Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@ninatitus
Gilt auch für dich:
Du hättest es wissen können - tut mir so leid wie möglich! (= 0)@HABERLING
Die kein Drucker / kein Scanner Fraktion ist ja quasi noch privilegiert im Vergleich zur "kein Internet" Gemeinde ...Sei´s drum ... es gibt keine Schikane sondern ein bonafides Begehren nach Nachweisen im Sinne einer gerechten Lastenverteilung.
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Das ist jetzt hier mein 7 Beitrag.
Wie schon 3 mal erwähnt es braucht einfach alles ziemlich lang, aber daran kann man nichts ändern.
Ich bin mir auch sicher das alle früher oder später Ihr Geld bekommen, wenn Sie entsprechend die Unterlagen nachreichen.
Ich bin jetzt mittlerweile soweit, das ich die Mail zur Auszahlung bekommen habe vor gut einer Woche. Nachdem ich seit September gewartet habe. Wie gesagt es dauert einfach relativ lage alles.
Mittlerweile ist ist meine Anfrage im Portal als "Auszahlung abgeschlossen" markiert.
Hat hier schon jemand Erfahrung gesammelt, wie lang es Dauer bis das Geld dann auch auf dem Konto eingeht.
Bei zurückliegenden Posts habe ich gesehen 2-3 Tage.
War hier schon jemand drüber, da wie bereits erwähnt mittlerweile 1 Woche vergangen ist und noch kein Geld da ist.
Vlt. Hilft hier auch wieder nur ungeduldig warten und dem ganzen Zeit geben

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Ich meine, es waren auch schon mal 4 Wochen zwischen Status "Auszahlung" und Geldeingang ... halt durch!

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Hallo, gibt es hier im Forum jemanden, der wie wir im September 2019 auf Mallorca gestrandet ist
und die Hotelkosten nochmal bezahlen musste? Hat da jemand schon Geld vom Bund bekommen?
Unser Status seit 10.06.20 in Prüfung.Grüße
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Vielen Dank an vonschmeling für die Anmerkungen. Stichwort: "schikanös" in meinem gestrigen Beitrag. Der Ausdruck ist vielleicht tatsächlich zu emotional oder wie Du schriebst "sportlich". Kann ich als Gedanken so absolut annehmen.
Grundsätzlich ist es aber wohl auf der Hand liegend, dass diese ganzen Schwierigkeiten nicht nur den Antragstellern und ihrer evtl. fehlenden Umsichtigkeit oder Lesesorgfalt etc. anzulasten sind.
Denn sonst wären in diesem Forum kaum 727 Seiten vollgeschrieben. Und dass man sich überhaupt in solch einem Raum äußert, geschieht ja nicht aus Langeweile , sondern ist das Produkt von Ratlosigkeit oder Verwunderung oder Befremden etc.Bei der Hotline in Erfurt wurde mir ganz deutlich von der Mitarbeiterin gesagt, dass es sich um einen wirklich sehr komplizierten Antrag handelt. Die Option, dass man es auf nicht-digitalen Wege machen kann, war nicht von vornherein gegeben. Dazu gab es auch Kritik aus der Politik. Auch die Problematik , dass ein Chargeback bei Zahlung mit Kreditkarte , zumindest versucht werden muss und dieser Versuch zu belegen ist, wurde laut Hotline in der Tat nicht klar formuliert. O-Ton: "Das war unser Fehler und es war sehr vielen Antragstellern wirklich unklar!"
Viele Grüße an alle und eigentlich ist dies wirklich ein sehr gutes und informatives Forum, einfach vom Prinzip her.
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Natürlich ist das kompliziert - das trifft auf den kompletten Sachverhalt zu.
Der Grund liegt jedoch nicht darin möglichst hohe Hürden zu schaffen um die Berechtigten zu vergraulen. Und genau so las sich dein Kommentar ...Hier wurden wirklich punktgenaue Tipps gegeben, auch das Thema Chargeback kam in epischer Breite zur Sprache.
Du hast sicher recht - ich setze gewisse Dinge als selbstverständliches Wissen voraus, die tatsächlich aber wohl nicht so breit bekannt sind wie ich annahm.
Last not least muss man aber eben die Kröte schlucken um seine Ansprüche durchzusetzen, da gibt´s kein Vertun!
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Vielen Dank an vonschmeling für die Anmerkungen. Stichwort: "schikanös" in meinem gestrigen Beitrag. Der Ausdruck ist vielleicht tatsächlich zu emotional oder wie Du schriebst "sportlich". Kann ich als Gedanken so absolut annehmen.
Grundsätzlich ist es aber wohl auf der Hand liegend, dass diese ganzen Schwierigkeiten nicht nur den Antragstellern und ihrer evtl. fehlenden Umsichtigkeit oder Lesesorgfalt etc. anzulasten sind.
Denn sonst wären in diesem Forum kaum 727 Seiten vollgeschrieben. Und dass man sich überhaupt in solch einem Raum äußert, geschieht ja nicht aus Langeweile , sondern ist das Produkt von Ratlosigkeit oder Verwunderung oder Befremden etc.Bei der Hotline in Erfurt wurde mir ganz deutlich von der Mitarbeiterin gesagt, dass es sich um einen wirklich sehr komplizierten Antrag handelt. Die Option, dass man es auf nicht-digitalen Wege machen kann, war nicht von vornherein gegeben. Dazu gab es auch Kritik aus der Politik. Auch die Problematik , dass ein Chargeback bei Zahlung mit Kreditkarte , zumindest versucht werden muss und dieser Versuch zu belegen ist, wurde laut Hotline in der Tat nicht klar formuliert. O-Ton: "Das war unser Fehler und es war sehr vielen Antragstellern wirklich unklar!"
Viele Grüße an alle und eigentlich ist dies wirklich ein sehr gutes und informatives Forum, einfach vom Prinzip her.
Dem kann ich beipflichten. Auch ich war zu Beginn gleich mit der Beantragung dabei. Das Chargeback mittels Kreditkarte wurde erst etwas später als Plicht angesetzt. Die Quote, dass beim Einscannen und als PDF zusammenzufassen oder so eine Seite mal vergessen wird, ist zudem garantiert nicht gerade gering. Mittlerweile hat auch die KAERA - Zurich Versicherung -von 17,5 auf 26,38 % festgelegt. Denke mal durch unsere Abtretungen erfolgt die Restzahlung von 8,88 % an die "Bundesregierung". Ich gehe mal in aller Ruhe nun davon aus, dass bis zum Herbst 2021, also zwei Jahre nach der Insolvenz, mein Erstattungsanspruch ausgezahlt oder bis dahin eine weitere Rückfrage erfolgt. Schließlich arbeiten die ja Tag und Nacht daran. Meine erste Email, zum korrigieren eines Formulars bekam ich Sonntag den 08.11.2020 um 13.32 Uhr.
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Zu vonschmeling: Das ist eben die altbekannte Weisheit: "Wenn man Geld zurückbekommen möchte, ist es schwieriger als es auszugeben!"
(Digital z.B.: Ein einziger Klick!)
Da hast Du in der Tat recht.
Es ist aber schon auch deutlich, wie groß der Unterschied der Personenanzahl ist, die bei der Kaera AG, dem Abwickler der Zürich Versicherung, noch ihre Forderungen eingereicht haben und wie im Vgl. deutlich viel geringer diese Anzahl beim Bund noch war bis zum 15.11.2020. (viele Zehntausende)
Der Antrag bei Kaera war auch nicht total einfach, aber doch um vieles weniger problematisch als beim Bund, z.B. fehlte dieser 10-seitige Abspann mit den Unterschriften, die Chargeback-Problematik etc.
Das bedeutet ja, dass es etlichen einfach zu schwierig war oder sie es einfach nicht hinbekommen haben.
Und was nutzt die Kaera- Rückerstattung, wenn danach z.B. noch 1500 oder 2000 oder mehr Euro offen, d.h. nicht erstattet, sind?
Na, ja: Ich denke auch, dass es im Sommer oder Herbst für die meisten, die bis zum 15.11.2020 eingereicht haben, ein Thema der Vergangenheit sein wird. Ob man das von der Pandemie dann wird sagen können?
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@Phoenix39576
Der Versuch eines Chargeback gehört zu den gewöhnlichen Routinen in solchen Fällen.
Offenbar hat man es erst später kommuniziert, verpflichtend war es von Beginn an.
Man konnte den Antrag auch noch viel zu spät stellen als klar war, dass er abgelehnt würde.
Es gehört halt bei einer Abtretung zu den Pflichten eines Gläubigers, zuvor alle zu Gebote stehenden Maßnahmen zur Erlangung der Forderung zu ergreifen.
Ich vermute, dass auch auf Seiten der Organisierenden irrtümlich einiges als bekannt vorausgesetzt wurde und man deshalb zu wenig erklärt hat.
Bitte immer dran denken: Es hätte wesentlich langwieriger werden können!
Aktueller Fall: Insolvenzantrag der Firma M. vor 15 Jahren. Gestern wurde verkündet, dass die Gläubiger eine Quote von 3600 : 1 (heißt für 3600€ Forderung gibt´s 1€).@Scipio2021
Der Vergleich ist absurd, es handelt sich um zwei vollkommen unterschiedliche Sachgrundlagen!
Und sorry - aber bei einer Forderung von 1k€ oder gar mehr setze ich Himmel und Hölle in Bewegung um den Antrag "hinzubekommen" ausgenommen ich kann es verschmerzen.
Ferner haben eben auch bei KAERA nicht 100% der Betroffenen beantragt - obwohl es so einfach war!
Beim Bund handelt es sich bekanntlich um eine Abtretung der Forderungen. Man wird versuchen, den größtmöglichen Betrag von Dritten zu holen, dazu bedarf man einer lückenlosen Dokumentation.
Man kann solch komplizierte Verfahren nicht soweit vereinfachen, dass sie jeder Eremit nach 10 Jahren in einer Baumstammwohnung mühelos bewältigt. -
Hallo, gibt es hier im Forum jemanden, der wie wir im September 2019 auf Mallorca gestrandet ist
und die Hotelkosten nochmal bezahlen musste? Hat da jemand schon Geld vom Bund bekommen?
Unser Status seit 10.06.20 in Prüfung.Grüße
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Was verstehst du unter „zusätzliche Hotelkosten“ ? Der Steuerzahler wird dir vermutlich nicht mehr erstatten als dein rechtlicher Anspruch an den Reiseveranstalter gewesen wäre - also der Reisepreis, den du gezahlt hast abzüglich der erbrachten und somit in Anspruch genommenen Leistungen .
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@jl
Ich nehme an es geht um die Causa Reise bezahlt und unternommen, trotzdem Nachforderungen des Hoteliers bedient - also zusätzliche (aka bis hin zu doppelte) Hotelkosten.
Das ist ein sehr komplexer Sachverhalt im Blick auf die Forderungsabtretung, deine Herangehensweise dürfte unangemessen sein. -
Richtig, vonschmeling, das nehme ich auch an.
Aber : Reise bezahlt und die Kosten - zumindest anteilig - vom Versicherer und Steuerzahler/Bund erstattet bekommen und dafür die in Anspruch genommenen Leistungen direkt dem Hotelier bezahlt ?!
Daher : Kosten nicht doppelt sondern alternativ an den Leistungserbringer in welcher Höhe auch immer beglichen. -
Nope - die Reise war vermutlich vollständig bezahlt und vor Ort musste erneut gelatzt werden.
Demnach Kosten verdoppelt ...
Für die Kosten durchgeführter Reisen besteht ja selbstverständlich kein anderweitiger Erstattungsanspruch. -
..... zumindest ist die Erstattung beantragt und auf dem Portal „in Prüfung“ ......
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Ja , wir sind am Tag der Insolvenz in der Luft gewesen und bei Ankunft am Hotel wurden wir nicht reingelassen. Wir mussten also vor Ort das Hotel ein weiteres Mal bezahlen . Dadurch erstattete uns Kaera und Bund die zusätzlichen Hotelkosten . Unsere Forderung bezieht sich also nicht auf den Reisepreis, sondern auf die zusätzlichen Hotelkosten.
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Eben. Ein Anspruch auf den Reisepreis besteht ja nur bei nicht durchgeführten Reisen.
Allerdings hat die Zurich ja die Hotel- und Repatriierungskosten direkt übernommen. Vermutlich ist daher zu prüfen ob Ansprüche gegenüber dem Hotel bestehen. Entweder seitens der Zurich oder des Bundes ...
Lass mal wissen wie sich das entwickelt, Sadowa. -
Vonschmeling : werde ich tun . Meine Vermutung in diesen speziellen Fällen ist ja das der Bund den Zahlungsverkehr durch ThomasCook bzw. Kaera an die Hotels zurückverfolgen muss . Sollten Gelder ans Hotel geflossen sein , wird sich der Insolvenzverwalter bzw. Kaera das Geld vom Hotel zurückholen müssen oder aber sogar der Bund . Dafür habe ich ja allemöglichen Abtretungen unterschreiben müssen . Es wird also länger dauern .... Aber irgendwann werden auch die Fälle mit zusätzlichen Hotelkosten auch an der Reihe sein .
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Deine Vermutung ist absolut korrekt, und das betrifft nicht nur diese Forderungen. Vielmehr werden alle auf den Prüfstand kommen, daher ja die Abtretung.
@HABERLING
Dass Ansprüche bestehen ist ja unstreitig ...

