Secret Escapes
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Dies ist wirklich das Allerletzte.
Ich habe Berlin gebucht 5 Tage vor Urlaubsbeginn als Geburtstagsgeschenk. Noch am selben Tag wird Berlin zum Corona Hotspot.
Ich habe versucht zu Stornieren.
Antwort: Stornieren nicht möglich, nur bis 8Tage vorher.
Auf meine Anfrage ob wir einfach in ein anderes Maritim Hotel in einer anderen Stadt gehen könnten in die man ein- und ausreisen kann ohne 14 Tage in Quarantäne zu gehen kam einfach keine Antwort.
Telefonische Erreichbarkeit unmöglich.
Verschieben wurde zuerst angeboten, dann aber doch nicht mehr möglich.
Alles vorbei, keine Reise aber Geld einkassiert.@ahamay- sagte:
Ich habe versucht zu Stornieren.
Antwort: Stornieren nicht möglich, nur bis 8Tage vorher.Selbstverständlich kannst du jederzeit gem. der Regelung in den AGB und entsprechenden Kosten stornieren.
Ansonsten gilt - auch gem. der von dir akzeptieren AGB: „Erstattungsfähige Angebote sind ..... gekennzeichnet. Diese Angebote können Sie jederzeit bis zu 8 Tage vor dem Abreisedatum gegen eine vollständige Rückerstattung in bar stornieren“. -
Hallo,
kennt jemand Secret Escapes (www.secretescapes.de) und kann über Erfahrungen berichten?
Wollte da was buchen (sieht auch alles gut aus) und mich vorher nochmal absichern.Danke!
Threadtitel angepasst
Bessser über eine andere Webseite buchen. Habe für 4 Personen gebucht und bezahlt. Im Hotel angekommen, musste ich nochmal extra bezahlen, weil von SE nur eine Buchung von 3 Personen übermittelt wurde. Dh. Nochmal zahlen im Hotel. Danke SE für den tollen Urlaub

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Hallo erst einmal zur Begrüßung
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Hallo,
kennt jemand Secret Escapes (www.secretescapes.de) und kann über Erfahrungen berichten?
Wollte da was buchen (sieht auch alles gut aus) und mich vorher nochmal absichern.Danke!
Threadtitel angepasst
Mir gehts schon gegen den Strich,das bis man ,zu den Angeboten kommt,soviel Anmeldekram erledigen,das ich bei anderen Anbietern,schon Angebote anschauen kann und dann erst bei der Buchung meine ganzen Daten angeben muss.Das nervt uns extrem.
alle anderen guten Reiseseiten ,machen’s einem nicht so schwer. -
@Sundj2004
Versteh ich nicht. Wenn euch das extrem nervt, warum macht ihr es dann ? -
@Sundj2004:
Dann machst du irgendwas falsch. Ich musste nur meine Mailadresse angeben und habe sofort die Angebote gesehen. -
Nie wieder Secret Escape!!
Gebucht wurde ein Wellness Wochenende in einem 4 4 Sterne Hotel mit Halbpension (mit 4 Gänge Menü am Abend).
Im Hotel eingecheckt alles gut gelaufen, beim Checkout verlangte das Hotel die Abendessen Rechnung ( 4 Personen, 75€ / Person, 2 Abende, insgesamt 600€) zu bezahlen.
Angeblich wurde ich von SR per E-Mail darüber informiert dass es ein Fehlbuchung war und die Buchung nur für Frühstück galt.
In meinem Account befindet sich bis heute eine einzige Buchungsbestätigung und zwar mit Halbpension.
Die Kommunikation gestaltet sich extrem schwierig mit SE.
Ich bin der Meinung daß es bei einer Vertragsverlängerung eine neue Buchungsbestätigung hätte geben müssen.
Heute schrieb mir SE, da ich nicht auf die E-Mail reagiert habe haben sie die Buchung belassen.
Nein eben nicht!! Nach deutschem Recht müssen die zu einer Vertragsänderung eine Lesebestätigung verlangen müssen.
Denn nur weil sie die E-Mail versenden haben heißt es nicht das ich diese auch bekommen habe. Auch eine Versendebestätigung reicht nicht aus. Das ist kein Nachweis daß die E Mail den Empfänger auch erreicht hat.Die Antwort von SE ist auch widersprüchlich, da sie behauptet einmal am 5 November eine E Mail gesendet zu haben und heute hieß es kurz vor ihrer Reise, diese war Anfang Februar.
Alles in allem ich möchte euch auf die Masche der Lockangebote aufmerksam machen.
Es ist häufig ein Haken dahinter.Die können ja sonst was ändern und behaupten dass sie einen darüber informiert haben.
So einfach ist es nicht!!Sowas muss unbedingt kommuniziert werden ich bin nicht die erste die solch eine Überraschung erlebet hat.
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Nie wieder Secret Escape!!
Gebucht wurde ein Wellness Wochenende in einem 4 4 Sterne Hotel mit Halbpension (mit 4 Gänge Menü am Abend).
Im Hotel eingecheckt alles gut gelaufen, beim Checkout verlangte das Hotel die Abendessen Rechnung ( 4 Personen, 75€ / Person, 2 Abende, insgesamt 600€) zu bezahlen.
Angeblich wurde ich von SR per E-Mail darüber informiert dass es ein Fehlbuchung war und die Buchung nur für Frühstück galt.
In meinem Account befindet sich bis heute eine einzige Buchungsbestätigung und zwar mit Halbpension.
Die Kommunikation gestaltet sich extrem schwierig mit SE.
Ich bin der Meinung daß es bei einer Vertragsverlängerung eine neue Buchungsbestätigung hätte geben müssen.
Heute schrieb mir SE, da ich nicht auf die E-Mail reagiert habe haben sie die Buchung belassen.
Nein eben nicht!! Nach deutschem Recht müssen die zu einer Vertragsänderung eine Lesebestätigung verlangen müssen.
Denn nur weil sie die E-Mail versenden haben heißt es nicht das ich diese auch bekommen habe. Auch eine Versendebestätigung reicht nicht aus. Das ist kein Nachweis daß die E Mail den Empfänger auch erreicht hat.Die Antwort von SE ist auch widersprüchlich, da sie behauptet einmal am 5 November eine E Mail gesendet zu haben und heute hieß es kurz vor ihrer Reise, diese war Anfang Februar.
Alles in allem ich möchte euch auf die Masche der Lockangebote aufmerksam machen.
Es ist häufig ein Haken dahinter.Die können ja sonst was ändern und behaupten dass sie einen darüber informiert haben.
So einfach ist es nicht!!Sowas muss unbedingt kommuniziert werden ich bin nicht die erste die solch eine Überraschung erlebet hat.
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Mit der Lesebestätigung bin ich mir nicht so sicher. Eher ist es doch so, wenn jemand nachträglich den Vertrag einseitig ändert, der ja zuvor schon geschlossen wurde, so muss der Vertragspartner dem ausdrücklich zustimmen.
Unabhängig davon, wenn etwas zu billig ist dann sollte die Alarmglocke schrillen. Denn niemand verschenkt etwas im Geschäftsleben. Es gilt immer, you get what you pay for. -
@Kourion
Diese Aussage ist ohnehin unzutreffend, eine derartige Rechtsvorschrift gibt es nicht. Vielmehr ist in den meisten AGB eine gewisse Mitwirkungspflicht des Reisenden festgehalten, sich über eventuelle Änderungen des Vertrages zu informieren. Wie genau die ausformuliert ist hab ich im Falle SE jetzt nicht nachgesehen.
@Gute.Fee207
Hier kann z.B. bestimmt werden, dass kein Widerspruch gegen die Änderung innerhalb einer ziemlich kurzen Frist als Zustimmung gewertet wird.Rein rechtlich ist die Argumentation von Oloa1 jedenfalls ganz dünnes Eis.
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@Kourion
Diese Aussage ist ohnehin unzutreffend, eine derartige Rechtsvorschrift gibt es nicht. Vielmehr ist in den meisten AGB eine gewisse Mitwirkungspflicht des Reisenden festgehalten, sich über eventuelle Änderungen des Vertrages zu informieren. Wie genau die ausformuliert ist hab ich im Falle SE jetzt nicht nachgesehen.
@Gute.Fee207
Hier kann z.B. bestimmt werden, dass kein Widerspruch gegen die Änderung innerhalb einer ziemlich kurzen Frist als Zustimmung gewertet wird.Rein rechtlich ist die Argumentation von Oloa1 jedenfalls ganz dünnes Eis.
@vonschmeling sagte:
Hier kann z.B. bestimmt werden, dass kein Widerspruch gegen die Änderung innerhalb einer ziemlich kurzen Frist als Zustimmung gewertet wird.
Ja, so kenne ich es. Und nix mit Lesebestätigung.
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Ich bin kein Jurist, hatte nur beruflich oft mit Verträgen zu tun. Durch AGB s ist m.E. §313 BGB nicht auszuhebeln. Da wird geregelt, dass ein Vertragspartner bei geänderten Umständen Vertragsanpassungen verlangen darf. Einzelheiten werden da genannt. Diesen Änderungen muss der andere Part zustimmen. Also „nicht widersprechen“ reicht nicht. Stimmt er nicht zu ist das eine Kündigung des Vertrages. Ob da eine Unterrichtung per Mail genügt? Also, klassisch nimmt man zu diesem Zweck des Änderungsbegehrens Fax oder Einschreiben Einwurf. Aber auch das gilt, man kann die Erfüllung des Vertrages in der unveränderten Form nicht erzwingen.
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Noch einmal zum Posting von Oloa1
@oloa1 sagte:Nie wieder Secret Escape!!
Das darf man sagen, zu welchem Veranstalter auch immer.

.... ich möchte euch auf die Masche der Lockangebote aufmerksam machen. Es ist häufig ein Haken dahinter. Die können ja sonst was ändern und behaupten dass sie einen darüber informiert haben.
Das finde ich grenzwertig.
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Da geh ich mit. Masche, Lockangebote, das ist schon Ruf schädigend. Eine Einzelerfahrung kann ich öffentlich nicht so generalisieren.
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SE bietet unterschiedliche Leistungen mit höchst unterschiedlichen Vertragsbedingungen an. Welche genau auf Oloa1 Buchung zutrifft ist leider nicht bekannt.
Es wird letztlich darum gehen, ob einer Forderung nach Kompensation auf der Grundlage der präzisen Ausgangssituation rechtlich zuzustimmen ist oder nicht. Um das abschließend zu bewerten fehlen schlichterdings maßgebliche Spezifikationen.
Es kann in den AGB eine einfache Regelung "Annahme bei fehlendem Widerspruch" für Änderungen vereinbart werden. Im Zweifel muss man die Angemessenheit gerichtlich klären lassen / die AGB gerichtlich angreifen. Hierzu gehört auch die Bewertung des Aspekts "wesentlich".
Ob Oloa1 die Absicht der Kompensation verfolgt ist für mich soweit gar nicht erkennbar. Hier jetzt episch über das anzuwendende Vertragsrecht zu reüssieren erscheint mir daher einigermaßen sinnlos und ich möchte mich auf die allgemeinen Aussagen zunächst beschränken.
Die Aussage "nach deutschem Recht muss eine Mail mit Empfangsbestätigung verschickt werden" ist jedenfalls falsch. -
SE bietet unterschiedliche Leistungen mit höchst unterschiedlichen Vertragsbedingungen an. Welche genau auf Oloa1 Buchung zutrifft ist leider nicht bekannt.
Es wird letztlich darum gehen, ob einer Forderung nach Kompensation auf der Grundlage der präzisen Ausgangssituation rechtlich zuzustimmen ist oder nicht. Um das abschließend zu bewerten fehlen schlichterdings maßgebliche Spezifikationen.
Es kann in den AGB eine einfache Regelung "Annahme bei fehlendem Widerspruch" für Änderungen vereinbart werden. Im Zweifel muss man die Angemessenheit gerichtlich klären lassen / die AGB gerichtlich angreifen. Hierzu gehört auch die Bewertung des Aspekts "wesentlich".
Ob Oloa1 die Absicht der Kompensation verfolgt ist für mich soweit gar nicht erkennbar. Hier jetzt episch über das anzuwendende Vertragsrecht zu reüssieren erscheint mir daher einigermaßen sinnlos und ich möchte mich auf die allgemeinen Aussagen zunächst beschränken.
Die Aussage "nach deutschem Recht muss eine Mail mit Empfangsbestätigung verschickt werden" ist jedenfalls falsch.Ich kann Ihre Bedenken in dieser Angelegenheit nachvollziehen. Sie haben recht, dass jeder Fall eine gründliche Analyse und eine genaue Klärung der Bedingungen erfordert, um festzustellen, ob eine Entschädigung möglich ist. Da die Situation nicht ganz eindeutig ist, stimme ich zu, dass es in solchen Fällen sinnvoll sein kann, den Rechtsweg zu beschreiten, um die Berechtigung der Ansprüche zu prüfen.
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@Christian Abend
Hallo und nur zur Info: Die Ansprache im Forum ist "du". -
Lass mal, er probiert weiter KI aus, auch in seinem dritten Beitrag. Das ist alles null hilfreich.. In den Tools kann man übrigens auch das Du vorgeben.