Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@Kitzelbacher
Moment mal, hier "pocht" keiner auf "irgendwelche Threads in irgendwelchen Foren", was im Übrigen vollkommen unsinnig wäre.
Und die Nummer mit dem Beginn der Frist hast du scheinbar noch immer nicht verstanden?
Diese läuft erst mit dem Schadenseintritt (kann man auch rein von der Logik her draufkommen?!), ferner bin ich mir ziemlich sicher, dass seitens deines KK ausgebenden Instituts auch nichts Irrtümliches angegeben wurde.
Du hast dich geirrt / nicht genau informiert / deine Vertragsbedingungen missinterpretiert ... was auch immer, es ist dein Versäumnis.
Gewöhnlich werden Betroffene nicht dazu verpflichtet, sich in einem Urlauberforum anzumelden und dort die Schwarmintelligenz aufzusaugen, und jener, der dann "Nööö" sagt darf sich auch nicht darauf als einzige Quelle der Information berufen.
Das steht schon immer vorher irgendwo (ausgenommen Covid19, das gab´s ganz im Gegensatz zu Insolvenzen ja noch nie).Last not least redet frau nicht "hinterher" - ob nun klug oder lästig!? - sondern redete schon zur ersten Stunde nach dem Ereignis - das nur mal so für´s Protokoll (auch wenn´s in deiner Sache überhaupt keine Rolle spielt!).
Fazit:
Dein Irrtum hinsichtlich der Wahrnehmung des Chargebackverfahrens basiert nicht auf der Tatsache, dass du den Hinweis im "heillos überfrachteten" HC Forum zum Thema übersehen hast.
Zumindest in dieser Hinsicht ist das tatsächlich das letzte Wort dazu! -
@Kitzelbacher
Moment mal, hier "pocht" keiner auf "irgendwelche Threads in irgendwelchen Foren", was im Übrigen vollkommen unsinnig wäre.
Und die Nummer mit dem Beginn der Frist hast du scheinbar noch immer nicht verstanden?
Diese läuft erst mit dem Schadenseintritt (kann man auch rein von der Logik her draufkommen?!), ferner bin ich mir ziemlich sicher, dass seitens deines KK ausgebenden Instituts auch nichts Irrtümliches angegeben wurde.
Du hast dich geirrt / nicht genau informiert / deine Vertragsbedingungen missinterpretiert ... was auch immer, es ist dein Versäumnis.
Gewöhnlich werden Betroffene nicht dazu verpflichtet, sich in einem Urlauberforum anzumelden und dort die Schwarmintelligenz aufzusaugen, und jener, der dann "Nööö" sagt darf sich auch nicht darauf als einzige Quelle der Information berufen.
Das steht schon immer vorher irgendwo (ausgenommen Covid19, das gab´s ganz im Gegensatz zu Insolvenzen ja noch nie).Last not least redet frau nicht "hinterher" - ob nun klug oder lästig!? - sondern redete schon zur ersten Stunde nach dem Ereignis - das nur mal so für´s Protokoll (auch wenn´s in deiner Sache überhaupt keine Rolle spielt!).
Fazit:
Dein Irrtum hinsichtlich der Wahrnehmung des Chargebackverfahrens basiert nicht auf der Tatsache, dass du den Hinweis im "heillos überfrachteten" HC Forum zum Thema übersehen hast.
Zumindest in dieser Hinsicht ist das tatsächlich das letzte Wort dazu!Unsere Reise fand im Oktober 2019 statt, Anzahlung wurde per Lastschrift Januar 2019 per Lastschrift abgebucht.
Restbetrag wurde nicht abgebucht.Muss ich jetzt bei "haben sie einen Anspruch auf lastschrift geltend gemacht" Ja oder nein ankreuzen?
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Geh mal auf die hww Seite. Dort loggst du dich ein. Danach auf Gläubigerbereich. Da ist dann oben ein Bereich zum Forderungen bei hww anmelden und UNTEN, unter einem dicken Trennstrick Informationen des Bundesministeriums. Und darunter dann der Button für das Bundesportal.
Bei HWW hast du die Forderung auch angemeldet?
Ansonsten zeig doch bitte mal einen Screenshot.
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Thx ich hab es hinbekommen. Hatte den Fehler gemacht mich mit pin einzuloggen dabei musste ich nur nach unten scrollen.. Hab noch 1ne frage mein Kind ist 15... Unterschreibt er und ich meine Unterschrift unter seine oder wie mache ich das
@vonschmeling: mir ist klar, dass das "Versäumnis" bei mir liegt.
Aber mir ist nicht klar, dass ich mich als Verbraucher nicht auf ein vertraglich vereinbartes, rechtsstaatliches Verfahren (Sicherungsschein) verlassen kann, sondern die politischen Versäumnisse mit der zu geringen Sicherungssumme auch noch durch spitzfindige Fallstricke ausbaden muss.
Aber egal! Bei mir betrifft es zum Glück nur die Anzahlung und da haben wir schon ganz andere Summen an einem wilden Wochenende versoffen. Also Haken dran.

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Dein Kind ist noch nicht authorisiert zum Abschluss von Verträgen, danyschw - deine Unterschrift reicht demnach aus.
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@vonschmeling: mir ist klar, dass das "Versäumnis" bei mir liegt.
Aber mir ist nicht klar, dass ich mich als Verbraucher nicht auf ein vertraglich vereinbartes, rechtsstaatliches Verfahren (Sicherungsschein) verlassen kann, sondern die politischen Versäumnisse mit der zu geringen Sicherungssumme auch noch durch spitzfindige Fallstricke ausbaden muss.
Aber egal! Bei mir betrifft es zum Glück nur die Anzahlung und da haben wir schon ganz andere Summen an einem wilden Wochenende versoffen. Also Haken dran.

️@kitzelbacher sagte:
@vonschmeling: mir ist klar, dass das "Versäumnis" bei mir liegt.
Sorry, aber diese Erkenntnis war deinen Beiträgen nicht zu entnehmen ...
Aber mir ist nicht klar, dass ich mich als Verbraucher nicht auf ein vertraglich vereinbartes, rechtsstaatliches Verfahren (Sicherungsschein) verlassen kann, sondern die politischen Versäumnisse mit der zu geringen Sicherungssumme auch noch durch spitzfindige Fallstricke ausbaden muss.
Spieß umdrehen kommt nicht so gut. Du hättest es haben können, und dafür stehen jetzt alle gerade - auch die vom nicht realisierten Nutzen vollkommen unbeleckten!
Aber egal! Bei mir betrifft es zum Glück nur die Anzahlung und da haben wir schon ganz andere Summen an einem wilden Wochenende versoffen. Also Haken dran.

️Na dann ...

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Nippynell , schau dir den Beitrag von julkus um 18:34 Uhr an . Unter Punkt 3. findest du den Link
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Zur Chargeback-Pflicht: Wow, die Bundesregierung als Milchmädchen... Das wird ja eine fette Schadensersatzklage der Acquirerbank von Thomas Cook gegen den Bund geben. Mich würde ja echt mal interessieren, wer das ist *). Ich erachte die "Chargebackpflicht" rechtlich für komplett unhaltbar. Es wird ja kein Schaden gemindert, sondern nur vom Verbraucher auf die Acquirerbank verschoben, evtl. Sicherheitseinbehalte dürfte ja wohl längst aufgebraucht sein. Also wenn schon, dann muss der Staat für alle Marktteilnehmer, auch Nichtverbraucher, für die unvollständige Absicherung von Pauschalreisen eintreten. Zwischen Verbrauchern und Finanzinstituten als gute und schlechte Gläubiger zu unterscheiden, wird wohl rechtlichen Prüfungen kaum standhalten. Spannend.
Also: Chargebackfrist abgelaufen, Bund verweigert Zahlung => Deckungszusage Rechtsschutz anfordern und klagen.
*) EDIT: Wetten werden angenommen für:
Concardis:
https://finanz-szene.de/payments/der-concardis-schock-horrende-verluste-und-eine-ominoese-pleite/
und den ohnehin in Turbulenzen befindlichen DAX-Wert Wirecard:
2012- Thomas Cook entscheidet sich für Wirecard -
Ja genau Wülfi71 - und jetzt sinnst du doch zumutbar sportlich nochmal über jedes deiner Argumente mit Blick auf den Kontext / nur über die Gesamtsituation.
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Wie mach ich es denn im Todesfall, wenn einer der mitreisen sollte verstorben ist, aber die Reise nachweislich von mir bezahlt wurde.
Ich kann ja die Unterschrift nicht mehr beibringen und auch keine Sterbeurkunde.@-yasmin sagte:
Wie mach ich es denn im Todesfall, wenn einer der mitreisen sollte verstorben ist, aber die Reise nachweislich von mir bezahlt wurde.
Ich kann ja die Unterschrift nicht mehr beibringen und auch keine Sterbeurkunde.Denk bitte über diesen deinen Beitrag noch einmal nach und spezifiziere dann deine tatsächliche Frage.
Danke. -
Die Mitreisenden müssen ja mit unterschreiben, das geht ja aber in meinem Fall nicht mehr.
Wie kann ich auf dem Formular der Bundesregierung das mitteilen oder gibt es eine Emailadresse oder Telefonnummer wohin ich mich wenden kann, um das abzuklären, ob ich trotzdem die gesamte Summe bekomme.
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Hallo, wir haben damals Flug und Hotel extra gebucht. Keine Pauschalreise. Hotel über Neckermann. Gleich nach der Insolvenz wurde die Rückforderung beim Insolvenzverwalter in der Schweiz schriftlich beantragt aber bis heute haben wir nie eine Antwort erhalten. Macht es überhaupt Sinn, dass ich die Rückzahlung nochmal beim Ministerium beantrage oder ist das ausschliesslich für Pauschalreisen mit Sicherungsschein? Dankeschön.
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Hallo, wir haben damals Flug und Hotel extra gebucht. Keine Pauschalreise. Hotel über Neckermann. Gleich nach der Insolvenz wurde die Rückforderung beim Insolvenzverwalter in der Schweiz schriftlich beantragt aber bis heute haben wir nie eine Antwort erhalten. Macht es überhaupt Sinn, dass ich die Rückzahlung nochmal beim Ministerium beantrage oder ist das ausschliesslich für Pauschalreisen mit Sicherungsschein? Dankeschön.
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Hallo zusammen,
leider habe ich auf den letzten Seiten nichts dazu gefunden.
Tragt ihr als Hauptforderung den gesamten Betrag beim Bund ein oder abzüglich der bereits überwiesenen 17,5% vom Rückversicherer?Vielen Dank!