Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Ich sehe das Problem ehrlichgesagt nicht. Ich habe das Schreiben von Kaera hochgeladen in dem unsere Ansprüche bestätigt werden und den Geldeingang auf dem Konto. Ich gehe davon aus, dass das als Nachweis reicht. Wenn nicht, wird man mich irgendwann kontaktieren. Der Status beim Bundportal ist In Prüfung.
Da ich nicht dringend auf das Geld angewiesen bin werdeich einfach mal abwarten.
Trotzdem Danke, dass du dir Gedanken machst.

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Seit gestern ist mir bekannt dass das auch bei uns das Regulirungsschreiben fehlt,nun meine Frage,aus welchem Grund wird dieses
nicht jedem, der sein Geld erhält automatisch zu geschickt,aus welchem Grunde muss man immer wieder allem hinterherlaufen.
Wir haben unser Geld von Kaera schon im Dezember19 erhalten ohne Regulirungsschreiben,gestern nun hab ich erfahren dass dieses
Schriftstück fehlt,das heißt ich rücke bei der Bundesregierung weit nach hinten,obwohl wir schon ganz am Anfang angemeldet haben.
Wenn es der Zufall nicht gewollt hätte würde ich in 2 Jahren noch auf das Geld warten.keiner hätte mich informiert.
Wie sieht das Schreiben aus,kann das einer hochladen,danke sehr.@nippynell sagte:
nun hab ich erfahren dass dieses
Schriftstück fehlt,das heißt ich rücke bei der Bundesregierung weit nach hinten,obwohl wir schon ganz am Anfang angemeldet haben.Ich frage mich, warum du Dich ganz am Anfang mit unvollständigen Unterlagen meldest, warum Du die Fragen und hochzuladenden Formulare nicht beachtest und warum Du nicht bereit bist, die hier bereits veröffentlichten Tipps, zu befolgen. Und nein, die stehen nicht auf Seite 3 dieses Freds, sondern eine, nun zwei, Seiten zuvor. Nämlich dort, wo Du plötzlich entdeckt hast, dass Dir ein Schrieb fehlt.
Bitte versteh mich nicht falsch, hier wird gerne geholfen. Ein wenig Eigeninitiative sollte jedoch jeder Hilfesuchende aufbringen. Es ist ermüdend, immer wieder die gleichen Fragen zu beantworten, es bläht den Thread auf und sorgt dafür, dass wichtige Infos tatsächlich untergehen. Der Rest fällt unter Selbstzensur.
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@nippynell, Keine Ahnung ob das ausreicht. Ich würde denken ja, denn wie du den Geldeingang bzw. den Anspruch darauf nachweist sollte eigentlich egal sein. Dem Finanzamt und anderen Behörden reichen Kontoauszüge in der Regel als Nachweis aus. Ich für mich habe beschlossen das so auszuprobieren ohne Telefon- und E-Mailorgie weil ich keine Eile habe. Angemeldet habe ich fristgerecht. Ob du das auch so tun willst musst du entscheiden. Entweder du forderst das Schreiben so an wie 3 Beiträge weiter oben beschrieben über diese regulierungsschreiben@ Adresse oder du probierst es aus wie ich es getan habe. Die Entscheidung triffst du und die Folgen musst auch du tragen falls es dadurch länger dauert und du "nach hinten rutscht".
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Ich denke nicht .
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Ja, bei erfolgreicher Absendung kommt sogleich die Meldung: "Vielen Dank für die Anmeldung" und dass diese in Kürze bearbeitet wird.
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Das gehört leider auch wieder zum Thema:
Nahezu alle von Thomas Cook übernommenen 100 Reisebüros werden von der Mutter Karstadt Kaufhof dichtgemacht
Und im Zuge der Filialschliessung auch 25 Reisebüros, die in den Häuser angesiedelt sind-
Ausriss aus eine Online Meldung*:
.....
Von dem Aus für die Warenhäuser sind nach Angaben des Gesamtbetriebsrats auch 25 Reisebüros in den Warenhäusern betroffen. Zudem werden bereits bis Ende Juni alle rund 100 Büros von Thomas Cook, die aus der Insolvenz des Reiseveranstalters übernommen wurden, geschlossen. Nur für einige wenige ehemalige TC-Filialen gibt es nach früheren Angaben aus dem Unternehmen offenbar Interessenten.
........Quelle fvwonline /Auszug aus einer längeren Meldung
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Da kann man gespannt sein wie mit den ausgezahlten Chargeback verfahren wird.
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Warum sollte man da "gespannt sein"?
Doppelzahlungen sind ausgeschlossen, wer also seine Zahlungen über Chargeback zurückerhalten hat ist aus Sicht der Beteiligten unbeschädigt. -
Das wäre mehr als fair.
Nur, woher weiß Kaera/Zürich wer CB durchgeführt hat?
Oder anders herum, wie holt sich die KK das Geld zurück? -
Was heißt „fair“ ?!
Alles andere wäre dann wohl ein Straftatbestand. Es sollte letztendlich doch wohl reichen wenn Menschen , die sich nie einen Urlaub leisten können , einen Anteil dazu beitragen dass andere die mehrmals im Jahr kostspielige Reisen antreten Ihr Geld komplett zurück bekommen .... Allerdings ist es mit Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit immer so eine Sache, wenn es dem eigenen Vorteil dient .... -
@Olli+Nicky: Beim Chargeback wird die so genannte Acquirer Bank von Thomas Cook belastet, nicht die Kreditkartengesellschaft. Die Acquirer Bank kann die Rückbuchung bei vereinzelten Chargebacks mit den Beträgen verrechnen, die sie noch nicht an den Händler ausgezahlt und als Sicherheit einbehalten hat. Bei Großschadensfällen wie Thomas Cook (oder AirBerlin, Germania, etc.) wird sie die Forderung beim Insoverwalter anmelden und einen Großteil abschreiben müssen. Über das Chargeback wird die Acquirer Bank den Insoverwalter informieren, der die Info dann wohl an Kaera weitergeben wird.
Als Aquirer Bank wird im Netz über Concardis spekuliert (Quelle), der Nummer 2 im deutschen Markt nach der Wirecard(!) Bank.
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Damit ist auch die Frage beantwortet, wie die auszahlenden Stellen über Chargebackaufträge informiert werden
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Ferner wird im Formularwesen ja unmissverständlich die Angabe bereits in Anspruch genommener Rückzahlungsmöglichkeiten erfragt. Es ist wohl nicht ratsam, hierbei falsche Angaben zu machen. -
Danke.
Wieder was gelernt. -
Die Auskunft/Pressemeldung von KAERA scheint nach meinem Dafürhalten eine Nebelkerze zu sein.
Ich habe sofort in den ersten Tagen der Meldemöglichkeit bei KAERA angemeldet, alle Unterlagen lückenlos eingereicht (abgebucht wurde am Tag vor Insolvenzanmeldung).
Seit dem 29.11. habe ich von KAERA eine Vorgangsnummer und seit Mitte Dezember den Status "In Bearbeitung".
Seitdem warte ich, unterbrochen durch diverse Anrufe beim Abwickler und jedesmal der Auslunft -so auch gestern wieder- "Vorgang liegt in der Zahlungsabteilung".
Zahlung? Fehlanzeige, obwohl jedesmal bestätigt wird, dass alle Unterlagen vorhanden sind.
Meine Kreditkartengesellschaft wartet seit Ende letzten Jahres auf die Unterlage, welchen exakten Betrag KAERA auszahlt, ohne Vorlage dieses Zahlungsbeleges findet keine Bearbeitung meines Chargeback-Antrages statt.
Bei allem Verständnis für die Massenabwicklung und coronabedingte Verzögerungen bleibt aber festzustellen, dass KAERA
sich nicht an die selbstgesetzten Termine hält, dass verzögert wird, dass Hinhaltetaktik normal zu sein scheint.
Überaus ärgerlich. -
Sofern noch nicht bekannt--- hier gibt es dann ab 06.07. eine weitere Kontaktmöglichkeit
(Ausriss aus einer längeren Meldung)...
Vom 6. Juli an wird Zurich unter der Web-Adresse http://zurich.de/sicherungsschein-tc eine separate Kontaktmöglichkeit für jene Thomas-Cook-Kunden einrichten, die bis dahin trotz Anmeldung ihrer Ansprüche bei Karea und Vorlage aller notwendigen Unterlagen keine Rückmeldung feststellen konnten. Damit soll gewährleistet werden, dass eventuell noch offene Vorgänge zügig abgeschlossen werden.Quelle:FVWonline
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Hallo!
Ein kurzes Update:
Für die Vorraussetzung mit dem Chargeback auf die Rückzahlung durch den Bund habe ich 14 Monate nach Zahlung das zuvor aussichtslose Chargeback gestartet und sieben Wochen später ist die Anzahlung abzüglich der 17,5% Versicherungszahlung meiner KK gutgeschrieben worden.Ich hoffe, der "Vorbehalt" ist nur eine notwendige Formulierung und das Geld bleibt bei mir.

