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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • HacksyH Hacksy

    Mal ne frage an euch...
    Ich habe soweit alle Formulare usw. eingereicht. Das einzige, was ich nicht hatte, weil ich's nicht getan hab, eine Rückerstattung der Kreditkartenzahlung.
    Ich habe diesen Antrag nicht gestellt da ohnehin keine Aussicht auf Erfolg war.

    Bei dem Antrag auf der Bundseite sollte man eine Bescheinigung über Zahlung oder Ablehnung beifügen.
    Dieses habe ich natürlich nicht.

    Wird mir dies nun als eigener Fehler angezeigt oder wie läuft das?
    Hat das auch jemand von euch?
    Oder habt ihr alle versucht wie auch immer, jeden Euro zurück zu bekommen.

    Gibt es hier schon jemandem der sein Geld zurück bekommen hat?
    Ich habe Anfang Juni die Papiere eingereicht und bin nun gespannt.

    Neue Reise für Oktober 2020 gebucht. Nun gespannt wie das diesmal durch Corona laufen wird...

    olicheckO Offline
    olicheckO Offline
    olicheck
    schrieb am zuletzt editiert von
    #6541

    @hacksy

    Ich habe soweit alle Formulare usw. eingereicht. Das einzige, was ich nicht hatte, weil ich's nicht getan hab, eine Rückerstattung der Kreditkartenzahlung.

    Wenn Du ein ChargeBack Verfahren nicht einmal versucht hast.........dann kannst Du ewig auf eine Rückerstattung seitens der
    Bundesregierung warten. Es wird nichts kommen.......

    "Die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung wird nur unter der Voraussetzung geleistet, dass Sie zumindest ein Kreditkarten-Chargebackverfahren veranlasst haben. Das Kreditkarten-Chargeback ist ein freiwilliges Verfahren, das in bestimmten Fällen die Erstattung von mit Kreditkarten geleisteten Zahlungen ermöglicht. Sollten Sie noch kein Chargebackverfahren veranlasst haben, müssen Sie das noch nachholen und unverzüglich ein Chargebackverfahren beantragen."

    Zwei Antworten (Bedingungen!) zum Kreditkarten-Chargeback

    HacksyH 1 Antwort Letzte Antwort
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    • olicheckO olicheck

      @hacksy

      Ich habe soweit alle Formulare usw. eingereicht. Das einzige, was ich nicht hatte, weil ich's nicht getan hab, eine Rückerstattung der Kreditkartenzahlung.

      Wenn Du ein ChargeBack Verfahren nicht einmal versucht hast.........dann kannst Du ewig auf eine Rückerstattung seitens der
      Bundesregierung warten. Es wird nichts kommen.......

      "Die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung wird nur unter der Voraussetzung geleistet, dass Sie zumindest ein Kreditkarten-Chargebackverfahren veranlasst haben. Das Kreditkarten-Chargeback ist ein freiwilliges Verfahren, das in bestimmten Fällen die Erstattung von mit Kreditkarten geleisteten Zahlungen ermöglicht. Sollten Sie noch kein Chargebackverfahren veranlasst haben, müssen Sie das noch nachholen und unverzüglich ein Chargebackverfahren beantragen."

      Zwei Antworten (Bedingungen!) zum Kreditkarten-Chargeback

      HacksyH Offline
      HacksyH Offline
      Hacksy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #6542

      Danke schonmal dafür.
      Das werde ich direkt morgen nachholen.
      Wie ich gesehen habe, ist mein Antrag bereits in Bearbeitung. Mal sehen ob ich zuerst die Anfrage vom Bund bekomme oder bereits vorher die Antwort vom chargeback Verfahren erhalte.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #6543

        @Hacksy
        Das ist viel zu spät.
        Wie kommst du denn zu der Behauptung, ein Chargeback Verfahren sei aussichtslos gewesen?
        Wie ich das sehe wird dir das Versäumnis jetzt auf die Füße fallen ...

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • toffelwurstT Offline
          toffelwurstT Offline
          toffelwurst
          schrieb am zuletzt editiert von toffelwurst
          #6544

          Wurde nicht damals von allen Seiten von einem Chargeback abgeraten, weil man so den Anspruch auf die Reise verliert und es damals immer nur ständig hieß: Der Insolvenzverwalter entscheidet was mit den Reisen von Datum X bis Datum Y passiert, sie könnten noch stattfinden, wer einen Chargeback macht muss im Zweifel die vollen Stornokosten tragen und verliert den Anspruch auf Erstattung aus der Versicherung.

          Ich müsste die Mails nochmal rauskramen aber ich bin der Meinung, dass sogar Holidaycheck selbst in ihren Statusmeldungen davon abgeraten hat.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #6545

            Es wurde aber auch in epischer Breite erläutert, ab wann ein Chargeback einzuleiten ist und die Fälligkeit der Fristen ungefähr 2x auf jeder Seite erläutert ... ausschlaggebend sind Kontext und Stand der Sachlage.

            Last not least hat man als Betroffener die Pflicht, sich über die absolut unverbindlichen Informationen aus einem Urlauberforum hinaus eigenmächtig zu erkundigen, welche Schritte einzuleiten sind.
            Du kannst also rauskramen so viel du willst - im Falle eines Falles wird das nicht der Argumentation dienen.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            toffelwurstT HacksyH 2 Antworten Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              Es wurde aber auch in epischer Breite erläutert, ab wann ein Chargeback einzuleiten ist und die Fälligkeit der Fristen ungefähr 2x auf jeder Seite erläutert ... ausschlaggebend sind Kontext und Stand der Sachlage.

              Last not least hat man als Betroffener die Pflicht, sich über die absolut unverbindlichen Informationen aus einem Urlauberforum hinaus eigenmächtig zu erkundigen, welche Schritte einzuleiten sind.
              Du kannst also rauskramen so viel du willst - im Falle eines Falles wird das nicht der Argumentation dienen.

              toffelwurstT Offline
              toffelwurstT Offline
              toffelwurst
              schrieb am zuletzt editiert von toffelwurst
              #6546

              @vonschmeling sagte:

              Du kannst also rauskramen so viel du willst - im Falle eines Falles wird das nicht der Argumentation dienen.

              Für offizielle Mails und Statements von Holidaycheck als mein Reisebüro oder dem Insolvenzverwalter seh ich das anders. Auf nichts anderes habe ich mich bezogen. Dass irgendwelche Aussagen in einem Forum nicht rechtlich bindend sind ist mir schon klar.

              HacksyH 1 Antwort Letzte Antwort
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              • toffelwurstT toffelwurst

                @vonschmeling sagte:

                Du kannst also rauskramen so viel du willst - im Falle eines Falles wird das nicht der Argumentation dienen.

                Für offizielle Mails und Statements von Holidaycheck als mein Reisebüro oder dem Insolvenzverwalter seh ich das anders. Auf nichts anderes habe ich mich bezogen. Dass irgendwelche Aussagen in einem Forum nicht rechtlich bindend sind ist mir schon klar.

                HacksyH Offline
                HacksyH Offline
                Hacksy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #6547

                Genauso sehe ich das auch.
                Habe es nun wie auf der Seite des Bundes geschrieben, eingefordert.
                Dort steht das man dies nachholen soll sofern es nicht passiert ist.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  Es wurde aber auch in epischer Breite erläutert, ab wann ein Chargeback einzuleiten ist und die Fälligkeit der Fristen ungefähr 2x auf jeder Seite erläutert ... ausschlaggebend sind Kontext und Stand der Sachlage.

                  Last not least hat man als Betroffener die Pflicht, sich über die absolut unverbindlichen Informationen aus einem Urlauberforum hinaus eigenmächtig zu erkundigen, welche Schritte einzuleiten sind.
                  Du kannst also rauskramen so viel du willst - im Falle eines Falles wird das nicht der Argumentation dienen.

                  HacksyH Offline
                  HacksyH Offline
                  Hacksy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #6548

                  Was für ein Quatsch!!!
                  Auf der Seite des Bundes steht das man dies nachholen soll, wenn noch nicht passiert.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HABERLINGH Offline
                    HABERLINGH Offline
                    HABERLING
                    schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                    #6549

                    Nur hat die Bundesregierung ganz klare Regel für eine Erstattung aufgestellt und was vorher richtig war ist es halt nach der Bekanntgabe durch die BR nicht mehr.
                    Aber nicht 3 Monate nichts machen...😳


                    Stand: 6. Mai 2020

                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • toffelwurstT Offline
                      toffelwurstT Offline
                      toffelwurst
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #6550

                      Das wird in 90% der Fällen allerdings nur darauf hinauslaufen, dass man den Antrag auf Chargeback zwar stellen kann, er aber definitiv abgelehnt wird, weil einfach viel zu viel Zeit zwischen der Kreditkartenbelastung und der Ankündigung des Bundes liegt, dass eine Chargeback zwingend Voraussetzung ist.

                      In unserem Fall hätte ich nicht mal mehr einen Chargeback veranlassen können, als der Insolvenzverwalter unsere Reise dann final abgesagt hat, weil einfach schon zu viel Zeit vergangen ist seit der Zahlung. (120 Tage bei meiner Bank)

                      HacksyH 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HABERLINGH Offline
                        HABERLINGH Offline
                        HABERLING
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #6551

                        Das muss ja ganz schön schwierig sein dieses zu verstehen, man muss das Chargeback eingeleitet haben, ob das nun positiv oder negativ ausfällt ist zweitrangig.

                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                        HacksyH 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • toffelwurstT toffelwurst

                          Das wird in 90% der Fällen allerdings nur darauf hinauslaufen, dass man den Antrag auf Chargeback zwar stellen kann, er aber definitiv abgelehnt wird, weil einfach viel zu viel Zeit zwischen der Kreditkartenbelastung und der Ankündigung des Bundes liegt, dass eine Chargeback zwingend Voraussetzung ist.

                          In unserem Fall hätte ich nicht mal mehr einen Chargeback veranlassen können, als der Insolvenzverwalter unsere Reise dann final abgesagt hat, weil einfach schon zu viel Zeit vergangen ist seit der Zahlung. (120 Tage bei meiner Bank)

                          HacksyH Offline
                          HacksyH Offline
                          Hacksy
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #6552

                          xxx Zitat entfernt xxx
                          @Toffelwurst

                          Ganz genau das war bei mir auch der Fall. Ich habe dies aber nun wie von der BR gefordert, angefordert.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HABERLINGH HABERLING

                            Das muss ja ganz schön schwierig sein dieses zu verstehen, man muss das Chargeback eingeleitet haben, ob das nun positiv oder negativ ausfällt ist zweitrangig.

                            HacksyH Offline
                            HacksyH Offline
                            Hacksy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #6553

                            @haberling sagte:

                            Das muss ja ganz schön schwierig sein dieses zu verstehen, man muss das Chargeback eingeleitet haben, ob das nun positiv oder negativ ausfällt ist zweitrangig.

                            Genauso habe ich es auch verstanden.
                            Die Kommentare von @schmeling sind einfach nur völliger Blödsinn und durch die Webseite der BR widerlegbar.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
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                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #6554

                              Wie gesagt - ihr hättet vielleicht die Hinweise auf die Fristen beachten sollen.
                              Diese beginnen nämlich erst mit der Absage der Reise zu laufen ... aber Hauptsache mal "so ein Quatsch" und "hätte eh nix gebracht" gezetert.
                              Was ihr von eurem "offiziellen Reisebüro" erwartet ist die eine Sache, die andere ist, Informationen verstehend zu würdigen.
                              Das ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall!

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              HacksyH toffelwurstT 2 Antworten Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #6555

                                Das war am 6. Mai 2020
                                "Sollten Sie noch kein Chargebackverfahren veranlasst haben, müssen Sie das noch nachholen und unverzüglich ein Chargebackverfahren beantragen".

                                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  Wie gesagt - ihr hättet vielleicht die Hinweise auf die Fristen beachten sollen.
                                  Diese beginnen nämlich erst mit der Absage der Reise zu laufen ... aber Hauptsache mal "so ein Quatsch" und "hätte eh nix gebracht" gezetert.
                                  Was ihr von eurem "offiziellen Reisebüro" erwartet ist die eine Sache, die andere ist, Informationen verstehend zu würdigen.
                                  Das ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall!

                                  HacksyH Offline
                                  HacksyH Offline
                                  Hacksy
                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #6556

                                  xxx überflüssiges Zitat - editiert xxx

                                  @vonschmeling

                                  Ich weiß nicht was das soll!?
                                  Mein Reisebüro "holiday Check" hat mir keinerlei Hinweis darauf gegeben, ein Chargeback anzustreben zu keiner Zeit.
                                  Auf der offiziellen Website der BR steht ganz klar das dies nachgeholt werden muss sofern man dies nicht getan hat.
                                  Also erkläre mir bitte deine Aussagen, dass dies alles nun zu spät sein soll.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    Wie gesagt - ihr hättet vielleicht die Hinweise auf die Fristen beachten sollen.
                                    Diese beginnen nämlich erst mit der Absage der Reise zu laufen ... aber Hauptsache mal "so ein Quatsch" und "hätte eh nix gebracht" gezetert.
                                    Was ihr von eurem "offiziellen Reisebüro" erwartet ist die eine Sache, die andere ist, Informationen verstehend zu würdigen.
                                    Das ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall!

                                    toffelwurstT Offline
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                                    toffelwurst
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #6557

                                    xxx Zitat entfernt xxx
                                    @vonschmeling

                                    Die Frist für einen Chargeback beginnt mit dem Tag der Belastung der Kreditkarte. Und nicht erst, wenn der Insolvenzverwalter die Reise absagt. Um nichts anderes geht es gerade.
                                    So viel zum Thema Informationen verstehen und würdigen.

                                    Ich muss sagen, der Ton, den hier manche anschlagen lässt zu wünschen übrig, vor allem wenn diese Personen noch mit Moderationsrechten ausgestattet sind und eigentlich eine art Vorbildfunktion einnehmen sollten.

                                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
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                                      schrieb am zuletzt editiert von nate1
                                      #6558
                                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                      • HABERLINGH Offline
                                        HABERLINGH Offline
                                        HABERLING
                                        schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                        #6559

                                        Hallo @vonschmeling , ich gebs auf, die beiden schlafen 3 Monate den schlaf der gerechten und jetzt fällt ihnen auf, man könnte noch...😉
                                        Vielen Dank @nate1👍

                                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                        HacksyH 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • JulkusJ Offline
                                          JulkusJ Offline
                                          Julkus
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #6560

                                          Auf Facebook mehren sich gerade die Meldungen, dass das Hochladen des Schreibens in dem die Zusage für die 17,x% plus Kontoauszug nicht ausreichen für die Zahlung. Es wird explizit nach dem Regulierungsschreiben mit der genauen genannten Summe gefragt (die Leute bekamen eine Nachbearbeiten Mail). Bei mir hat es wie gesagt so geklappt und das Geld ist seit letzter Woche auf dem Konto.

                                          Da scheinen verschiedene Sachbearbeiter verschieden zu arbeiten und keine ganz einheitliche Verfahrensweise bestehen. So ein Mist. Zumal es wohl nicht zuverlässig klappt über die genannte E-Mailadresse nochmal an das Reulierungsschreiben zu kommen.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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