Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Ladysturdust, wenn du von Kaera etwas zurückbekommen hast mußt du das auch angeben .
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Fallenwitcher, bei mir steht auch in Hauptforderung der komplette Reisepreis . In der Rubrik „ Zahlungen durch Karea „ hab ich mit Nachweis den Betrag angeben müssen , der erstattet wurde . Also wissen die doch auf welchen Betrag ich noch Anspruch habe .
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Ladysturdust, wenn du von Kaera etwas zurückbekommen hast mußt du das auch angeben .
DANKE Schlangenfänger, ich habe es jetzt wieder korrigiert, sprich die TEilzahlung angegeben und mal sehen, was jetzt passiert.

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Bitte immer überprüfen, ob nicht bereits die höhere Quote von KAERA ausbezahlt wurde und dann entsprechend angeben.
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Ich habe das so verstanden das der, der die Quote von 17,5% bereits bekommen hat, die höhere Quote nicht ausgezahlt bekommt. Sondern das, dass über die Zahlung der Bundesregierung abgewickelt wird.
Ist das so richtig?
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@chrinesd sagte:
Ich habe heute die Bearbeitung gesehen das ich zum 2. mal aufgefordert werde nachzubearbeiten. Und zum 2. mal wir das gleiche bemängelt. Für meinen Sohn, die akzeptieren meine Unterschrift nicht als Erziehungsberechtigen... hat da jemand Erfahrung?

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@AvG76, @Daniel Za., ich habe ja gesagt, dass es "normalerweise" so läuft. Und dass Ausnahmen die Regel bestätigen. Ihr gehört dann wohl leider zu den Ausnahmen, die die Regel bestätigen. Dass man AvG76 bei der Hotline nicht helfen konnte, ist natürlich bedauernswert. Bei meinen insgesamt 3 Anrufen (weil es eine Irritation gab bzgl. des Anmeldeformulars, Pkt. 4, Zahlungsart: Überweisung, "Haben Sie einen Anspruch auf Rücküberweisung für diese Zahlung geltend gemacht?") habe ich die Damen dort als ausnahmslos sehr nett und sehr verständnisvoll kennengelernt (Kompliment dafür noch mal auf diesem Wege!), hatte aber das Gefühl, dass sie in den aktuellen Ablauf der Prüfung keinen Einblick hatten und darum nicht befriedigend weiterhelfen konnten. Ich hatte darum zusätzlich auch noch mal eine Mail geschickt, um mein Problem zu schildern. Vielleicht wär' das auch für Euch ein Weg.
@Sense82, bei Dir ist der Fall anders gelagert als bei AvG76 und Daniel Za. "Akzeptiert am 04.11.2020" bedeutet: Du bist noch voll auf Kurs. Bei mir kam die Auszahlungs-Mail ca. 14 Tage nach dem "Akzeptiert-Datum", das hieße bei Dir um den 28.11. herum.
@LadyStardust28, ich versteh' nicht ganz, warum Du den Dir gezahlten 17,5 %-Betrag unter Pkt. 8 (Erstattung durch Zurich / Sicherungsschein) wieder rausgenommen hast. Den musst Du dort selbstverständlich angeben. Normalerweise muss man nichts machen, wenn das Kästchen nicht rot, sondern blau ist. Dazu passt die Mail aber nicht. Solange Du unter Pkt. 4 angegeben hast, dass Du einen Anspruch auf Rücküberweisung geltend gemacht hast, aber eine Rücküberweisung "noch nicht" erhalten zu haben, gibt's hier ein Problem, weil das Bundportal davon ausgeht, dass noch die Chance auf Rücküberweisung von anderer Seite besteht. Solange dieser Zustand weiterhin besteht, wirst Du keine Zahlung erhalten. Entscheidend ist dabei auch die Zahlungsart. Bei der Zahlungsart "Überweisung" besteht keine Chance auf Rücküberweisung, bei Zahlungsart "Lastschrift" oder "Kreditkarte" sieht das anders aus.
@Fallenwitcher84, der von KAERA gezahlte Betrag ist unter Pkt. 8 anzugeben.
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@Fallenwitcher84
Nein, hast du vollkommen falsch verstanden.
Diese Abläufe unterfallen auch keinen praktischen Aspekten sondern folgen gesetzlichen Vorgaben.
Die Schadensumme ist immer der Gesamtbetrag, bereits erstattete Beträge werden dann im Verlauf der Formulare erfragt. -
@Fallenwitcher84
Nein, hast du vollkommen falsch verstanden.
Diese Abläufe unterfallen auch keinen praktischen Aspekten sondern folgen gesetzlichen Vorgaben.
Die Schadensumme ist immer der Gesamtbetrag, bereits erstattete Beträge werden dann im Verlauf der Formulare erfragt.@vonschmeling sagte:
@Fallenwitcher84
Nein, hast du vollkommen falsch verstanden.
Diese Abläufe unterfallen auch keinen praktischen Aspekten sondern folgen gesetzlichen Vorgaben.
Die Schadensumme ist immer der Gesamtbetrag, bereits erstattete Beträge werden dann im Verlauf der Formulare erfragt.Ich habe nur die die 17,5% erstattet bekommen. Und ich habe auch nur die 17,5% in den Formularen angegeben.
Muss ich die Differenz zur neuen Quote auch noch anmelden, warten bis diese ausgezahlt wurde und dann die Formulare im Portal hochladen?
Oder anders gefragt. Hat jemand der die 17,5% ausgezahlt bekommen hat, den Restbetrag von der Regierung bekommen (nach bekannt werden der neuen Quote) ohne daß er die Differenz zur neuen Quote beantragt oder ausgezahlt bekommen hat?
Frage mich wie da ältere Herrschaften an diese Information kommen die von der ganzen Materie keine Ahnung haben.
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Ich habe nicht den Eindruck, dass hier die "jüngeren Betroffenen" mit nennenswert besserem Durchblick "überzeugen" ... also spar dir doch solche Bemerkungen, Fallenwitcher84.
Du hast - Stand jetzt! - korrekte Angaben gemacht. Wenn du die restliche Zahlung von der KAERA erhältst nachdem die Entschädigung vom Bund bereits geflossen ist (!?) musst du diese an den Bund weitergeben.
Erhältst du sie während des Prüfungsvorgangs musst du sie nachtragen.
Alle Zahlungen sind anzugeben bei jedem, der irgendwas erstattet hat. -
Ich habe nicht den Eindruck, dass hier die "jüngeren Betroffenen" mit nennenswert besserem Durchblick "überzeugen" ... also spar dir doch solche Bemerkungen, Fallenwitcher84.
Du hast - Stand jetzt! - korrekte Angaben gemacht. Wenn du die restliche Zahlung von der KAERA erhältst nachdem die Entschädigung vom Bund bereits geflossen ist (!?) musst du diese an den Bund weitergeben.
Erhältst du sie während des Prüfungsvorgangs musst du sie nachtragen.
Alle Zahlungen sind anzugeben bei jedem, der irgendwas erstattet hat.xxx Zitat entbehrlich - editiert! xxx
Keine Ahnung was du an meinem Gedanken Problematisch fandest. War eine Frage wie ältere Herrschaften, die bloß in den Urlaub wollten, und dann mit der ganzen Erstattungsgeschichte allein gelassen wurden jetzt zurecht kommen. Ich finde den Informationsfluss der ganzen Situation ganz schlecht und für betroffene die nicht ständig hier mitlesen, ganz schrecklich. Gibt sicherlich genug, vor allem ältere Herrschaften, die sich nicht zu helfen wissen, wie sie mit der Erstattung umzugehen haben.
Unkompliziert sieht für mich anders aus.
Ich habe nur die 17,5 ausgezahlt bekommen.
Wenn also die Differenz ausgezahlt wird muss diese, währen der Bearbeitungszeit, noch im Portal belegt werden. Sollte sie danach kommen, muss sie erstattet werden. Danke für die Info.
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@Fallenwitcher84
Ich finde nichts "problematisch" an deinen Gedanken, ich finde die Bemerkung einfach unsinnig.
Ob nun jemand Jahrgang 94 oder 24 "nur in den Urlaub" wollte spielt doch überhaupt keine Rolle.
Ende Thema - Danke. -
Hallo, ich habe alles erledigt und beim Bund die Unterlagen eingereicht.
Dies war Anfang Juli bisher habe ich keinerlei Antwort bekommen und wenn ich auf das Portal gehe steht in Bearbeitung.
Weiß jemand ob man dort anrufen kann, wenn ja eine Telefonnummer wäre nicht schlecht zu wissen.
Liebe Grüße Anja -
@Anja Uwelius
Grundsätzlich kann man überall anrufen wo es Telefon gibt. dafür sind die Dinger ja da. Ob es dich allerdings weiter bringt, ist eine andere Frage. Jedenfalls hält ein Anruf irgendwelche Leute von der Arbeit ab, die dich vermutlich näher an dein Ziel der Auszahlung bringen würde. Und wahrscheinlich rufen auch genug andere an, die eine Auszahlung ohnehin schon verzögert haben. -
@Anja Uwelius
Grundsätzlich kann man überall anrufen wo es Telefon gibt. dafür sind die Dinger ja da. Ob es dich allerdings weiter bringt, ist eine andere Frage. Jedenfalls hält ein Anruf irgendwelche Leute von der Arbeit ab, die dich vermutlich näher an dein Ziel der Auszahlung bringen würde. Und wahrscheinlich rufen auch genug andere an, die eine Auszahlung ohnehin schon verzögert haben.Das war zwar keine Antwort auf meine Frage aber ich nehme sie an.
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Es ist durchaus eine Antwort auch wenn sie vermutlich nicht nach deinem Geschmack ist.
Eine telefonische Hotline gibt es, allerdings mit der ausdrücklichen Bitte eben nicht wegen der Auszahlungstermine anzurufen, da dazu keine Auskünfte möglich sind.
Dort kann man bei Rückfragen zu den Formularen Hilfe erhalten. -
Ich rechne mich zu den "älteren Jahrgängen" und habe weder bei Kaera, HWW noch beim Bundesportal nennenswerte Schwierigkeiten gehabt. Es war teilweise aufwändig, aber nicht ausgesprochen kompliziert.


