EU-Fluggastrechte - Mittelstrecke
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Für das Gros der User und deren Bedarf dürfte es allerdings von Belang sein ...

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Eben gerade nicht, jlechtenboehmer.
Wären Ansprüche erst ab z.B. 5h Verspätung berechtigt fiele ja ein nicht unwesentlicher Teil weg.@vonschmeling sagte:
Eben gerade nicht, jlechtenboehmer.
Wären Ansprüche erst ab z.B. 5h Verspätung berechtigt fiele ja ein nicht unwesentlicher Teil weg.Aber ein wesentlich Teil erheblich früher beglichen werden muss..... letztlich hat wohl auch die Zeitachse der Erstattung von Ansprüchen einiges mit Liquidität zu tun ....
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Es war nicht von "Zahlung" die Rede, es geht um die Reaktionszeit.
Nicht selten vergehen bis zu einer Erwiderung Monate.
Bei einigen funktioniert´s inzwischen ganz gut, man bekommt direkt Nachricht über den Erhalt der Beschwerde und innerhalb von 4 Wochen eine Erstattung / Ablehnungsbegründung.
Ferner ist in dem gegenständlichen Entwurf keine Rede von irgendwelchen Vorschriften hinsichtlich der Zahlung, die Fristen sind bereits aus den SÖP Vorschriften ersichtlich - 8 Wochen nach Eingang der Beschwerde könnte ein Betroffener direkt klagen, denn dann ist das LVU im Verzug.
Bei den anderen öffentlichen Verkehrsmitteln beträgt die Frist sogar nur 4 Wochen.