Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Mal ne frage an euch...
Ich habe soweit alle Formulare usw. eingereicht. Das einzige, was ich nicht hatte, weil ich's nicht getan hab, eine Rückerstattung der Kreditkartenzahlung.
Ich habe diesen Antrag nicht gestellt da ohnehin keine Aussicht auf Erfolg war.Bei dem Antrag auf der Bundseite sollte man eine Bescheinigung über Zahlung oder Ablehnung beifügen.
Dieses habe ich natürlich nicht.Wird mir dies nun als eigener Fehler angezeigt oder wie läuft das?
Hat das auch jemand von euch?
Oder habt ihr alle versucht wie auch immer, jeden Euro zurück zu bekommen.Gibt es hier schon jemandem der sein Geld zurück bekommen hat?
Ich habe Anfang Juni die Papiere eingereicht und bin nun gespannt.Neue Reise für Oktober 2020 gebucht. Nun gespannt wie das diesmal durch Corona laufen wird...
Ich habe soweit alle Formulare usw. eingereicht. Das einzige, was ich nicht hatte, weil ich's nicht getan hab, eine Rückerstattung der Kreditkartenzahlung.
Wenn Du ein ChargeBack Verfahren nicht einmal versucht hast.........dann kannst Du ewig auf eine Rückerstattung seitens der
Bundesregierung warten. Es wird nichts kommen......."Die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung wird nur unter der Voraussetzung geleistet, dass Sie zumindest ein Kreditkarten-Chargebackverfahren veranlasst haben. Das Kreditkarten-Chargeback ist ein freiwilliges Verfahren, das in bestimmten Fällen die Erstattung von mit Kreditkarten geleisteten Zahlungen ermöglicht. Sollten Sie noch kein Chargebackverfahren veranlasst haben, müssen Sie das noch nachholen und unverzüglich ein Chargebackverfahren beantragen."
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Ich habe soweit alle Formulare usw. eingereicht. Das einzige, was ich nicht hatte, weil ich's nicht getan hab, eine Rückerstattung der Kreditkartenzahlung.
Wenn Du ein ChargeBack Verfahren nicht einmal versucht hast.........dann kannst Du ewig auf eine Rückerstattung seitens der
Bundesregierung warten. Es wird nichts kommen......."Die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung wird nur unter der Voraussetzung geleistet, dass Sie zumindest ein Kreditkarten-Chargebackverfahren veranlasst haben. Das Kreditkarten-Chargeback ist ein freiwilliges Verfahren, das in bestimmten Fällen die Erstattung von mit Kreditkarten geleisteten Zahlungen ermöglicht. Sollten Sie noch kein Chargebackverfahren veranlasst haben, müssen Sie das noch nachholen und unverzüglich ein Chargebackverfahren beantragen."
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Wurde nicht damals von allen Seiten von einem Chargeback abgeraten, weil man so den Anspruch auf die Reise verliert und es damals immer nur ständig hieß: Der Insolvenzverwalter entscheidet was mit den Reisen von Datum X bis Datum Y passiert, sie könnten noch stattfinden, wer einen Chargeback macht muss im Zweifel die vollen Stornokosten tragen und verliert den Anspruch auf Erstattung aus der Versicherung.
Ich müsste die Mails nochmal rauskramen aber ich bin der Meinung, dass sogar Holidaycheck selbst in ihren Statusmeldungen davon abgeraten hat.
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Es wurde aber auch in epischer Breite erläutert, ab wann ein Chargeback einzuleiten ist und die Fälligkeit der Fristen ungefähr 2x auf jeder Seite erläutert ... ausschlaggebend sind Kontext und Stand der Sachlage.
Last not least hat man als Betroffener die Pflicht, sich über die absolut unverbindlichen Informationen aus einem Urlauberforum hinaus eigenmächtig zu erkundigen, welche Schritte einzuleiten sind.
Du kannst also rauskramen so viel du willst - im Falle eines Falles wird das nicht der Argumentation dienen. -
Es wurde aber auch in epischer Breite erläutert, ab wann ein Chargeback einzuleiten ist und die Fälligkeit der Fristen ungefähr 2x auf jeder Seite erläutert ... ausschlaggebend sind Kontext und Stand der Sachlage.
Last not least hat man als Betroffener die Pflicht, sich über die absolut unverbindlichen Informationen aus einem Urlauberforum hinaus eigenmächtig zu erkundigen, welche Schritte einzuleiten sind.
Du kannst also rauskramen so viel du willst - im Falle eines Falles wird das nicht der Argumentation dienen.@vonschmeling sagte:
Du kannst also rauskramen so viel du willst - im Falle eines Falles wird das nicht der Argumentation dienen.
Für offizielle Mails und Statements von Holidaycheck als mein Reisebüro oder dem Insolvenzverwalter seh ich das anders. Auf nichts anderes habe ich mich bezogen. Dass irgendwelche Aussagen in einem Forum nicht rechtlich bindend sind ist mir schon klar.
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@vonschmeling sagte:
Du kannst also rauskramen so viel du willst - im Falle eines Falles wird das nicht der Argumentation dienen.
Für offizielle Mails und Statements von Holidaycheck als mein Reisebüro oder dem Insolvenzverwalter seh ich das anders. Auf nichts anderes habe ich mich bezogen. Dass irgendwelche Aussagen in einem Forum nicht rechtlich bindend sind ist mir schon klar.
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Es wurde aber auch in epischer Breite erläutert, ab wann ein Chargeback einzuleiten ist und die Fälligkeit der Fristen ungefähr 2x auf jeder Seite erläutert ... ausschlaggebend sind Kontext und Stand der Sachlage.
Last not least hat man als Betroffener die Pflicht, sich über die absolut unverbindlichen Informationen aus einem Urlauberforum hinaus eigenmächtig zu erkundigen, welche Schritte einzuleiten sind.
Du kannst also rauskramen so viel du willst - im Falle eines Falles wird das nicht der Argumentation dienen. -
Das wird in 90% der Fällen allerdings nur darauf hinauslaufen, dass man den Antrag auf Chargeback zwar stellen kann, er aber definitiv abgelehnt wird, weil einfach viel zu viel Zeit zwischen der Kreditkartenbelastung und der Ankündigung des Bundes liegt, dass eine Chargeback zwingend Voraussetzung ist.
In unserem Fall hätte ich nicht mal mehr einen Chargeback veranlassen können, als der Insolvenzverwalter unsere Reise dann final abgesagt hat, weil einfach schon zu viel Zeit vergangen ist seit der Zahlung. (120 Tage bei meiner Bank)
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Das wird in 90% der Fällen allerdings nur darauf hinauslaufen, dass man den Antrag auf Chargeback zwar stellen kann, er aber definitiv abgelehnt wird, weil einfach viel zu viel Zeit zwischen der Kreditkartenbelastung und der Ankündigung des Bundes liegt, dass eine Chargeback zwingend Voraussetzung ist.
In unserem Fall hätte ich nicht mal mehr einen Chargeback veranlassen können, als der Insolvenzverwalter unsere Reise dann final abgesagt hat, weil einfach schon zu viel Zeit vergangen ist seit der Zahlung. (120 Tage bei meiner Bank)
xxx Zitat entfernt xxx
@ToffelwurstGanz genau das war bei mir auch der Fall. Ich habe dies aber nun wie von der BR gefordert, angefordert.
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@haberling sagte:
Das muss ja ganz schön schwierig sein dieses zu verstehen, man muss das Chargeback eingeleitet haben, ob das nun positiv oder negativ ausfällt ist zweitrangig.
Genauso habe ich es auch verstanden.
Die Kommentare von @schmeling sind einfach nur völliger Blödsinn und durch die Webseite der BR widerlegbar. -
Wie gesagt - ihr hättet vielleicht die Hinweise auf die Fristen beachten sollen.
Diese beginnen nämlich erst mit der Absage der Reise zu laufen ... aber Hauptsache mal "so ein Quatsch" und "hätte eh nix gebracht" gezetert.
Was ihr von eurem "offiziellen Reisebüro" erwartet ist die eine Sache, die andere ist, Informationen verstehend zu würdigen.
Das ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall! -
Wie gesagt - ihr hättet vielleicht die Hinweise auf die Fristen beachten sollen.
Diese beginnen nämlich erst mit der Absage der Reise zu laufen ... aber Hauptsache mal "so ein Quatsch" und "hätte eh nix gebracht" gezetert.
Was ihr von eurem "offiziellen Reisebüro" erwartet ist die eine Sache, die andere ist, Informationen verstehend zu würdigen.
Das ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall!xxx überflüssiges Zitat - editiert xxx
Ich weiß nicht was das soll!?
Mein Reisebüro "holiday Check" hat mir keinerlei Hinweis darauf gegeben, ein Chargeback anzustreben zu keiner Zeit.
Auf der offiziellen Website der BR steht ganz klar das dies nachgeholt werden muss sofern man dies nicht getan hat.
Also erkläre mir bitte deine Aussagen, dass dies alles nun zu spät sein soll. -
Wie gesagt - ihr hättet vielleicht die Hinweise auf die Fristen beachten sollen.
Diese beginnen nämlich erst mit der Absage der Reise zu laufen ... aber Hauptsache mal "so ein Quatsch" und "hätte eh nix gebracht" gezetert.
Was ihr von eurem "offiziellen Reisebüro" erwartet ist die eine Sache, die andere ist, Informationen verstehend zu würdigen.
Das ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall!xxx Zitat entfernt xxx
@vonschmelingDie Frist für einen Chargeback beginnt mit dem Tag der Belastung der Kreditkarte. Und nicht erst, wenn der Insolvenzverwalter die Reise absagt. Um nichts anderes geht es gerade.
So viel zum Thema Informationen verstehen und würdigen.Ich muss sagen, der Ton, den hier manche anschlagen lässt zu wünschen übrig, vor allem wenn diese Personen noch mit Moderationsrechten ausgestattet sind und eigentlich eine art Vorbildfunktion einnehmen sollten.
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Auf Facebook mehren sich gerade die Meldungen, dass das Hochladen des Schreibens in dem die Zusage für die 17,x% plus Kontoauszug nicht ausreichen für die Zahlung. Es wird explizit nach dem Regulierungsschreiben mit der genauen genannten Summe gefragt (die Leute bekamen eine Nachbearbeiten Mail). Bei mir hat es wie gesagt so geklappt und das Geld ist seit letzter Woche auf dem Konto.
Da scheinen verschiedene Sachbearbeiter verschieden zu arbeiten und keine ganz einheitliche Verfahrensweise bestehen. So ein Mist. Zumal es wohl nicht zuverlässig klappt über die genannte E-Mailadresse nochmal an das Reulierungsschreiben zu kommen.



