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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • sabsieliebS Offline
    sabsieliebS Offline
    sabsielieb
    schrieb am zuletzt editiert von
    #6221

    An alle, die das Chargeback noch nicht versucht haben: wir haben bereits im September über Card Complete Österreich einen Antrag auf Chargeback gestellt und wurde damals mit dem Verweis auf die Ausfallversicherung an den Abwickler abgewiesen. Nachdem wir das Schreiben von Kaera erhielten, habe ich (ohne große Hoffnung) nochmals alle Unterlagen an Card Complete geschickt und siehe da: das Geld ist vorläufig wieder auf der Kreditkarte und Card Complete versucht sein Möglichstes, den Fall für uns positiv abzuwickeln 🙂
    Bis wir eine endgültige Entscheidung erhalten wird’s vermutlich noch 3 Wochen dauern (insgesamt max. 45 Tage wurde mir gesagt)
    Mein Tipp: einfach probieren und Daumen drücken 😉

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    • Detlef MD Offline
      Detlef MD Offline
      Detlef M
      schrieb am zuletzt editiert von
      #6222

      Wir hatten mit dem Chargeback auch keine Probleme. 60 Tage nach Schadeneintritt (Abreisetag) konnte das Chargeback eingereicht werden. Innerhalb von einer Woche hatten wir den Betrag wieder gutgeschrieben. Das war Anfang Dezember.

      02-14 - Kroatien ✈ 15-Mallorca+Sri Lanka ✈ 16-Fuerte.+Zanzibar ✈ 17-Sri Lanka ✈ 18-Kos+Kuba ✈ 19-Kos+Rhodos ✈ 20-Kreta ✈ 21-Kos ✈ 22-Kreta+Kos ✈ 23-Kreta+Makadi Bay ✈ 24-Kreta+Makadi Bay ✈ 25-Kreta+Makadi Bay ✈ 26-Makadi Bay+Kreta

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      • Olli+NickyO Offline
        Olli+NickyO Offline
        Olli+Nicky
        schrieb am zuletzt editiert von
        #6223

        @vs
        Hatte es nicht als Werbung gemeint, sondern als sachdienlicher Hinweis.
        Sorry.

        Stimme dir zu, wurde kommuniziert, das CB zu machen ist.
        Bin gespannt wie mit denen nun verfahren wird.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • danyschwD Offline
          danyschwD Offline
          danyschw
          schrieb am zuletzt editiert von
          #6224

          Ich habe grad nochmal geschaut. Für Neckermann geht es noch nicht oder? Bin irritiert weil einige hier schreiben das die was ausfüllen konnten

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #6225

            @Olli+Nicky
            Ist mir klar, aber Frau M. kann selbst für ihre Popularität sorgen, wir unterstützen das nicht.
            Ferner gibt es weniger aufdringliche Infoseiten aus erster Hand 😉.
            Wie mit Versäumern verfahren wird ist an sich ziemlich klar dargelegt: Kein Chargeback kein Anspruch.

            "Glück" braucht man im Übrigen auch nicht, es genügt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann gibt´s nämlich bei einer Insolvenz kein Vertun.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            KitzelbacherK 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6226

              @danyschw
              Doch, müsste auch funktionieren, geh über die website von hhw rein.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              danyschwD 1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV vonschmeling

                @danyschw
                Doch, müsste auch funktionieren, geh über die website von hhw rein.

                danyschwD Offline
                danyschwD Offline
                danyschw
                schrieb am zuletzt editiert von
                #6227

                Bin ich. Hab mich da angemeldet auch mit dieser TC pin. Bin dann auf einer Seite gekommen wo meine Daten schon standen da war noch was zum hochladen dies gemacht und dann hieß es sie haben erfolgreich ihre Forderung angemeldet.. Aber hier in den Texten steht doch viel mehr. Irgendwas mit ausdrucken etc...

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • JulkusJ Offline
                  JulkusJ Offline
                  Julkus
                  schrieb am zuletzt editiert von Julkus
                  #6228

                  Also @danyschw es gibt 3 Dinge die erforderlich sind:

                  1. Anmeldung bei KAERA. Von dort werden die 17,5 Prozent ausgezahlt. Ich gehe davon aus, dass du das getan hast

                  2. Nach der Anmeldung bei KAERA im letzten Jahr gab es einen Brief um die Forderung bei hww (Insolvenzverwalter) einzureichen mit einer ellenlangen PIN. Dort legt man auch ein Gläubigerkonto an. Ich gehe davon aus, dass du das getan hast. (Das müsste das sein was du in deinem letzten Posting beschreibst)

                  Danach dann:

                  3. Das Portal der Bundesregierung. Das ist neu. Dafür gehst du auf die Seite von hww: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/creditor-area
                  Dort gehst du auf Gläubigerbereich und loggst dich mit deinen gewählten Daten (E-Mail und Passwort) ein. Wenn du eingeloggt bist siehst du auf der Seite, die ich verlinkt habe ganz unten rechts einen Button: Zum Thomas Cook Bundportal. Da klickst du drauf und kannst deine Forderung bei der Bundesregierung anmelden. Im Verlauf muss man dann auch ein mehrere Seiten langes Formular ausdrucken und unterschreiben. Dieses dann wieder einscannen und hochladen. Daher empfiehlt es sich vor Beginn Drucker, alle Unterlagen und Scanner parat zu haben.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • kennen04K Offline
                    kennen04K Offline
                    kennen04
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #6229

                    Hat hier jemand das Problem, dass er beim letzten Schritt der Ausgleichsforderung, beim Bestätigen der Daten(Es erscheint kurz die Meldung "Gläubiger Daten werden entschlüsselt") einfach wieder auf die vorherige Seite gelangt? 

                    Passiert am Rechner sowie am PC..

                    Zur Info: 

                    - 17,5% bereits erhalten 
                    - hww Stammdaten bereits vorhanden 
                    - Unterlagen werden nicht gefordert, 
                    Lediglich geburtstdatum und IBAN

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • JulkusJ Offline
                      JulkusJ Offline
                      Julkus
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #6230

                      Ja, das hatte ich mehrfach. Die Eingabe der BIC (die ja eigentlich optional ist) brachte dann Erfolg.

                      kennen04K 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #6231

                        @danyschw
                        ... und bei Kaera kannste dich ranhalten, ich glaube deren Annahmefrist endet am 31.5.2020 ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • JulkusJ Julkus

                          Ja, das hatte ich mehrfach. Die Eingabe der BIC (die ja eigentlich optional ist) brachte dann Erfolg.

                          kennen04K Offline
                          kennen04K Offline
                          kennen04
                          schrieb am zuletzt editiert von kennen04
                          #6232

                          @julkus sagte:

                          Ja, das hatte ich mehrfach. Die Eingabe der BIC (die ja eigentlich optional ist) brachte dann Erfolg.

                          Tausend Dank! Bin einen Schritt weiter 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • danyschwD Offline
                            danyschwD Offline
                            danyschw
                            schrieb am zuletzt editiert von danyschw
                            #6233

                            Julkus. Alles gemacht wie du gesagt hast... Mehrfach schon.. Aber ganz unten der Button fehlt. Bei mir steht unten anhänge Laden... Und dann nix mehr.. Das mit den anhänge hatte ich gemacht. Ich dachte vll komme ich so weiter aber nix....
                            Die 17,5 Prozent hab ich schon auf mein Konto.. Es geht nur noch um den bund

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • JulkusJ Offline
                              JulkusJ Offline
                              Julkus
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #6234

                              Geh mal auf die hww Seite. Dort loggst du dich ein. Danach auf Gläubigerbereich. Da ist dann oben ein Bereich zum Forderungen bei hww anmelden und UNTEN, unter einem dicken Trennstrick Informationen des Bundesministeriums. Und darunter dann der Button für das Bundesportal.

                              Bei HWW hast du die Forderung auch angemeldet?

                              Ansonsten zeig doch bitte mal einen Screenshot.

                              danyschwD 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV vonschmeling

                                @Olli+Nicky
                                Ist mir klar, aber Frau M. kann selbst für ihre Popularität sorgen, wir unterstützen das nicht.
                                Ferner gibt es weniger aufdringliche Infoseiten aus erster Hand 😉.
                                Wie mit Versäumern verfahren wird ist an sich ziemlich klar dargelegt: Kein Chargeback kein Anspruch.

                                "Glück" braucht man im Übrigen auch nicht, es genügt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann gibt´s nämlich bei einer Insolvenz kein Vertun.

                                KitzelbacherK Offline
                                KitzelbacherK Offline
                                Kitzelbacher
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #6235

                                Hallo!
                                @vonschmeling sagte:

                                Wie mit Versäumern verfahren wird ist an sich ziemlich klar dargelegt: Kein Chargeback kein Anspruch.

                                Hinterher kann man/frau immer klug reden. 😉

                                Fakt ist, ich erfahre ca. 180 Tage nach Zahlung bzw. Rechnungsstellung von der Insolvenz und Reiseabsage.
                                Chargeback ist der erste Reflex und ich lade sofort den Antrag herunter. Schon in dessen ersten Sätzen steht geschrieben, daß Chargeback nur innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungsstellung bzw. Zahlung möglich ist. Also lass' ich es.

                                Jetzt auf den heillos überfrachteten Insolvenz-Thread vom Herbst 2019 zu pochen und zu sagen "Es würde doch kommuniziert." ist genauso vermessen wie die Bundeszahlung an das Chargeback zu koppeln. Ich denke, da wird das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.

                                LG vom Kitzelbacher

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #6236

                                  @Kitzelbacher
                                  Moment mal, hier "pocht" keiner auf "irgendwelche Threads in irgendwelchen Foren", was im Übrigen vollkommen unsinnig wäre.
                                  Und die Nummer mit dem Beginn der Frist hast du scheinbar noch immer nicht verstanden?
                                  Diese läuft erst mit dem Schadenseintritt (kann man auch rein von der Logik her draufkommen?!), ferner bin ich mir ziemlich sicher, dass seitens deines KK ausgebenden Instituts auch nichts Irrtümliches angegeben wurde.
                                  Du hast dich geirrt / nicht genau informiert / deine Vertragsbedingungen missinterpretiert ... was auch immer, es ist dein Versäumnis.
                                  Gewöhnlich werden Betroffene nicht dazu verpflichtet, sich in einem Urlauberforum anzumelden und dort die Schwarmintelligenz aufzusaugen, und jener, der dann "Nööö" sagt darf sich auch nicht darauf als einzige Quelle der Information berufen.
                                  Das steht schon immer vorher irgendwo (ausgenommen Covid19, das gab´s ganz im Gegensatz zu Insolvenzen ja noch nie).

                                  Last not least redet frau nicht "hinterher" - ob nun klug oder lästig!? - sondern redete schon zur ersten Stunde nach dem Ereignis - das nur mal so für´s Protokoll (auch wenn´s in deiner Sache überhaupt keine Rolle spielt!).

                                  Fazit:
                                  Dein Irrtum hinsichtlich der Wahrnehmung des Chargebackverfahrens basiert nicht auf der Tatsache, dass du den Hinweis im "heillos überfrachteten" HC Forum zum Thema übersehen hast.
                                  Zumindest in dieser Hinsicht ist das tatsächlich das letzte Wort dazu!

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  Marcus2801M 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    @Kitzelbacher
                                    Moment mal, hier "pocht" keiner auf "irgendwelche Threads in irgendwelchen Foren", was im Übrigen vollkommen unsinnig wäre.
                                    Und die Nummer mit dem Beginn der Frist hast du scheinbar noch immer nicht verstanden?
                                    Diese läuft erst mit dem Schadenseintritt (kann man auch rein von der Logik her draufkommen?!), ferner bin ich mir ziemlich sicher, dass seitens deines KK ausgebenden Instituts auch nichts Irrtümliches angegeben wurde.
                                    Du hast dich geirrt / nicht genau informiert / deine Vertragsbedingungen missinterpretiert ... was auch immer, es ist dein Versäumnis.
                                    Gewöhnlich werden Betroffene nicht dazu verpflichtet, sich in einem Urlauberforum anzumelden und dort die Schwarmintelligenz aufzusaugen, und jener, der dann "Nööö" sagt darf sich auch nicht darauf als einzige Quelle der Information berufen.
                                    Das steht schon immer vorher irgendwo (ausgenommen Covid19, das gab´s ganz im Gegensatz zu Insolvenzen ja noch nie).

                                    Last not least redet frau nicht "hinterher" - ob nun klug oder lästig!? - sondern redete schon zur ersten Stunde nach dem Ereignis - das nur mal so für´s Protokoll (auch wenn´s in deiner Sache überhaupt keine Rolle spielt!).

                                    Fazit:
                                    Dein Irrtum hinsichtlich der Wahrnehmung des Chargebackverfahrens basiert nicht auf der Tatsache, dass du den Hinweis im "heillos überfrachteten" HC Forum zum Thema übersehen hast.
                                    Zumindest in dieser Hinsicht ist das tatsächlich das letzte Wort dazu!

                                    Marcus2801M Offline
                                    Marcus2801M Offline
                                    Marcus2801
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #6237

                                    Unsere Reise fand im Oktober 2019 statt, Anzahlung wurde per Lastschrift Januar 2019 per Lastschrift abgebucht.
                                    Restbetrag wurde nicht abgebucht.

                                    Muss ich jetzt bei "haben sie einen Anspruch auf lastschrift geltend gemacht" Ja oder nein ankreuzen?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • JulkusJ Offline
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                                      Julkus
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #6238

                                      Du musst nein ankreuzen. Dabei geht es darum, dass mein bei kurzfristigen Buchungen ggf. noch hätte die Lastschrift zurückholen können. Das ist bei dir nicht relevant. Also NEIN ankreuzen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • JulkusJ Julkus

                                        Geh mal auf die hww Seite. Dort loggst du dich ein. Danach auf Gläubigerbereich. Da ist dann oben ein Bereich zum Forderungen bei hww anmelden und UNTEN, unter einem dicken Trennstrick Informationen des Bundesministeriums. Und darunter dann der Button für das Bundesportal.

                                        Bei HWW hast du die Forderung auch angemeldet?

                                        Ansonsten zeig doch bitte mal einen Screenshot.

                                        danyschwD Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #6239

                                        Thx ich hab es hinbekommen. Hatte den Fehler gemacht mich mit pin einzuloggen dabei musste ich nur nach unten scrollen.. Hab noch 1ne frage mein Kind ist 15... Unterschreibt er und ich meine Unterschrift unter seine oder wie mache ich das

                                        KitzelbacherK 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • danyschwD danyschw

                                          Thx ich hab es hinbekommen. Hatte den Fehler gemacht mich mit pin einzuloggen dabei musste ich nur nach unten scrollen.. Hab noch 1ne frage mein Kind ist 15... Unterschreibt er und ich meine Unterschrift unter seine oder wie mache ich das

                                          KitzelbacherK Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #6240

                                          @vonschmeling: mir ist klar, dass das "Versäumnis" bei mir liegt.

                                          Aber mir ist nicht klar, dass ich mich als Verbraucher nicht auf ein vertraglich vereinbartes, rechtsstaatliches Verfahren (Sicherungsschein) verlassen kann, sondern die politischen Versäumnisse mit der zu geringen Sicherungssumme auch noch durch spitzfindige Fallstricke ausbaden muss.

                                          Aber egal! Bei mir betrifft es zum Glück nur die Anzahlung und da haben wir schon ganz andere Summen an einem wilden Wochenende versoffen. Also Haken dran. 🤷🏼‍♂️

                                          LG vom Kitzelbacher

                                          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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