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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • sswitiS sswiti

    @jlechtenboehmer
    Und Gerichte entscheiden gegen Gutscheine.
    Solange das Gesetz nicht geändert wird müssen sie das Geld zurück erstatten.

    Michiii66M Offline
    Michiii66M Offline
    Michiii66
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2201

    @sswiti sagte:

    @jlechtenboehmer
    Und Gerichte entscheiden gegen Gutscheine.
    Solange das Gesetz nicht geändert wird müssen sie das Geld zurück erstatten.

    Nochhhhh, die Lobby arbeitet dran.............

    Jeder sagte das geht nicht, dann kam einer der das nicht wusste und machte es einfach.........

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    • steelydan1S Offline
      steelydan1S Offline
      steelydan1
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2202

      Nichts ist eindeutig. Gesetze wurden schon immer ausgelegt. Die Ausnahmesitutationen in der Corona-Krise werden Einfluß auf die zukünftige Auslegung von Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch nehmen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • CandecorC Candecor

        Die Rechtslage ist eindeutig: Es müssen keine Gutscheine akzeptiert werden, die Rückzahlung einer stornierten Reise muss binnen 14 Tagen erfolgen.

        TBST Offline
        TBST Offline
        TBS
        schrieb am zuletzt editiert von TBS
        #2203

        @candecor sagte:

        Die Rechtslage ist eindeutig: Es müssen keine Gutscheine akzeptiert werden, die Rückzahlung einer stornierten Reise muss binnen 14 Tagen erfolgen.

        vielen Dank Candecor für deinen Einsatz hier!
        Unsere Rechte als Kunden werden massiv mit Füßen getreten! Wir werden Ignoriert und für dumm verkauft von den VA.
        Meine Wenigkeit hat gestern das Cargeback genutzt.

        Michiii66M 1 Antwort Letzte Antwort
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        • TBST TBS

          @candecor sagte:

          Die Rechtslage ist eindeutig: Es müssen keine Gutscheine akzeptiert werden, die Rückzahlung einer stornierten Reise muss binnen 14 Tagen erfolgen.

          vielen Dank Candecor für deinen Einsatz hier!
          Unsere Rechte als Kunden werden massiv mit Füßen getreten! Wir werden Ignoriert und für dumm verkauft von den VA.
          Meine Wenigkeit hat gestern das Cargeback genutzt.

          Michiii66M Offline
          Michiii66M Offline
          Michiii66
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2204

          Unsere Rechte als Kunden werden massiv mit Füßen getreten! Wir werden Ignoriert und für dumm verkauft von den VA.

          Wer es noch nicht versanden hat : kapitalistische Verwertbarkeit steht über alles.

          Jeder sagte das geht nicht, dann kam einer der das nicht wusste und machte es einfach.........

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • CandecorC Offline
            CandecorC Offline
            Candecor
            Bekannter Forentroll Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2205

            Die Gesetzeslage ist per heute eindeutig, da bedarf es keiner Auslegung, es gibt dafür einen eigenen Paragrafen - BGB 615h

            So lange hier keine rechtskonforme Änderung durch den Gesetzgeber erfolgt (und die ist noch nicht mal am Horizont sichtbar) ist dieser zur Anwendung zu bringen.

            Trostlos7!T 1 Antwort Letzte Antwort
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            • BieneMaja05B Offline
              BieneMaja05B Offline
              BieneMaja05
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2206

              https://www.heute.at/s/corona-reisen-sebastian-kurz-stellt-klar-reisefreiheit-bei-impfung--57101833

              Mal schauen, wie Deutschland damit umgeht.

              BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • BieneMaja05B BieneMaja05

                https://www.heute.at/s/corona-reisen-sebastian-kurz-stellt-klar-reisefreiheit-bei-impfung--57101833

                Mal schauen, wie Deutschland damit umgeht.

                BienekindB Offline
                BienekindB Offline
                Bienekind
                schrieb am zuletzt editiert von Bienekind
                #2207

                Eine Impfung ist aber noch lange nicht in Sicht, auch in Österreich nicht. Wie soll deiner Meinung nach Deutschland damit umgehen?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Holly-manH Offline
                  Holly-manH Offline
                  Holly-man
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2208

                  Genau genommen dürften "Coronageheilte" zuküftig reisen, wie es ihnen gefällt.

                  Meine persönliche Meinung ist, dass man mit einem Auge auch nach Schweden schielt und schaut was dort passiert. Es k ö n n t e sein, dass man die derzeitige Art unserer Virenbekämpfung über Bord wirft und das Vorgehen um 180° dreht. Mittlerweile ist man zudem in vielen Dingen schlauer und weiß auch mit welchen Maßnahmen man übertrieben hat.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2209

                    Naja, §615 regelt den Annahmeverzug, richtig wäre §651h - und selbstverständlich tun Gerichte laufend nichts anderes, als Gesetze auszulegen. Dazu gehört beispielsweise die Würdigung der Umstände, die hier ja ganz elementar ist.
                    Aber natürlich ist es populärer, den gebeutelten Verbrauchern ne rosarote Brille zu verpassen und ein wenig mit der flachen Hand auf den virtuellen Stammtisch zu hauen ...

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • sswitiS sswiti

                      @jlechtenboehmer
                      Und Gerichte entscheiden gegen Gutscheine.
                      Solange das Gesetz nicht geändert wird müssen sie das Geld zurück erstatten.

                      vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2210

                      @sswiti sagte:

                      @jlechtenboehmer
                      Und Gerichte entscheiden gegen Gutscheine.

                      Sorry, aber das ist Mumpitz. Noch kein einziges Gericht hat irgendwas zu Gutscheinen entschieden, die es noch gar nicht gibt.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • DunklerfuerstD Offline
                        DunklerfuerstD Offline
                        Dunklerfuerst
                        schrieb am zuletzt editiert von Dunklerfuerst
                        #2211

                        Hallo zusammen,

                        ich möchte mich auch hier zu Wort melden und euren Rat hierzu einholen.

                        Auch wir hätten am 8. April über FTI nach Katar fliegen sollen.
                        Bisher haben wir keine Stornobestätigung seitens FTI bekommen, sondern nur die Info von Holidaycheck, dass die Reise nicht stattfinden, sondern über den Reiseveranstalter storniert wird.

                        Ich habe schon diverse Male mit Holidaycheck und auch mit FTI telefoniert. Jedes Mal wurde ich um Geduld gebeten.
                        Ist auch für mich kein Problem, problematisch würde es erst nachdem ich erfahren habe, dass einige, die nach uns abgereist wären eine Stornobestätigung bekommen haben.

                        Nun zu meiner Frage:

                        Ich habe über Kreditkarte bezahlt. Habe noch ca 10 Tage, um das Chargeback verfahren einzuleiten.
                        Soll ich erstmal FTI per Einwurf Einschreiben bitten, mir eine Stornobestätigung zu schicken und die Frist bis Ende der Woche setzen, da alle Reisen ab dem 21. März storniert wurden oder soll ich direkt das Chargeback verfahren einleiten?

                        Alternativ könnte ich noch meinen Anwalt einschalten, das halte ich allerdings für übertrieben.

                        @candecor Haben Sie eine Vorlage oder dergleichen? Wie sind sie verfahren?

                        Viele Grüße
                        Dunklerfuerst

                        Trostlos7!T holidaytripguyH 2 Antworten Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • CandecorC Candecor

                          Die Gesetzeslage ist per heute eindeutig, da bedarf es keiner Auslegung, es gibt dafür einen eigenen Paragrafen - BGB 615h

                          So lange hier keine rechtskonforme Änderung durch den Gesetzgeber erfolgt (und die ist noch nicht mal am Horizont sichtbar) ist dieser zur Anwendung zu bringen.

                          Trostlos7!T Offline
                          Trostlos7!T Offline
                          Trostlos7!
                          schrieb am zuletzt editiert von Trostlos7!
                          #2212

                          @candecor sagte:

                          Die Gesetzeslage ist per heute eindeutig, da bedarf es keiner Auslegung, es gibt dafür einen eigenen Paragrafen - BGB 615h

                          So lange hier keine rechtskonforme Änderung durch den Gesetzgeber erfolgt (und die ist noch nicht mal am Horizont sichtbar) ist dieser zur Anwendung zu bringen.

                          Zur Möglichkeit, ein rückwirkendes Gesetz zu beschließen:

                          https://jura-online.de/lernen/problem-rueckwirkung-von-gesetzen/236/excursus

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • holidaytripguyH Offline
                            holidaytripguyH Offline
                            holidaytripguy
                            schrieb am zuletzt editiert von holidaytripguy
                            #2213

                            Servus an alle,
                            bezüglich zu den Reise-Kunden, ich hoffe, dass die Politik spätestens jetzt durch die Corona-Krise und auch wegen der Thomas Cook Pleite jetzt die Rechte und Gelder besser absichern.

                            Meine Vorstellung darüber ist, dass jede RV nicht mehr über eine Versicherung bzw. Sicherungsgesellschaft mit lächerlichen 110 Mio absichert sondern viel mehr oder zumindest die Anzahlungen aller Kunden absichert. Dann wenn die Restzahlung fällig ist, wird das Geld auf einem Fond gezahlt, welches die RV dann erst nach Leistungserbringung Zugriff darauf haben und falls die Leistung nicht erbracht wird, schüttet der Fond die Gelder wieder zurück der Kunden.

                            Dieses Modell der Absicherung kann über eine Bank oder einer Versicherung erfolgen, jedenfalls muss jemand einmal der RV bestätigen, dass das Geld da ist, sowie die Kunden versichern können, dass die Restzahlung vollständig sicher bei Ihnen geparkt ist.
                            Die Anzahlung der bspw. 20% wird dann über die Sicherungsgesellschaft/Versicherer 100%ig abgesichert. Gerne kann auch alles also Anzahlung, sowie die Restzahlung über eine Fond oder Bank versichert werden. Dann würde dann das Modell der Sicherungsgesellschaften mit 110 Mio nicht mehr funktionieren.

                            Damit würde nur dann Geld fließen, wenn auch die RV die Leistung erbracht haben und falls sie mal pleite gehen sollten, zählt dies dann auch nicht zur Konkursmasse, was eigentlich total klasse für jeden Kunden ist, sowohl als auch für jeden Steuerzahler, dass der Staat dann nicht mit Steuergeldern einspringen muss. Wenn aber teilweise Leistung erbracht worden ist, dann wird natürlich nur das einbehalten, was auch erbracht war - d.h. müssen Reisende aufgrund eines Geschehen evakuiert werden, so wird dann das gezahlt, bis zum dem Zeitpunkt der Evakuierung. Damit hätten die Hoteliers, Kunden, Reisebüros, Fluggesellschaften keinen Leistungsausfall.

                            Dann würde sich die Reisenden weniger Sorgen machen müssen, ob sein/ihr Geld dann weg ist, sowohl als auch, die Pleite/Konkurse wären geringer, da die RV sowieso mehr Liquidität aufbauen müssen.

                            -Trennlinie-

                            Jetzt zum Thema, ich habe vor 2 Tagen mit HC telefoniert und mitgeteilt, dass ich mir Sorgen mache wegen meines Geldes und habe auch geäußert, dass ich das Geld gerne zurück hätte. Stornobestätigungen liegen ja vor.....folgende Fragen an euch:

                            • Die Gelder habe ich über KK bezahlt und wie soll dann die Gutschrift (Geld) wieder gutgeschrieben werden - wird das auf die KK zurücküberwiesen oder muss ich noch HC meine Girokonto-Daten übermitteln? Oder wie läuft das?
                            • Bei wem schicke ich die Zahlungserrinnerung/Mahnungen, wenn ich nach 14 Tagen das Geld nicht zurück habe?
                            • Ist wirklich ein Chargeback der KK vonnöten oder ein Mahnbescheid? Ist ein Chargeback auch von der Anzahlung vom November 2019 hier möglich? (Wenn es nur 8 Wochen sind (Lastschrift), habe ich noch bis Ende April die Chargeback einzuleiten, um mind. die Restzahlung zurückzuholen....)

                            Aus den letzten 220 Seiten, lese ich sehr viel über Stornierungen, Reisewarnungen, Mahnbescheide und Chargeback, sowie auch ganz viel über die Gutscheinen - Aber mal ehrlich, bestimmt hat jeder eine eigene Meinung zu den o.g. Fragen, leider ist es hier schwierig sich konkret auf etwas festzulegen.
                            Danke im Voraus,
                            holidaytripguy

                            Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen.
                            -Sokrates

                            SuperBarnS 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • DunklerfuerstD Dunklerfuerst

                              Hallo zusammen,

                              ich möchte mich auch hier zu Wort melden und euren Rat hierzu einholen.

                              Auch wir hätten am 8. April über FTI nach Katar fliegen sollen.
                              Bisher haben wir keine Stornobestätigung seitens FTI bekommen, sondern nur die Info von Holidaycheck, dass die Reise nicht stattfinden, sondern über den Reiseveranstalter storniert wird.

                              Ich habe schon diverse Male mit Holidaycheck und auch mit FTI telefoniert. Jedes Mal wurde ich um Geduld gebeten.
                              Ist auch für mich kein Problem, problematisch würde es erst nachdem ich erfahren habe, dass einige, die nach uns abgereist wären eine Stornobestätigung bekommen haben.

                              Nun zu meiner Frage:

                              Ich habe über Kreditkarte bezahlt. Habe noch ca 10 Tage, um das Chargeback verfahren einzuleiten.
                              Soll ich erstmal FTI per Einwurf Einschreiben bitten, mir eine Stornobestätigung zu schicken und die Frist bis Ende der Woche setzen, da alle Reisen ab dem 21. März storniert wurden oder soll ich direkt das Chargeback verfahren einleiten?

                              Alternativ könnte ich noch meinen Anwalt einschalten, das halte ich allerdings für übertrieben.

                              @candecor Haben Sie eine Vorlage oder dergleichen? Wie sind sie verfahren?

                              Viele Grüße
                              Dunklerfuerst

                              Trostlos7!T Offline
                              Trostlos7!T Offline
                              Trostlos7!
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2214

                              Bei uns ist der Sachverhalt genauso: Keine Stornierung und keine Rückerstattung erhalten. Habe den Reiseveranstalter per Mail und Fax (Sendebericht mit Abdruck des Schreibens auf dem Sendebericht) unter Fristsetzung (konkretes Datum angeben!) aufgefordert, den Reisepreis auf mein Konto xxx zu erstatten und parallel heute bei meiner Bank online das Chargeback-Verfahren beantragt. Sehen Sie auf der Homepage Ihrer Bank nach. Commerzbank, ING, DKB usw. haben auf ihren Seiten Vordrucke und Ausfüllhilfen hinterlegt.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • DunklerfuerstD Dunklerfuerst

                                Hallo zusammen,

                                ich möchte mich auch hier zu Wort melden und euren Rat hierzu einholen.

                                Auch wir hätten am 8. April über FTI nach Katar fliegen sollen.
                                Bisher haben wir keine Stornobestätigung seitens FTI bekommen, sondern nur die Info von Holidaycheck, dass die Reise nicht stattfinden, sondern über den Reiseveranstalter storniert wird.

                                Ich habe schon diverse Male mit Holidaycheck und auch mit FTI telefoniert. Jedes Mal wurde ich um Geduld gebeten.
                                Ist auch für mich kein Problem, problematisch würde es erst nachdem ich erfahren habe, dass einige, die nach uns abgereist wären eine Stornobestätigung bekommen haben.

                                Nun zu meiner Frage:

                                Ich habe über Kreditkarte bezahlt. Habe noch ca 10 Tage, um das Chargeback verfahren einzuleiten.
                                Soll ich erstmal FTI per Einwurf Einschreiben bitten, mir eine Stornobestätigung zu schicken und die Frist bis Ende der Woche setzen, da alle Reisen ab dem 21. März storniert wurden oder soll ich direkt das Chargeback verfahren einleiten?

                                Alternativ könnte ich noch meinen Anwalt einschalten, das halte ich allerdings für übertrieben.

                                @candecor Haben Sie eine Vorlage oder dergleichen? Wie sind sie verfahren?

                                Viele Grüße
                                Dunklerfuerst

                                holidaytripguyH Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2215

                                @dunklerfuerst sagte:

                                Bisher haben wir keine Stornobestätigung seitens FTI bekommen, sondern nur die Info von Holidaycheck, dass die Reise nicht stattfinden, sondern über den Reiseveranstalter storniert wird.

                                Das ist sehr merkwürdig, idR müsste eine Stornobestätigung seitens vom RV oder vom HC vorliegen.

                                Ich habe schon diverse Male mit Holidaycheck und auch mit FTI telefoniert. Jedes Mal wurde ich um Geduld gebeten.

                                Wenn HC dir mitgeteilt hat, abzuwarten - bleibt dir glaube ich nicht anderes als abzuwarten.

                                Ich habe über Kreditkarte bezahlt. Habe noch ca 10 Tage, um das Chargeback verfahren einzuleiten.

                                Eine Frage an dich, ich habe auch über KK bezahlt, woher weißt du das genau, dass dir 10 Tage Zeit bleibt, um ein Chargeback einzuleiten?
                                Und ohne eine Stornobestätigung ist ein Chargeback schwierig.

                                Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen.
                                -Sokrates

                                Trostlos7!T 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • holidaytripguyH holidaytripguy

                                  Servus an alle,
                                  bezüglich zu den Reise-Kunden, ich hoffe, dass die Politik spätestens jetzt durch die Corona-Krise und auch wegen der Thomas Cook Pleite jetzt die Rechte und Gelder besser absichern.

                                  Meine Vorstellung darüber ist, dass jede RV nicht mehr über eine Versicherung bzw. Sicherungsgesellschaft mit lächerlichen 110 Mio absichert sondern viel mehr oder zumindest die Anzahlungen aller Kunden absichert. Dann wenn die Restzahlung fällig ist, wird das Geld auf einem Fond gezahlt, welches die RV dann erst nach Leistungserbringung Zugriff darauf haben und falls die Leistung nicht erbracht wird, schüttet der Fond die Gelder wieder zurück der Kunden.

                                  Dieses Modell der Absicherung kann über eine Bank oder einer Versicherung erfolgen, jedenfalls muss jemand einmal der RV bestätigen, dass das Geld da ist, sowie die Kunden versichern können, dass die Restzahlung vollständig sicher bei Ihnen geparkt ist.
                                  Die Anzahlung der bspw. 20% wird dann über die Sicherungsgesellschaft/Versicherer 100%ig abgesichert. Gerne kann auch alles also Anzahlung, sowie die Restzahlung über eine Fond oder Bank versichert werden. Dann würde dann das Modell der Sicherungsgesellschaften mit 110 Mio nicht mehr funktionieren.

                                  Damit würde nur dann Geld fließen, wenn auch die RV die Leistung erbracht haben und falls sie mal pleite gehen sollten, zählt dies dann auch nicht zur Konkursmasse, was eigentlich total klasse für jeden Kunden ist, sowohl als auch für jeden Steuerzahler, dass der Staat dann nicht mit Steuergeldern einspringen muss. Wenn aber teilweise Leistung erbracht worden ist, dann wird natürlich nur das einbehalten, was auch erbracht war - d.h. müssen Reisende aufgrund eines Geschehen evakuiert werden, so wird dann das gezahlt, bis zum dem Zeitpunkt der Evakuierung. Damit hätten die Hoteliers, Kunden, Reisebüros, Fluggesellschaften keinen Leistungsausfall.

                                  Dann würde sich die Reisenden weniger Sorgen machen müssen, ob sein/ihr Geld dann weg ist, sowohl als auch, die Pleite/Konkurse wären geringer, da die RV sowieso mehr Liquidität aufbauen müssen.

                                  -Trennlinie-

                                  Jetzt zum Thema, ich habe vor 2 Tagen mit HC telefoniert und mitgeteilt, dass ich mir Sorgen mache wegen meines Geldes und habe auch geäußert, dass ich das Geld gerne zurück hätte. Stornobestätigungen liegen ja vor.....folgende Fragen an euch:

                                  • Die Gelder habe ich über KK bezahlt und wie soll dann die Gutschrift (Geld) wieder gutgeschrieben werden - wird das auf die KK zurücküberwiesen oder muss ich noch HC meine Girokonto-Daten übermitteln? Oder wie läuft das?
                                  • Bei wem schicke ich die Zahlungserrinnerung/Mahnungen, wenn ich nach 14 Tagen das Geld nicht zurück habe?
                                  • Ist wirklich ein Chargeback der KK vonnöten oder ein Mahnbescheid? Ist ein Chargeback auch von der Anzahlung vom November 2019 hier möglich? (Wenn es nur 8 Wochen sind (Lastschrift), habe ich noch bis Ende April die Chargeback einzuleiten, um mind. die Restzahlung zurückzuholen....)

                                  Aus den letzten 220 Seiten, lese ich sehr viel über Stornierungen, Reisewarnungen, Mahnbescheide und Chargeback, sowie auch ganz viel über die Gutscheinen - Aber mal ehrlich, bestimmt hat jeder eine eigene Meinung zu den o.g. Fragen, leider ist es hier schwierig sich konkret auf etwas festzulegen.
                                  Danke im Voraus,
                                  holidaytripguy

                                  SuperBarnS Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2216

                                  chargeback.com/visa-chargeback-time-limits/
                                  VISA Punkt 13.1- da steht 120 Tage nach geplantem Reiseantritt ist der Chargeback Antrag einzureichen.

                                  DunklerfuerstD holidaytripguyH 2 Antworten Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2217

                                    Die Anzahlung wurde irgendwann Mitte Februar und der Rest Anfang März abgebucht.
                                    In den AGBs meiner Bank steht, dass man 8 Wochen Zeit hat Unvollständigkeit en zu melden.
                                    Ich bin mir allerdings nicht zu 100% sicher, ob dies auch hier der Fall ist, deswegen habe ich mir selbst die Frist von 8 Wochen gesetzt. Natürlich kann es sein, dass dies ein ganz anderer Fall ist und die 8 Wochen hierfür nicht gelten.

                                    Das ich ohne Stornobestätigung schlechte Karten habe ist mir bewusst, daher möchte ich auch die Bestätigung. Nur rührt sich hier nichts und das nervt.

                                    @Trostlos7! Das werde ich dann auch gleich als erstes tun.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • SuperBarnS SuperBarn

                                      chargeback.com/visa-chargeback-time-limits/
                                      VISA Punkt 13.1- da steht 120 Tage nach geplantem Reiseantritt ist der Chargeback Antrag einzureichen.

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2218

                                      https://praxistipps.chip.de/kreditkartenzahlung-stornieren-und-zurueckbuchen-so-gehts_50306
                                      Acht Wochen

                                      holidaytripguyH 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • SuperBarnS SuperBarn

                                        chargeback.com/visa-chargeback-time-limits/
                                        VISA Punkt 13.1- da steht 120 Tage nach geplantem Reiseantritt ist der Chargeback Antrag einzureichen.

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                                        #2219

                                        @superbarn sagte:

                                        chargeback.com/visa-chargeback-time-limits/
                                        VISA Punkt 13.1- da steht 120 Tage nach geplantem Reiseantritt ist der Chargeback Antrag einzureichen.

                                        GEIL, Danke für die Quelle @superbarn.
                                        Auszug aus der Quelle:
                                        "120 calendar days from the last date the cardholder expected to receive merchandise or services."
                                        "120 calendar days from the date the cardholder was told that the merchandise or services won’t be provided."

                                        D.h. Chargeback ist entweder ab dem Tag der Stornobestätigung ODER Reiseantritt - 120 Tage später noch möglich!

                                        Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen.
                                        -Sokrates

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                                        • DunklerfuerstD Dunklerfuerst

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                                          #2220

                                          @dunklerfuerst sagte:

                                          https://praxistipps.chip.de/kreditkartenzahlung-stornieren-und-zurueckbuchen-so-gehts_50306
                                          Acht Wochen

                                          Nach deiner Quelle nach, ich zitiere:
                                          "Die gesetzliche Frist für eine Zurückbuchung beträgt acht Wochen."

                                          D.h. aber wenn bspw. VISA sagt 120 Tage, dann gelten die gesetzliche 8 Wochen und die 120 Tage von der VISA.

                                          Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen.
                                          -Sokrates

                                          DunklerfuerstD 1 Antwort Letzte Antwort
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