Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
-
Hallo,
wir haben vom 13. bis 27.3. einen Urlaub in Ägypten gebucht. Am 18.3. wurden wir vorzeitig zurückgelogen, nach München anstatt nach Frankfurt. Letzte Woche habe ich Schauinsland aufgefordert mir den Betrag zu erstatten, der auf die nicht erbrachten Urlaubstage entfällt. Heute kam die Antwort:
- Anliegen umfassend geprüft
- wegen der Pandemie unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
- deshalb Fortführung bzw mangelfreie Durhcführung der ursprünglich geplanten Reise unmöglich
- "im Ergebnis kein Erstattungsanspruch aus rechtlichen Gründen (unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände)
Hat jemand auch schon so ein Schreiben bekommen? Wie handelt ihr jetzt bzw wie sollte man handeln?
Ich habe über 100 Seiten des Forums durchgelesen und gesehen, dass einige von Schauinsland schon Gutschriften/Rückzahlungen bekommen haben. Ich sehe keinen Grund jemanden, der seinen Urlaub abbrechen musste anders zu behandelt als bei einer Stornierung. Die Umbuchung auf einen früheren Flug sehe ich als Kündigung seitens des Reiseveranstalters an, also ist der anteilige Reisepreis zurückzuzahlen. Sehe ich das falsch?Schauinsland beruft sich auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände. Die spielen aber nur bei Schadensersatz eine Rolle. Schadensersatz beanspruche ich jedoch gar nicht...
@ta-mara sagte:
Schauinsland beruft sich auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände. Die spielen aber nur bei Schadensersatz eine Rolle. Schadensersatz beanspruche ich jedoch gar nicht...
Ach, und als was ist deine Forderung dann zu betrachten wenn nicht als Schadenersatz?
Dem Grunde nach sieht das Recht vor, dass bei einem Abbruch - auch wegen außergewöhnlicher Umstände! - nur die Teile der Reise bezahlt werden müssen, die auch in Anspruch genommen werden konnten.
Da jedoch eine Situation wie die Covid 19 Pandemie vollkommen neu ist, kann man sich m.E. nicht auf die bisherige Spruchpraxis stützen.
Was könnt ihr also tun? Wie an anderer Stelle schon geraten steht es euch frei, die Fehltage auf der Grundlage des Hotelpreises zu beziffern (es können nur die tatsächlich nicht genutzten Teile gefordert werden) und mittels eines Einwurfeinschreibens dem Veranstalter (ich glaube es ist bei euch beiden Schlauinsand?) überlassen.
Weigert er sich weiterhin, bleibt euch noch die Option zur streitigen Einigung - mit schwer vorhersehbaren Risiken. -
Das Schreiben von HC sollte ausreichen, hatte ich direkt vor deinem Beitrag geschrieben.
@vonschmeling sagte:
Das Schreiben von HC sollte ausreichen, hatte ich direkt vor deinem Beitrag geschrieben.
Ich habe versucht, das Chargeback-Verfahren für meine Reisezahlung bei meiner Bank (ING) einzureichen. Da ich bisher nur eine allgemeine Nachricht am 21.3. von HC bekommen habe, dass die Reise abgesagt ist und seit über 2 Wochen auf die Stornobestätigung von FTI warte, habe ich lediglich diese Reiseabsage an die ING geschickt. Diese haben mir geantwortet, dass das Chargeback-Verfahren nicht eingeleitet werden kann, da mir (in meinem Fall) FTI noch nicht schriftlich bestätigt hat, dass ich das Geld zurückbekomme. Ich habe dann mit denen telefoniert und gesagt, dass mir das FTI aller Voraussicht nach auch nicht bestätigen wird und wenn sie mir das bestätigen würde, ich wahrscheinlich auch gar kein Chargeback-verfahren eingeleitet hätte. Was bitte ist daran logisch? Ich habe bei der TC-Pleite das Geld damals überwiesen und damals bereits mit einem Bankmitarbeiter telefoniert, der mir sagte, hätte ich mit KK bezahlt, wäre das Zurückholen problemlos möglich. Genau aus diesem Grund habe ich diese Reise dann mit KK bezahlt und jetzt wiegelt man mich wieder ab.
Was kann ich tun, um die ING davon zu überzeugen, mein Geld zurückzubuchen? Seit der E-Mail von HC sind mehr als 14 Tage vergangen. Meine Reise sollte in 6 Tagen stattfinden - es sind alle Reisen bis 30.04. auf der Internetseite von FTI abgesagt worden.
Vielen Dank
MichaElsa
-
@michaelsa
Chargeback war bei der TC-Pleite relativ problemlos möglich, weil Insolvenz angemeldet wurde. Das ist der entscheidende Unterschied zum aktuellen Fall mit FTI, die sind nicht insolvent.Da für FTI Touristik bereits ein Rettungspaket aus Staathilfen und Bankkrediten geschnürt wurde ist das Risiko einer Pleite eher gering.
Wie alle RV spielt FTI momentan etwas auf Zeit, bis klar ist ob die Gutschein-Alternative kommt oder nicht.Ansonsten kann vonschmeling auch nur ihre Einschätzung der Sachlage präsentieren. Die ist in diesem Fall identisch mit meiner, aber wenn es die Bank anders beurteilt...was sollen wir dann raten? Da musst du schon selbst nach alternativen Wegen beim Bankinstitut deines Vertrauens suchen, z.B. einen anderen, höherrangigen Mitarbeiter ausfindig machen.
-
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
-
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
-
Aber wo ist der Unterschied zu denjenigen, die ihren Urlaub nicht antreten konnten?
Die bekommen alles zurück und andere, die zb 2 von 14 Tagen weg waren, gar nichts?Um eins gleich vorwegzunehmen wegen entstandener Kosten: wir sind nicht mit einer Sondemaschine des AA ausgeflogen worden, sondern mit einem regulären Flug, auf dem noch Plätze frei waren.
-
@MichaElsa
Du musst leider sehr hartnäckig sein mit dem Begehren.
Chargeback ist ein aufwendiges Verfahren, die Fakten hingegen sind schicht:
Reise ist abgesagt (zahlreiche Quellen) - Leistung wird nicht erbracht - Veranstalter verliert den Anspruch auf die Zahlung (dahingehend wird sich auch nichts ändern am §651 BGB) - sie ist dir wieder zuzuführen.
Die Aussage, man könne erst einleiten, wenn der RV "die Zahlung zugesichert" habe ist - mit Verlaub! - abenteuerlich.Ich habe beileibe auch nicht behauptet, es sei "problemlos", die Anforderungen sind sehr hoch.
Allerdings kann bei der derzeitigen Sachlage keine Bank eine Weigerung wasserdicht verargumentieren.
Ich habe auch noch keine Bestätigung des Veranstalters und erhielt bei meiner ersten Anfrage eine Ablehnung. Nach einigem Hin- und Her jedoch wäre man schließlich bereit gewesen.
An der Nichterbringbarkeit des Gegenwertes deiner Zahlung bestehen ja nicht die geringsten Zweifel - also aufstehn, Schlüpper richten und erneut ran an die Sache. -
@Ta_Mara
Den Unterschied musst du dir von Schlauinsand erklären lassen.
Wie gesagt - mangels Spruchpraxis weiß ich nicht, wie bei der Weigerung im Streitfall argumentiert würde. -
Nun wird sich zeigen welche Bank auch in Wirklichkeit kundenfreundlich ist. Ich habe genau die gleiche Lage und erwarte, dass die ING nicht nur in der Werbung die Bälle in den Korb bekommt - und das ohne Nachhilfeunterricht vom Rechtsanwalt. Ich glaube an diese Bank!
Btw. Meldungen mit einem eindeutigen Suchwort könnten allen zeigen, zu welcher Bank man wechseln sollte. Vorschlag: "Kundenfreundliche Bank bei Chargeback: XYZ super" oder "Kundenfreundliche Bank bei Chargeback: ABC eher schwach".
Dann kann man später mit der Suchfunktion seine neue Bank finden. -
@vonschmeling sagte:
Das Schreiben von HC sollte ausreichen, hatte ich direkt vor deinem Beitrag geschrieben.
Ich habe versucht, das Chargeback-Verfahren für meine Reisezahlung bei meiner Bank (ING) einzureichen. Da ich bisher nur eine allgemeine Nachricht am 21.3. von HC bekommen habe, dass die Reise abgesagt ist und seit über 2 Wochen auf die Stornobestätigung von FTI warte, habe ich lediglich diese Reiseabsage an die ING geschickt. Diese haben mir geantwortet, dass das Chargeback-Verfahren nicht eingeleitet werden kann, da mir (in meinem Fall) FTI noch nicht schriftlich bestätigt hat, dass ich das Geld zurückbekomme. Ich habe dann mit denen telefoniert und gesagt, dass mir das FTI aller Voraussicht nach auch nicht bestätigen wird und wenn sie mir das bestätigen würde, ich wahrscheinlich auch gar kein Chargeback-verfahren eingeleitet hätte. Was bitte ist daran logisch? Ich habe bei der TC-Pleite das Geld damals überwiesen und damals bereits mit einem Bankmitarbeiter telefoniert, der mir sagte, hätte ich mit KK bezahlt, wäre das Zurückholen problemlos möglich. Genau aus diesem Grund habe ich diese Reise dann mit KK bezahlt und jetzt wiegelt man mich wieder ab.
Was kann ich tun, um die ING davon zu überzeugen, mein Geld zurückzubuchen? Seit der E-Mail von HC sind mehr als 14 Tage vergangen. Meine Reise sollte in 6 Tagen stattfinden - es sind alle Reisen bis 30.04. auf der Internetseite von FTI abgesagt worden.
Vielen Dank
MichaElsa
xxx Zitat von Beitrag getrennt xxx
@michaelsa sagte:
..........
Was kann ich tun, um die ING davon zu überzeugen, mein Geld zurückzubuchen? Seit der E-Mail von HC sind mehr als 14 Tage vergangen. Meine Reise sollte in 6 Tagen stattfinden - es sind alle Reisen bis 30.04. auf der Internetseite von FTI abgesagt worden.Vielen Dank
MichaElsaNach den hier getroffenen Aussagen von ing-diba.....gehe ich nicht davon aus, das Du deine Bank überzeugen kannst.
Die wollen einfach nicht......... -
Was wir jetzt vermeiden werden ist, hier einzelne Banken- wegen der Geschichte- an den vermeintlichen Pranger zu stellen--- oder gar bestimmte Aufrufe zu starten - das ist nicht der Sinn eines Reiseforums.
Und wir stellen es dafür auch nicht zur Verfügung.Dafür gibt es spezielle Finanzforen.
Zudem erklärt ING das Thema auch deutlich, da braucht es keine eigenen "Interpretationen."
In diese Richtung - s.o. -gehende Beiträge zu dem Thema werden wir herausnehmen.
Tauscht Euch wenn- das jemanden interessiert- einfach über PN aus. Danke -
Ein letzter Satz dazu - da es glaub ich interessant sein könnte im Hinblick auf die Reklamation:
Ich habe den Chatverlauf im Link teilweise gelesen. Dort rät man beispielsweise Frau Buschmann, deren Flug abgesagt wurde, die Belastung für die Ticketkosten direkt im Internetbanking zu beanstanden.
Ferner hat das m.E. wenig mit einem speziellen Kreditinstitut zu tun, erfahrungsgemäß stimmen alle die Vorgehensweisen ab.
Zudem könnte beispielsweise meine Erstattungszusage von letzter Woche (seitens der Bank) heute schon wieder obsolete sein - so ist das in diesen Zeit nun einmal.
-
Hallo zusammen,
Ich weiß keiner von uns kann in Zukunft schauen. Ich habe aber einen Sohn 16 Jahre der zur gefahrengruppe zählt. Seit Tagen diskutierten wir was wir mit unserem Urlaub auf Mallorca machen.
Sollen wir stornieren oder noch abwarten. Habt ihr einen Tip für mich?
Danke und bleibt gesund.
-
Wir wissen ja nicht, wann Du fliegst?
-
Wje fliegen am 27.07 bis 04.08..
-
Bitte abwarten, wie sich die Lage weiter entwickelt. Das liegt ja noch weit in der Ferne....
-
-
Danke für den Link @haberling
Bleibt nur zu hoffen, dass es tatsächlich so kommt. Ein Gutschein wäre mir lieber als ein Totalverlust, selbst wenn die reisen um 10-30% teurer würden.
@vonschmeling du hast Recht man muss echt kämpfen bei Chargeback
-
Wieso sollten denn Reisen 30-40 %teurer werden? Es gibt einen immer schon hart umkämpften touristischen Markt -und jeder Veranstalter muss sich in diesem Markt behaupten, also seine Kunden suchen. Da ist es dann egal ob Du mit dem Gutschein des jeweiligen Veranstalters beim Gutscheingeber bezahlst-- oder eben ein anderes Zahlungsmittel nutzt.
Und was die Zielgebiete angeht- da werden sicher viele Hotels ihre Preise erstmal sehr vorsichtig kalkulieren.