Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Wie gesagt - ihr hättet vielleicht die Hinweise auf die Fristen beachten sollen.
Diese beginnen nämlich erst mit der Absage der Reise zu laufen ... aber Hauptsache mal "so ein Quatsch" und "hätte eh nix gebracht" gezetert.
Was ihr von eurem "offiziellen Reisebüro" erwartet ist die eine Sache, die andere ist, Informationen verstehend zu würdigen.
Das ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall! -
Wie gesagt - ihr hättet vielleicht die Hinweise auf die Fristen beachten sollen.
Diese beginnen nämlich erst mit der Absage der Reise zu laufen ... aber Hauptsache mal "so ein Quatsch" und "hätte eh nix gebracht" gezetert.
Was ihr von eurem "offiziellen Reisebüro" erwartet ist die eine Sache, die andere ist, Informationen verstehend zu würdigen.
Das ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall!xxx überflüssiges Zitat - editiert xxx
Ich weiß nicht was das soll!?
Mein Reisebüro "holiday Check" hat mir keinerlei Hinweis darauf gegeben, ein Chargeback anzustreben zu keiner Zeit.
Auf der offiziellen Website der BR steht ganz klar das dies nachgeholt werden muss sofern man dies nicht getan hat.
Also erkläre mir bitte deine Aussagen, dass dies alles nun zu spät sein soll. -
Wie gesagt - ihr hättet vielleicht die Hinweise auf die Fristen beachten sollen.
Diese beginnen nämlich erst mit der Absage der Reise zu laufen ... aber Hauptsache mal "so ein Quatsch" und "hätte eh nix gebracht" gezetert.
Was ihr von eurem "offiziellen Reisebüro" erwartet ist die eine Sache, die andere ist, Informationen verstehend zu würdigen.
Das ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall!xxx Zitat entfernt xxx
@vonschmelingDie Frist für einen Chargeback beginnt mit dem Tag der Belastung der Kreditkarte. Und nicht erst, wenn der Insolvenzverwalter die Reise absagt. Um nichts anderes geht es gerade.
So viel zum Thema Informationen verstehen und würdigen.Ich muss sagen, der Ton, den hier manche anschlagen lässt zu wünschen übrig, vor allem wenn diese Personen noch mit Moderationsrechten ausgestattet sind und eigentlich eine art Vorbildfunktion einnehmen sollten.
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Auf Facebook mehren sich gerade die Meldungen, dass das Hochladen des Schreibens in dem die Zusage für die 17,x% plus Kontoauszug nicht ausreichen für die Zahlung. Es wird explizit nach dem Regulierungsschreiben mit der genauen genannten Summe gefragt (die Leute bekamen eine Nachbearbeiten Mail). Bei mir hat es wie gesagt so geklappt und das Geld ist seit letzter Woche auf dem Konto.
Da scheinen verschiedene Sachbearbeiter verschieden zu arbeiten und keine ganz einheitliche Verfahrensweise bestehen. So ein Mist. Zumal es wohl nicht zuverlässig klappt über die genannte E-Mailadresse nochmal an das Reulierungsschreiben zu kommen.
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@Julkus
Ich vermute eher, dass sich die Vorgaben für die Sachbearbeiter geändert haben und nun diese Regulierungsschreiben immer erforderlich sind. Vielleicht im Zusammenhang mit dem kürzlich angekündigten zweiten Zahlungslauf der Zurich, welcher nun bald anstehen soll. -
Hallo @vonschmeling , ich gebs auf, die beiden schlafen 3 Monate den schlaf der gerechten und jetzt fällt ihnen auf, man könnte noch...

Vielen Dank @nate1
xxx Benutze bitte den button Antworten! xxx
Wo ist der Unterschied?
Du selbst hast den link beigefügt, das man dies nachholen muss.
Und deine Aussage das ich angeblich 3 Monate den schlaf der gerechten geschlafen habe, kannst du auch nicht wirklich beurteilen oder?
Ich hatte Sterbefälle in der Familie welche mehr Aufmerksamkeit gebraucht haben als wir alle erwartet haben.
Was macht es für einen Unterschied ob ich dieses Verfahren jetzt abgelehnt bekomme oder vor 3 Monaten?
Solange ich dies einreiche, habe ich es eingereicht. -
xxx Zitat entfernt xxx
@vonschmelingDie Frist für einen Chargeback beginnt mit dem Tag der Belastung der Kreditkarte. Und nicht erst, wenn der Insolvenzverwalter die Reise absagt. Um nichts anderes geht es gerade.
So viel zum Thema Informationen verstehen und würdigen.Ich muss sagen, der Ton, den hier manche anschlagen lässt zu wünschen übrig, vor allem wenn diese Personen noch mit Moderationsrechten ausgestattet sind und eigentlich eine art Vorbildfunktion einnehmen sollten.
@toffelwurst sagte:
xxx Zitat entfernt xxx
Die Frist für einen Chargeback beginnt mit dem Tag der Belastung der Kreditkarte.
Kompletter Mumpitz.
Habe ich seiner Zeit in epischer Breite erklärt.
Maßgeblich ist der Schadenseintritt - hier die Nichterbringbarkeit der Leistung.
Ab dann laufen die Fristen, und bei einer Insolvenz sind immer die Voraussetzungen für ein Chargeback gegeben. -
xxx Benutze bitte den button Antworten! xxx
Wo ist der Unterschied?
Du selbst hast den link beigefügt, das man dies nachholen muss.
Und deine Aussage das ich angeblich 3 Monate den schlaf der gerechten geschlafen habe, kannst du auch nicht wirklich beurteilen oder?
Ich hatte Sterbefälle in der Familie welche mehr Aufmerksamkeit gebraucht haben als wir alle erwartet haben.
Was macht es für einen Unterschied ob ich dieses Verfahren jetzt abgelehnt bekomme oder vor 3 Monaten?
Solange ich dies einreiche, habe ich es eingereicht.@hacksy sagte:
Was macht es für einen Unterschied ob ich dieses Verfahren jetzt abgelehnt bekomme oder vor 3 Monaten?
Solange ich dies einreiche, habe ich es eingereicht.Du täuschst dich. Es wäre zum einen nicht abgelehnt worden und du verschuldest das Versäumnis.
Genau das macht den Unterschied!
Pech gehabt. -
Es macht ja auch einen Unterschied für die Staatskasse und damit die Allgemeinheit. Warum sollte die Allgemeinheit dafür aufkommen, dass du die Vertragsbedingungen die du mit der Kreditkartenfirma vereinbart hast (dazu gehört ja das Chargebackverfahren) nicht kennst?
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Ich habe heute ein Schreiben erhalten, dass meine eingereichten Unterlagen nicht vollständig sind, u.a. fehlt der Sicherungsschein von der Reisebestätigung. Ich habe das Schreiben von Neckermann mit der Reisebestätigung aufgerufen, darin ist ein Link zu den Reiseunterlagen (Neckermann Travelguide), der aber inzwischen nicht mehr funktioniert, es gibt diese Seite wohl nicht mehr. Wie komme ich jetzt an den Sicherungsschein? Ausgedruckt hatte ich nichts, das hätte ich wohl besser gemacht, aber hinterher ist man ja immer schlauer.
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irenek, wo hattest du denn gebucht? Vielleicht kann dein Reisebüro dir die Buchungsbestätigung (da ist der Sicherungsschein normalerweise aufgedruckt) nochmal zuschicken.
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Auch online hast du ein Reisebüro. Holidaycheck ist z. B. auch ein Reisebüro oder Check24 ist ein Reisebüro. Wo hast du denn gebucht?
Ich hab von Holidaycheck z. b. die Bestätigung nochmal zugeschickt bekommen vor der Meldung für Kaera.
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Ich habe heute ein Schreiben erhalten, dass meine eingereichten Unterlagen nicht vollständig sind, u.a. fehlt der Sicherungsschein von der Reisebestätigung. Ich habe das Schreiben von Neckermann mit der Reisebestätigung aufgerufen, darin ist ein Link zu den Reiseunterlagen (Neckermann Travelguide), der aber inzwischen nicht mehr funktioniert, es gibt diese Seite wohl nicht mehr. Wie komme ich jetzt an den Sicherungsschein? Ausgedruckt hatte ich nichts, das hätte ich wohl besser gemacht, aber hinterher ist man ja immer schlauer.
@irenek49 sagte:
......Ich habe das Schreiben von Neckermann mit der Reisebestätigung aufgerufen, ......
Das heißt Du hast die Reisebestätigung/Rechnung von Neckermann noch ?
Am Ende der 3. Seite ist der Sicherungsschein
Klick mal in diesem Thread auf die S. 133, dort ist in einem Beitrag vom 23.09.19 ein Sicherungsschein abgebildet.
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@irenek49 sagte:
......Ich habe das Schreiben von Neckermann mit der Reisebestätigung aufgerufen, ......
Das heißt Du hast die Reisebestätigung/Rechnung von Neckermann noch ?
Am Ende der 3. Seite ist der Sicherungsschein
Klick mal in diesem Thread auf die S. 133, dort ist in einem Beitrag vom 23.09.19 ein Sicherungsschein abgebildet.