Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Guten Abend Daniel

Die Vertragskündigung meines RV weist auch suggestiv dezent darauf hin dass Gutschein erwünscht wird.... Aber ich kann auch kostenlos stornieren.. Das steht ebenfalls ausdrücklich drinnen. Darunter verstehe ich dass ich das Geld.. Sprich Anzahlung zurück bekomme. Ich soll bis 3.5. Eine Rückmeldung schicken dann käme automatisch mein Gutschein. Auch hier wieder dezent suggestiv "Die Gutschein Lösung".. Von Geld retour steht da explizit nichts. Ich habe zur Mail einen zusätzlichen eingeschriebenen Brief geschickt mit Fristsetzung und wie ich die Anzahlung retour haben möchte.
Mit Anwalt muss man nicht sofort drohen
. Munition sparen 
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Jau, daniel113 - kann man machen ... am besten mit Bedacht.
Ist allerdings aus meiner Sicht vollkommen unnötig, was sich demnach zu deinen Lasten hinsichtlich der Streitbeilegungskosten auswirken könnte.@vonschmeling sagte:
Jau, daniel113 - kann man machen ... am besten mit Bedacht.
Ist allerdings aus meiner Sicht vollkommen unnötig, was sich demnach zu deinen Lasten hinsichtlich der Streitbeilegungskosten auswirken könnte.& @Bab
Wäre auch nur das letzte Mittel. Ich bin immer ein Freund einer vernünftigen Einigung und denke natürlich auch hier, das es ohne rechtlichen Beistand gehen wird. Mir ist die schwierige Lage des/der RV bewusst, trotzdem möchte ich natürlich auch gerne mein Geld zurückbekommen (und nicht erst 2021), da ich keine Leistung erhalten habe - ist ja mit Sicherheit auch verständlich.Schauen wir mal, werde morgen mal eine Mail an den RV senden und dann ist man schlauer :-). Und natürlich muss man schauen, ob die EU oder die Bundesregierung noch etwas an den Gesetzen bzgl. Gutscheinlösungen ändert.
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Hallo @daniel113 du musst nur tätig werden wenn du das Reiseguthaben inklusive Bonus in Anspruch nehmen willst, ansonsten wird die Rückabwicklung der Reiseverträge aus den aktuellen und vergangenen Reiseabsagen bearbeitet.

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@daniel113
Wäre nett, wenn du die Antwort deines RV dann mitteilen würdest. Mir geht's um diesen Teil auf der Homepage ( klick )
"Informationen zu Rückerstattungen": "Sobald FERIEN Touristik und Coral travel alle Reiseabsagen abgeschlossen hat, wird die Rückabwicklung der Reiseverträge aus den aktuellen und vergangenen Reiseabsagen bearbeitet."
HABERLING war schneller.
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@HABERLING & Kourion
Habe ich mich jetzt vertan? Dieser Absatz ist, zumindest für mich, sehr unverständlich geschrieben.
Dann die Bitte an die Moderatoren, die Diskussion um mein Anliegen von heute abend vollständig zu löschen. Hier muss nichts stehen, was unnötig bzw. falsch von mir dargestellt ist.
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Das möchte ich nicht beurteilen. Weiterhin die Bitte an die Moderatoren für die Löschung der Disskussion um meine Anfrage heute Abend. Vielen Dank für eure Hilfe.
@daniel113 sagte:
Das möchte ich nicht beurteilen. Weiterhin die Bitte an die Moderatoren für die Löschung der Disskussion um meine Anfrage heute Abend. Vielen Dank für eure Hilfe.
Eine Frage stellen, hilfreiche Antworten bekommen und dann möchten dass alles gelöscht wird.
Wie nett.. -
Guten morgen. Mal ne Frage auslandsurlaub fällt in meinen Augen dieses Jahr flach. Wie sieht's aber aus wenn man jetzt ein Ferienhaus auf Rügen bucht. Noch gillt ja die weltweite Reisewarnung. Was wäre wenn sie noch im Julie besteht kann man dann das Haus kostenlos stornieren? denn ich habe ja in der zeit der Reisewarnung gebucht.
@andi2601 sagte:
Guten morgen. Mal ne Frage auslandsurlaub fällt in meinen Augen dieses Jahr flach. Wie sieht's aber aus wenn man jetzt ein Ferienhaus auf Rügen bucht. Noch gillt ja die weltweite Reisewarnung. Was wäre wenn sie noch im Julie besteht kann man dann das Haus kostenlos stornieren? denn ich habe ja in der zeit der Reisewarnung gebucht.
Moment: Erik e. hat eben gegenteiliges geschrieben. Die Reisewarnung des AA geht auch nicht wirklich in den Sommerurlaub. Zielrichtung ist alles wieder hochzufahren und es muss eben auch abgewogen werden. Vor dem Hintergrund denke ich auch dass zumindest Europaweit reisen wieder möglich sein wird. Für Österreich laufen da schon Verhandlungen. Denke Dein Auslandsurlaub kann mit einiger Wahrscheinlichkeit dennoch stattfinden.
Deine Frage bezüglich kostenloser Rügenstornierung in der Hauptsaison wegen weltweiter Reisewarnung die aktuell gilt: Warum? Erstens müsste die Reisewarnung des AA verlängert werden und auf Deutschland ausgeweitet werden. In der Zeit der Reisewarnung die Hauptsaison buchen und auf ein Kostenloses Storno zu pokern und dann noch darauf zu pochen dass man während der Reisewarnung gebucht hat finde ich jetzt gelinde gesagt schon vom Gedanken her unfair.
Verhandel doch mit dem Hausvermieter. Du wirst ihm wohl schwerlich klar machen können dass Du zur Primetime eine Garantie auf einen Urlaub haben möchtest und dann einfach mit Verweis auf den Buchungszeitpunkt kurzfristig kostenlos wieder rauskommen möchtest.
Viel Glück! Einfach mal nachdenken ob sich die Welt nur um sich selber dreht.....Ich möchte Dich gar nicht provozieren, aber denk mal darüber nach wie wahrscheinlich eine weitere Verlängerung dieser Reisewarnung ist. Da kommen nun Interessen zur Sprache die über die Entscheidungsgewalt der AA hinausgeht
Die Strategie ist doch auch hier erkennbar. Hochfahren - das gilt auch für den Tourismus. -
Das möchte ich nicht beurteilen. Weiterhin die Bitte an die Moderatoren für die Löschung der Disskussion um meine Anfrage heute Abend. Vielen Dank für eure Hilfe.
@daniel113 sagte:
Das möchte ich nicht beurteilen. Weiterhin die Bitte an die Moderatoren für die Löschung der Disskussion um meine Anfrage heute Abend. Vielen Dank für eure Hilfe.
Negativ.
Aus der Attitüde "damit ab zum Anwalt" hast du mit Hilfe der Schwarmintelligenz erarbeitet, dass Bedacht besser ist als markige Ansagen.
Das gehört zum Wesen eines Forum, und daher wird das eben nicht einfach gelöscht!
Nimm für dich mit, welchen Benefit eine behutsame Betrachtung bietet und verzichte künftig auf unbedachte Poltereien. -
Hallo liebe Foren-Gemeinde!
Bis dato war ich stiller Mitleser - jetzt melde ich mich kurz mit einer Info und einer Frage...
Zum RV "Ferien Touristik":
Ich wäre von 19.3. - 26.3. nach Marsa Alam geflogen. Nach E-Mail Kontakt mit mehreren Standardantworten wurde jedoch nach mehrmaliger Aufforderung meinerseits der volle Reisebetrag anstandslos letzte Woche überwiesen.Frage:
Ich würde von 14.6. - 21.6. über XFTI (40% Anzahlung) nach Bulgarien fliegen.
Aktuell gibt es ja eine Reisewarnung bis genau diesem Tag und die FTI Group sagt lt. Homepage alle Reisen bis einschl. 14.6. ab.
Ich habe jedoch (verständlicherweise) noch keine Info vom RV diesbezüglich erhalten, "fürchte" jedoch noch ein wenig um meine Restzahlung, die nun bald fällig ist. Macht eine "Unsicherheitseinrede" sicherheitshalber noch Sinn?
Von FTI-Kunden, die ihr Geld zurück erhalten haben, habe ich noch nichts gelesen. Gibts diese (noch) nicht? -
Hallo liebe Foren-Gemeinde!
Bis dato war ich stiller Mitleser - jetzt melde ich mich kurz mit einer Info und einer Frage...
Zum RV "Ferien Touristik":
Ich wäre von 19.3. - 26.3. nach Marsa Alam geflogen. Nach E-Mail Kontakt mit mehreren Standardantworten wurde jedoch nach mehrmaliger Aufforderung meinerseits der volle Reisebetrag anstandslos letzte Woche überwiesen.Frage:
Ich würde von 14.6. - 21.6. über XFTI (40% Anzahlung) nach Bulgarien fliegen.
Aktuell gibt es ja eine Reisewarnung bis genau diesem Tag und die FTI Group sagt lt. Homepage alle Reisen bis einschl. 14.6. ab.
Ich habe jedoch (verständlicherweise) noch keine Info vom RV diesbezüglich erhalten, "fürchte" jedoch noch ein wenig um meine Restzahlung, die nun bald fällig ist. Macht eine "Unsicherheitseinrede" sicherheitshalber noch Sinn?
Von FTI-Kunden, die ihr Geld zurück erhalten haben, habe ich noch nichts gelesen. Gibts diese (noch) nicht? -
Die Rückerstattung kann man ab morgen beantragen .
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Bzgl. Schauinsland und Rückerstattung wird man schon darauf hingewiesen, dass dies bis zu sechs Wochen nach Stornierung des Vorganges dauern kann. Ich gehe davon aus, dass es viel länger dauern könnte. Warte deshalb mal bis Mitte Juni ab. Wenn Geld dann nicht da, werde ich tätig.
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@superbarn sagte:
Die FTI GROUP zieht keine Restzahlungen für Abreisen bis 15.06.2020 ein
Wo findet man diesen Passus?
Ich finde nur den 31.05. als Regelung zu Restzahlungen.
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@vonschmeling sagte:
Jau, daniel113 - kann man machen ... am besten mit Bedacht.
Ist allerdings aus meiner Sicht vollkommen unnötig, was sich demnach zu deinen Lasten hinsichtlich der Streitbeilegungskosten auswirken könnte.& @Bab
Wäre auch nur das letzte Mittel. Ich bin immer ein Freund einer vernünftigen Einigung und denke natürlich auch hier, das es ohne rechtlichen Beistand gehen wird. Mir ist die schwierige Lage des/der RV bewusst, trotzdem möchte ich natürlich auch gerne mein Geld zurückbekommen (und nicht erst 2021), da ich keine Leistung erhalten habe - ist ja mit Sicherheit auch verständlich.Schauen wir mal, werde morgen mal eine Mail an den RV senden und dann ist man schlauer :-). Und natürlich muss man schauen, ob die EU oder die Bundesregierung noch etwas an den Gesetzen bzgl. Gutscheinlösungen ändert.
@daniel113 sagte:
Schauen wir mal, werde morgen mal eine Mail an den RV senden und dann ist man schlauer :-).
... oder auch nicht, falls du nämlich nicht direkt bei FERIEN Touristik gebucht hast sondern im Reisebüro ...

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Nein, ich schaue nicht bei Holidaycheck, sondern direkt bei dem Anbieter. Und wenn man dort schaut, wird einem schnell kar, was ich meine bzw. warum ich meine Frage so stelle.
xxx überflüssiges Zitat entfernt! xxx
@daniel113 sagte:
Nein, ich schaue nicht bei Holidaycheck, sondern direkt bei dem Anbieter.
Lassen wir mal die Art & Weise deiner Kommunikation beiseite......
Es ist in der Regel so, das die Vetragspartner eher informiert werden, als die Kunden.
Ist auch logisch, wie sollen sie sonst auf Kundenanfragen reagieren.
Die Links zu diesen Informationen wurden bereits mehrmals gepostet.
Einfach ein paar Seiten zurück durchlesen.....Stand: 27.04. .....oder aber der Rückzahlung Ihres Reiseguthabens entscheiden.
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@superbarn sagte:
Die FTI GROUP zieht keine Restzahlungen für Abreisen bis 15.06.2020 ein
Wo findet man diesen Passus?
Ich finde nur den 31.05. als Regelung zu Restzahlungen.
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Hallo,
ich hab gestern eine Info bekommen, dass meine Flugpauschalreise vom RV HolidayCheck Reisen kostenfrei storniert wird (Bestätigung der Stornierung wird der Reihe nach abgearbeitet). Abflug wäre der 14. Juni.
Weiss jemand, ob ich damit zu rechnen habe ob die Restzahlung noch abgebucht wird? Grundsätzlich wann bucht der RV HolidayCheck den Restbetrag ab - 28 oder 40 Tage vor der Abreise?
Danke und schönen Feiertag!
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Hallo,
ich habe heute eine email von ITS bekommen, dass meine Hotelbuchung storniert wurde, und die Anzahlung in den nächsten Tagen meinem Konto gutgeschrieben wird. Reiseantritt wäre der 3.5.20 gewesen. Meine Restzahlung wurde ja schon nicht eingezogen. Auf einen Gutschein wurde nicht hingewiesen.
LG
reiselilly
