Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Ooops?

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Ich weiß nicht warum ich aufhören soll.
Hier geht es um rechtliche Sachen und manche fangen an hier mit Moral an, freut mich dass euch die Krise nicht betrifft. Die bösen bösen Menschen, welche die Firmen nicht subventionieren wollen.
Werden wahrscheinlich am meisten meckern, wenn der Friseurbesuch demnächst doppelt soviel kostet und Steuern angehoben werden.
@vonschwelig ich habe Rechtsschutz, das sind 150 Euro. Gewinnen könnte ich das 10fache. -
@sswiti sagte:
Ich weiß nicht warum ich aufhören soll.
Weil du dich selbst widerlegst??
Hier geht es um rechtliche Sachen und manche fangen an hier mit Moral an, freut mich dass euch die Krise nicht betrifft.
... und du glaubst wohl der einzig Betroffene zu sein? Kein Wunder hast du eine Moralsperre ...
Die bösen bösen Menschen, welche die Firmen nicht subventionieren wollen.
Geht´s noch? Was subventionierst du denn?
@vonschwelig ich habe Rechtsschutz, das sind 150 Euro. Gewinnen könnte ich das 10fache.
Na dann hau rein sswitzi ... (
)Epilog
Immer wieder trifft man auf Empörte, die sich derartig beharrlich selbst demontieren, dass sich eingentlich jeder Kommentar erübrigt.
Ich überlasse das Urteil damit der geneigten Leserschaft. -
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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Hallo zusammen, eine kurze Erklärung meinerseits und am Ende eine Frage.
Am 8.9.19 haben wir bei HC (RV ist TUI) eine Reise nach Ägypten gebucht, 2 Erw. 2Kids, 1. Woche LTI Akassia Beach.
Am 12.9.19 bekommt der Knirps (5 Jahre) Diagnose Diabetes Typ 1, Krankenhaus, usw. bis heute alles machbar. Ok bekommen wir hin auch in Ägypten. Anzahlung von 665,00 Euro an Tui bezahlt.
Nun denn Corona, chronisch krankes Kind. Start der Reise soll sein der 19.5.2020. Aktuell wie alle wissen Reisewarnung und Flugstop bis 30.4.2020, mindestens.
Nun ist die Restzahlung am 13.4.20 fällig oder die Stornierung bis 18.4.20. TUI möchte 40% Stornogebühren bis zum 31 Tag vor Abreise. Sind also inkl. der Anzahlung ungefähr 1350 Euro. Habe ich die Nachrichten richtig gelesen, das wenn die Reisewarnung weiter besteht und eine Reise unsererseits trotz Storno am 19.5.2020 nicht möglich wäre ich die vollen Gebühren zurück erhalte ( also Anzahlung zzgl. des Stornos ?).
Danke im vorraus für eine Antwort und bleibt gesund. -
Wenn ich richtig verstehe lautet deine Frage:
Bekomme ich die Stornogebühren zurück, falls die von mir gekündigte Reise vom Veranstalter abgesagt wird?
Die Antwort ist: Nein. -
Wie so oft gibt es bei diesem Thema verschiedene Meinungen, ich glaube es zwar auch nicht, aber die von der VZ meinen ja.klick mich
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Das die Fluggesellschaften nun lieberGutscheine geben wollen ist verständlich.
Aber: Die Fluggesellschaften haben nun das volle Geld, zum Teil lange im voraus, für den Flug erhalten, müssen
aber vorerst keine Leistungen erbringen und haben reduzierte Ausgaben d.h für den bezahlten
Flug fallen nicht alle Kosten an- Start und Landegebühren
- Gebühren für die Flugsicherung
- Kerosin
- Gehälter...das bezahlt die Allgemeinheit durch die Finanzierung von Kurzarbeitergeld.Ich sehe keinen rationalen Grund warum nun die Kunden das volle Risiko für den bereits bezahlten Flug
tragen sollen d.h das Risiko der Insolvenz der Fluggesellschaft.
Man könnte ja mal auf eine Aufteilung des Risiko nachdenken.- Der Kunde bekommt die Hälfte des Tickets sofort erstattet.
- Die andere Hälfte bekommt er als Gutschein. -
@HABERLING
Sie schreiben dort (dein Link) "sollten nach unserer Ansicht ..." und räumen ein, dass der RV diese Ansicht vielleicht nicht teilt und es zum Streit kommen kann. -
Richtig, HABERLING, sie meinen ...
Ich gebe dir Brief und Siegel, dass der Veranstalter das "anders sieht" und es ggf. zum Streit darüber kommt.
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@BERNDTANTZEN
das Problem wäre vermutlich nur , das keine Bank dieser Welt den Airlines die Rückerstattung der Tickets auch nur zur Hälfte finanziert. Und das wiederum würde bedeuten, Insolvenzen wären vorprogrammiert und du bekämst weder die erste Hälfte Cash noch die zweite Hälfte.
Auch sind die Kosten der Airlines wahrlich nicht wesentlich gesunken; Parkgebühren fallen schließlich ebenso an, und Finanzierungsraten müssen schließlich auch getilgt werden. Ein Gutschein ist in dieser Situation eher die Taube in der Hand - und den Spatz behält die andere Seite (oder er bleibt auf dem Dach) ....@vonschmeling
vielleicht sollte ich in meinem Alter noch mal als Zweitstudium Jura nachlegen ? Bin überzeugt, da ergäbe sich in den Folgejahren ausreichend finanzielles Potential..... -
Ich sehe das so wie @vonschmeling. Ein kostenloses Storno kommt nur für den Zeitraum in Betracht für den die Reisewarnung besteht (30.04., es sei denn der RV storniert von sich aus über den Zeitraum hinaus). Insofern wird Eure Reise zum aktuellen Zeitpunkt davon nicht erfaßt, daher ist eine Kündigung deinerseits nur gemäß der AGB TUI möglich, also mit der jeweiligen Stornogebühr.
Ich gehe davon aus daß Du bei einer Reise mit (Klein)kindern als Familie so verantwortungsvoll gehandelt hast und eine Reiserücktrittsversicherung auch für den Krankheitsfall einer mitreisenden Risikoperson abgeschlossen hast. Die Erkrankung deines Kindes wurde ja erst nach der Buchung festgestellt, es könnte also der Versicherungsfall gegeben sein, wenn der Kinderarzt eine "Nicht-Reisefähigkeit" attestiert. -
Ich sehe das so wie @vonschmeling. Ein kostenloses Storno kommt nur für den Zeitraum in Betracht für den die Reisewarnung besteht (30.04., es sei denn der RV storniert von sich aus über den Zeitraum hinaus). Insofern wird Eure Reise zum aktuellen Zeitpunkt davon nicht erfaßt, daher ist eine Kündigung deinerseits nur gemäß der AGB TUI möglich, also mit der jeweiligen Stornogebühr.
Ich gehe davon aus daß Du bei einer Reise mit (Klein)kindern als Familie so verantwortungsvoll gehandelt hast und eine Reiserücktrittsversicherung auch für den Krankheitsfall einer mitreisenden Risikoperson abgeschlossen hast. Die Erkrankung deines Kindes wurde ja erst nach der Buchung festgestellt, es könnte also der Versicherungsfall gegeben sein, wenn der Kinderarzt eine "Nicht-Reisefähigkeit" attestiert.@armin sagte:
Die Erkrankung deines Kindes wurde ja erst nach der Buchung festgestellt, es könnte also der Versicherungsfall gegeben sein, wenn der Kinderarzt eine "Nicht-Reisefähigkeit" attestiert.
Das ist richig, allerdings müsstest Du ungehend stornieren, um den Betrag für die Reiserücktrittsversicherung so gering wie möglich zu halten!
LG
Sokrates
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@Armin
Dem Fragesteller kam es darauf an zu erfahren, ob er seine Stornokosten erstattet bekommt, wenn der Veranstalter die Reise später absagt.
Nach meiner Auffassung ist das zu verneinen, da das Vertragsverhältnis dann gekündigt ist und demnach auch keine berechtigten Forderungen gegenüber dem Vertragspartner bestehen.
Die Verbraucherzentrale ist lediglich "der Ansicht" und begründet diese nicht. -
@loran
Der Hinweis von @Sokrates ist sehr ernstzunehmen...das nennt sich im Vertragsverhältnis "Mitwirkungspflicht". Beide Vertragspartner sind gehalten den Schaden bzw. Kosten so gering wie möglich zu halten..wichtig in Bezug auf die Stornostaffel mit steigenden Stornokosten je näher der Reisetermin! -
@loran
Der Hinweis von @Sokrates ist sehr ernstzunehmen...das nennt sich im Vertragsverhältnis "Mitwirkungspflicht". Beide Vertragspartner sind gehalten den Schaden bzw. Kosten so gering wie möglich zu halten..wichtig in Bezug auf die Stornostaffel mit steigenden Stornokosten je näher der Reisetermin!@armin sagte:
m.E. Ist der Hinweis ebenso überflüssig wie irrelevant, da eine chronische (eben nicht akute) Erkrankung an sich keinerlei Auswirkung auf einen Reiseverlauf hat. Ansonsten könnten an Diabetes erkrankte Personen grundsätzlich nie verreisen. Fusspilz ist schließlich auch kein Grund für die Inanspruchnahme einer RRV.
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@armin sagte:
m.E. Ist der Hinweis ebenso überflüssig wie irrelevant, da eine chronische (eben nicht akute) Erkrankung an sich keinerlei Auswirkung auf einen Reiseverlauf hat. Ansonsten könnten an Diabetes erkrankte Personen grundsätzlich nie verreisen. Fusspilz ist schließlich auch kein Grund für die Inanspruchnahme einer RRV.
@jlechtenboehmer sagte:
m.E. Ist der Hinweis ebenso überflüssig wie irrelevant, da eine chronische (eben nicht akute) Erkrankung an sich keinerlei Auswirkung auf einen Reiseverlauf hat.
Das ist grundsätzlich bestimmt richtig; wenn allerdings bei einem kleinen Kind ein Typ-I-Diabetes diagnostiziert wird, bringt das so viel Umstellung im Tagesablauf mit sich, dass ich mir vorstellen könnte, dass ein Arzt durchaus eine Reiseunfähigkeit (vielleicht wird es auch anders genannt ?) bescheinigen würde.
Aber : wenn die Diagnose im September gestellt wurde und die Reise jetzt deswegen im März (!) abgesagt werden sollte, könnte die RRV durchaus ein Problem darin sehen . . . -
Ich hatte eher an die Risikoerhöhung bezüglich der Kombination Diabetes/COVID19 gedacht:
https://www.diabsite.de/aktuelles/nachrichten/2020/200316.html -
Ich hatte eher an die Risikoerhöhung bezüglich der Kombination Diabetes/COVID19 gedacht:
https://www.diabsite.de/aktuelles/nachrichten/2020/200316.html@armin sagte:
Ich hatte eher an die Risikoerhöhung bezüglich der Kombination Diabetes/COVID19 gedacht:
Die sich allerdings wiederum weniger bis garnicht ergäbe bei einer Reise in eine Region mit Fallzahlen die nur einem Bruchteil derer in der Heimat entspräche .... Du siehst, ich schreibe im Konjunktiv, da alle Spekulationen nur hypothetisch sind, weil ja bereits ohne Inanspruchnahme der RRV storniert wurde.