Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Wenn er 2 mal Geld von der Kaera bekommen hat kann er sich davor jedenfalls nicht beim Bund angemeldet haben, weil die, die schon beim bund angemeldet waren bekommen diese zusätzlichen 8% doch auch vom bund und nicht extra von der kaera oder hab ich das falsch im Kopf?!
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Du liegst falsch, TML2116.
Für die Auszahlung des Versicherungsbetrages ist nicht der Bund zuständig sondern KAERA. Demnach ist dir die zweite Überweisung entweder entgangen oder es ist was falsch gelaufen. Der Bund kommt nur für Beträge auf, die nicht anderweitig erlangt werden können.
Reisender123 ... hat vermutlich den Termin zur Anmeldung beim Bund versäumt, "den Anwalt" (Insolvenzverwalter hww) braucht sie / er jedenfalls nicht anzurufen, von dort kommt nichts mehr. Und wenn in 5-10 Jahren noch was zu verteilen ist hat der Bund Anspruch drauf. -
vonschmeling , mein Nachbar hat am 18.11. sein Geld vom Bund erhalten . Von Kaera bekam er nur die 17,5%
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Wenn er 2 mal Geld von der Kaera bekommen hat kann er sich davor jedenfalls nicht beim Bund angemeldet haben, weil die, die schon beim bund angemeldet waren bekommen diese zusätzlichen 8% doch auch vom bund und nicht extra von der kaera oder hab ich das falsch im Kopf?!
@tml2116 sagte:
Wenn er 2 mal Geld von der Kaera bekommen hat kann er sich davor jedenfalls nicht beim Bund angemeldet haben, weil die, die schon beim bund angemeldet waren bekommen diese zusätzlichen 8% doch auch vom bund und nicht extra von der kaera oder hab ich das falsch im Kopf?!
Doch, @tml2116 hat das nicht nur nicht falsch im Kopf, sondern das ist zu alledem auch noch völlig richtig. Zur Info: Über die 17,5% hinaus gehende Ansprüche gegen Zurich/KAERA hat jeder, der sich beim Bundportal korrekt angemeldet hat, an die Bundesrepublik abgetreten; Auszug aus Anmeldeformular:
"Hiermit trete ich/treten wir meine/unsere bestehenden und zukünftigen Erstattungsansprüche wegen (a) ausgefallener Reiseleistungen und/oder (b) Zahlungen im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen (...), die mir/uns im Zusammenhang mit dem auf Grund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht bzw. nicht vollständig durchgeführten Pauschalreisevertrag (...) aufgrund des Kundengeldabsicherungs- vertrags nach § 651r BGB gegen die Zurich Insurance plc. zustehen, an die Bundesrepublik Deutschland ab. Die Abtretung umfasst lediglich den Forderungsteil, der die für den ersten Zahlungslauf der Zurich festgesetzte Quote von 17,5% des Forderungsbetrages übersteigt." -
So ist es richtig, @Haberling. Für gut einen Monat gilt diese 26,38%-Regelung bzgl. der Zahlung durch die Bundesregierung. Um ganz genau zu sein, ist der Stichtag nicht der 12.10.20, sondern der 09.10.20, wie man hier nachlesen kann. Ich gehe allerdings davon aus, dass diese 26,38%-Regelung bzgl. der Erstattung durch die Bundesregierung nur einen sehr kleinen Teil der Geschädigten betrifft, weil sich der Großteil der Geschädigten vermutlich weit vor dem 09.10.20 beim Bundportal angemeldet hat. Wer sich aber besonders viel Zeit gelassen hat (mehr als 5 Monate nach dem frühest möglichen Termin 06.05.20) und seine Ansprüche erst sehr spät (vom 09.10. - 15.11.20) beim Bundportal angemeldet hat, der erhält von der Zurich-Versicherung (abgewickelt von KAERA) 26,38% und vom Bund die restlichen 73,62% seines Schadens erstattet.
Und wer sich bis zum 15.11.20 beim Bundportal gar nicht angemeldet hat, der erhält lediglich die 26,38% seines Schadens von Zurich/KAERA erstattet und von der Bundesregierung nichts... -
...mit anderen Worten, wer 26,38% seines Schadens direkt von Zurich/KAERA ausgezahlt bekommen hat, gehört entweder zu den wenigen, die ihren Schaden erst sehr spät vom 09.10. bis 15.11.20 beim Bundportal angemeldet haben, oder zu denen, die ihren Schaden gar nicht beim Bundportal angemeldet haben. Alle anderen, die ihren Schaden vor dem 09.10.20 beim Bundportal angemeldet haben, erhalten direkt von Zurich/KAERA lediglich 17,5% ihres Schadens ersetzt und den Rest vom Bund. Und denen sind darum natürlich auch die zusätzlichen 8,88% durch KAERA nicht etwa entgangen, sondern denen stehen diese 8,88% ganz einfach nicht zu.
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Sieht nicht gut aus für @Reisender12345, wenn er sich nur beim Anwalt (Insolvenzverwalter) angemeldet hat.

Anmeldungen zur Ausgleichszahlung des Bundes werden grundsätzlich nur bis zum 15. November 2020 berücksichtigt.
www.bmjv.de, klick hier
Ich habe mich angemeldet bei Thomas-Cook.insolvenz-solution.de und habe auch eine TC Nummer
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Hallo, Herr Haberling
Auf dieser Seite habe ich mich registriert und mich angemeldet.
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Wenn Reisender12345 uns verrät , was bei ihm im Status steht , dann wissen wir es ganz genau

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Wenn Reisender12345 uns verrät , was bei ihm im Status steht , dann wissen wir es ganz genau

Jetzt muss ich mal fragen, wo ersehe ich den Status und wo müsste ich mich noch registrieren.
Wie ist denn die Bund-Portal Internet Adresse ?Ich habe einen Ausdruck als Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.
Den habe ich mir aus gedruckt nach meiner Anmeldung/Registrierung , wo die Hauptforderung
und rechts der Hauptforderungsgrund steht mit meiner Reiseauftragsnummer
Mit der TC Nummer kann ich mich einloggen.
Also die Übersicht der Hauptforderung





Vermuttluch nicht...