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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
    #6681

    Wie gesagt - ihr hättet vielleicht die Hinweise auf die Fristen beachten sollen.
    Diese beginnen nämlich erst mit der Absage der Reise zu laufen ... aber Hauptsache mal "so ein Quatsch" und "hätte eh nix gebracht" gezetert.
    Was ihr von eurem "offiziellen Reisebüro" erwartet ist die eine Sache, die andere ist, Informationen verstehend zu würdigen.
    Das ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    HacksyH toffelwurstT 2 Antworten Letzte Antwort
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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #6682

      Das war am 6. Mai 2020
      "Sollten Sie noch kein Chargebackverfahren veranlasst haben, müssen Sie das noch nachholen und unverzüglich ein Chargebackverfahren beantragen".

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        Wie gesagt - ihr hättet vielleicht die Hinweise auf die Fristen beachten sollen.
        Diese beginnen nämlich erst mit der Absage der Reise zu laufen ... aber Hauptsache mal "so ein Quatsch" und "hätte eh nix gebracht" gezetert.
        Was ihr von eurem "offiziellen Reisebüro" erwartet ist die eine Sache, die andere ist, Informationen verstehend zu würdigen.
        Das ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall!

        HacksyH Offline
        HacksyH Offline
        Hacksy
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #6683

        xxx überflüssiges Zitat - editiert xxx

        @vonschmeling

        Ich weiß nicht was das soll!?
        Mein Reisebüro "holiday Check" hat mir keinerlei Hinweis darauf gegeben, ein Chargeback anzustreben zu keiner Zeit.
        Auf der offiziellen Website der BR steht ganz klar das dies nachgeholt werden muss sofern man dies nicht getan hat.
        Also erkläre mir bitte deine Aussagen, dass dies alles nun zu spät sein soll.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV vonschmeling

          Wie gesagt - ihr hättet vielleicht die Hinweise auf die Fristen beachten sollen.
          Diese beginnen nämlich erst mit der Absage der Reise zu laufen ... aber Hauptsache mal "so ein Quatsch" und "hätte eh nix gebracht" gezetert.
          Was ihr von eurem "offiziellen Reisebüro" erwartet ist die eine Sache, die andere ist, Informationen verstehend zu würdigen.
          Das ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall!

          toffelwurstT Offline
          toffelwurstT Offline
          toffelwurst
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #6684

          xxx Zitat entfernt xxx
          @vonschmeling

          Die Frist für einen Chargeback beginnt mit dem Tag der Belastung der Kreditkarte. Und nicht erst, wenn der Insolvenzverwalter die Reise absagt. Um nichts anderes geht es gerade.
          So viel zum Thema Informationen verstehen und würdigen.

          Ich muss sagen, der Ton, den hier manche anschlagen lässt zu wünschen übrig, vor allem wenn diese Personen noch mit Moderationsrechten ausgestattet sind und eigentlich eine art Vorbildfunktion einnehmen sollten.

          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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          • nate1N Offline
            nate1N Offline
            nate1
            schrieb am zuletzt editiert von nate1
            #6685
            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH 1
              HABERLINGH 1
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
              #6686

              Hallo @vonschmeling , ich gebs auf, die beiden schlafen 3 Monate den schlaf der gerechten und jetzt fällt ihnen auf, man könnte noch...😉
              Vielen Dank @nate1👍

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              HacksyH 1 Antwort Letzte Antwort
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              • JulkusJ Offline
                JulkusJ Offline
                Julkus
                schrieb am zuletzt editiert von
                #6687

                Auf Facebook mehren sich gerade die Meldungen, dass das Hochladen des Schreibens in dem die Zusage für die 17,x% plus Kontoauszug nicht ausreichen für die Zahlung. Es wird explizit nach dem Regulierungsschreiben mit der genauen genannten Summe gefragt (die Leute bekamen eine Nachbearbeiten Mail). Bei mir hat es wie gesagt so geklappt und das Geld ist seit letzter Woche auf dem Konto.

                Da scheinen verschiedene Sachbearbeiter verschieden zu arbeiten und keine ganz einheitliche Verfahrensweise bestehen. So ein Mist. Zumal es wohl nicht zuverlässig klappt über die genannte E-Mailadresse nochmal an das Reulierungsschreiben zu kommen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Olli+NickyO Offline
                  Olli+NickyO Offline
                  Olli+Nicky
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #6688

                  @Julkus
                  Ich vermute eher, dass sich die Vorgaben für die Sachbearbeiter geändert haben und nun diese Regulierungsschreiben immer erforderlich sind. Vielleicht im Zusammenhang mit dem kürzlich angekündigten zweiten Zahlungslauf der Zurich, welcher nun bald anstehen soll.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • HABERLINGH HABERLING

                    Hallo @vonschmeling , ich gebs auf, die beiden schlafen 3 Monate den schlaf der gerechten und jetzt fällt ihnen auf, man könnte noch...😉
                    Vielen Dank @nate1👍

                    HacksyH Offline
                    HacksyH Offline
                    Hacksy
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #6689

                    xxx Benutze bitte den button Antworten! xxx

                    @haberling

                    Wo ist der Unterschied?
                    Du selbst hast den link beigefügt, das man dies nachholen muss.
                    Und deine Aussage das ich angeblich 3 Monate den schlaf der gerechten geschlafen habe, kannst du auch nicht wirklich beurteilen oder?
                    Ich hatte Sterbefälle in der Familie welche mehr Aufmerksamkeit gebraucht haben als wir alle erwartet haben.
                    Was macht es für einen Unterschied ob ich dieses Verfahren jetzt abgelehnt bekomme oder vor 3 Monaten?
                    Solange ich dies einreiche, habe ich es eingereicht.

                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • toffelwurstT toffelwurst

                      xxx Zitat entfernt xxx
                      @vonschmeling

                      Die Frist für einen Chargeback beginnt mit dem Tag der Belastung der Kreditkarte. Und nicht erst, wenn der Insolvenzverwalter die Reise absagt. Um nichts anderes geht es gerade.
                      So viel zum Thema Informationen verstehen und würdigen.

                      Ich muss sagen, der Ton, den hier manche anschlagen lässt zu wünschen übrig, vor allem wenn diese Personen noch mit Moderationsrechten ausgestattet sind und eigentlich eine art Vorbildfunktion einnehmen sollten.

                      vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #6690

                      @toffelwurst sagte:

                      xxx Zitat entfernt xxx

                      Die Frist für einen Chargeback beginnt mit dem Tag der Belastung der Kreditkarte.

                      Kompletter Mumpitz.
                      Habe ich seiner Zeit in epischer Breite erklärt.
                      Maßgeblich ist der Schadenseintritt - hier die Nichterbringbarkeit der Leistung.
                      Ab dann laufen die Fristen, und bei einer Insolvenz sind immer die Voraussetzungen für ein Chargeback gegeben.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HacksyH Hacksy

                        xxx Benutze bitte den button Antworten! xxx

                        @haberling

                        Wo ist der Unterschied?
                        Du selbst hast den link beigefügt, das man dies nachholen muss.
                        Und deine Aussage das ich angeblich 3 Monate den schlaf der gerechten geschlafen habe, kannst du auch nicht wirklich beurteilen oder?
                        Ich hatte Sterbefälle in der Familie welche mehr Aufmerksamkeit gebraucht haben als wir alle erwartet haben.
                        Was macht es für einen Unterschied ob ich dieses Verfahren jetzt abgelehnt bekomme oder vor 3 Monaten?
                        Solange ich dies einreiche, habe ich es eingereicht.

                        vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                        #6691

                        @hacksy sagte:

                        Was macht es für einen Unterschied ob ich dieses Verfahren jetzt abgelehnt bekomme oder vor 3 Monaten?
                        Solange ich dies einreiche, habe ich es eingereicht.

                        Du täuschst dich. Es wäre zum einen nicht abgelehnt worden und du verschuldest das Versäumnis.
                        Genau das macht den Unterschied!
                        Pech gehabt.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • JulkusJ Offline
                          JulkusJ Offline
                          Julkus
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #6692

                          Es macht ja auch einen Unterschied für die Staatskasse und damit die Allgemeinheit. Warum sollte die Allgemeinheit dafür aufkommen, dass du die Vertragsbedingungen die du mit der Kreditkartenfirma vereinbart hast (dazu gehört ja das Chargebackverfahren) nicht kennst?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HacksyH Offline
                            HacksyH Offline
                            Hacksy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #6693

                            Naja ich werde einfach mal abwarten.
                            Ich habe die Reise damals (2018) zum Teil als KK Zahlung und den Restbetrag als Überweisung beglichen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • irenek49I Offline
                              irenek49I Offline
                              irenek49
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #6694

                              Ich habe heute ein Schreiben erhalten, dass meine eingereichten Unterlagen nicht vollständig sind, u.a. fehlt der Sicherungsschein von der Reisebestätigung. Ich habe das Schreiben von Neckermann mit der Reisebestätigung aufgerufen, darin ist ein Link zu den Reiseunterlagen (Neckermann Travelguide), der aber inzwischen nicht mehr funktioniert, es gibt diese Seite wohl nicht mehr. Wie komme ich jetzt an den Sicherungsschein? Ausgedruckt hatte ich nichts, das hätte ich wohl besser gemacht, aber hinterher ist man ja immer schlauer.

                              fraenniF 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • JulkusJ Offline
                                JulkusJ Offline
                                Julkus
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #6695

                                irenek, wo hattest du denn gebucht? Vielleicht kann dein Reisebüro dir die Buchungsbestätigung (da ist der Sicherungsschein normalerweise aufgedruckt) nochmal zuschicken.

                                irenek49I 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • JulkusJ Julkus

                                  irenek, wo hattest du denn gebucht? Vielleicht kann dein Reisebüro dir die Buchungsbestätigung (da ist der Sicherungsschein normalerweise aufgedruckt) nochmal zuschicken.

                                  irenek49I Offline
                                  irenek49I Offline
                                  irenek49
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #6696

                                  Ich habe online gebucht, ohne Reisebüro.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • JulkusJ Offline
                                    JulkusJ Offline
                                    Julkus
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #6697

                                    Auch online hast du ein Reisebüro. Holidaycheck ist z. B. auch ein Reisebüro oder Check24 ist ein Reisebüro. Wo hast du denn gebucht?

                                    Ich hab von Holidaycheck z. b. die Bestätigung nochmal zugeschickt bekommen vor der Meldung für Kaera.

                                    irenek49I 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • JulkusJ Julkus

                                      Auch online hast du ein Reisebüro. Holidaycheck ist z. B. auch ein Reisebüro oder Check24 ist ein Reisebüro. Wo hast du denn gebucht?

                                      Ich hab von Holidaycheck z. b. die Bestätigung nochmal zugeschickt bekommen vor der Meldung für Kaera.

                                      irenek49I Offline
                                      irenek49I Offline
                                      irenek49
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #6698

                                      Ich habe direkt auf der Internetseite von Neckermann gebucht. Mein "Reisebüro" war also Neckermann. Und diese Seite gibt es wohl nicht mehr, so dass man keine Unterlagen mehr ausdrucken kann.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • irenek49I irenek49

                                        Ich habe heute ein Schreiben erhalten, dass meine eingereichten Unterlagen nicht vollständig sind, u.a. fehlt der Sicherungsschein von der Reisebestätigung. Ich habe das Schreiben von Neckermann mit der Reisebestätigung aufgerufen, darin ist ein Link zu den Reiseunterlagen (Neckermann Travelguide), der aber inzwischen nicht mehr funktioniert, es gibt diese Seite wohl nicht mehr. Wie komme ich jetzt an den Sicherungsschein? Ausgedruckt hatte ich nichts, das hätte ich wohl besser gemacht, aber hinterher ist man ja immer schlauer.

                                        fraenniF Offline
                                        fraenniF Offline
                                        fraenni
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #6699

                                        @irenek49 sagte:

                                        ......Ich habe das Schreiben von Neckermann mit der Reisebestätigung aufgerufen, ......

                                        Das heißt Du hast die Reisebestätigung/Rechnung von Neckermann noch ?
                                        Am Ende der 3. Seite ist der Sicherungsschein ❗
                                        Klick mal in diesem Thread auf die S. 133, dort ist in einem Beitrag vom 23.09.19 ein Sicherungsschein abgebildet. 😉

                                        "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                                        irenek49I 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • fraenniF fraenni

                                          @irenek49 sagte:

                                          ......Ich habe das Schreiben von Neckermann mit der Reisebestätigung aufgerufen, ......

                                          Das heißt Du hast die Reisebestätigung/Rechnung von Neckermann noch ?
                                          Am Ende der 3. Seite ist der Sicherungsschein ❗
                                          Klick mal in diesem Thread auf die S. 133, dort ist in einem Beitrag vom 23.09.19 ein Sicherungsschein abgebildet. 😉

                                          irenek49I Offline
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                                          irenek49
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #6700

                                          Die Reiseunterlagen selbst habe ich nicht! Nur ein Schreiben mit der Buchungsbestätigung von Neckermann und dem Link, über den man die Reiseunterlagen abrufen konnte und der jetzt nicht mehr funktioniert.

                                          urlaubrhodosU 1 Antwort Letzte Antwort
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