Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"
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haha, Hannover ist halt nicht Düsseldorf. Für Flugreisende von der Kö war ja sogar Schampus angemessen (Az: 27 C 257/18):
Gerichtsurteil in Düsseldorf: Es gibt ein Recht auf Schampus (rp-online.de)Jetzt weiß ich auch, warum LH bei meiner letzten Verspätung die Entschädigung nach EU Verordnung so brav als Kulanzzahlung überwiesen hat: Ich hätte ja auch noch meine Brezn beim Umsteigen am MUC geltend machen können, habe ich doch glatt vergessen

Kein Urteil gab es übrigens zum eigenmächtigen Upgrade von Ex-BVB Keeper Roman Bürki von Eurowings auf Privatjet wegen Überbuchung, die Sache wurde per diskreten Vergleich geregelt, hinter den Kulissen wird gemunkelt, dass sich Bürki und sein Anwalt (ich glaube, es war sogar der Schampus Anwalt aus dem vorgenannten Urteil) ihre Vorstellungen weitgehend durchgesetzt haben...
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Darf ich copy/pasten?
"Es ist für das Amtsgericht Düsseldorf allgemein bekannt, dass zu einem gelungenen Essen nicht nur der Verzehr begleitender Biere und/oder Weine gehört, sondern darüber hinaus auch der Genuss von Champagner und Dessertwein,"
Köstlich.....
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Hattest du schon gepostet, HABERLING - daher ja "haha ..."

Tatsächlich ist dieser Teil der Begründung (sh. Zitat von REJB) auch meine Lieblingsstelle.
Viel wesentlicher finde ich allerdings, dass die Entscheidung zu Gunsten einer Entschädigung getroffen wurde, obwohl sich das LFU auf widrige Witterung berief. -
Ich glaube das Gericht war leicht angefressen, weil die Beklagte zunächst nicht zum Termin erschienen ist und keine Gründe genannt hat. Ich weiß, Gerichte sind niemals angefressen

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Ich kenne keinen nicht angefressenen Amtsrichter ...
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BGH schwächt Rechte der Fluggäste beim Cross Ticketing
Entscheidung hier nachzulesenIch bin unsicher ob die Verlinkung ok ist. ( im Zweifel löschen, Bitte
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Hatte es eigentlich in der FVW gelesen nur leider ist dahin die Verlinkung nicht möglich. -
Tod des Copiloten ist kein "außergewöhnliches Ereignis" ...
Entscheidung EuGH -
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Sehr bezeichnend auch der zugrunde liegende Sachverhalt - da bucht man einen Flug nach Griechenland für 27 €, tritt diesen nicht an und macht dann eine Rückforderung von 18 € gerichtlich geltend, und das bis zum BGH

Sag mir, dass du deutsch bist, ohne mir zu sagen, dass du deutsch bist


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... auf Wertung bewusst verzichtet! -
Das man Steuern und Gebühren zurückverlangen darf weil diese nicht der Fluggesellschaft gehören ist doch nichts neues.
Warum war da eine weitere Gerichtsentscheidung notwendig?Gruß
Karl -
Weil Ryanair die Erstattung verweigert hat mit der Begründung, die Kosten seien "nicht im Ticketpreis kalkuliert" gewesen.
30% Provision von den 18,41€ gehen übrigens an den Dienstleister. -
Wie viel verdient denn eigentlich ein Anwalt an so einem Fall?
Frage für einen Freund, der vor der Wahl seines Studiums steht... -
Weil Ryanair die Erstattung verweigert hat mit der Begründung, die Kosten seien "nicht im Ticketpreis kalkuliert" gewesen.
30% Provision von den 18,41€ gehen übrigens an den Dienstleister.@vonschmeling sagte:
Weil Ryanair die Erstattung verweigert hat mit der Begründung, die Kosten seien "nicht im Ticketpreis kalkuliert" gewesen.
30% Provision von den 18,41€ gehen übrigens an den Dienstleister.