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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • SchlangenfangerS Offline
    SchlangenfangerS Offline
    Schlangenfanger
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #6941

    Ladysturdust, wenn du von Kaera etwas zurückbekommen hast mußt du das auch angeben .

    LadyStardust28L 1 Antwort Letzte Antwort
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    • SchlangenfangerS Offline
      SchlangenfangerS Offline
      Schlangenfanger
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #6942

      Fallenwitcher, bei mir steht auch in Hauptforderung der komplette Reisepreis . In der Rubrik „ Zahlungen durch Karea „ hab ich mit Nachweis den Betrag angeben müssen , der erstattet wurde . Also wissen die doch auf welchen Betrag ich noch Anspruch habe .

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • SchlangenfangerS Schlangenfanger

        Ladysturdust, wenn du von Kaera etwas zurückbekommen hast mußt du das auch angeben .

        LadyStardust28L Offline
        LadyStardust28L Offline
        LadyStardust28
        schrieb am zuletzt editiert von
        #6943

        DANKE Schlangenfänger, ich habe es jetzt wieder korrigiert, sprich die TEilzahlung angegeben und mal sehen, was jetzt passiert. 🙂

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #6944

          Bitte immer überprüfen, ob nicht bereits die höhere Quote von KAERA ausbezahlt wurde und dann entsprechend angeben.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Fallenwitcher84F Offline
            Fallenwitcher84F Offline
            Fallenwitcher84
            schrieb am zuletzt editiert von Fallenwitcher84
            #6945

            @Vonschmeling

            Ich habe das so verstanden das der, der die Quote von 17,5% bereits bekommen hat, die höhere Quote nicht ausgezahlt bekommt. Sondern das, dass über die Zahlung der Bundesregierung abgewickelt wird.

            Ist das so richtig?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH Offline
              HABERLINGH Offline
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6946

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • chrineSDC chrineSD

                Ich habe heute die Bearbeitung gesehen das ich zum 2. mal aufgefordert werde nachzubearbeiten. Und zum 2. mal wir das gleiche bemängelt. Für meinen Sohn, die akzeptieren meine Unterschrift nicht als Erziehungsberechtigen... hat da jemand Erfahrung?

                HABERLINGH Offline
                HABERLINGH Offline
                HABERLING
                schrieb am zuletzt editiert von
                #6947

                @chrinesd sagte:

                Ich habe heute die Bearbeitung gesehen das ich zum 2. mal aufgefordert werde nachzubearbeiten. Und zum 2. mal wir das gleiche bemängelt. Für meinen Sohn, die akzeptieren meine Unterschrift nicht als Erziehungsberechtigen... hat da jemand Erfahrung?

                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HC-Mitglied2716142H Offline
                  HC-Mitglied2716142H Offline
                  HC-Mitglied2716142
                  Verwarnt Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #6948

                  @AvG76, @Daniel Za., ich habe ja gesagt, dass es "normalerweise" so läuft. Und dass Ausnahmen die Regel bestätigen. Ihr gehört dann wohl leider zu den Ausnahmen, die die Regel bestätigen. Dass man AvG76 bei der Hotline nicht helfen konnte, ist natürlich bedauernswert. Bei meinen insgesamt 3 Anrufen (weil es eine Irritation gab bzgl. des Anmeldeformulars, Pkt. 4, Zahlungsart: Überweisung, "Haben Sie einen Anspruch auf Rücküberweisung für diese Zahlung geltend gemacht?") habe ich die Damen dort als ausnahmslos sehr nett und sehr verständnisvoll kennengelernt (Kompliment dafür noch mal auf diesem Wege!), hatte aber das Gefühl, dass sie in den aktuellen Ablauf der Prüfung keinen Einblick hatten und darum nicht befriedigend weiterhelfen konnten. Ich hatte darum zusätzlich auch noch mal eine Mail geschickt, um mein Problem zu schildern. Vielleicht wär' das auch für Euch ein Weg.

                  @Sense82, bei Dir ist der Fall anders gelagert als bei AvG76 und Daniel Za. "Akzeptiert am 04.11.2020" bedeutet: Du bist noch voll auf Kurs. Bei mir kam die Auszahlungs-Mail ca. 14 Tage nach dem "Akzeptiert-Datum", das hieße bei Dir um den 28.11. herum.

                  @LadyStardust28, ich versteh' nicht ganz, warum Du den Dir gezahlten 17,5 %-Betrag unter Pkt. 8 (Erstattung durch Zurich / Sicherungsschein) wieder rausgenommen hast. Den musst Du dort selbstverständlich angeben. Normalerweise muss man nichts machen, wenn das Kästchen nicht rot, sondern blau ist. Dazu passt die Mail aber nicht. Solange Du unter Pkt. 4 angegeben hast, dass Du einen Anspruch auf Rücküberweisung geltend gemacht hast, aber eine Rücküberweisung "noch nicht" erhalten zu haben, gibt's hier ein Problem, weil das Bundportal davon ausgeht, dass noch die Chance auf Rücküberweisung von anderer Seite besteht. Solange dieser Zustand weiterhin besteht, wirst Du keine Zahlung erhalten. Entscheidend ist dabei auch die Zahlungsart. Bei der Zahlungsart "Überweisung" besteht keine Chance auf Rücküberweisung, bei Zahlungsart "Lastschrift" oder "Kreditkarte" sieht das anders aus.

                  @Fallenwitcher84, der von KAERA gezahlte Betrag ist unter Pkt. 8 anzugeben.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #6949

                    @Fallenwitcher84
                    Nein, hast du vollkommen falsch verstanden.
                    Diese Abläufe unterfallen auch keinen praktischen Aspekten sondern folgen gesetzlichen Vorgaben.
                    Die Schadensumme ist immer der Gesamtbetrag, bereits erstattete Beträge werden dann im Verlauf der Formulare erfragt.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    Fallenwitcher84F 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV vonschmeling

                      @Fallenwitcher84
                      Nein, hast du vollkommen falsch verstanden.
                      Diese Abläufe unterfallen auch keinen praktischen Aspekten sondern folgen gesetzlichen Vorgaben.
                      Die Schadensumme ist immer der Gesamtbetrag, bereits erstattete Beträge werden dann im Verlauf der Formulare erfragt.

                      Fallenwitcher84F Offline
                      Fallenwitcher84F Offline
                      Fallenwitcher84
                      schrieb am zuletzt editiert von Fallenwitcher84
                      #6950

                      @vonschmeling sagte:

                      @Fallenwitcher84
                      Nein, hast du vollkommen falsch verstanden.
                      Diese Abläufe unterfallen auch keinen praktischen Aspekten sondern folgen gesetzlichen Vorgaben.
                      Die Schadensumme ist immer der Gesamtbetrag, bereits erstattete Beträge werden dann im Verlauf der Formulare erfragt.

                      Ich habe nur die die 17,5% erstattet bekommen. Und ich habe auch nur die 17,5% in den Formularen angegeben.

                      Muss ich die Differenz zur neuen Quote auch noch anmelden, warten bis diese ausgezahlt wurde und dann die Formulare im Portal hochladen?

                      Oder anders gefragt. Hat jemand der die 17,5% ausgezahlt bekommen hat, den Restbetrag von der Regierung bekommen (nach bekannt werden der neuen Quote) ohne daß er die Differenz zur neuen Quote beantragt oder ausgezahlt bekommen hat?

                      Frage mich wie da ältere Herrschaften an diese Information kommen die von der ganzen Materie keine Ahnung haben.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HC-Mitglied2716142H Offline
                        HC-Mitglied2716142H Offline
                        HC-Mitglied2716142
                        Verwarnt Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #6951

                        @Sense82, ich korrigiere: Du müsstest die Auszahlungs-Mail normalerweise um den 18.11. herum bekommen (also heute, morgen, übermorgen...).

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #6952

                          Ich habe nicht den Eindruck, dass hier die "jüngeren Betroffenen" mit nennenswert besserem Durchblick "überzeugen" ... also spar dir doch solche Bemerkungen, Fallenwitcher84.
                          Du hast - Stand jetzt! - korrekte Angaben gemacht. Wenn du die restliche Zahlung von der KAERA erhältst nachdem die Entschädigung vom Bund bereits geflossen ist (!?) musst du diese an den Bund weitergeben.
                          Erhältst du sie während des Prüfungsvorgangs musst du sie nachtragen.
                          Alle Zahlungen sind anzugeben bei jedem, der irgendwas erstattet hat.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          Fallenwitcher84F 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HABERLINGH Offline
                            HABERLINGH Offline
                            HABERLING
                            schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                            #6953

                            genau vonschmeling, erhöhte Quotenzahlung ist in Arbeit...😊

                            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV vonschmeling

                              Ich habe nicht den Eindruck, dass hier die "jüngeren Betroffenen" mit nennenswert besserem Durchblick "überzeugen" ... also spar dir doch solche Bemerkungen, Fallenwitcher84.
                              Du hast - Stand jetzt! - korrekte Angaben gemacht. Wenn du die restliche Zahlung von der KAERA erhältst nachdem die Entschädigung vom Bund bereits geflossen ist (!?) musst du diese an den Bund weitergeben.
                              Erhältst du sie während des Prüfungsvorgangs musst du sie nachtragen.
                              Alle Zahlungen sind anzugeben bei jedem, der irgendwas erstattet hat.

                              Fallenwitcher84F Offline
                              Fallenwitcher84F Offline
                              Fallenwitcher84
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #6954

                              xxx Zitat entbehrlich - editiert! xxx

                              @vonschmeling

                              Keine Ahnung was du an meinem Gedanken Problematisch fandest. War eine Frage wie ältere Herrschaften, die bloß in den Urlaub wollten, und dann mit der ganzen Erstattungsgeschichte allein gelassen wurden jetzt zurecht kommen. Ich finde den Informationsfluss der ganzen Situation ganz schlecht und für betroffene die nicht ständig hier mitlesen, ganz schrecklich. Gibt sicherlich genug, vor allem ältere Herrschaften, die sich nicht zu helfen wissen, wie sie mit der Erstattung umzugehen haben.

                              Unkompliziert sieht für mich anders aus.

                              Ich habe nur die 17,5 ausgezahlt bekommen.

                              Wenn also die Differenz ausgezahlt wird muss diese, währen der Bearbeitungszeit, noch im Portal belegt werden. Sollte sie danach kommen, muss sie erstattet werden. Danke für die Info.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #6955

                                @Fallenwitcher84
                                Ich finde nichts "problematisch" an deinen Gedanken, ich finde die Bemerkung einfach unsinnig.
                                Ob nun jemand Jahrgang 94 oder 24 "nur in den Urlaub" wollte spielt doch überhaupt keine Rolle.
                                Ende Thema - Danke.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Anja UweliusA Offline
                                  Anja UweliusA Offline
                                  Anja Uwelius
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #6956

                                  Hallo, ich habe alles erledigt und beim Bund die Unterlagen eingereicht.
                                  Dies war Anfang Juli bisher habe ich keinerlei Antwort bekommen und wenn ich auf das Portal gehe steht in Bearbeitung.
                                  Weiß jemand ob man dort anrufen kann, wenn ja eine Telefonnummer wäre nicht schlecht zu wissen.
                                  Liebe Grüße Anja

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • jlechtenboehmerJ Offline
                                    jlechtenboehmerJ Offline
                                    jlechtenboehmer
                                    schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                                    #6957

                                    @Anja Uwelius
                                    Grundsätzlich kann man überall anrufen wo es Telefon gibt. dafür sind die Dinger ja da. Ob es dich allerdings weiter bringt, ist eine andere Frage. Jedenfalls hält ein Anruf irgendwelche Leute von der Arbeit ab, die dich vermutlich näher an dein Ziel der Auszahlung bringen würde. Und wahrscheinlich rufen auch genug andere an, die eine Auszahlung ohnehin schon verzögert haben.

                                    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                    Anja UweliusA 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                                      @Anja Uwelius
                                      Grundsätzlich kann man überall anrufen wo es Telefon gibt. dafür sind die Dinger ja da. Ob es dich allerdings weiter bringt, ist eine andere Frage. Jedenfalls hält ein Anruf irgendwelche Leute von der Arbeit ab, die dich vermutlich näher an dein Ziel der Auszahlung bringen würde. Und wahrscheinlich rufen auch genug andere an, die eine Auszahlung ohnehin schon verzögert haben.

                                      Anja UweliusA Offline
                                      Anja UweliusA Offline
                                      Anja Uwelius
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #6958

                                      Das war zwar keine Antwort auf meine Frage aber ich nehme sie an.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #6959

                                        Es ist durchaus eine Antwort auch wenn sie vermutlich nicht nach deinem Geschmack ist.
                                        Eine telefonische Hotline gibt es, allerdings mit der ausdrücklichen Bitte eben nicht wegen der Auszahlungstermine anzurufen, da dazu keine Auskünfte möglich sind.
                                        Dort kann man bei Rückfragen zu den Formularen Hilfe erhalten.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #6960

                                          @Fallenwitcher 84

                                          Ich rechne mich zu den "älteren Jahrgängen" und habe weder bei Kaera, HWW noch beim Bundesportal nennenswerte Schwierigkeiten gehabt. Es war teilweise aufwändig, aber nicht ausgesprochen kompliziert.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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