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Secret Escapes

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
105 Beiträge 59 Kommentatoren 345.1k Aufrufe
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  • Ahamay!A Ahamay!

    Dies ist wirklich das Allerletzte.
    Ich habe Berlin gebucht 5 Tage vor Urlaubsbeginn als Geburtstagsgeschenk. Noch am selben Tag wird Berlin zum Corona Hotspot.
    Ich habe versucht zu Stornieren.
    Antwort: Stornieren nicht möglich, nur bis 8Tage vorher.
    Auf meine Anfrage ob wir einfach in ein anderes Maritim Hotel in einer anderen Stadt gehen könnten in die man ein- und ausreisen kann ohne 14 Tage in Quarantäne zu gehen kam einfach keine Antwort.
    Telefonische Erreichbarkeit unmöglich.
    Verschieben wurde zuerst angeboten, dann aber doch nicht mehr möglich. 
    Alles vorbei, keine Reise aber Geld einkassiert.

    jlechtenboehmerJ Offline
    jlechtenboehmerJ Offline
    jlechtenboehmer
    schrieb am zuletzt editiert von
    #81

    @ahamay- sagte:

    Ich habe versucht zu Stornieren.
    Antwort: Stornieren nicht möglich, nur bis 8Tage vorher.

    Selbstverständlich kannst du jederzeit gem. der Regelung in den AGB und entsprechenden Kosten stornieren.
    Ansonsten gilt - auch gem. der von dir akzeptieren AGB: „Erstattungsfähige Angebote sind ..... gekennzeichnet. Diese Angebote können Sie jederzeit bis zu 8 Tage vor dem Abreisedatum gegen eine vollständige Rückerstattung in bar stornieren“.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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    • jballendoJ Offline
      jballendoJ Offline
      jballendo
      schrieb am zuletzt editiert von
      #82
      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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      • jballendoJ Offline
        jballendoJ Offline
        jballendo
        schrieb am zuletzt editiert von
        #83
        Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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        • AdiAkiA AdiAki

          Hallo,

          kennt jemand Secret Escapes (www.secretescapes.de) und kann über Erfahrungen berichten?
          Wollte da was buchen (sieht auch alles gut aus) und mich vorher nochmal absichern.

          Danke!

          Threadtitel angepasst

          jballendoJ Offline
          jballendoJ Offline
          jballendo
          schrieb am zuletzt editiert von
          #84

          Bessser über eine andere Webseite buchen. Habe für 4 Personen gebucht und bezahlt. Im Hotel angekommen, musste ich nochmal extra bezahlen, weil von SE nur eine Buchung von 3 Personen übermittelt wurde. Dh. Nochmal zahlen im Hotel. Danke SE für den tollen Urlaub 😞

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Ahotep2A Offline
            Ahotep2A Offline
            Ahotep2
            Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
            schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
            #85

            Hallo erst einmal zur Begrüßung

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • AdiAkiA AdiAki

              Hallo,

              kennt jemand Secret Escapes (www.secretescapes.de) und kann über Erfahrungen berichten?
              Wollte da was buchen (sieht auch alles gut aus) und mich vorher nochmal absichern.

              Danke!

              Threadtitel angepasst

              Sundj2004S Offline
              Sundj2004S Offline
              Sundj2004
              schrieb am zuletzt editiert von
              #86

              Mir gehts schon gegen den Strich,das bis man ,zu den Angeboten kommt,soviel Anmeldekram erledigen,das ich bei anderen Anbietern,schon Angebote anschauen kann und dann erst bei der Buchung meine ganzen Daten angeben muss.Das nervt uns extrem.
              alle anderen guten Reiseseiten ,machen’s einem nicht so schwer.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • KourionK Offline
                KourionK Offline
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #87

                @Sundj2004
                Versteh ich nicht. Wenn euch das extrem nervt, warum macht ihr es dann ?

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • pzl64P Offline
                  pzl64P Offline
                  pzl64
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #88

                  @Sundj2004:
                  Dann machst du irgendwas falsch. Ich musste nur meine Mailadresse angeben und habe sofort die Angebote gesehen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Oloa1O Offline
                    Oloa1O Offline
                    Oloa1
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #89

                    Nie wieder Secret Escape!!
                    Gebucht wurde ein Wellness Wochenende in einem 4 4 Sterne Hotel mit Halbpension (mit 4 Gänge Menü am Abend).
                    Im Hotel eingecheckt alles gut gelaufen, beim Checkout verlangte das Hotel die Abendessen Rechnung ( 4 Personen, 75€ / Person, 2 Abende, insgesamt 600€) zu bezahlen.
                    Angeblich wurde ich von SR per E-Mail darüber informiert dass es ein Fehlbuchung war und die Buchung nur für Frühstück galt.
                    In meinem Account befindet sich bis heute eine einzige Buchungsbestätigung und zwar mit Halbpension.
                    Die Kommunikation gestaltet sich extrem schwierig mit SE.
                    Ich bin der Meinung daß es bei einer Vertragsverlängerung eine neue Buchungsbestätigung hätte geben müssen.
                    Heute schrieb mir SE, da ich nicht auf die E-Mail reagiert habe haben sie die Buchung belassen.
                    Nein eben nicht!! Nach deutschem Recht müssen die zu einer Vertragsänderung eine Lesebestätigung verlangen müssen.
                    Denn nur weil sie die E-Mail versenden haben heißt es nicht das ich diese auch bekommen habe. Auch eine Versendebestätigung reicht nicht aus. Das ist kein Nachweis daß die E Mail den Empfänger auch erreicht hat.

                    Die Antwort von SE ist auch widersprüchlich, da sie behauptet einmal am 5 November eine E Mail gesendet zu haben und heute hieß es kurz vor ihrer Reise, diese war Anfang Februar.

                    Alles in allem ich möchte euch auf die Masche der Lockangebote aufmerksam machen.
                    Es ist häufig ein Haken dahinter.

                    Die können ja sonst was ändern und behaupten dass sie einen darüber informiert haben.
                    So einfach ist es nicht!!

                    Sowas muss unbedingt kommuniziert werden ich bin nicht die erste die solch eine Überraschung erlebet hat.

                    KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Oloa1O Oloa1

                      Nie wieder Secret Escape!!
                      Gebucht wurde ein Wellness Wochenende in einem 4 4 Sterne Hotel mit Halbpension (mit 4 Gänge Menü am Abend).
                      Im Hotel eingecheckt alles gut gelaufen, beim Checkout verlangte das Hotel die Abendessen Rechnung ( 4 Personen, 75€ / Person, 2 Abende, insgesamt 600€) zu bezahlen.
                      Angeblich wurde ich von SR per E-Mail darüber informiert dass es ein Fehlbuchung war und die Buchung nur für Frühstück galt.
                      In meinem Account befindet sich bis heute eine einzige Buchungsbestätigung und zwar mit Halbpension.
                      Die Kommunikation gestaltet sich extrem schwierig mit SE.
                      Ich bin der Meinung daß es bei einer Vertragsverlängerung eine neue Buchungsbestätigung hätte geben müssen.
                      Heute schrieb mir SE, da ich nicht auf die E-Mail reagiert habe haben sie die Buchung belassen.
                      Nein eben nicht!! Nach deutschem Recht müssen die zu einer Vertragsänderung eine Lesebestätigung verlangen müssen.
                      Denn nur weil sie die E-Mail versenden haben heißt es nicht das ich diese auch bekommen habe. Auch eine Versendebestätigung reicht nicht aus. Das ist kein Nachweis daß die E Mail den Empfänger auch erreicht hat.

                      Die Antwort von SE ist auch widersprüchlich, da sie behauptet einmal am 5 November eine E Mail gesendet zu haben und heute hieß es kurz vor ihrer Reise, diese war Anfang Februar.

                      Alles in allem ich möchte euch auf die Masche der Lockangebote aufmerksam machen.
                      Es ist häufig ein Haken dahinter.

                      Die können ja sonst was ändern und behaupten dass sie einen darüber informiert haben.
                      So einfach ist es nicht!!

                      Sowas muss unbedingt kommuniziert werden ich bin nicht die erste die solch eine Überraschung erlebet hat.

                      KourionK Offline
                      KourionK Offline
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                      #90

                      @Oloa1
                      Hallo. "Eine Lesebestätigung nach deutschem Recht verlangen müssen" ?
                      Naja, wenn die Mail vielleicht im Spamordner gelandet ist, wo man aber nicht reinschaut... wird's schwierig mit der Lesebestätigung.

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Gute.Fee207G Offline
                        Gute.Fee207G Offline
                        Gute.Fee207
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #91

                        Mit der Lesebestätigung bin ich mir nicht so sicher. Eher ist es doch so, wenn jemand nachträglich den Vertrag einseitig ändert, der ja zuvor schon geschlossen wurde, so muss der Vertragspartner dem ausdrücklich zustimmen.
                        Unabhängig davon, wenn etwas zu billig ist dann sollte die Alarmglocke schrillen. Denn niemand verschenkt etwas im Geschäftsleben. Es gilt immer, you get what you pay for.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #92

                          @Kourion
                          Diese Aussage ist ohnehin unzutreffend, eine derartige Rechtsvorschrift gibt es nicht. Vielmehr ist in den meisten AGB eine gewisse Mitwirkungspflicht des Reisenden festgehalten, sich über eventuelle Änderungen des Vertrages zu informieren. Wie genau die ausformuliert ist hab ich im Falle SE jetzt nicht nachgesehen.
                          @Gute.Fee207
                          Hier kann z.B. bestimmt werden, dass kein Widerspruch gegen die Änderung innerhalb einer ziemlich kurzen Frist als Zustimmung gewertet wird.

                          Rein rechtlich ist die Argumentation von Oloa1 jedenfalls ganz dünnes Eis.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV vonschmeling

                            @Kourion
                            Diese Aussage ist ohnehin unzutreffend, eine derartige Rechtsvorschrift gibt es nicht. Vielmehr ist in den meisten AGB eine gewisse Mitwirkungspflicht des Reisenden festgehalten, sich über eventuelle Änderungen des Vertrages zu informieren. Wie genau die ausformuliert ist hab ich im Falle SE jetzt nicht nachgesehen.
                            @Gute.Fee207
                            Hier kann z.B. bestimmt werden, dass kein Widerspruch gegen die Änderung innerhalb einer ziemlich kurzen Frist als Zustimmung gewertet wird.

                            Rein rechtlich ist die Argumentation von Oloa1 jedenfalls ganz dünnes Eis.

                            KourionK Offline
                            KourionK Offline
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #93

                            @vonschmeling sagte:

                            Hier kann z.B. bestimmt werden, dass kein Widerspruch gegen die Änderung innerhalb einer ziemlich kurzen Frist als Zustimmung gewertet wird.

                            Ja, so kenne ich es. Und nix mit Lesebestätigung.

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Gute.Fee207G Offline
                              Gute.Fee207G Offline
                              Gute.Fee207
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #94

                              Ich bin kein Jurist, hatte nur beruflich oft mit Verträgen zu tun. Durch AGB s ist m.E. §313 BGB nicht auszuhebeln. Da wird geregelt, dass ein Vertragspartner bei geänderten Umständen Vertragsanpassungen verlangen darf. Einzelheiten werden da genannt. Diesen Änderungen muss der andere Part zustimmen. Also „nicht widersprechen“ reicht nicht. Stimmt er nicht zu ist das eine Kündigung des Vertrages. Ob da eine Unterrichtung per Mail genügt? Also, klassisch nimmt man zu diesem Zweck des Änderungsbegehrens Fax oder Einschreiben Einwurf. Aber auch das gilt, man kann die Erfüllung des Vertrages in der unveränderten Form nicht erzwingen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • KourionK Offline
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                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #95

                                Noch einmal zum Posting von Oloa1
                                @oloa1 sagte:

                                Nie wieder Secret Escape!!

                                Das darf man sagen, zu welchem Veranstalter auch immer. 😏

                                .... ich möchte euch auf die Masche der Lockangebote aufmerksam machen. Es ist häufig ein Haken dahinter. Die können ja sonst was ändern und behaupten dass sie einen darüber informiert haben.

                                Das finde ich grenzwertig.

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Gute.Fee207G Offline
                                  Gute.Fee207G Offline
                                  Gute.Fee207
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #96

                                  Da geh ich mit. Masche, Lockangebote, das ist schon Ruf schädigend. Eine Einzelerfahrung kann ich öffentlich nicht so generalisieren.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #97

                                    SE bietet unterschiedliche Leistungen mit höchst unterschiedlichen Vertragsbedingungen an. Welche genau auf Oloa1 Buchung zutrifft ist leider nicht bekannt.
                                    Es wird letztlich darum gehen, ob einer Forderung nach Kompensation auf der Grundlage der präzisen Ausgangssituation rechtlich zuzustimmen ist oder nicht. Um das abschließend zu bewerten fehlen schlichterdings maßgebliche Spezifikationen.
                                    Es kann in den AGB eine einfache Regelung "Annahme bei fehlendem Widerspruch" für Änderungen vereinbart werden. Im Zweifel muss man die Angemessenheit gerichtlich klären lassen / die AGB gerichtlich angreifen. Hierzu gehört auch die Bewertung des Aspekts "wesentlich".
                                    Ob Oloa1 die Absicht der Kompensation verfolgt ist für mich soweit gar nicht erkennbar. Hier jetzt episch über das anzuwendende Vertragsrecht zu reüssieren erscheint mir daher einigermaßen sinnlos und ich möchte mich auf die allgemeinen Aussagen zunächst beschränken.
                                    Die Aussage "nach deutschem Recht muss eine Mail mit Empfangsbestätigung verschickt werden" ist jedenfalls falsch.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    Christian AbendC 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      SE bietet unterschiedliche Leistungen mit höchst unterschiedlichen Vertragsbedingungen an. Welche genau auf Oloa1 Buchung zutrifft ist leider nicht bekannt.
                                      Es wird letztlich darum gehen, ob einer Forderung nach Kompensation auf der Grundlage der präzisen Ausgangssituation rechtlich zuzustimmen ist oder nicht. Um das abschließend zu bewerten fehlen schlichterdings maßgebliche Spezifikationen.
                                      Es kann in den AGB eine einfache Regelung "Annahme bei fehlendem Widerspruch" für Änderungen vereinbart werden. Im Zweifel muss man die Angemessenheit gerichtlich klären lassen / die AGB gerichtlich angreifen. Hierzu gehört auch die Bewertung des Aspekts "wesentlich".
                                      Ob Oloa1 die Absicht der Kompensation verfolgt ist für mich soweit gar nicht erkennbar. Hier jetzt episch über das anzuwendende Vertragsrecht zu reüssieren erscheint mir daher einigermaßen sinnlos und ich möchte mich auf die allgemeinen Aussagen zunächst beschränken.
                                      Die Aussage "nach deutschem Recht muss eine Mail mit Empfangsbestätigung verschickt werden" ist jedenfalls falsch.

                                      Christian AbendC Offline
                                      Christian AbendC Offline
                                      Christian Abend
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #98

                                      Ich kann Ihre Bedenken in dieser Angelegenheit nachvollziehen. Sie haben recht, dass jeder Fall eine gründliche Analyse und eine genaue Klärung der Bedingungen erfordert, um festzustellen, ob eine Entschädigung möglich ist. Da die Situation nicht ganz eindeutig ist, stimme ich zu, dass es in solchen Fällen sinnvoll sein kann, den Rechtsweg zu beschreiten, um die Berechtigung der Ansprüche zu prüfen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #99

                                        @Christian Abend
                                        Hallo und nur zur Info: Die Ansprache im Forum ist "du".

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #100

                                          Lass mal, er probiert weiter KI aus, auch in seinem dritten Beitrag. Das ist alles null hilfreich.. In den Tools kann man übrigens auch das Du vorgeben.

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