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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1421

    Ooops? 😟

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • sswitiS sswiti

      Ich weiß nicht warum ich aufhören soll.
      Hier geht es um rechtliche Sachen und manche fangen an hier mit Moral an, freut mich dass euch die Krise nicht betrifft. Die bösen bösen Menschen, welche die Firmen nicht subventionieren wollen.
      Werden wahrscheinlich am meisten meckern, wenn der Friseurbesuch demnächst doppelt soviel kostet und Steuern angehoben werden.
      @vonschwelig ich habe Rechtsschutz, das sind 150 Euro. Gewinnen könnte ich das 10fache.

      flaggdeF Offline
      flaggdeF Offline
      flaggde
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1422
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      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        @sswiti sagte:

        Ich weiß nicht warum ich aufhören soll.

        Weil du dich selbst widerlegst??

        Hier geht es um rechtliche Sachen und manche fangen an hier mit Moral an, freut mich dass euch die Krise nicht betrifft.

        ... und du glaubst wohl der einzig Betroffene zu sein? Kein Wunder hast du eine Moralsperre ...

        Die bösen bösen Menschen, welche die Firmen nicht subventionieren wollen.

        Geht´s noch? Was subventionierst du denn?

        @vonschwelig ich habe Rechtsschutz, das sind 150 Euro. Gewinnen könnte ich das 10fache.

        Na dann hau rein sswitzi ... ( 😌)

        Epilog
        Immer wieder trifft man auf Empörte, die sich derartig beharrlich selbst demontieren, dass sich eingentlich jeder Kommentar erübrigt.
        Ich überlasse das Urteil damit der geneigten Leserschaft.

        sswitiS Offline
        sswitiS Offline
        sswiti
        schrieb am zuletzt editiert von sswiti
        #1423
        Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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        • SchlangenfangerS Offline
          SchlangenfangerS Offline
          Schlangenfanger
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1424
          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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          • leosneffeL Offline
            leosneffeL Offline
            leosneffe
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1425
            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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            • loran2212L Offline
              loran2212L Offline
              loran2212
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1426

              Hallo zusammen, eine kurze Erklärung meinerseits und am Ende eine Frage.
              Am 8.9.19 haben wir bei HC (RV ist TUI) eine Reise nach Ägypten gebucht, 2 Erw. 2Kids, 1. Woche LTI Akassia Beach.
               Am 12.9.19 bekommt der Knirps (5 Jahre) Diagnose Diabetes Typ 1, Krankenhaus, usw. bis heute alles machbar. Ok bekommen wir hin auch in Ägypten. Anzahlung von 665,00 Euro an Tui bezahlt.
              Nun denn Corona, chronisch krankes Kind. Start der Reise soll sein der 19.5.2020. Aktuell wie alle wissen Reisewarnung und Flugstop bis 30.4.2020, mindestens.
              Nun ist die Restzahlung am 13.4.20 fällig oder die Stornierung bis 18.4.20. TUI möchte 40% Stornogebühren bis zum 31 Tag vor Abreise. Sind also inkl. der Anzahlung ungefähr 1350 Euro. Habe ich die Nachrichten richtig gelesen, das wenn die Reisewarnung weiter besteht und eine Reise unsererseits trotz Storno am 19.5.2020 nicht möglich wäre ich die vollen Gebühren zurück erhalte ( also Anzahlung zzgl. des Stornos ?).
              Danke im vorraus für eine Antwort und bleibt gesund.

              Hotel aus diesem Beitrag
              95%
              Sentido Akassia Beach
              Marsa Alam/El Quseir/Ägypten
              Zum Hotel
              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #1427

                Wenn ich richtig verstehe lautet deine Frage:
                Bekomme ich die Stornogebühren zurück, falls die von mir gekündigte Reise vom Veranstalter abgesagt wird?
                Die Antwort ist: Nein.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HABERLINGH Offline
                  HABERLINGH Offline
                  HABERLING
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1428

                  Wie so oft gibt es bei diesem Thema verschiedene Meinungen, ich glaube es zwar auch nicht, aber die von der VZ meinen ja.klick mich

                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • BERNDTANTZENB Offline
                    BERNDTANTZENB Offline
                    BERNDTANTZEN
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1429

                    Das die Fluggesellschaften nun lieberGutscheine geben wollen ist verständlich.

                    Aber: Die Fluggesellschaften haben nun das volle Geld, zum Teil lange im voraus, für den Flug erhalten, müssen
                    aber vorerst keine Leistungen erbringen und haben reduzierte Ausgaben d.h für den bezahlten
                    Flug fallen nicht alle Kosten an

                    - Start und Landegebühren
                    - Gebühren für die Flugsicherung
                    - Kerosin
                    - Gehälter...das bezahlt die Allgemeinheit durch die Finanzierung von Kurzarbeitergeld.

                    Ich sehe keinen rationalen Grund warum nun die Kunden das volle Risiko für den bereits bezahlten Flug
                    tragen sollen d.h das Risiko der Insolvenz der Fluggesellschaft.
                    Man könnte ja mal auf eine Aufteilung des Risiko nachdenken.

                    - Der Kunde bekommt die Hälfte des Tickets sofort erstattet.
                    - Die andere Hälfte bekommt er als Gutschein.

                    Reisender

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK Offline
                      KourionK Offline
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                      #1430

                      @HABERLING
                      Sie schreiben dort (dein Link) "sollten nach unserer Ansicht ..." und räumen ein, dass der RV diese Ansicht vielleicht nicht teilt und es zum Streit kommen kann.

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1431

                        Richtig, HABERLING, sie meinen ...
                        Ich gebe dir Brief und Siegel, dass der Veranstalter das "anders sieht" und es ggf. zum Streit darüber kommt. 😏

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • jlechtenboehmerJ Offline
                          jlechtenboehmerJ Offline
                          jlechtenboehmer
                          schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                          #1432

                          @BERNDTANTZEN
                          das Problem wäre vermutlich nur , das keine Bank dieser Welt den Airlines die Rückerstattung der Tickets auch nur zur Hälfte finanziert. Und das wiederum würde bedeuten, Insolvenzen wären vorprogrammiert und du bekämst weder die erste Hälfte Cash noch die zweite Hälfte.
                          Auch sind die Kosten der Airlines wahrlich nicht wesentlich gesunken; Parkgebühren fallen schließlich ebenso an, und Finanzierungsraten müssen schließlich auch getilgt werden. Ein Gutschein ist in dieser Situation eher die Taube in der Hand - und den Spatz behält die andere Seite (oder er bleibt auf dem Dach) ....

                          @vonschmeling
                          vielleicht sollte ich in meinem Alter noch mal als Zweitstudium Jura nachlegen ? Bin überzeugt, da ergäbe sich in den Folgejahren ausreichend finanzielles Potential.....

                          Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • ArminA Offline
                            ArminA Offline
                            Armin
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1433

                            @loran

                            Ich sehe das so wie @vonschmeling. Ein kostenloses Storno kommt nur für den Zeitraum in Betracht für den die Reisewarnung besteht (30.04., es sei denn der RV storniert von sich aus über den Zeitraum hinaus). Insofern wird Eure Reise zum aktuellen Zeitpunkt davon nicht erfaßt, daher ist eine Kündigung deinerseits nur gemäß der AGB TUI möglich, also mit der jeweiligen Stornogebühr.
                            Ich gehe davon aus daß Du bei einer Reise mit (Klein)kindern als Familie so verantwortungsvoll gehandelt hast und eine Reiserücktrittsversicherung auch für den Krankheitsfall einer mitreisenden Risikoperson abgeschlossen hast. Die Erkrankung deines Kindes wurde ja erst nach der Buchung festgestellt, es könnte also der Versicherungsfall gegeben sein, wenn der Kinderarzt eine "Nicht-Reisefähigkeit" attestiert.

                            SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • ArminA Armin

                              @loran

                              Ich sehe das so wie @vonschmeling. Ein kostenloses Storno kommt nur für den Zeitraum in Betracht für den die Reisewarnung besteht (30.04., es sei denn der RV storniert von sich aus über den Zeitraum hinaus). Insofern wird Eure Reise zum aktuellen Zeitpunkt davon nicht erfaßt, daher ist eine Kündigung deinerseits nur gemäß der AGB TUI möglich, also mit der jeweiligen Stornogebühr.
                              Ich gehe davon aus daß Du bei einer Reise mit (Klein)kindern als Familie so verantwortungsvoll gehandelt hast und eine Reiserücktrittsversicherung auch für den Krankheitsfall einer mitreisenden Risikoperson abgeschlossen hast. Die Erkrankung deines Kindes wurde ja erst nach der Buchung festgestellt, es könnte also der Versicherungsfall gegeben sein, wenn der Kinderarzt eine "Nicht-Reisefähigkeit" attestiert.

                              SokratesS Offline
                              SokratesS Offline
                              Sokrates
                              Experte Istanbul
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1434

                              @armin sagte:

                              Die Erkrankung deines Kindes wurde ja erst nach der Buchung festgestellt, es könnte also der Versicherungsfall gegeben sein, wenn der Kinderarzt eine "Nicht-Reisefähigkeit" attestiert.

                              Das ist richig, allerdings müsstest Du ungehend stornieren, um den Betrag für die Reiserücktrittsversicherung so gering wie möglich zu halten!

                              LG

                              Sokrates

                              Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1435

                                @Armin
                                Dem Fragesteller kam es darauf an zu erfahren, ob er seine Stornokosten erstattet bekommt, wenn der Veranstalter die Reise später absagt.
                                Nach meiner Auffassung ist das zu verneinen, da das Vertragsverhältnis dann gekündigt ist und demnach auch keine berechtigten Forderungen gegenüber dem Vertragspartner bestehen.
                                Die Verbraucherzentrale ist lediglich "der Ansicht" und begründet diese nicht.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • ArminA Offline
                                  ArminA Offline
                                  Armin
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1436

                                  @loran
                                  Der Hinweis von @Sokrates ist sehr ernstzunehmen...das nennt sich im Vertragsverhältnis "Mitwirkungspflicht". Beide Vertragspartner sind gehalten den Schaden bzw. Kosten so gering wie möglich zu halten..wichtig in Bezug auf die Stornostaffel mit steigenden Stornokosten je näher der Reisetermin!

                                  jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • ArminA Armin

                                    @loran
                                    Der Hinweis von @Sokrates ist sehr ernstzunehmen...das nennt sich im Vertragsverhältnis "Mitwirkungspflicht". Beide Vertragspartner sind gehalten den Schaden bzw. Kosten so gering wie möglich zu halten..wichtig in Bezug auf die Stornostaffel mit steigenden Stornokosten je näher der Reisetermin!

                                    jlechtenboehmerJ Offline
                                    jlechtenboehmerJ Offline
                                    jlechtenboehmer
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1437

                                    @armin sagte:

                                    @loran
                                    Der Hinweis von @Sokrates ist sehr ernstzunehmen.

                                    m.E. Ist der Hinweis ebenso überflüssig wie irrelevant, da eine chronische (eben nicht akute) Erkrankung an sich keinerlei Auswirkung auf einen Reiseverlauf hat. Ansonsten könnten an Diabetes erkrankte Personen grundsätzlich nie verreisen. Fusspilz ist schließlich auch kein Grund für die Inanspruchnahme einer RRV.

                                    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                    HC-Mitglied2670260H 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                                      @armin sagte:

                                      @loran
                                      Der Hinweis von @Sokrates ist sehr ernstzunehmen.

                                      m.E. Ist der Hinweis ebenso überflüssig wie irrelevant, da eine chronische (eben nicht akute) Erkrankung an sich keinerlei Auswirkung auf einen Reiseverlauf hat. Ansonsten könnten an Diabetes erkrankte Personen grundsätzlich nie verreisen. Fusspilz ist schließlich auch kein Grund für die Inanspruchnahme einer RRV.

                                      HC-Mitglied2670260H Offline
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                                      HC-Mitglied2670260
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1438

                                      @jlechtenboehmer sagte:

                                      m.E. Ist der Hinweis ebenso überflüssig wie irrelevant, da eine chronische (eben nicht akute) Erkrankung an sich keinerlei Auswirkung auf einen Reiseverlauf hat.

                                      Das ist grundsätzlich bestimmt richtig; wenn allerdings bei einem kleinen Kind ein Typ-I-Diabetes diagnostiziert wird, bringt das so viel Umstellung im Tagesablauf mit sich, dass ich mir vorstellen könnte, dass ein Arzt durchaus eine Reiseunfähigkeit (vielleicht wird es auch anders genannt ?) bescheinigen würde.
                                      Aber : wenn die Diagnose im September gestellt wurde und die Reise jetzt deswegen im März (!) abgesagt werden sollte, könnte die RRV durchaus ein Problem darin sehen . . .

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                                        #1439

                                        Ich hatte eher an die Risikoerhöhung bezüglich der Kombination Diabetes/COVID19 gedacht:
                                        https://www.diabsite.de/aktuelles/nachrichten/2020/200316.html

                                        jlechtenboehmerJ HC-Mitglied2670260H 2 Antworten Letzte Antwort
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                                        • ArminA Armin

                                          Ich hatte eher an die Risikoerhöhung bezüglich der Kombination Diabetes/COVID19 gedacht:
                                          https://www.diabsite.de/aktuelles/nachrichten/2020/200316.html

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                                          #1440

                                          @armin sagte:

                                          Ich hatte eher an die Risikoerhöhung bezüglich der Kombination Diabetes/COVID19 gedacht:

                                          Die sich allerdings wiederum weniger bis garnicht ergäbe bei einer Reise in eine Region mit Fallzahlen die nur einem Bruchteil derer in der Heimat entspräche .... Du siehst, ich schreibe im Konjunktiv, da alle Spekulationen nur hypothetisch sind, weil ja bereits ohne Inanspruchnahme der RRV storniert wurde.

                                          Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                          HC-Mitglied2670260H 1 Antwort Letzte Antwort
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