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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • JulkusJ Offline
    JulkusJ Offline
    Julkus
    schrieb am zuletzt editiert von
    #6661

    😁Hups. Da haste natürlich recht. Da haben meine Finger wohl ohne das Hirn zu befragen geschrieben.

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    • JulkusJ Julkus

      Ich habe das Geld von Kaera sehr früh bekommen. Ein Schreiben von Kaera, dass ich berechtigt bin auch. Der Betrag stand da allerdings nicht drin. Es gibt viele Berichte, dass Verbraucher zwar das Geld aber kein Schreiben mit der genannten Summe bekommen haben.
      Ich habe dann das Schreiben von Kaera, dass ich überhaupt Anspruch habe hochgeladen plus den Kontoauszug mit der Summe. Das hat anstandslos funktioniert. Das Geld vom Bund habe ich bereits bekommen.

      Lade einfach den Kontoauszug hoch und wenn du hast das erste Schreiben von Kaera.

      toffelwurstT Offline
      toffelwurstT Offline
      toffelwurst
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #6662

      xxx entbehrliches Zitat enfernt! Bitte benutzt den button Antworten und @username - das reicht meistens vollkommen. xxx

      @julkus

      Super, danke für die Info, dass ich da nicht der Einzige bin. Habs jetzt auch so gemacht. Hab den letzten Brief der Kaera vor der Auszahlung und einen Kontoauszug des Zahlungseingangs angehängt 😀

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • LadyStardust28L Offline
        LadyStardust28L Offline
        LadyStardust28
        schrieb am zuletzt editiert von
        #6663

        Lieben Dank!!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • SchlangenfangerS Offline
          SchlangenfangerS Offline
          Schlangenfanger
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #6664

          Heute trudelte bei mir eine Mail vom Thomas-Cook Verfahrensinformationsportal ein . Darin wurde ich aufgefordert , mich erneut beim Bundportal einzuloggen . Ich mußte dann einiges erneut hochladen , weil es unleserlich war oder auch ganz fehlte . Es wird jetzt nochmal geprüft . Ich hoffe es passt jetzt alles .

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • JulkusJ Offline
            JulkusJ Offline
            Julkus
            schrieb am zuletzt editiert von
            #6665

            Ah, das ist doch super, dass da inzwischen eine Information erfolgt. Bisher erschien der Nacharbeiten-Button ja einfach so und nur wenn man zufällig bei Facebook in einschlägigen Gruppen mitgelesen hat oder hier oder angerufen hatte hat man das erfahren.

            Das scheint ja ganz gut voranzugehen da beim Bund.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SchlangenfangerS Offline
              SchlangenfangerS Offline
              Schlangenfanger
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6666

              Im ersten Moment dachte ich ja , es ist eine Mail , in der steht , dass die Prüfung abgeschlossen ist . Dann werd ich halt noch ein Weilchen warten müssen .

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HacksyH Offline
                HacksyH Offline
                Hacksy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #6667

                Mal ne frage an euch...
                Ich habe soweit alle Formulare usw. eingereicht. Das einzige, was ich nicht hatte, weil ich's nicht getan hab, eine Rückerstattung der Kreditkartenzahlung.
                Ich habe diesen Antrag nicht gestellt da ohnehin keine Aussicht auf Erfolg war.

                Bei dem Antrag auf der Bundseite sollte man eine Bescheinigung über Zahlung oder Ablehnung beifügen.
                Dieses habe ich natürlich nicht.

                Wird mir dies nun als eigener Fehler angezeigt oder wie läuft das?
                Hat das auch jemand von euch?
                Oder habt ihr alle versucht wie auch immer, jeden Euro zurück zu bekommen.

                Gibt es hier schon jemandem der sein Geld zurück bekommen hat?
                Ich habe Anfang Juni die Papiere eingereicht und bin nun gespannt.

                Neue Reise für Oktober 2020 gebucht. Nun gespannt wie das diesmal durch Corona laufen wird...

                olicheckO 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • HacksyH Hacksy

                  Mal ne frage an euch...
                  Ich habe soweit alle Formulare usw. eingereicht. Das einzige, was ich nicht hatte, weil ich's nicht getan hab, eine Rückerstattung der Kreditkartenzahlung.
                  Ich habe diesen Antrag nicht gestellt da ohnehin keine Aussicht auf Erfolg war.

                  Bei dem Antrag auf der Bundseite sollte man eine Bescheinigung über Zahlung oder Ablehnung beifügen.
                  Dieses habe ich natürlich nicht.

                  Wird mir dies nun als eigener Fehler angezeigt oder wie läuft das?
                  Hat das auch jemand von euch?
                  Oder habt ihr alle versucht wie auch immer, jeden Euro zurück zu bekommen.

                  Gibt es hier schon jemandem der sein Geld zurück bekommen hat?
                  Ich habe Anfang Juni die Papiere eingereicht und bin nun gespannt.

                  Neue Reise für Oktober 2020 gebucht. Nun gespannt wie das diesmal durch Corona laufen wird...

                  olicheckO Offline
                  olicheckO Offline
                  olicheck
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #6668

                  @hacksy

                  Ich habe soweit alle Formulare usw. eingereicht. Das einzige, was ich nicht hatte, weil ich's nicht getan hab, eine Rückerstattung der Kreditkartenzahlung.

                  Wenn Du ein ChargeBack Verfahren nicht einmal versucht hast.........dann kannst Du ewig auf eine Rückerstattung seitens der
                  Bundesregierung warten. Es wird nichts kommen.......

                  "Die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung wird nur unter der Voraussetzung geleistet, dass Sie zumindest ein Kreditkarten-Chargebackverfahren veranlasst haben. Das Kreditkarten-Chargeback ist ein freiwilliges Verfahren, das in bestimmten Fällen die Erstattung von mit Kreditkarten geleisteten Zahlungen ermöglicht. Sollten Sie noch kein Chargebackverfahren veranlasst haben, müssen Sie das noch nachholen und unverzüglich ein Chargebackverfahren beantragen."

                  Zwei Antworten (Bedingungen!) zum Kreditkarten-Chargeback

                  HacksyH 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • olicheckO olicheck

                    @hacksy

                    Ich habe soweit alle Formulare usw. eingereicht. Das einzige, was ich nicht hatte, weil ich's nicht getan hab, eine Rückerstattung der Kreditkartenzahlung.

                    Wenn Du ein ChargeBack Verfahren nicht einmal versucht hast.........dann kannst Du ewig auf eine Rückerstattung seitens der
                    Bundesregierung warten. Es wird nichts kommen.......

                    "Die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung wird nur unter der Voraussetzung geleistet, dass Sie zumindest ein Kreditkarten-Chargebackverfahren veranlasst haben. Das Kreditkarten-Chargeback ist ein freiwilliges Verfahren, das in bestimmten Fällen die Erstattung von mit Kreditkarten geleisteten Zahlungen ermöglicht. Sollten Sie noch kein Chargebackverfahren veranlasst haben, müssen Sie das noch nachholen und unverzüglich ein Chargebackverfahren beantragen."

                    Zwei Antworten (Bedingungen!) zum Kreditkarten-Chargeback

                    HacksyH Offline
                    HacksyH Offline
                    Hacksy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #6669

                    Danke schonmal dafür.
                    Das werde ich direkt morgen nachholen.
                    Wie ich gesehen habe, ist mein Antrag bereits in Bearbeitung. Mal sehen ob ich zuerst die Anfrage vom Bund bekomme oder bereits vorher die Antwort vom chargeback Verfahren erhalte.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #6670

                      @Hacksy
                      Das ist viel zu spät.
                      Wie kommst du denn zu der Behauptung, ein Chargeback Verfahren sei aussichtslos gewesen?
                      Wie ich das sehe wird dir das Versäumnis jetzt auf die Füße fallen ...

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • toffelwurstT Offline
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                        toffelwurst
                        schrieb am zuletzt editiert von toffelwurst
                        #6671

                        Wurde nicht damals von allen Seiten von einem Chargeback abgeraten, weil man so den Anspruch auf die Reise verliert und es damals immer nur ständig hieß: Der Insolvenzverwalter entscheidet was mit den Reisen von Datum X bis Datum Y passiert, sie könnten noch stattfinden, wer einen Chargeback macht muss im Zweifel die vollen Stornokosten tragen und verliert den Anspruch auf Erstattung aus der Versicherung.

                        Ich müsste die Mails nochmal rauskramen aber ich bin der Meinung, dass sogar Holidaycheck selbst in ihren Statusmeldungen davon abgeraten hat.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #6672

                          Es wurde aber auch in epischer Breite erläutert, ab wann ein Chargeback einzuleiten ist und die Fälligkeit der Fristen ungefähr 2x auf jeder Seite erläutert ... ausschlaggebend sind Kontext und Stand der Sachlage.

                          Last not least hat man als Betroffener die Pflicht, sich über die absolut unverbindlichen Informationen aus einem Urlauberforum hinaus eigenmächtig zu erkundigen, welche Schritte einzuleiten sind.
                          Du kannst also rauskramen so viel du willst - im Falle eines Falles wird das nicht der Argumentation dienen.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          toffelwurstT HacksyH 2 Antworten Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV vonschmeling

                            Es wurde aber auch in epischer Breite erläutert, ab wann ein Chargeback einzuleiten ist und die Fälligkeit der Fristen ungefähr 2x auf jeder Seite erläutert ... ausschlaggebend sind Kontext und Stand der Sachlage.

                            Last not least hat man als Betroffener die Pflicht, sich über die absolut unverbindlichen Informationen aus einem Urlauberforum hinaus eigenmächtig zu erkundigen, welche Schritte einzuleiten sind.
                            Du kannst also rauskramen so viel du willst - im Falle eines Falles wird das nicht der Argumentation dienen.

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                            toffelwurst
                            schrieb am zuletzt editiert von toffelwurst
                            #6673

                            @vonschmeling sagte:

                            Du kannst also rauskramen so viel du willst - im Falle eines Falles wird das nicht der Argumentation dienen.

                            Für offizielle Mails und Statements von Holidaycheck als mein Reisebüro oder dem Insolvenzverwalter seh ich das anders. Auf nichts anderes habe ich mich bezogen. Dass irgendwelche Aussagen in einem Forum nicht rechtlich bindend sind ist mir schon klar.

                            HacksyH 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • toffelwurstT toffelwurst

                              @vonschmeling sagte:

                              Du kannst also rauskramen so viel du willst - im Falle eines Falles wird das nicht der Argumentation dienen.

                              Für offizielle Mails und Statements von Holidaycheck als mein Reisebüro oder dem Insolvenzverwalter seh ich das anders. Auf nichts anderes habe ich mich bezogen. Dass irgendwelche Aussagen in einem Forum nicht rechtlich bindend sind ist mir schon klar.

                              HacksyH Offline
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                              Hacksy
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #6674

                              Genauso sehe ich das auch.
                              Habe es nun wie auf der Seite des Bundes geschrieben, eingefordert.
                              Dort steht das man dies nachholen soll sofern es nicht passiert ist.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV vonschmeling

                                Es wurde aber auch in epischer Breite erläutert, ab wann ein Chargeback einzuleiten ist und die Fälligkeit der Fristen ungefähr 2x auf jeder Seite erläutert ... ausschlaggebend sind Kontext und Stand der Sachlage.

                                Last not least hat man als Betroffener die Pflicht, sich über die absolut unverbindlichen Informationen aus einem Urlauberforum hinaus eigenmächtig zu erkundigen, welche Schritte einzuleiten sind.
                                Du kannst also rauskramen so viel du willst - im Falle eines Falles wird das nicht der Argumentation dienen.

                                HacksyH Offline
                                HacksyH Offline
                                Hacksy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #6675

                                Was für ein Quatsch!!!
                                Auf der Seite des Bundes steht das man dies nachholen soll, wenn noch nicht passiert.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HABERLINGH Offline
                                  HABERLINGH Offline
                                  HABERLING
                                  schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                  #6676

                                  Nur hat die Bundesregierung ganz klare Regel für eine Erstattung aufgestellt und was vorher richtig war ist es halt nach der Bekanntgabe durch die BR nicht mehr.
                                  Aber nicht 3 Monate nichts machen...😳


                                  Stand: 6. Mai 2020

                                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • toffelwurstT Offline
                                    toffelwurstT Offline
                                    toffelwurst
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #6677

                                    Das wird in 90% der Fällen allerdings nur darauf hinauslaufen, dass man den Antrag auf Chargeback zwar stellen kann, er aber definitiv abgelehnt wird, weil einfach viel zu viel Zeit zwischen der Kreditkartenbelastung und der Ankündigung des Bundes liegt, dass eine Chargeback zwingend Voraussetzung ist.

                                    In unserem Fall hätte ich nicht mal mehr einen Chargeback veranlassen können, als der Insolvenzverwalter unsere Reise dann final abgesagt hat, weil einfach schon zu viel Zeit vergangen ist seit der Zahlung. (120 Tage bei meiner Bank)

                                    HacksyH 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • HABERLINGH Offline
                                      HABERLINGH Offline
                                      HABERLING
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #6678

                                      Das muss ja ganz schön schwierig sein dieses zu verstehen, man muss das Chargeback eingeleitet haben, ob das nun positiv oder negativ ausfällt ist zweitrangig.

                                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                      HacksyH 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • toffelwurstT toffelwurst

                                        Das wird in 90% der Fällen allerdings nur darauf hinauslaufen, dass man den Antrag auf Chargeback zwar stellen kann, er aber definitiv abgelehnt wird, weil einfach viel zu viel Zeit zwischen der Kreditkartenbelastung und der Ankündigung des Bundes liegt, dass eine Chargeback zwingend Voraussetzung ist.

                                        In unserem Fall hätte ich nicht mal mehr einen Chargeback veranlassen können, als der Insolvenzverwalter unsere Reise dann final abgesagt hat, weil einfach schon zu viel Zeit vergangen ist seit der Zahlung. (120 Tage bei meiner Bank)

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                                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                        #6679

                                        xxx Zitat entfernt xxx
                                        @Toffelwurst

                                        Ganz genau das war bei mir auch der Fall. Ich habe dies aber nun wie von der BR gefordert, angefordert.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • HABERLINGH HABERLING

                                          Das muss ja ganz schön schwierig sein dieses zu verstehen, man muss das Chargeback eingeleitet haben, ob das nun positiv oder negativ ausfällt ist zweitrangig.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #6680

                                          @haberling sagte:

                                          Das muss ja ganz schön schwierig sein dieses zu verstehen, man muss das Chargeback eingeleitet haben, ob das nun positiv oder negativ ausfällt ist zweitrangig.

                                          Genauso habe ich es auch verstanden.
                                          Die Kommentare von @schmeling sind einfach nur völliger Blödsinn und durch die Webseite der BR widerlegbar.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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