Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@webgambler
Das beträfe dann aber vermutlich Lastschriften und nicht KK Zahlungen, oder habe ich das missverstanden?
Auch dann ist die Handhabung seltsam - schließlich bleibt der Zahlungsempfänger den Gegenwert (= Leistung) schuldig - allemal Grund genug für eine Reklamation? Ganz gleich ob nun im Zusammenhang mit Covid19 ...
Die Schriftform ist m.E. nichts Neues.@vonschmeling sagte:
@webgambler
Das beträfe dann aber vermutlich Lastschriften und nicht KK Zahlungen, oder habe ich das missverstanden?Es ging definitiv um eine KK -Zahlung!
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Die Rückholaktion-- gestaltet sich nicht so ganz einfach---
Hier mal ein paar Fakten/Infos aus der Süddeutsche Online@guenter-holidaycheck sagte:
Die Rückholaktion-- gestaltet sich nicht so ganz einfach---
Hier mal ein paar Fakten/Infos aus der Süddeutsche Onlinees waere verwunderlich wenn so etwas reibungslos vonstatten ginge...
alleine wenn man sich mal die masse der menschen die hiervon betroffen sind, vorstellt und ueberlegt wie viele flugzeuge hierfuer in verschiedene destinations gesandt werden muessen, laeuft das ganze erstaunlich organisiert ab
grundsaetzlich ist es eine enorme leistung des staates, hier seine buerger wieder ins land zurueckzuholendafuer sollte man als betroffener echt dankbar sein, das man in einem staat lebt, der einem dies so unkompliziert und schnell moeglich macht
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Das war ja nicht das Thema-- aber schon klar, dass Du das noch erläutern willst.
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Hallo in die Runde.
Ich bin heute 4 Tage früher aus meinem Pauschalurlaub aus Spanien zurück gekommen. Mein Reiseveranstalter hatte von sich aus die frühere Rückreise veranlasst, da wohl bald alle Hotels in Spanien schließen. Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich ein Anrecht auf eine Rückzahlung der nicht erbrachten 4 Übernachtungen habe?
Danke
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Hallo in die Runde.
Ich bin heute 4 Tage früher aus meinem Pauschalurlaub aus Spanien zurück gekommen. Mein Reiseveranstalter hatte von sich aus die frühere Rückreise veranlasst, da wohl bald alle Hotels in Spanien schließen. Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich ein Anrecht auf eine Rückzahlung der nicht erbrachten 4 Übernachtungen habe?
Danke
Ja, hast Du.
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Das war ja nicht das Thema-- aber schon klar, dass Du das noch erläutern willst.
Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
@Reisender-Schwabe
Bei einer früheren Abreise wegen einer Reisewarnung kannst du die Erstattung der nicht erbrachten Leistungen verlangen.
Ob dabei die Kosten deiner Rückreise höher waren als ursprünglich geplant hat keinen Einfluss, diese muss der Veranstalter tragen. -
Hallo in die Runde.
Ich bin heute 4 Tage früher aus meinem Pauschalurlaub aus Spanien zurück gekommen. Mein Reiseveranstalter hatte von sich aus die frühere Rückreise veranlasst, da wohl bald alle Hotels in Spanien schließen. Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich ein Anrecht auf eine Rückzahlung der nicht erbrachten 4 Übernachtungen habe?
Danke
Sei frob dass du wieder zu Hause bist und hoffe dass sich die Bundesregierung nicht an der Aktion beteiligen lässt. Was übrigens nur vernünftig wäre
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Dieser Beitrag wurde gelöscht!
@suzimausi sagte:
du kannst es auch gerne loeschen, wenn der beitrag unpassen sein sollte...
Wieso unpassen(d), für so'nen grandiosen Beitrag gibt's doch normalerweise Likes von allen Seiten...
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@webgambler: Was Du da zitierst, sind die ganz normalen Chargeback Bedingungen, keine besonderen Verschlechterungen wegen Corona. Nochmal: Ein Chargeback ist auch nicht ansatzweise mit einem Lastschriftwiderspruch zu vergleichen. Es ist ein wesentlich aufwändigeres Verfahren, das deshalb an hohe Hürden geknüpft ist, daher sind zwingend Nachweise erforderlich.
Wenn Reise/Flug abgesagt sind, ist grundsätzlich erst einmal von einer Erstattung durch Reiseveranstalter/Airline auszugehen. Das kann aber schon in Friedenszeiten zumindest bei Airlines sechs bis acht Wochen dauern, derzeit wohl eher noch länger. Wartet doch erst mal ab und wenn dann nichts kommt, könnt Ihr immer noch einen Chargeback Antrag stellen und habt auch alle Nachweise beisammen, die Fristen laufen nicht so schnell ab, also Geduld. Ein Run auf die Banken nutzt da gar nichts, die haben im Moment ganz andere Sorgen, nämlich die Kreditversorgung der Wirtschaft zu gewährleisten und Verbrauchern die Raten zu stunden, etc..
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Sei frob dass du wieder zu Hause bist und hoffe dass sich die Bundesregierung nicht an der Aktion beteiligen lässt. Was übrigens nur vernünftig wäre
@neckarschwabe sagte:
Sei frob dass du wieder zu Hause bist und hoffe dass sich die Bundesregierung nicht an der Aktion beteiligen lässt. Was übrigens nur vernünftig wäre
Warum soll sich die Bundesregierung an der Aktion beteiligen, wenn der RV die Rückreise von sich aus organisiert. Und warum wäre das vernünftig?
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hallo miteinander
gibt es hier Leute die auch im Mai fliegen wollen ? Wir haben vom 08.05-23.05 Mauritius gebucht, fliegen mit Türkisch Airlines. Diese haben ja erst mal alle Flüge bis 17.04 gestrichen ... auf der Seite der DER Tourisik steht, das man reisen im Mai schon mal vorsorglich umbuchen könnte … aber wie stehen die Chancen das es doch klappt . Ich müsste am 08.04 die Restzahlung leisten die etwas über 2800€ ist … aber wenn’s dann doch nicht klappt ist das Geld vorerst weg ... wie macht ihr das ? Wartet ihr noch bis April und entscheidet dann? Aktuell kann man nur umbuchen noch nicht stornieren... -
Die Aussage der LBB ist mir zu pauschal.
Hat die LBB Rückbuchungen grundsätzlich abgelehnt d.h. bei Kunden-Storno sowie auch Storno durch RV ?
Wenn dem so ist und mir das auch in meinem Fall so bestätigt wird, dürfen die meine Karte gleich behalten.
Vorausgesetzt ich komme überhaupt telefonisch durch.
Donnerstag und Freitag war dies unmöglich.Mein Verdacht, die haben im Moment andere Probleme wegen Ihrer Software-Umstellung und sind bei Anfragen bez. Kreditkartenumsatz äußerst ungehalten. Meine Erfahrung der letzten Tage.
Es läuft ja auch noch meine schriftliche Anfrage an die LBB, bei der die Antwort überfällig ist.
Sollte ich eine Antwort erhalten stelle ich sie hier ein. -
Sei frob dass du wieder zu Hause bist und hoffe dass sich die Bundesregierung nicht an der Aktion beteiligen lässt. Was übrigens nur vernünftig wäre
@neckarschwabe sagte:
Sei frob dass du wieder zu Hause bist und hoffe dass sich die Bundesregierung nicht an der Aktion beteiligen lässt. Was übrigens nur vernünftig wäre
Bitte jetzt nicht alles durcheinander werfen. Hier handelt es sich um einen durch den Reiseveranstalter früher durchgeführten Rückflug. Ein Rettungsflug ist was ganz anderes. Also keine Angst, deine Steuergelder wurden nicht verbraten. Die Rückreise habe ich durch meine Pauschalreise bezahlt.
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Sei frob dass du wieder zu Hause bist und hoffe dass sich die Bundesregierung nicht an der Aktion beteiligen lässt. Was übrigens nur vernünftig wäre
@neckarschwabe sagte:
Sei froh, dass du wieder zu Hause bist und hoffe, dass dich die Bundesregierung nicht an der Aktion beteiligt. Was übrigens nur vernünftig wäre
Ich habe das Zitat bewusst angepasst (sh. Hervorhebungen) an meine Interpretation des Beitrags - ich hoffe du siehst mir das nach, NeckarSchwabe?!
Wenn ich mich täusche kannst du jederzeit widersprechen.In der Tat sollten hier jetzt nicht Äppel mit Bärne vermischt werden - offenbar wurde Reisender-Schwabe schlichterdings auf einen früheren Flug im Rahmen des Veranstalterprogramms (da geht mehr als man sich so vorstellt im shut-down Szenario!) gesetzt und hat eben Anspruch auf eine Kompensation des nicht genutzten Hotelaufenthaltes.
Man kann das ohnehin nur im Lichte der wenig vergleichbaren Krisensituationen in der Vergangenheit einschätzen - also mit keinerlei Obligo!@All
Ich möchte euch bei aller Emotionalität darum bitten, verbale Schnellschüsse mit moralischer Färbung jetzt einfach mal zu unterlassen.
Vermutlich ist der reisende Schwabe aufrichtig erleichtert wieder zuhause zu sein, dennoch hat er eben für x Tage bezahlt und nicht für x-4.Wir wollen solche Fragen hier neutral beantworten, und das gerät mangels vergleichbarer Situationen ohnehin schon ganz schön schwierig.
Also nehmt bitte ein bisschen Dampf / Emotion raus und versucht die jeweilige Nachfrage aus der Sicht der Betroffenen zu betrachten.
Herzlichen Dank! -
@neckarschwabe sagte:
Sei froh, dass du wieder zu Hause bist und hoffe, dass dich die Bundesregierung nicht an der Aktion beteiligt. Was übrigens nur vernünftig wäre
Ich habe das Zitat bewusst angepasst (sh. Hervorhebungen) an meine Interpretation des Beitrags - ich hoffe du siehst mir das nach, NeckarSchwabe?!
Wenn ich mich täusche kannst du jederzeit widersprechen.In der Tat sollten hier jetzt nicht Äppel mit Bärne vermischt werden - offenbar wurde Reisender-Schwabe schlichterdings auf einen früheren Flug im Rahmen des Veranstalterprogramms (da geht mehr als man sich so vorstellt im shut-down Szenario!) gesetzt und hat eben Anspruch auf eine Kompensation des nicht genutzten Hotelaufenthaltes.
Man kann das ohnehin nur im Lichte der wenig vergleichbaren Krisensituationen in der Vergangenheit einschätzen - also mit keinerlei Obligo!@All
Ich möchte euch bei aller Emotionalität darum bitten, verbale Schnellschüsse mit moralischer Färbung jetzt einfach mal zu unterlassen.
Vermutlich ist der reisende Schwabe aufrichtig erleichtert wieder zuhause zu sein, dennoch hat er eben für x Tage bezahlt und nicht für x-4.Wir wollen solche Fragen hier neutral beantworten, und das gerät mangels vergleichbarer Situationen ohnehin schon ganz schön schwierig.
Also nehmt bitte ein bisschen Dampf / Emotion raus und versucht die jeweilige Nachfrage aus der Sicht der Betroffenen zu betrachten.
Herzlichen Dank!xxx überflüssiges Zitat editiert xxx
Vielen Dank an vonschmeling für deinen Aufruf für mehr Sachlichkeit und für eure Antworten. Dein Satz: "Vermutlich ist der reisende Schwabe aufrichtig erleichtert wieder zuhause zu sein, dennoch hat er eben für x Tage bezahlt und nicht für x-4" trifft es auf den Punkt.
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@Wülfi71
Die gegenständliche Erkundigung stellte auf einen Verlust des Anspruchs gegen die Versicherung im Falle einer Insolvenz ab - danach geriet hier einiges drunter und drüber.
Über die eigentliche Frage ist die Komplexität der Ereignisse gerollt - so scheint das zur Zeit leider zu sein.
Das Naheliegende zunächst? -
xxx überflüssiges Zitat editiert xxx
Vielen Dank an vonschmeling für deinen Aufruf für mehr Sachlichkeit und für eure Antworten. Dein Satz: "Vermutlich ist der reisende Schwabe aufrichtig erleichtert wieder zuhause zu sein, dennoch hat er eben für x Tage bezahlt und nicht für x-4" trifft es auf den Punkt.
Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
hallo miteinander
gibt es hier Leute die auch im Mai fliegen wollen ? Wir haben vom 08.05-23.05 Mauritius gebucht, fliegen mit Türkisch Airlines. Diese haben ja erst mal alle Flüge bis 17.04 gestrichen ... auf der Seite der DER Tourisik steht, das man reisen im Mai schon mal vorsorglich umbuchen könnte … aber wie stehen die Chancen das es doch klappt . Ich müsste am 08.04 die Restzahlung leisten die etwas über 2800€ ist … aber wenn’s dann doch nicht klappt ist das Geld vorerst weg ... wie macht ihr das ? Wartet ihr noch bis April und entscheidet dann? Aktuell kann man nur umbuchen noch nicht stornieren...@lori2611, wir wollen am 4.5. nach Marsa Alam fliegen. Warte aber noch etwas ab (müssen bis 4.4. bezahlen). Versuche morgen beim RV auf Lastschrift umzustellen, dann kann man sich das Geld leichter zurückholen, falls es Probleme gibt. Hoffe, dass der RV von sich aus storniert
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@neckarschwabe sagte:
Sei froh, dass du wieder zu Hause bist und hoffe, dass dich die Bundesregierung nicht an der Aktion beteiligt. Was übrigens nur vernünftig wäre
Ich habe das Zitat bewusst angepasst (sh. Hervorhebungen) an meine Interpretation des Beitrags - ich hoffe du siehst mir das nach, NeckarSchwabe?!
Wenn ich mich täusche kannst du jederzeit widersprechen.In der Tat sollten hier jetzt nicht Äppel mit Bärne vermischt werden - offenbar wurde Reisender-Schwabe schlichterdings auf einen früheren Flug im Rahmen des Veranstalterprogramms (da geht mehr als man sich so vorstellt im shut-down Szenario!) gesetzt und hat eben Anspruch auf eine Kompensation des nicht genutzten Hotelaufenthaltes.
Man kann das ohnehin nur im Lichte der wenig vergleichbaren Krisensituationen in der Vergangenheit einschätzen - also mit keinerlei Obligo!@All
Ich möchte euch bei aller Emotionalität darum bitten, verbale Schnellschüsse mit moralischer Färbung jetzt einfach mal zu unterlassen.
Vermutlich ist der reisende Schwabe aufrichtig erleichtert wieder zuhause zu sein, dennoch hat er eben für x Tage bezahlt und nicht für x-4.Wir wollen solche Fragen hier neutral beantworten, und das gerät mangels vergleichbarer Situationen ohnehin schon ganz schön schwierig.
Also nehmt bitte ein bisschen Dampf / Emotion raus und versucht die jeweilige Nachfrage aus der Sicht der Betroffenen zu betrachten.
Herzlichen Dank!@neckarschwabe sagte:
Sei froh, dass du wieder zu Hause bist und hoffe, dass dich die Bundesregierung nicht an der Aktion beteiligt. Was übrigens nur vernünftig wäre
@vonschmeling sagte:
Ich habe das Zitat bewusst angepasst (sh. Hervorhebungen) an meine Interpretation des Beitrags...
Macht auch so wenig Sinn. Sachlage: RV organisiert von sich aus auf seine Kosten eine frühere Rückreise des reisenden Schwaben. Warum sollte sich die Bundesregierung da einmischen und den reisenden Schwaben an den Kosten der früheren Rückreise beteiligen? Und warum sollte das dann auch noch vernünftig sein? Was hat denn die Bundesregierung damit zu tun, wenn der RV auf eigene Verantwortung eine frühere Rückreise organisiert??