Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Da musst du nicht zwingend Manfred fragen, sondern einfach nur den Beitrag vor deinem lesen.
Nur so viel vor ab: wenn der Steuerzahler bereit ist, dir bis zu einem bestimmten Endtermin ein Geschenk zu machen, wird er diesen Termin nicht bis ins Unendliche ausdehnen, nur weil du ihn über lange Zeit verschlafen hast. Etwas zu glauben reicht da oft nicht aus, man muss sich Informationen auch selbst einholen wenn es um den eigenen Vorteil geht. -
@Rick321
Aus Sicht der hww ist deine Anmeldung ja vollkommen ausreichend. Du kannst doch nicht allen Ernstes erwarten, dass die sämtliche Geschädigten auch noch per Email auffordern, ihre Rechte anderweitig geltend zu machen?
Ein Erstreiten einer Entschädigung halte ich für vollkommen aussichtslos - gerade um Prozesse zu vermeiden hat die Bundesregierung ja die Ausgleichszahlung angeboten. -
Hallo Rick321,
Mir geht es genau wie dir: auch ich war davon ausgegangen, die Forderung fristgerecht angemeldet zu haben. Ich hatte dabei einen link des Insolvenzverwalters genutzt. Im guten Glauben, alles Notwendige erledigt zu haben, habe ich dann abgewartet. Da ich weder eine Antwort noch eine Zahlung erhalten hatte, habe ich dann die Hotline des Bundesministeriums angerufen. Dort hatte man zwar alle Daten von mir, aber ich hätte die Forderung wohl bei einer falschen Stelle angemeldet. Nunmehr sei es verfristet, eine Zahlung nicht mehr möglich. Ich fühle mich verschaukelt! Ich habe dann nochmals das Bundesministerium angeschrieben und den Fall geschildert. Es kam eine Ablehnung in Form eines Standardschreibens als Antwort. Ich gehe davon aus, dass es zig Fälle gibt wie meinen! Kann man weitere (juristische) Schritte einleiten? -
Hallo Rick321,
Mir geht es genau wie dir: auch ich war davon ausgegangen, die Forderung fristgerecht angemeldet zu haben. Ich hatte dabei einen link des Insolvenzverwalters genutzt. Im guten Glauben, alles Notwendige erledigt zu haben, habe ich dann abgewartet. Da ich weder eine Antwort noch eine Zahlung erhalten hatte, habe ich dann die Hotline des Bundesministeriums angerufen. Dort hatte man zwar alle Daten von mir, aber ich hätte die Forderung wohl bei einer falschen Stelle angemeldet. Nunmehr sei es verfristet, eine Zahlung nicht mehr möglich. Ich fühle mich verschaukelt! Ich habe dann nochmals das Bundesministerium angeschrieben und den Fall geschildert. Es kam eine Ablehnung in Form eines Standardschreibens als Antwort. Ich gehe davon aus, dass es zig Fälle gibt wie meinen! Kann man weitere (juristische) Schritte einleiten?@heib sagte:
Kann man weitere (juristische) Schritte einleiten?
kann man grundsätzlich immer. Aber in diesem Fall: auf welcher rechtlichen Grundlage ?
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Sicher! Du kannst auf Staatshaftung klagen (rechtliche Grundlage unzureichende Absicherung der Kundengelder im Sinne der EUVO), Gegner wäre das BMJV. Mit Sicherheit findest du einen Anwalt (m/w/d), der sich darauf einlässt. Aber du musst vermutlich mal richtig die Schatulle aufmachen!
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Hallo Rick321,
Mir geht es genau wie dir: auch ich war davon ausgegangen, die Forderung fristgerecht angemeldet zu haben. Ich hatte dabei einen link des Insolvenzverwalters genutzt. Im guten Glauben, alles Notwendige erledigt zu haben, habe ich dann abgewartet. Da ich weder eine Antwort noch eine Zahlung erhalten hatte, habe ich dann die Hotline des Bundesministeriums angerufen. Dort hatte man zwar alle Daten von mir, aber ich hätte die Forderung wohl bei einer falschen Stelle angemeldet. Nunmehr sei es verfristet, eine Zahlung nicht mehr möglich. Ich fühle mich verschaukelt! Ich habe dann nochmals das Bundesministerium angeschrieben und den Fall geschildert. Es kam eine Ablehnung in Form eines Standardschreibens als Antwort. Ich gehe davon aus, dass es zig Fälle gibt wie meinen! Kann man weitere (juristische) Schritte einleiten?Hallo HeiB, das Standardschreiben (E-Mail) vom Ministerium habe ich auch gestern bekommen mit der schon bekannten Begründung der Ablehnung einer nachträglichen Zahlung. Lass uns doch versuchen, unabhängig mal den Erstrat von Reiserecht Juristen einzuholen. Ich fange mal bei meiner Rechhtschutzversicherung an, die sowas kostenlos anbietet. Dann gibt es ja noch "Frag einen Anwalt etc." Bei mir geht es zwar nur um knapp 500 EUR, aber ich fühle mich hier als fleißiger Steuerzahler absichtlich desinformiert. Es gab keinerlei aktive Information, dass man sich zweimal anmelden muss. Klar hätte man intensiver lesen müssen, das ärgert mich auch und sowas passiert mir auch normalerweise nicht. Aber wie man der Presse entnimmt kann hat der Staat bei weitem nicht das erstatten müssen, was zu erwarten war.Das hat m, E. auch mit diesem nicht transparenten Anmeldeverfahren zu tun. Zu beachten ist auch, dass diese angeblich freiwilligen Zahlungen bisher ja nur getätigt wurden, weil unser Staat geltendes EU Recht nicht umgesetzt hat. Mal schauen was die Anwälte sagen. Würde auch mal gerne wissen vor welchem Gericht man überhaupt Klage einreichen müsste. Melde mich bei Neuigkeiten wieder.
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@Rick321
Dein Sachverhalt hat wenig bis gar nichts mit dem Reiserecht zu tun, es handelt sich um die Tatsache, dass die EU Verordnung zur Absicherung von Kundengeldern gem. EU VO nicht ausreichend umgesetzt wurden.
Ferner ergeht an dich die Frage: Hast du denn deine Ansprüche bei der Insolvenzversicherung (Zurich) geltend gemacht?
Falls ja, hat sich der ohnehin lächerliche Streitwert ja nochmal verringert?!
Falls nicht, musst du dir wirklich medialen Dornröschchenschlaf vorhalten lassen.
Das BMJV muss sich darüber hinaus keinesfalls "intransparentes Verfahren" vorhalten lassen, weder von offizieller Seite noch von Tagespresse bis social media konnte man das Thema leicht übersehen.
Stand der Dinge ist jetzt:
Die Bundesregierung hat sich entschieden, den Betroffenen die Differenz zwischen der Erstattung der Versicherung und dem tatsächlichen Verlust vorgerichtlich auszugleichen. Dieses Angebot hast du nicht wahrgenommen.
Eine Klage auf Staatshaftung wird ins Leere gehen, da "der Staat" ja seine mutmaßlichen Fehler mit der Bereitschaft zur Erstattung des verbleibenden Schadens reagiert hat, demnach die Klage jeglicher Grundlage entbehrt.
Ganz besonders putzig wird´s bei deinem Vorschlag irgendwelche Foren zu nutzen - ich sag nur: Wohl an!
Zudem ist dein Schaden so marginal, dass du wohl kaum eine Kostenübernahme deiner RSV erwarten kannst, die dein Vorhaben - zu Recht! - als aberwitzig einordnen wird.
Last not least scheinst du nicht zu wissen, dass Geschädigten eine erhebliche Mitwirkungspflicht bei der Erlangung einer Kompensation zukommt und keinesfalls eine "aktive Information" dafür notwendig ist. -
Hallo HeiB, das Standardschreiben (E-Mail) vom Ministerium habe ich auch gestern bekommen mit der schon bekannten Begründung der Ablehnung einer nachträglichen Zahlung. Lass uns doch versuchen, unabhängig mal den Erstrat von Reiserecht Juristen einzuholen. Ich fange mal bei meiner Rechhtschutzversicherung an, die sowas kostenlos anbietet. Dann gibt es ja noch "Frag einen Anwalt etc." Bei mir geht es zwar nur um knapp 500 EUR, aber ich fühle mich hier als fleißiger Steuerzahler absichtlich desinformiert. Es gab keinerlei aktive Information, dass man sich zweimal anmelden muss. Klar hätte man intensiver lesen müssen, das ärgert mich auch und sowas passiert mir auch normalerweise nicht. Aber wie man der Presse entnimmt kann hat der Staat bei weitem nicht das erstatten müssen, was zu erwarten war.Das hat m, E. auch mit diesem nicht transparenten Anmeldeverfahren zu tun. Zu beachten ist auch, dass diese angeblich freiwilligen Zahlungen bisher ja nur getätigt wurden, weil unser Staat geltendes EU Recht nicht umgesetzt hat. Mal schauen was die Anwälte sagen. Würde auch mal gerne wissen vor welchem Gericht man überhaupt Klage einreichen müsste. Melde mich bei Neuigkeiten wieder.
@rick321 sagte:
Mal schauen was die Anwälte sagen.
die werden sich die Hände reiben, da sich hier zusätzliche Einnahmequellen auftun.
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@jl
Blödsinn, bei 500€ Streitwert?
In Betracht der möglicherweise erheblichen Betroffenheit bitte ich um Verzicht auf unfundierte Kommentare.Ich denke es wäre absolut im Sinne der stillen Mitleser, wenn Rick321 hier weitere Infos hier teilt.
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Hier klicken zur Info der hww
Wenn ich mich nicht um eine Kompensation für meinen Schaden kümmere kann er so schmerzlich wohl nicht sein?!
Hier klicken zur einer der unzähligen Infos des BMJV ...Dessen unbeachtlich gibt es seither natürlich wieder Legal Techs, die eine Verfolgung der Causa versprechen.
Braucht man nur mal die entsprechenden Parameter zu googlen - schwupps sind sie da, begleitet von den Verbraucherschützern.
Thema ist wie gesagt Staatshaftung.Ich betrachte das Angebot der Hilfen kritisch und rate betroffenen Verbrauchern zu einer genauen Kontrolle der Vertragsvereinbarung vor einer möglichen Kostenfalle.
Na dann: Viel Erfolg ...!
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Ich denke, es ist nicht richtig, uns vorzuwerfen, wir hätten uns nicht um die "Kompensation des Schadens" gekümmert. Wir haben sehr wohl die Forderung angemeldet. Die Fristen waren uns auch bekannt. Wir waren allerdings im guten Glauben, alles für die Zahlung durch den Bund Notwendige getan zu haben. Es war offensichtlich das falsche Portal wie sich erst später herausgestellt hat. Meiner Meinung nach, hätte der Insolvenzverwalter uns benachrichtigen müssen, dass die Forderungsanmeldung dort verkehrt war. Da es sich um den Jahresurlaub einer 4köpfigen Familie handelte, ist der Betrag auch nicht unerheblich. Trotzdem komme ich nicht weiter... Und so geht es offensichtlich einer Reihe anderer Betroffener auch
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Ich denke, es ist nicht richtig, uns vorzuwerfen, wir hätten uns nicht um die "Kompensation des Schadens" gekümmert. Wir haben sehr wohl die Forderung angemeldet. Die Fristen waren uns auch bekannt. Wir waren allerdings im guten Glauben, alles für die Zahlung durch den Bund Notwendige getan zu haben. Es war offensichtlich das falsche Portal wie sich erst später herausgestellt hat. Meiner Meinung nach, hätte der Insolvenzverwalter uns benachrichtigen müssen, dass die Forderungsanmeldung dort verkehrt war. Da es sich um den Jahresurlaub einer 4köpfigen Familie handelte, ist der Betrag auch nicht unerheblich. Trotzdem komme ich nicht weiter... Und so geht es offensichtlich einer Reihe anderer Betroffener auch
@heib2 sagte:
Meiner Meinung nach, hätte der Insolvenzverwalter uns benachrichtigen müssen, dass die Forderungsanmeldung dort verkehrt war.
Das hat er, ich habe die Info auf der Homepage verlinkt.
Außerdem war die Anmeldung keineswegs falsch sondern sogar Voraussetzung für eine Anspruchsanmeldung beim Bund.
Deine Maßnahmen waren nicht ausreichend, du kannst dir dafür selbst einen Terminus ausdenken.
Last not least ist deine Meinung nicht besonders ausschlaggebend, interessanter dürfte die der Gerichte sein. Ich nehme an es wird schwer darzulegen sein, ihr hättet alles in euerer Macht stehende getan um die Rückzahlung zu erwirken.
Wie gesagt - einfach mal googeln, es gibt einige Angebote von legal techs, die sich an einer Klage versuchen wollen. -
@HeiB2. Warum noch ein Account? Den anderen habe ich gesperrt.
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Kann mir jemand sagen wenn man die Mail erhalten hat das ,das Geld in den nächsten Tagen überwiesen wird, wie lange es noch dauert bis man es wirklich auf dem Konto hat. LG Anja
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Ganz unterschiedlich - mir wurden Zeiträume von 2 Tagen bis 3 Wochen berichtet.
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Hallo , das war unterschiedlich .
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Hallo nochmal zu dem Thema , meine eigene Dummheit muss man mir hier nicht x mal vor Augen führen, auch wenn was Wahres dran ist. Einfach mal verpennt das Ganze. Muss aber nicht heißen, an dieser Stelle aufzugeben. Die KAERA hat gezeigt wie es eigentlich laufen muss. Nämlich mit Briefpost. Das hatte gut funktioniert. Es gibt nämlich immer noch, meist ältere, Leute, die kein Internet haben. Ich denke, dieses aus meiner Sicht nicht transparente mehrstufige reine Online Anmeldeverfahren ist der Punkt wo man ansetzen muss. Da es bei mir ja nur um 500 EUR geht, ist der Schmerz erträglich. Ich werde aber wie gesagt aus Spaß dranbleiben und auch beim Ministerium weiter bohren. VonSchmeling: Bitte gib mir doch weitere Suchhinweise wie ich zu den Legal Tech Anbietern komme. Danke. Ich melde mich in diesem Forum wieder wenns was Neues gibt. Kann dauern.
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@Rick321
Die vielbesungenen "älteren Leute ohne Internet" (ich habe hier einen Nachbarn mit fast 90, der quasi permanent online ist!) konnten die Entwicklung der Tagespresse entnehmen. Artikel darüber gab´s sogar im Hintertupfinger Wochenblatt und dem Wümmeboten - das ist ganz bestimmt kein wirkungsvoller Ansatz zur Einrede!
Die Maßnahme der Bundesregierung war soweit eine freiwillige ohne anerkannte Rechtspflicht. Ferner ist zu bedenken, dass für eine aktive Kontaktaufnahme mit den Betroffenen ein Datenaustausch mit der Zurich hätte stattfinden müssen, was aus guten Grund nicht in Betracht kam.
Die Bearbeitung der Anträge hat zudem unzählige nicht betroffene Steuerzahler ohnehin schon ein fortune gekostet - irgendwann muss auch mal gut sein.Sympathisch immerhin, dass du ein gewisses Maß an Selbsterkenntnis aufbringst, und vor Augen führen ist nur dann Maßnahmen, wenn einer behauptet, er müsse sich wirklich gar nichts vorwerfen lassen.
Verpennt ist nun mal verpennt, beim BMJV wirst du sowas von auf Granit beissen, das kannste dir nicht ausdenken!Ich werde hier auf der Forenebene sicherlich keine spezifischen Hinweise zu legal techs hinterlassen, dafür ist die schlichterdings nicht gedacht.
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Hallo zusammen,
über xxWerbungxxx bin ich auf die Kanzlei xxxxxxxxx gestoßen, die im Thema ist.Rechtsanwalt xxxxxxxx hat dazu mir folgendes geschrieben :
„Wir haben zunächst gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt und den Verstoß gegen die EU- Pauschalreiserichtlinie gerügt. Diese fordert nämlich, dass Verbraucher im Falle einer Insolvenz des Reiseanbieters wirksam geschützt werden. Das zuständige Landgericht Berlin hat uns hier in erster Instanz leider nicht recht gegeben – und uns stattdessen indirekt geraten gegen die ZURICH Versicherung zu klagen. Begründet wird die fehlende Staatshaftung, dass Deutschland „sich bemüht hat“ alles richtig zu machen und nicht jeder Fehler zu einer Staatshaftung führe.
Das haben wir geprüft und empfehlen nun stattdessen eine Klage gegen den Kundengeldabsicherer ZURICH. Und zwar aus diesem Grund: Die deutsche Begrenzung der Versicherungssumme auf EUR 250.000,00 ist unwirksam und verstößt gegen das höherrangige EU-Recht – und muss daher so ausgelegt werden, als ob es im deutschen Recht keine Begrenzung geben würde. Aus diesem Grund muss die ZURICH allen Reisenden ihre vollständige Zahlung erstatten. So zumindest das Landgericht Berlin.“Ich denke, ich werde der Kanzlei das Mandat erteilen, sobald die Thematik mit meiner Rechtsschutzversicherung geklärt ist.
Meine Rechtsschutzversicherung (Rechtsanwalt) hat mir in einem Telefongespräch in dem Punkt in Recht gegeben, dass die vom BMJV gesetzten Fristen für die Ausgleichszahlungen willkürlich gesetzt wurden und damit aus deren erster Sicht anfechtbar sein könnten.Soweit diese Info