Lufthansa (LH)
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Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden hab.
Ich habe in einer Buchung Tickets für 3 Personen gebucht (2 Erwachsene, 1 Kind). 1 Erwachsener kann die Reise nicht mehr antreten. Kann man, sofern man die eine Person nicht storniert, das eine Ticket einfach verfallen lassen? Sprich: alle Personen online einchecken (ich vermute, der online check in geht nur für alle Personen in einer Buchung, oder?), aber es steigt dann halt 1 Erwachsener aus der Buchung nicht in den Flieger. Was passiert dann beim Boarding? Die anderen aus der Buchung können aber den Flug ganz normal antreten?@jaluam sagte:
Ich habe in einer Buchung Tickets für 3 Personen gebucht (2 Erwachsene, 1 Kind). 1 Erwachsener kann die Reise nicht mehr antreten. Kann man, sofern man die eine Person nicht storniert, das eine Ticket einfach verfallen lassen?
Also, ich kann Dir nur eins raten, lass die Finger davon zu stornieren!!! Lass das Ticket einfach verfallen, auf gar keinen Fall stornieren! Habe schon öfters erlebt, dass es dann zu Problem mit den Mitreisenden gab, da die Buchung z.B. mit storniert wurde. Zudem nehmen viele Airlines eine Bearbeitungsgebühr - die Übersteigt i.d.R. locker die eigentliche Erstattung.
ABER, Du kannst NACH der Reise natürlich von der Airline formlos die Steuern-und Gebühren für die 3. Person zurück verlangen - so bekommst Du zumindest etwas Geld zurück!
Und, die Aussage ist richtig, vielleicht fällt der Flug noch aus - dann hast Du vielleicht sogar noch Anspruch auf EU261! 
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@jaluam sagte:
Ich habe in einer Buchung Tickets für 3 Personen gebucht (2 Erwachsene, 1 Kind). 1 Erwachsener kann die Reise nicht mehr antreten. Kann man, sofern man die eine Person nicht storniert, das eine Ticket einfach verfallen lassen?
Also, ich kann Dir nur eins raten, lass die Finger davon zu stornieren!!! Lass das Ticket einfach verfallen, auf gar keinen Fall stornieren! Habe schon öfters erlebt, dass es dann zu Problem mit den Mitreisenden gab, da die Buchung z.B. mit storniert wurde. Zudem nehmen viele Airlines eine Bearbeitungsgebühr - die Übersteigt i.d.R. locker die eigentliche Erstattung.
ABER, Du kannst NACH der Reise natürlich von der Airline formlos die Steuern-und Gebühren für die 3. Person zurück verlangen - so bekommst Du zumindest etwas Geld zurück!
Und, die Aussage ist richtig, vielleicht fällt der Flug noch aus - dann hast Du vielleicht sogar noch Anspruch auf EU261! 
@jaykayham sagte:
Habe schon öfters erlebt, dass es dann zu Problem mit den Mitreisenden gab, da die Buchung z.B. mit storniert wurde.
Die Sorge hatte ich ehrlich gesagt auch. Nicht, dass das Servicecenter mir in dem ganzen aktuellen Chaos aus Versehen die ganze Buchung storniert.
Und die lassen uns dann auch beim Rückflug wirklich in den Flieger, wenn einer aus der Buchung den Flug nicht antritt? Ich hab gelesen, dass der Rückflug verfällt wenn man den Hinflug nicht antritt. Ich hab jetzt dann doch ein bisschen Sorge, dass das dann für die ganze Buchung passiert. Sorry meine leichte Panik, aber ich reise dann alleine mit einem Kind, da möchte ich ungern Abends am Flufhafen im Ausland stehen und nicht weg kommen

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Diese Vision ist zumindest sehr sehr sehr unwahrscheinlich.
Das mit dem Nichtantritt eines Legs der Reise ist ein tarifliches Thema, hat mit deinem hier vorgestellten Sachverhalt demnach keinerlei Berührungspunkte.
Du hast maximal ein no-show, und wenn du nicht versuchst für diese nicht reisende Person einen Koffer in den Bomber zu manövrieren passiert absolut gar nix gewöhnlich. -
@jaykayham sagte:
Habe schon öfters erlebt, dass es dann zu Problem mit den Mitreisenden gab, da die Buchung z.B. mit storniert wurde.
Die Sorge hatte ich ehrlich gesagt auch. Nicht, dass das Servicecenter mir in dem ganzen aktuellen Chaos aus Versehen die ganze Buchung storniert.
Und die lassen uns dann auch beim Rückflug wirklich in den Flieger, wenn einer aus der Buchung den Flug nicht antritt? Ich hab gelesen, dass der Rückflug verfällt wenn man den Hinflug nicht antritt. Ich hab jetzt dann doch ein bisschen Sorge, dass das dann für die ganze Buchung passiert. Sorry meine leichte Panik, aber ich reise dann alleine mit einem Kind, da möchte ich ungern Abends am Flufhafen im Ausland stehen und nicht weg kommen

@jaluam sagte:
Die Sorge hatte ich ehrlich gesagt auch. Nicht, dass das Servicecenter mir in dem ganzen aktuellen Chaos aus Versehen die ganze Buchung storniert.
Und die lassen uns dann auch beim Rückflug wirklich in den Flieger, wenn einer aus der Buchung den Flug nicht antritt? Ich hab gelesen, dass der Rückflug verfällt wenn man den Hinflug nicht antritt.
Das ist absolut kein Problem. Aber Achtung, wenn NUR der Rückflug nicht angetreten wird, solltest Du komplett auf Rückerstattung verzichten. Weder per vorab Stornierung, noch Erstattung der Steuern und Gebühren. Lass das Ticket einfach verfallen.
Wichtig, solltest Du Gepäck abgeben, achte darauf dass die Koffer auf Deinen Namen eingecheckt werden und nicht auf die Person, die nicht fliegt!
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Danke für den Tipp! Die 3. Personen wird sowohl Hin-, als auch Rückflug nicht antreten

Koffer geben wir dieses Jahr nicht auf. Bei dem Chaos an den Flughäfen hab ich entschieden, dass wir dieses Jahr nur mit Handgepäck reisen. Das kommt sicher an
Wenn das dieses Jahr gut klappt (pack-mäßig), reisen wir im Anschluss nur noch so 
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Danke für den Tipp! Die 3. Personen wird sowohl Hin-, als auch Rückflug nicht antreten

Koffer geben wir dieses Jahr nicht auf. Bei dem Chaos an den Flughäfen hab ich entschieden, dass wir dieses Jahr nur mit Handgepäck reisen. Das kommt sicher an
Wenn das dieses Jahr gut klappt (pack-mäßig), reisen wir im Anschluss nur noch so 
@jaluam sagte:
Danke für den Tipp! Die 3. Personen wird sowohl Hin-, als auch Rückflug nicht antreten

In diesem Fall kannst Du gerne formlos NACH Rueckkehr die Steuer und Gebuehren fuer fie 3. Person von LH zurueckverlangen und die leere Urlaubskasse aufbessern!

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@jaykayham--- Du bist doch lange genug dabei-- warum zitierst Du jetzt ständig?, ist doch völlig überflüssig

Nimm doch bitte einfach den "Antworten "- Button, der ist auch gratis
Danke -
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Flugstreichungen auf innerdeutschen Strecken: LH bucht auf die Bahn um
Wichtig (Zitat): Reisebüros "sollten ihre Kunden sicherheitshalber informieren, dass sie auch dann für die Zugstrecke online einchecken müssen, wenn sie diese nicht nutzen wollen – etwa, wenn sie kurzerhand mit dem Auto selbst anreisen..." usw.
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Lufthansa erhöht die Zahl der Geisterflüge -
Hallo.
Es sieht so aus, dass meine Flüge FRA-WAW-FRA am Wochenende doch stattfinden.
Habe gerade Online Check-In gemacht und die Bordkarten erhalten.
Was mich aber stützig macht: Ich musste keine Angaben zu meinen Reisedokumenten (Pass, Perso) machen.
Ist da was schiefgelaufen und ich muss doch zum Schalter? -
Klar habe ich die Bordkarten.
Nur, bei allen Web Check-Ins die ich bisher gemacht habe, musste ich die Passnummer aller Passagiere immer angeben.
Jetzt bei LH nix.
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Dankeeee

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Innerhalb der EU brauchst du keine Passnummer und es werden auch keine Pässe kontrolliert.
@michi137 sagte:
Innerhalb der EU brauchst du keine Passnummer und es werden auch keine Pässe kontrolliert.
Für den Online Check In benötigt man ihn nicht, auf den zweiten Halbsatz sollte man sich aber nicht verlassen. Klar, man muss nicht durch die Ein-/Ausreise, ich habe es aber bei Condor in PMI schon erlebt, dass beim Boarding die Ausweise kontrolliert wurden (den ich nicht griffbereit hatte, weil ich nicht damit gerechnet hatte, und damit den ganzen Verkehr aufgehalten hab, war echt peinlich
), in Dresden und Leipzig musste ich am LH/EW Schalter mehrfach bei Inlandsflügen für die Gepäckaufgabe einen Ausweis vorlegen. -
Ich habe meinen Ausweis ( meistens Reisepass ) immer griffbereit. Man weiß nie, ob man ihn braucht. Manchmal wird sogar bei innerdeutschen Flügen am Gate kontrolliert, manchmal nicht.
Innerhalb des Schengenraums sollte eine Kontrolle eigentlich nicht notwendig sein, aber trotzdem wird kontrolliert. Nicht bei jedem und nicht immer.Also den Ausweis leicht zugänglich parat halten und nicht in den Tiefen des Handgepäcks unterbringen denn man weiß halt nie.
Und nicht vergessen :
Der Bundesrat hatte am 11. Februar auf Initiative von Niedersachsen beschlossen, eine Ergänzung im Luftsicherheitsgesetz beim Bundestag einzubringen. Der Vorschlag sieht vor, dass die Luftfahrtunternehmen vor dem Abflug einen Abgleich von Ausweis und Bordkarte vornehmen müssen. Begründet wird dies vor allem mit Schwierigkeiten der Sicherheitsbehörden, Reiserouten von Kriminellen und Terroristen nachzuvollziehen. In der zurückliegenden Legislaturperiode war bereits ein gleichlautender Entwurf an den Bundestag gegangen, der über diesen damals aber nicht abschließend beraten hatte.
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Hab ich auf meinen Italienflügen zig mal gehabt, daher auch immer griffbereit bzw. lege ich den Pass meistens schon automatisch auf den Tresen.