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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • Wülfi71W Offline
    Wülfi71W Offline
    Wülfi71
    schrieb am zuletzt editiert von Wülfi71
    #4641

    @Exlupus Neu:
    Willst Du denn ganz bestimmt bis zum 27.03.2021 nirgendwo mehr hinfliegen? Ansonsten ist das Umbuchungsangebot von Eurowings doch super, selbst bei den Spartarifen kannst Du bis 14 Tage vor Abflug so oft ohne Umbuchungsgebühr (evtl. Aufpreise sind natürlich zu zahlen) online umbuchen, wie Du willst, sogar zu anderen Zielen. Ich gehe übrigens davon aus, dass die innerdeutschen Flüge schon bald nicht mehr gecancelled, sondern höchstens umgebucht werden, es gibt ja jetzt für Mai schon wieder ein Rumpfprogramm:

    Hast Du mit Kreditkarte gezahlt, behältst Du bei einer Umbuchung im Fall der Fälle sogar den Insolvenzsschutz. Bei der Annahme von Gutscheinen ist das wohl ein wenig tricky (Angaben ohne Gewähr): War der Flug undurchführbar, wäre Chargeback wegen Insolvenz auch bei Tausch in einen Gutschein möglich, war der Flug für EW aber durchführbar und es wurde trotzdem der Gutschein genommen, entfällt die Chargeback Möglichkeit wegen Insolvenz.

    Bin übrigens selbst mit Bizclass Flügen im Juni betroffen und werde wohl rechtzeitig umbuchen.

    06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

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    • flaggdeF Offline
      flaggdeF Offline
      flaggde
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von flaggde
      #4642

      Ich kenne genügend Leute, die ihren genehmigten Urlaub nicht verschieben dürfen – somit ist das super Umbuchungsangebot von Eurowings wohl für viele hinfällig...

      (Davon abgesehen, sind „meine“ Flüge nach Frankreich ein Jahr später für 2 Personen auch mal eben schlappe 780 € teurer und somit mehr als doppelt so teuer…) 👍

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4643

        Wenn´s nicht passt kann man ja die Auszahlung begehren ... da nich für!

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • DürenD Offline
          DürenD Offline
          Düren
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4644

          Emotional verstehe ich die Äußerungen und Meinungen vieler Forenmitglieder.
          Rational bin ich da aber ganz auf vonSchmelings Seite.

          Der Gutschein - wo ist das Problem?

          1. Bekomme nächstes Jahr keinen Urlaub --> Auszahlung nach Auslaufdatum des Gutscheins
          2. Flüge oder Urlaub nächstes Jahr teurer --> Akzeptieren oder Auszahlung nach Auslaufdatum des Gutscheins
          3. Bin dann an den Veranstalter oder die Fluggesellschaft gebunden --> Akzeptieren oder Auszahlung nach Auslaufdatum des Gutscheins
          4. Veranstalter oder Fluggesellschaft bis nächstes Jahr Pleite --> der Staat springt ein so das es gar nicht so weit kommt oder ersatzweise im Nachhinein
          5. .......
          6. ........

          Bitte jetzt nicht mit zinslosem Kredit argumentieren. Ihr wärest doch dieses Jahr auch in Urlaub geflogen und dann wäre das Geld schon weg.
          Für diejenigen die nun durch Kurzarbeit oder Jobverlust das Geld des nicht stattfindenden Urlaubs benötigen. Das kann ich gut verstehen. Emotional zu 100%. Dennoc finde ich es falsch das in Zusammenhang zu setzen. Was wäre denn wenn man durch die krise den Job verliert und der Flug/Urlaub dennoch angeboten worden wäre oder wird?

          Das ganze ist eine Katastrophe für uns alle, aber wir werden das überstehen. Denkt positiv und zieht das positive daraus. Das wird wenig sein, aber es gibt auch diese Aspekte.

          Sie beobachten Dich.........

          dino0809D 1 Antwort Letzte Antwort
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          • baleyB baley

            Liebe Leute!

            Vlt. könnt ihr mir ja nochmal helfen?

            Ich wäre von 21.5. bis 24.5. nach Aschaffenburg zu einem Seminar gefahren. Gebucht einzeln, Flug mit Austrian von Wien nach Frankfurt. Hotel in Aschaffenburg über "agoda" gebucht und bereits letztes Jahr mit Kreditkarte bezahlt.

            Tja, Seminar wurde natürlich abgesagt - Flug findet derzeit lt. Austrian statt (obwohl auf deren Homepage steht, dass Flieger bis 31.5. am Boden bleiben). Ich habe einmal mittels Onlineformular um Erstattung gebeten - ohne Antwort.

            Beim Hotel habe ich auch direkt um Stornierung angefragt - seit 1 Woche keine Antwort. Nun habe ich an "agoda" geschrieben - lt. Standardantwort derzeit keine kostenlose Stornierung möglich.

            Wie ist das jetzt? Sperren Hotels in Aschaffenburg bis 21.5. auf? Reicht eine "Unzumutbarkeit" der Anreise als Stornogrund nicht aus?

            Habt ihr einen Ratschlag?

            olicheckO Offline
            olicheckO Offline
            olicheck
            schrieb am zuletzt editiert von olicheck
            #4645

            @baley sagte:

            Ich wäre von 21.5. bis 24.5. nach Aschaffenburg zu einem Seminar gefahren. Gebucht einzeln, Flug mit Austrian von Wien nach Frankfurt. Hotel in Aschaffenburg über "agoda" gebucht und bereits letztes Jahr mit Kreditkarte bezahlt.
            Reicht eine "Unzumutbarkeit" der Anreise als Stornogrund nicht aus?

            ---
            Du wolltest ursprünglich vom 21.05 für 4 Tage ein Seminar in Bayern besuchen.
            Dein Seminar wurde abgesagt, dein Flug ist noch nicht von der Fluggesellschaft storniert worden.
            Da Du offenbar die Flugkosten selber tragen musstest, bist Du entweder selbstständig oder dein Arbeitgeber erstattet Dir die Flugkosten
            erst nach dem Flug. Im zweiten Fall sind die Kosten nicht dein Problem, sonder die deines Arbeitgebers.
            In Bayern sind Hotels nicht per Gesetz geschlossen, sondern nur touristische Aufenthalte inselbigen vorerst bis ein zum 10.05 verboten.
            Geschäftsreisende bekommen ihre Verpflegung auf´s Zimmer.

            Das Problem wird aber deine Woedereinreise nach Österreich sein. Hier mußt Du als Österreicher, ein höchstens 4 Tage altes, amtliches Gesundheitszeugnis vorlegen, das dem amtlich vorgegeben Muster entspricht. Das wirst Du auf Grund deiner 4 tägigen Reise nicht können.
            Also bist Du zu einer häuslichen Quarantäne Verpflichtet. Außerdem mußt Du auf der Reise auftretende Krankheitskosten evtl. selber bezahlen, da Du den Hinweis der österreichischen Regierung auf " nicht unbedingt notwendige Reisen zu verzichten, mißachtest hast.
            Dein Arbeitgeber ist in diesem Fall der häuslichen Quarantäne, zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Das wird ihm nicht gefallen (außer selbstständig, aber da die wichtigsten Info´s in deinem Beitrag fehlen.... meine Annahme 😀)

            Östereich stuft Deutschland mit Sicherheitsstufe 4 ein
            (OT: Warum Östereich sich hier selber mit Stufe 1 - ungefährlich - einstuft ?-
            "Ausgehend von einem guten Sicherheitsstandard, der die österreichischen Verhältnisse als Maßstab nimmt,...."

            Bis mind. 31.05 - Einreise nach Österreich- Österreichische Staatsangehörige & Nr. 1-3

            Für die Absage deines Seminar ist richtigerweise deine Fluggesellschaft nicht verantwortlich, trotzdem kann der Flug unter den gegebenen Umständen für Dich unzumutbar sein.

            Currently, all Austrian Airlines flights are cancelled until May 31, 2020.
            Klingt für mich eindeutig, sitze es aus.....

            Ich würde das Gespräch mit dem Arbeitgeber (falls vorhanden) suchen, hilfsweise aber nicht selber stornieren. Die Vertragsbedingungen für deinen Hotelaufenthalt hast Du nicht mitgeteilt, deshalb ist hier keine Aussage möglich.

            flaggdeF 1 Antwort Letzte Antwort
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            • flaggdeF Offline
              flaggdeF Offline
              flaggde
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4646

              @von schmeling,

              ist klar, besonders wenn es den Flug offiziell noch gibt...

              @dueren,

              als großer Empathie–Befürworter solltest du anderen Menschen doch wenigstens ihre eigene Meinung zugestehen – auch wenn diese sich nicht mit deiner deckt!

              DürenD 1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #4647

                @flaggede
                ... nur dann!
                Da gibt´s so ein paar wesentliche Eigenschaften, die offenbar gerne mal in Richtung Komfort vermischt werden.
                So ist z.B. der Flug von baley eben noch valide, und er hat diesen eben nicht im Rahmen einer Pauschalreise gebucht.
                Bulloweit mosert im Unterforum Covid19 Türkei, die Weigerung seines Fluggebers sunexpress zum kostenfreien Rücktritt sei "der Hammer", da sein Hotel vermutlich nicht verfügbar sei ... Wayne juckt´s?
                @olicheck
                Kann es sein, dass du ebenfalls im Eifer des Gefechts ganz und gar verquer argumentierst?
                Soweit für mich erlesbar plant baley überhaupt keine "Wochenendreise nach Österreich" sondern eine Reise aus Österreich nach Bayern zum Zweck einer Seminarteilnahme.
                Es spielt bei der Betrachtung übrigens nicht die geringste Rolle, ob ein Arbeitgeber die Kosten ersetzt (offenbar ja nicht, weshalb sonst der Vortrag hier!?), sondern nur der Umstand, dass der Fluggeber (Austrian) soweit an der Durchführung festhält (natürlich vollkommen unbeachtlich der persönlichen Situation des Ticketinhabers).
                Die Argumentation, der Antritt des Fluges sei "nicht zumutbar" geht daher vollkommen ins Leere und wird niemals nie nicht als Argument für einen Anspruch auf kostenlosen Rücktritt dienen.
                Ob der Ticketinhaber damit eine Quarantäne riskiert oder erst gar nicht (mangels ausreichender Gesundheitsnachweise) zum Antritt der Flugreise zugelassen wird, kann dem Ticketaussteller rechtschaffen wumpe sein.
                Sollte das Ticket seine Validität behalten wirkt sich die "Unzumutbarkeit" für den Fluggast jedenfalls nicht exkulpiernd für den Anspruch auf Kompensation seitens des LVU aus.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • flaggdeF flaggde

                  @von schmeling,

                  ist klar, besonders wenn es den Flug offiziell noch gibt...

                  @dueren,

                  als großer Empathie–Befürworter solltest du anderen Menschen doch wenigstens ihre eigene Meinung zugestehen – auch wenn diese sich nicht mit deiner deckt!

                  DürenD Offline
                  DürenD Offline
                  Düren
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4648

                  @flaggde sagte:

                  @dueren,

                  als großer Empathie–Befürworter solltest du anderen Menschen doch wenigstens ihre eigene Meinung zugestehen – auch wenn diese sich nicht mit deiner deckt!

                  Absolut! Wer hat schon die Weisheit gepachtet? Da Du das so einbringst flaggde - was ist denn Dein Standpunkt?
                  Nicht nur für "andere" andeuten - selber den Mum haben Stellung zu beziehen!!! Raus aus der Deckung!

                  O.T. Noch 4:23 Stunden bis zur Friseuröffnung - ich bin da......

                  Sie beobachten Dich.........

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4649

                    @Düren
                    Wir wollen hier Infos liefern und keine Standpunkte debattiern.
                    Danke für Berücksichtigung!

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • olicheckO olicheck

                      @baley sagte:

                      Ich wäre von 21.5. bis 24.5. nach Aschaffenburg zu einem Seminar gefahren. Gebucht einzeln, Flug mit Austrian von Wien nach Frankfurt. Hotel in Aschaffenburg über "agoda" gebucht und bereits letztes Jahr mit Kreditkarte bezahlt.
                      Reicht eine "Unzumutbarkeit" der Anreise als Stornogrund nicht aus?

                      ---
                      Du wolltest ursprünglich vom 21.05 für 4 Tage ein Seminar in Bayern besuchen.
                      Dein Seminar wurde abgesagt, dein Flug ist noch nicht von der Fluggesellschaft storniert worden.
                      Da Du offenbar die Flugkosten selber tragen musstest, bist Du entweder selbstständig oder dein Arbeitgeber erstattet Dir die Flugkosten
                      erst nach dem Flug. Im zweiten Fall sind die Kosten nicht dein Problem, sonder die deines Arbeitgebers.
                      In Bayern sind Hotels nicht per Gesetz geschlossen, sondern nur touristische Aufenthalte inselbigen vorerst bis ein zum 10.05 verboten.
                      Geschäftsreisende bekommen ihre Verpflegung auf´s Zimmer.

                      Das Problem wird aber deine Woedereinreise nach Österreich sein. Hier mußt Du als Österreicher, ein höchstens 4 Tage altes, amtliches Gesundheitszeugnis vorlegen, das dem amtlich vorgegeben Muster entspricht. Das wirst Du auf Grund deiner 4 tägigen Reise nicht können.
                      Also bist Du zu einer häuslichen Quarantäne Verpflichtet. Außerdem mußt Du auf der Reise auftretende Krankheitskosten evtl. selber bezahlen, da Du den Hinweis der österreichischen Regierung auf " nicht unbedingt notwendige Reisen zu verzichten, mißachtest hast.
                      Dein Arbeitgeber ist in diesem Fall der häuslichen Quarantäne, zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Das wird ihm nicht gefallen (außer selbstständig, aber da die wichtigsten Info´s in deinem Beitrag fehlen.... meine Annahme 😀)

                      Östereich stuft Deutschland mit Sicherheitsstufe 4 ein
                      (OT: Warum Östereich sich hier selber mit Stufe 1 - ungefährlich - einstuft ?-
                      "Ausgehend von einem guten Sicherheitsstandard, der die österreichischen Verhältnisse als Maßstab nimmt,...."

                      Bis mind. 31.05 - Einreise nach Österreich- Österreichische Staatsangehörige & Nr. 1-3

                      Für die Absage deines Seminar ist richtigerweise deine Fluggesellschaft nicht verantwortlich, trotzdem kann der Flug unter den gegebenen Umständen für Dich unzumutbar sein.

                      Currently, all Austrian Airlines flights are cancelled until May 31, 2020.
                      Klingt für mich eindeutig, sitze es aus.....

                      Ich würde das Gespräch mit dem Arbeitgeber (falls vorhanden) suchen, hilfsweise aber nicht selber stornieren. Die Vertragsbedingungen für deinen Hotelaufenthalt hast Du nicht mitgeteilt, deshalb ist hier keine Aussage möglich.

                      flaggdeF Offline
                      flaggdeF Offline
                      flaggde
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4650

                      @von schmeling,

                      mein Beitrag bezog sich weder auf baley noch auf bulloweit (?).

                      @olicheck sagte:

                      Das Problem wird aber deine Woedereinreise nach Österreich sein. Hier mußt Du als Österreicher, ein höchstens 4 Tage altes, amtliches Gesundheitszeugnis vorlegen, das dem amtlich vorgegeben Muster entspricht. Das wirst Du auf Grund deiner 4 tägigen Reise nicht können.
                      Also bist Du zu einer häuslichen Quarantäne Verpflichtet.

                      Ist er/sie nicht: klick!

                      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • baleyB Offline
                        baleyB Offline
                        baley
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4651

                        Vielen Dank erstmals für die ausführlichen Antworten!

                        Kurz noch zur Aufklärung:
                        Ich hätte dieses Seminar privat besucht - alles privat gebucht und bezahlt.

                        Bleibt derzeit nur (und dieser Tipp wird eigentlich sehr oft gegeben und bewahrheitet sich fast immer) abwarten und Tee trinken.

                        Stand derzeit wäre ein "touristischer Aufenthalt" in Aschaffenburg nicht gestattet, mal schauen wie es sich bis zum 21.5. entwickelt. Weiters ist noch nicht ersichtlich, ob "Austrian" am 21.5. fliegen wird - ich denke Stand heute nicht - aber eventuell buchen sie mich auf einen Lufthansa-Flug, da diese ja Wien - Frankfurt bedienen (wenn auch nur sporadisch).

                        Danke nochmals!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • wiener-michiW Offline
                          wiener-michiW Offline
                          wiener-michi
                          Verwarnt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4652

                          Wien-Frankfurt 2 mal täglich, 10:35 und 17:35

                          Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gesund

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • kleineskekschenK Offline
                            kleineskekschenK Offline
                            kleineskekschen
                            schrieb am zuletzt editiert von kleineskekschen
                            #4653

                            Hey Leute!
                            Zwei Fragen habe ich aktuell noch..

                            1 Wie früh muss man denn buchen wenn wir nun beispielsweise im Juni noch nicht buchen weil es evtl noch zu wenig absehbar ist..reicht es dann dennoch im Juli zu buchen und einen Flug für August, September zu ergattern?

                            Wenn wir allerdings jetzt buchen- wir haben gestern Nacht via Skype gemeinsam gegoogelt- kostet Santjago de Chile nach Wien über Paris (Airfrance) hin und retour nur 600 Euro...für August und September!!!
                            Mein Flug, der am 17.6. wäre kostete 980€ ^^

                            2.Wäre es daher klüger sofort für September zu suchen sobald mein Flug gecancelt ist, damit wir den günstigen Preis ausnutzen? Ich befürchte nämlich, Wenn's richtig los geht steigen die Preise rapide...

                            Was ich auch gesehen habe , ist ,dass manche Flüge preislich extrem variieren- 2 Wochen Mitte- Ende September kostet der Flug 1000€ ...davor und danach 600 € ...ist doch seltsam...

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • girly895222G Offline
                              girly895222G Offline
                              girly895222
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4654

                              Mal eine für Mich aktuelle Frage
                              Von ITS habe ich den Reisepreis zurück erhalten nachdem ich einen Mahnbescheid erlassen hatte.

                              Es ist aber nur der Reisepreis erstattet worden.
                              Meine Frage jetzt
                              ist ITS verpflichtet mir die Kosten für den Mahnbescheid und meine Auslagen zu erstatten?

                              Ich beziehe mich hiermit auf den § 286 BGB Verzugsschaden.

                              Hat das schon mal jemand durchgeführt oder kann mir einer helfen.
                              Reicht ein normaler Brief, mit dem ich die Kosten einfordere, oder bin ich auf juristische Hilfsstellung angewiesen.

                              Wäre nett, wenn jemand helfen könnte.

                              Ich weis, dass ist zur Zeit ein heißes Eisen hier im Forum. Viele Andere warten weiter auf ihr Geld.
                              Aber mir geht es auch ums Prinzip.
                              Wäre ich solange in Verzug mit dem Geld gegenüber dem Veranstalter, hätte ich schon eine Klage am Hals.

                              Mir geht es hier dadrum, dass ich so gütlich, wie möglich, die übrigen Kosten erstattet bekomme.
                              Ist das auf normalen Wege möglich.

                              Bitte keine Antworten: Wie kannst du bloß oder andere Aussagen.
                              Ich frage hier für Hilfe in meiner Situation.

                              Danke vorab.

                              girly89

                              Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • nate1N Offline
                                nate1N Offline
                                nate1
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4655

                                Bzgl. Chargeback ein interessanter Link klick.

                                "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • girly895222G girly895222

                                  Mal eine für Mich aktuelle Frage
                                  Von ITS habe ich den Reisepreis zurück erhalten nachdem ich einen Mahnbescheid erlassen hatte.

                                  Es ist aber nur der Reisepreis erstattet worden.
                                  Meine Frage jetzt
                                  ist ITS verpflichtet mir die Kosten für den Mahnbescheid und meine Auslagen zu erstatten?

                                  Ich beziehe mich hiermit auf den § 286 BGB Verzugsschaden.

                                  Hat das schon mal jemand durchgeführt oder kann mir einer helfen.
                                  Reicht ein normaler Brief, mit dem ich die Kosten einfordere, oder bin ich auf juristische Hilfsstellung angewiesen.

                                  Wäre nett, wenn jemand helfen könnte.

                                  Ich weis, dass ist zur Zeit ein heißes Eisen hier im Forum. Viele Andere warten weiter auf ihr Geld.
                                  Aber mir geht es auch ums Prinzip.
                                  Wäre ich solange in Verzug mit dem Geld gegenüber dem Veranstalter, hätte ich schon eine Klage am Hals.

                                  Mir geht es hier dadrum, dass ich so gütlich, wie möglich, die übrigen Kosten erstattet bekomme.
                                  Ist das auf normalen Wege möglich.

                                  Bitte keine Antworten: Wie kannst du bloß oder andere Aussagen.
                                  Ich frage hier für Hilfe in meiner Situation.

                                  Danke vorab.

                                  Vive la FranceV Offline
                                  Vive la FranceV Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4656

                                  B girly

                                  Wie hoch waren deine extra Kosten?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Subway157S Offline
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                                    Subway157
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4657

                                    Hat ITS denn wg dem Rest Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt? Ansonsten kannst du wg dem Rest den Vollstreckungsbescheid beantragen. Falls Sie Widerspruch eingelegt haben, kannst du über einen Rechtsanwalt klagen. Ob sich das wirklich lohnt musst du für dich entscheiden.

                                    girly895222G 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Subway157S Subway157

                                      Hat ITS denn wg dem Rest Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt? Ansonsten kannst du wg dem Rest den Vollstreckungsbescheid beantragen. Falls Sie Widerspruch eingelegt haben, kannst du über einen Rechtsanwalt klagen. Ob sich das wirklich lohnt musst du für dich entscheiden.

                                      girly895222G Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von girly895222
                                      #4658

                                      ITs hat gegen den Mahnbescheid insgesamt Widerspruch eingelegt. Aber letztendlich doch den Reisepreis erstattet.

                                      Die Restkosten belaufen sich auf ca. 50,00 Euro.

                                      girly89

                                      Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • girly895222G girly895222

                                        ITs hat gegen den Mahnbescheid insgesamt Widerspruch eingelegt. Aber letztendlich doch den Reisepreis erstattet.

                                        Die Restkosten belaufen sich auf ca. 50,00 Euro.

                                        Vive la FranceV Offline
                                        Vive la FranceV Offline
                                        Vive la France
                                        schrieb am zuletzt editiert von Vive la France
                                        #4659

                                        Ich persönlich würde mich für den 50 € nicht zu doll stressen, Prinzipien hin oder her 😅

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • DürenD Düren

                                          Emotional verstehe ich die Äußerungen und Meinungen vieler Forenmitglieder.
                                          Rational bin ich da aber ganz auf vonSchmelings Seite.

                                          Der Gutschein - wo ist das Problem?

                                          1. Bekomme nächstes Jahr keinen Urlaub --> Auszahlung nach Auslaufdatum des Gutscheins
                                          2. Flüge oder Urlaub nächstes Jahr teurer --> Akzeptieren oder Auszahlung nach Auslaufdatum des Gutscheins
                                          3. Bin dann an den Veranstalter oder die Fluggesellschaft gebunden --> Akzeptieren oder Auszahlung nach Auslaufdatum des Gutscheins
                                          4. Veranstalter oder Fluggesellschaft bis nächstes Jahr Pleite --> der Staat springt ein so das es gar nicht so weit kommt oder ersatzweise im Nachhinein
                                          5. .......
                                          6. ........

                                          Bitte jetzt nicht mit zinslosem Kredit argumentieren. Ihr wärest doch dieses Jahr auch in Urlaub geflogen und dann wäre das Geld schon weg.
                                          Für diejenigen die nun durch Kurzarbeit oder Jobverlust das Geld des nicht stattfindenden Urlaubs benötigen. Das kann ich gut verstehen. Emotional zu 100%. Dennoc finde ich es falsch das in Zusammenhang zu setzen. Was wäre denn wenn man durch die krise den Job verliert und der Flug/Urlaub dennoch angeboten worden wäre oder wird?

                                          Das ganze ist eine Katastrophe für uns alle, aber wir werden das überstehen. Denkt positiv und zieht das positive daraus. Das wird wenig sein, aber es gibt auch diese Aspekte.

                                          dino0809D Offline
                                          dino0809D Offline
                                          dino0809
                                          Gesperrt
                                          schrieb am zuletzt editiert von dino0809
                                          #4660

                                          @dueren sagte:

                                          Der Gutschein - wo ist das Problem?

                                          Bekomme nächstes Jahr keinen Urlaub --> Auszahlung nach Auslaufdatum des Gutscheins
                                          Flüge oder Urlaub nächstes Jahr teurer --> Akzeptieren oder Auszahlung nach Auslaufdatum des Gutscheins
                                          Bin dann an den Veranstalter oder die Fluggesellschaft gebunden --> Akzeptieren oder Auszahlung nach Auslaufdatum des Gutscheins
                                          Veranstalter oder Fluggesellschaft bis nächstes Jahr Pleite --> der Staat springt ein so das es gar nicht so weit kommt oder ersatzweise im Nachhinein
                                          .......

                                          woher stammt die Erkenntnis, dass der Staat im Falle einer Insolvenz einspringt? Seitens des Veranstalters wird nicht auf eine Staatshaftung hingewiesen, auch habe ich diesbezüglich keine Meldung des Staates gelesen, dass er tatsächlich die Haftung übernimmt ???

                                          SlimStoryS 1 Antwort Letzte Antwort
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