Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Kann mir eventuell jemand sagen wie es aktuell bei Emirates bezüglich Erstattung/Gutscheinlösung aussieht?
Bis vor kurzem stand auf der Homepage noch, dass man entweder kostenlos umbuchen oder einen Gutschein haben kann. Dieser Hinweis ist nun nicht mehr vorhanden.
Ist das eventuell so zu deuten, dass sich Emirates nun an die eigenen AGB halten will und die bezahlten Beträge erstattet?
Gruß Ryda
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Frage:
Reise gebucht bei SchauinsLand Reisen über Holidaycheck.
Angenommen, man nimmt einen Gutschein an - kann man diesen dann nur bei Buchung für 2021 direkt über SchauInsLand Reisen nutzen oder über Holidaycheck?
Ich denke ersteres - liege ich damit richtig? -
Guten Morgen,
wenn Du guckst in den Thread Emirates, du wirst einige meine bisherige Erfahrungen lesen können.
du kannst aber auch hier schauen.
https://www.emirates.com/de/german/help/keep-your-ticket/
ganz unten kann man andere Möglichkeiten flicken ,allerdings es wird dann englisch.
Gruss
nadine
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Aussagen zu fiktiven Fernseherkäufen werden Dir garantiert nicht weiterhelfen. Das ist Fakt!
Wenn das alles über Dein Reisebüro läuft, Du ansonsten keine Infos von Deinen Leistungserbringern (das wären Sie bei verbundenen Reiseleistungen) bekommst, Du vom "Reisebüro" nicht explizit aufgeklärt wurdest, was Du da eigentlich buchst, und auch kein Infomaterial, bzw. Formblätter bekommen hast, wäre immer noch zu prüfen, ob das rein rechtlich nicht doch eine Pauschalreise ist, und Dein "Reisebüro", also dieser "Asien-Spezialist", als Veranstalter auftritt.
Wenn Du das nicht prüfen lässt, bzw. nicht willst, wirst Du nicht umher kommen, die geforderten Gebühren, berechtigt oder unberechtigt, zahlen müssen. Ob Du das als ungerecht empfindest, ist dann völlig egal!
Die Möglichkeit, dass Thai-Air Flüge kostenlos rückerstattet, hatte ich Dir ja bereits weiter vorne genannt, da das auf einer großen Flugplattform kommuniziert wird. Und nun scheinst Du ja ähnliche Infos zu haben.
Wer genau will denn überhaupt diese 500€ Gebühren von Dir haben? Denn nach Deiner Aussage wirst Du ja immer auf Dein Reisebüro verwiesen. Das entspricht aber nicht den hier genannten "verbundenen Reiseleistungen". Dann müßtest Du Dich mit den "Leistungserbringen" persönlich auseinandersetzen, was ja in Deinem Fall sogar von Vorteil wäre.
Also nochmal. Du hast jetzt hier immer wieder die gleichen Fragen eingestellt. Warum schilderst Du Dein Problem nicht einmal jemandem, der sich mit solchen Konstrukten auskennt, und Einsicht in Deine Unterlagen nehmen kann?
Daher erneut mein Rat für eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, Unterlagen einscannen, und Email mit Deinem Anliegen an Verbraucherschutz, Abteilung für Reiserecht. Oder zumindest einmal anrufen.
Oder die 500€ bezahlen, für den "fiktiven Fernseher".
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Frage:
Reise gebucht bei SchauinsLand Reisen über Holidaycheck.
Angenommen, man nimmt einen Gutschein an - kann man diesen dann nur bei Buchung für 2021 direkt über SchauInsLand Reisen nutzen oder über Holidaycheck?
Ich denke ersteres - liege ich damit richtig?@kuno-korken sagte:
Angenommen, man nimmt einen Gutschein an - kann man diesen dann nur bei Buchung für 2021 direkt über SchauInsLand Reisen nutzen oder über Holidaycheck?Für Schauinsland-Reisen hat sich Detlef Schroer (Vertriebschef & Teil d. GF) eindeutig geäußert :
"Wenn Gutscheine ausgegeben werden, sollten diese nur im Reisebüro, in der die ursprüngliche Reise gebucht wurde, eingelöst werden können..."Der Sinn liegt ja auch darin, das DEIN Reisebüro die Provision erhält.
Hast Du also die abgesagte Reise über HolidayCheck.de gebucht, kannst Du den Gutschein über eine Schauinsland -Reise wohl problemlos bei HolidayCheck "einlösen".
Kannst Du hier alles nachlesen.
Übersicht über ca. 30 Reiseveranstalter: Gutschein, Rückzahlung, Umbuchung etc.
Das die RV zuerst Ihre Vetriebspartner(Reisebüros), und danach erst die Kunden informieren, dürfte logisch sein:QTA Veranstalterübersicht - Gutschein, Rückzahlung, Umbuchung?
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Frage:
Reise gebucht bei SchauinsLand Reisen über Holidaycheck.
Angenommen, man nimmt einen Gutschein an - kann man diesen dann nur bei Buchung für 2021 direkt über SchauInsLand Reisen nutzen oder über Holidaycheck?
Ich denke ersteres - liege ich damit richtig?@kuno-korken sagte:
Frage:
Reise gebucht bei SchauinsLand Reisen über Holidaycheck.
Angenommen, man nimmt einen Gutschein an - kann man diesen dann nur bei Buchung für 2021 direkt über SchauInsLand Reisen nutzen oder über Holidaycheck?
Ich denke ersteres - liege ich damit richtig?Nicht ausschließlich für 2021, sondern bis zum 31.12.2021 und wahrscheinlich könntest Du mit diesem Gutschein auch weiterhhin direkt bei HC buchen. Wahrscheinlich schreibe ich deswegen, da ich mit einem anderen RV aktuell ebenfalls eine ähnliche Thematik habe. Ich möchte über HC buchen, aber bisher hat sich der RV ( FTI) in keiner Weise hierzu geäußert.
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Aussagen zu fiktiven Fernseherkäufen werden Dir garantiert nicht weiterhelfen. Das ist Fakt!
Wenn das alles über Dein Reisebüro läuft, Du ansonsten keine Infos von Deinen Leistungserbringern (das wären Sie bei verbundenen Reiseleistungen) bekommst, Du vom "Reisebüro" nicht explizit aufgeklärt wurdest, was Du da eigentlich buchst, und auch kein Infomaterial, bzw. Formblätter bekommen hast, wäre immer noch zu prüfen, ob das rein rechtlich nicht doch eine Pauschalreise ist, und Dein "Reisebüro", also dieser "Asien-Spezialist", als Veranstalter auftritt.
Wenn Du das nicht prüfen lässt, bzw. nicht willst, wirst Du nicht umher kommen, die geforderten Gebühren, berechtigt oder unberechtigt, zahlen müssen. Ob Du das als ungerecht empfindest, ist dann völlig egal!
Die Möglichkeit, dass Thai-Air Flüge kostenlos rückerstattet, hatte ich Dir ja bereits weiter vorne genannt, da das auf einer großen Flugplattform kommuniziert wird. Und nun scheinst Du ja ähnliche Infos zu haben.
Wer genau will denn überhaupt diese 500€ Gebühren von Dir haben? Denn nach Deiner Aussage wirst Du ja immer auf Dein Reisebüro verwiesen. Das entspricht aber nicht den hier genannten "verbundenen Reiseleistungen". Dann müßtest Du Dich mit den "Leistungserbringen" persönlich auseinandersetzen, was ja in Deinem Fall sogar von Vorteil wäre.
Also nochmal. Du hast jetzt hier immer wieder die gleichen Fragen eingestellt. Warum schilderst Du Dein Problem nicht einmal jemandem, der sich mit solchen Konstrukten auskennt, und Einsicht in Deine Unterlagen nehmen kann?
Daher erneut mein Rat für eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, Unterlagen einscannen, und Email mit Deinem Anliegen an Verbraucherschutz, Abteilung für Reiserecht. Oder zumindest einmal anrufen.
Oder die 500€ bezahlen, für den "fiktiven Fernseher".
@bzips sagte:
Oder die 500€ bezahlen, für den "fiktiven Fernseher".
Dachte schon du meldest dich gar nicht mehr, war ein wenig nervös schon.
Der rest deines Textes wurde jetzt schon ungefähr 20x in dieser oder ähnlicher Form hier von dir gepostet. Ein Anruf bei irgendwem hilft niemandem wenn man nicht in der Lage ist zu erklären was überhaupt Sachstand ist.
Das Gespräch würde dann so verlaufen:
Kunde: Die wollen 500€ von mir?
Verbs.: Wofür genau?
Kunde: Weis ich auch nicht, hab ich nicht geklärt.
Verbs.: Wie sollen wir den Fall dann bewerten?Auch weis ich nicht was du so geil daran findest ständig von Pauschalreise zu reden? Hast diesmal aber den obligatorischen Hinweis / Frage vergessen ob ein Sicherungsschein irgendwo beiliegt.
Das größte Problem der Leute hier ist: "Verunsicherung, und nicht zu wissen was man selbst eigentlich will / erwartet und in welcher Ausgangssituation man sich befindet".
@ennio85: Nachfolgender Text ist allgemeingültig zu verstehen und hat nichts mit deinem Fall zu tun, an dessen Ausgang ich persönlich sehr interessiert bin.
@bzips: Um dir das zu geben was du erwartest, noch ein flapsiger Kommentar meinerseits: Wenn jemand nicht in der Lage ist mit seinem Vertragspartner zu eruieren wie die Konstellation genau ist, wer was wieso von wem erwartet oder auch nicht. Dem Hilft auch der Verbraucherschutz nicht. Ist auch für dich verständlich oder?
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Kann mir eventuell jemand sagen wie es aktuell bei Emirates bezüglich Erstattung/Gutscheinlösung aussieht?
Bis vor kurzem stand auf der Homepage noch, dass man entweder kostenlos umbuchen oder einen Gutschein haben kann. Dieser Hinweis ist nun nicht mehr vorhanden.
Ist das eventuell so zu deuten, dass sich Emirates nun an die eigenen AGB halten will und die bezahlten Beträge erstattet?
Gruß Ryda
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Einem großen Portal, welches sich mit Flügen beschäftigt, ist zu entnehmen, dass bestehende Emirates Buchungen, die bis zum 31. Mai für einen Flug bis Ende August 2020 getätigt wurden, auch erstattet werden.
@bzips: was genau ist Deine Intention oder Mission hier ??? Kannst Du nicht bitte endlich aufhören ständig das gleiche runterzuleiern ? Es gibt ganz bestimmt Menschen hier, und nein ich zähle mich ganz bestimmt nicht dazu, welche weitaus mehr weiterhelfen können als Du. Danke !
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Einem großen Portal, welches sich mit Flügen beschäftigt, ist zu entnehmen, dass bestehende Emirates Buchungen, die bis zum 31. Mai für einen Flug bis Ende August 2020 getätigt wurden, auch erstattet werden.
Beratungsstellen sind dafür da, genau den von Dir beschriebenen Leuten zu helfen! Zumindest ist die Gefahr gering, dort einen "fiktiven Fernseher" verkauft zu bekommen. Normalerweise.
Ich glaube halt immer noch an die Diskussionsüberschrift. Bezahlen kann ennio82 ja immer noch.
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Bezahlt hat er ja schon längst ...

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Aus der Sicht des kleinen Reiseveranstalters: KLICK für Tagebuch eines RV.
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@bzips: was genau ist Deine Intention oder Mission hier ??? Kannst Du nicht bitte endlich aufhören ständig das gleiche runterzuleiern ? Es gibt ganz bestimmt Menschen hier, und nein ich zähle mich ganz bestimmt nicht dazu, welche weitaus mehr weiterhelfen können als Du. Danke !
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Beratungsstellen sind dafür da, genau den von Dir beschriebenen Leuten zu helfen! Zumindest ist die Gefahr gering, dort einen "fiktiven Fernseher" verkauft zu bekommen. Normalerweise.
Ich glaube halt immer noch an die Diskussionsüberschrift. Bezahlen kann ennio82 ja immer noch.
@bzips sagte:
Beratungsstellen sind dafür da, genau den von Dir beschriebenen Leuten zu helfen! Zumindest ist die Gefahr gering, dort einen "fiktiven Fernseher" verkauft zu bekommen. Normalerweise.
Ich glaube halt immer noch an die Diskussionsüberschrift. Bezahlen kann ennio82 ja immer noch.
Das mein Vergleich zur Erkennung der Sachlage mehr beiträgt als dein geleier erkennst du gar nicht?
Nur damit ichs verstehe: 1. Willst du es nicht erkennen, oder 2. bisher einfach nur noch nicht verstanden? Soll es ja geben.
Dann versuch ich es für dich einfachst als möglich darzustellen. Falls 1. zutrifft, du also nicht willst, Ignorier nachfolgendes bitte einfach.Hersteller = Airline
Händler = Reisebüro
Käufer = UrlauberSicher nicht 1:1 übertragbar, juristisch wie betriebswirtschaftlich etc. etc.
Ein Verbraucherschutz (oder sonst wer) wird sich nicht hinsetzten und dir aus der Nase ziehen was du eigentlich beim wem gekauft hast... Würdest du nicht verblendet von deiner Abneigung gegen mich, die von mir gezielt ketzerischen Kommentare aus meinem Text herauspicken, sondern sinnerfassend alles lesen und verstehen, hättest du erkannt das meine Überlegung war ennio85 zu entlocken
- Welche tatsächlichen Grundlagen vorliegen
- Was sie für sich an alternativen als akzeptabel empfindet
OliverQ121171 hat nirgendwo erwähnt das irgendjemand irgewelche Gebühren einfach bezahlen soll. (Die wahrscheinlich auch noch, in deinen Worten, "rechtens" sind da Vertragsbestandteil). Er hat dich lediglich gebeten nicht immer und immer wieder den selben sinnlosen Mist zu posten, ob er damit dein Pauschalreisenblalba und Sicherungsscheintralalal meint weis ich nicht. Wäre aber denkbar.
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Welches Recht, denn darum geht es ja in dieser Diskussion, ergibt sich denn für ennio82 als Reisender, aus Deinen Ausführungen?
@bzips sagte:
Welches Recht, denn darum geht es ja in dieser Diskussion, ergibt sich denn für ennio82 als Reisender, aus Deinen Ausführungen?
Jeeeetzt könnt es klappen das auch du es verstehst! Verzeih mir trotzdem das ich nach diesem Post auf deinen xx Gem. Forenregeln editiert! xx nicht mehr eingehe.
Um deine Frage zu beantworten: KEINE AHNUNG; da man nur weiß:
- Reisebüro will 500€, wie sich das zusammensetzt und welche alternativen geboten werden (die vielleicht für ennio82 akzeptabel sind) weis man nicht (das war u.A. meine Frage).
Man kann nähmlich auch Angelegenheiten zur Zufriedenheit aller klären, ohne einen Anwalt einzuschalten
Anwalt steht stellvertretend für alle von dir genannten dritten Parteien inkl. allen von dir genannten ""Optionen""" (excl. den Menschen in diesem Forum die zu normaler zwischenmenschlicher, bezugnehmender, sachlicher und sinnerfassender Kommunikation in der Lage sind die nicht nach jedem Post eignetlich wieder am Anfang beginnt und Menschen die nicht in jedem Satz das Wort "Recht", "Titel des Thread", "Diskussionüberschrift" verwerden).
Bevor hier der Schlaubi von gestern rettend zu deiner Seite stößt, der mich auf Rechtschreib / Auslegungsfehler in meiner Aussage "du warst doch mindestens drei mal auf Agypten" aufmerksam machen wollte: Lass es, es ist mir egal ob irgendwo grobe Grammatik- oder Rechtschreibfehler sind
Ich weis es fällt schwer. -
@bzips sagte:
Welches Recht, denn darum geht es ja in dieser Diskussion, ergibt sich denn für ennio82 als Reisender, aus Deinen Ausführungen?
Jeeeetzt könnt es klappen das auch du es verstehst! Verzeih mir trotzdem das ich nach diesem Post auf deinen xx Gem. Forenregeln editiert! xx nicht mehr eingehe.
Um deine Frage zu beantworten: KEINE AHNUNG; da man nur weiß:
- Reisebüro will 500€, wie sich das zusammensetzt und welche alternativen geboten werden (die vielleicht für ennio82 akzeptabel sind) weis man nicht (das war u.A. meine Frage).
Man kann nähmlich auch Angelegenheiten zur Zufriedenheit aller klären, ohne einen Anwalt einzuschalten
Anwalt steht stellvertretend für alle von dir genannten dritten Parteien inkl. allen von dir genannten ""Optionen""" (excl. den Menschen in diesem Forum die zu normaler zwischenmenschlicher, bezugnehmender, sachlicher und sinnerfassender Kommunikation in der Lage sind die nicht nach jedem Post eignetlich wieder am Anfang beginnt und Menschen die nicht in jedem Satz das Wort "Recht", "Titel des Thread", "Diskussionüberschrift" verwerden).
Bevor hier der Schlaubi von gestern rettend zu deiner Seite stößt, der mich auf Rechtschreib / Auslegungsfehler in meiner Aussage "du warst doch mindestens drei mal auf Agypten" aufmerksam machen wollte: Lass es, es ist mir egal ob irgendwo grobe Grammatik- oder Rechtschreibfehler sind
Ich weis es fällt schwer.Um Dein Auftreten hier besser einschätzen zu können. Bist Du hier auch "Moderator", oder in anderer Tätigkeit auf dieser Plattform tätig?
Ich frage dies, wegen den hier, für "normale" User, geltenden Forenregeln und Verhaltensweisen.Anderen in einer sachlichen Diskussion, wiederholt Schwachsinn zu unterstellen, passt nach meinem persönlichen Empfinden nicht dazu.
Nun wieder zur eigentlichen Sache.
Da schreibst Du ja selbst "KEINE AHNUNG".
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Um Dein Auftreten hier besser einschätzen zu können. Bist Du hier auch "Moderator", oder in anderer Tätigkeit auf dieser Plattform tätig?
Ich frage dies, wegen den hier, für "normale" User, geltenden Forenregeln und Verhaltensweisen.Anderen in einer sachlichen Diskussion, wiederholt Schwachsinn zu unterstellen, passt nach meinem persönlichen Empfinden nicht dazu.
Nun wieder zur eigentlichen Sache.
Da schreibst Du ja selbst "KEINE AHNUNG".
xxx überflüssiges Zitat entfernt xxx
Wirklich zum letzten mal, ich verpsreche es:
Nein, bin in keinster weise mit dem Forum oder HC verbandelt, du darfst also nach Herzenslust das von mir geschriebene in Frage stellen.
Das von dir ständig gepostete als xx Gem. Forenregeln editiert! xx darzustellen ist leider einfach Tatsache und keine Unterstellung. Wärst du zu mehr in der Lage hättest du, statt einen kleinen fetzen der dir passt aus meinem Text zu entnehmen stattdessen, sinnerfassend gelesen und bei Verstädnissschwierigkeiten eine sachliche Frage dazu gestellt.
Weiterhin war es nicht mehrfach, sondern streng genommen 1x ... es ist nähmlich immer der selbe xx Gem. Forenregeln editiert! xx.
Ich bin keinem Moderator böse, und wenn wäre es egal, wenn die Beiträge die nichts zum Thread beitragen hier rausfliegen (inkl. meiner).
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@bzips sagte:
Welches Recht, denn darum geht es ja in dieser Diskussion, ergibt sich denn für ennio82 als Reisender, aus Deinen Ausführungen?
Jeeeetzt könnt es klappen das auch du es verstehst! Verzeih mir trotzdem das ich nach diesem Post auf deinen xx Gem. Forenregeln editiert! xx nicht mehr eingehe.
Um deine Frage zu beantworten: KEINE AHNUNG; da man nur weiß:
- Reisebüro will 500€, wie sich das zusammensetzt und welche alternativen geboten werden (die vielleicht für ennio82 akzeptabel sind) weis man nicht (das war u.A. meine Frage).
Man kann nähmlich auch Angelegenheiten zur Zufriedenheit aller klären, ohne einen Anwalt einzuschalten
Anwalt steht stellvertretend für alle von dir genannten dritten Parteien inkl. allen von dir genannten ""Optionen""" (excl. den Menschen in diesem Forum die zu normaler zwischenmenschlicher, bezugnehmender, sachlicher und sinnerfassender Kommunikation in der Lage sind die nicht nach jedem Post eignetlich wieder am Anfang beginnt und Menschen die nicht in jedem Satz das Wort "Recht", "Titel des Thread", "Diskussionüberschrift" verwerden).
Bevor hier der Schlaubi von gestern rettend zu deiner Seite stößt, der mich auf Rechtschreib / Auslegungsfehler in meiner Aussage "du warst doch mindestens drei mal auf Agypten" aufmerksam machen wollte: Lass es, es ist mir egal ob irgendwo grobe Grammatik- oder Rechtschreibfehler sind
Ich weis es fällt schwer.@bzips: welches Recht ergibt sich denn für ennio82 aus Deinen gefühlten 114 Beiträgen ? Keines ? Du leierst immer wieder das selbe herunter, sprichst Leuten deren Fachkenntnis ab (wie kannst Du aus der ferne beurteilen.... ohne die Reiseunterlagen je gesehen zu haben)
etc. etc. Kannst Du Dir evtl. vorstellen, dass es Leute gibt, welche soetwas durchaus beurteilen können, auch OHNE Reiseunterlagen eingeschaut zu haben ? Vielleicht gibt es auch hier Leute, welche mal so richtig Ahnung von der Materie haben. Vielleicht hat sogar mal jemand das Thema gelernt, studiert, Weiterbildung etc. und nicht nur gegoogelt. Du kennst dich null Komma null null aus. Ich ebenfalls, deswegen wäre mein einziger Rat gewesen, dies aber auch nur wenn sich hier nicht Fachkräfte geäußert hätten, gehe wohin, wo man Dir weiterhilft. Es ist nichts schlimmes zu sagen...., sorry, tut mir leid, ich habe keine Ahnung. Es ist aber schlimm mit Halbwissen zu versuchen zu glänzen. Funktioniert meistens nur ganz, aber wirklich ganz kurzfristig. Mir ist dabei auch vollkommen Wumpe welche Länder, Städte, Dörfer oder Gemeinden Du bisher als Deine Reiseziele ausgesucht hast. Mir liegt es fern, hiernach jemanden zu be- oder verurteilen, aber jetzt hör doch endlich mit diesem unsäglichen Quatsch auf. Du hast keine Ahnung !!! Nochmals, aber ich auch nicht. Ich google aber auch nicht stundenlang !