Olli+Nicky
Wir hatten schon einmal darauf hingewiesen, dass wir keine Links zu Angeboten von Anwälten haben wollen.
Ferner bedarf es einer anwaltlichen Einschätzung auch gar nicht, dass KK Zahler ein Chargebackverfahren einleiten sollen wurde von Anfang an glasklar kommuniziert - samt Fristen und ab wann sie laufen. -
@kitzelbacher sagte:
Bitte beachten Sie bei Zahlungsreklamationen die Frist von 60 Tagen (ab dem Eingangsdatum des Umsatzbelegs) .......
Das enspricht nicht den MasterCard ChargeBack Richtlinien:
120 Tage und zwar erst ab der Leistungsverweigerung (zb. nicht stattgefundener Abflug)
Allerdings finde ich es gelinde gesagt eine Sauer**, das jetzt ein versuchtes ChargeBack-Verfahren Voraussetzung für eine erstattung ist:

@olicheck sagte:
Das enspricht nicht den MasterCard ChargeBack Richtlinien:
120 Tage und zwar erst ab der Leistungsverweigerung (zb. nicht stattgefundener Abflug)
Das steht aber so nicht im Formular der Deutschen Bank
Allerdings finde ich es gelinde gesagt eine Sauer**, das jetzt ein versuchtes ChargeBack-Verfahren Voraussetzung für eine erstattung ist:
Zumal ich sicher nicht der Einzige bin, der (unwissentlich) eine Frist versäumt hat. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
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An alle, die das Chargeback noch nicht versucht haben: wir haben bereits im September über Card Complete Österreich einen Antrag auf Chargeback gestellt und wurde damals mit dem Verweis auf die Ausfallversicherung an den Abwickler abgewiesen. Nachdem wir das Schreiben von Kaera erhielten, habe ich (ohne große Hoffnung) nochmals alle Unterlagen an Card Complete geschickt und siehe da: das Geld ist vorläufig wieder auf der Kreditkarte und Card Complete versucht sein Möglichstes, den Fall für uns positiv abzuwickeln

Bis wir eine endgültige Entscheidung erhalten wird’s vermutlich noch 3 Wochen dauern (insgesamt max. 45 Tage wurde mir gesagt)
Mein Tipp: einfach probieren und Daumen drücken
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@vs
Hatte es nicht als Werbung gemeint, sondern als sachdienlicher Hinweis.
Sorry.Stimme dir zu, wurde kommuniziert, das CB zu machen ist.
Bin gespannt wie mit denen nun verfahren wird. -
Ich habe grad nochmal geschaut. Für Neckermann geht es noch nicht oder? Bin irritiert weil einige hier schreiben das die was ausfüllen konnten
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@Olli+Nicky
Ist mir klar, aber Frau M. kann selbst für ihre Popularität sorgen, wir unterstützen das nicht.
Ferner gibt es weniger aufdringliche Infoseiten aus erster Hand
.
Wie mit Versäumern verfahren wird ist an sich ziemlich klar dargelegt: Kein Chargeback kein Anspruch."Glück" braucht man im Übrigen auch nicht, es genügt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann gibt´s nämlich bei einer Insolvenz kein Vertun.
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@danyschw
Doch, müsste auch funktionieren, geh über die website von hhw rein.Bin ich. Hab mich da angemeldet auch mit dieser TC pin. Bin dann auf einer Seite gekommen wo meine Daten schon standen da war noch was zum hochladen dies gemacht und dann hieß es sie haben erfolgreich ihre Forderung angemeldet.. Aber hier in den Texten steht doch viel mehr. Irgendwas mit ausdrucken etc...
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Also @danyschw es gibt 3 Dinge die erforderlich sind:
- Anmeldung bei KAERA. Von dort werden die 17,5 Prozent ausgezahlt. Ich gehe davon aus, dass du das getan hast
2. Nach der Anmeldung bei KAERA im letzten Jahr gab es einen Brief um die Forderung bei hww (Insolvenzverwalter) einzureichen mit einer ellenlangen PIN. Dort legt man auch ein Gläubigerkonto an. Ich gehe davon aus, dass du das getan hast. (Das müsste das sein was du in deinem letzten Posting beschreibst)
Danach dann:
3. Das Portal der Bundesregierung. Das ist neu. Dafür gehst du auf die Seite von hww: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/creditor-area
Dort gehst du auf Gläubigerbereich und loggst dich mit deinen gewählten Daten (E-Mail und Passwort) ein. Wenn du eingeloggt bist siehst du auf der Seite, die ich verlinkt habe ganz unten rechts einen Button: Zum Thomas Cook Bundportal. Da klickst du drauf und kannst deine Forderung bei der Bundesregierung anmelden. Im Verlauf muss man dann auch ein mehrere Seiten langes Formular ausdrucken und unterschreiben. Dieses dann wieder einscannen und hochladen. Daher empfiehlt es sich vor Beginn Drucker, alle Unterlagen und Scanner parat zu haben. -
Hat hier jemand das Problem, dass er beim letzten Schritt der Ausgleichsforderung, beim Bestätigen der Daten(Es erscheint kurz die Meldung "Gläubiger Daten werden entschlüsselt") einfach wieder auf die vorherige Seite gelangt?
Passiert am Rechner sowie am PC..
Zur Info:
- 17,5% bereits erhalten
- hww Stammdaten bereits vorhanden
- Unterlagen werden nicht gefordert,
Lediglich geburtstdatum und IBAN -
Ja, das hatte ich mehrfach. Die Eingabe der BIC (die ja eigentlich optional ist) brachte dann Erfolg.
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Julkus. Alles gemacht wie du gesagt hast... Mehrfach schon.. Aber ganz unten der Button fehlt. Bei mir steht unten anhänge Laden... Und dann nix mehr.. Das mit den anhänge hatte ich gemacht. Ich dachte vll komme ich so weiter aber nix....
Die 17,5 Prozent hab ich schon auf mein Konto.. Es geht nur noch um den bund -
Geh mal auf die hww Seite. Dort loggst du dich ein. Danach auf Gläubigerbereich. Da ist dann oben ein Bereich zum Forderungen bei hww anmelden und UNTEN, unter einem dicken Trennstrick Informationen des Bundesministeriums. Und darunter dann der Button für das Bundesportal.
Bei HWW hast du die Forderung auch angemeldet?
Ansonsten zeig doch bitte mal einen Screenshot.
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@Olli+Nicky
Ist mir klar, aber Frau M. kann selbst für ihre Popularität sorgen, wir unterstützen das nicht.
Ferner gibt es weniger aufdringliche Infoseiten aus erster Hand
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Wie mit Versäumern verfahren wird ist an sich ziemlich klar dargelegt: Kein Chargeback kein Anspruch."Glück" braucht man im Übrigen auch nicht, es genügt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann gibt´s nämlich bei einer Insolvenz kein Vertun.
Hallo!
@vonschmeling sagte:Wie mit Versäumern verfahren wird ist an sich ziemlich klar dargelegt: Kein Chargeback kein Anspruch.
Hinterher kann man/frau immer klug reden.

Fakt ist, ich erfahre ca. 180 Tage nach Zahlung bzw. Rechnungsstellung von der Insolvenz und Reiseabsage.
Chargeback ist der erste Reflex und ich lade sofort den Antrag herunter. Schon in dessen ersten Sätzen steht geschrieben, daß Chargeback nur innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungsstellung bzw. Zahlung möglich ist. Also lass' ich es.Jetzt auf den heillos überfrachteten Insolvenz-Thread vom Herbst 2019 zu pochen und zu sagen "Es würde doch kommuniziert." ist genauso vermessen wie die Bundeszahlung an das Chargeback zu koppeln. Ich denke, da wird das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.