Corona (Covid-19) in Ägypten - Infos & Reisehinweise
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@mordvinchik2112 sagte:
[...] Die Rechtslage ist jedoch ganz klar. [...]
Auf welche Rechtslage beziehst du dich, die deiner Meinung hier greift?
Wie auch Ihnen sicher bekannt ist, gibt es derzeit wegen des Coronavirus weltweit umfassende Reisebeschränkungen, Verbote, Sperrgebiete und erhebliche Einschränkungen des Verkehrs.
Hierbei handelt es sich um unvermeidbare außergewöhnliche Umstände im Sinne von § 651h Abs. 3 BGB, was die Reise erheblich gefährdet bzw. beeinträchtigt und uns berechtigt, vom Vertrag stornokostenfrei
zurückzutreten. -
@olicheck sagte:
Nun, LMX gehört eben zu den Reiseanbietern, die sehr risikofreudig sind.
usw. usw....Nein. LMX gehört zu den Anbietern, die ihren Kunden Entscheidungsfähigkeit zugestehen. Wer reisen will kann reisen, wer nicht kann stronieren.
"Reisewarnung ist kein Reiseverbot" hatte wir schon lange nicht mehr zitiert, gilt aber trotzdem.
Udn mal ehrlich: wer in den letzten Jahren nach EG gereist ist, musste auch ständig damit rechnen, dass kurz vor seinem Urlaub ein paar Verrückte irgendwetwas oder irgendjemanden in die Luft sprengen. Das haben aber auch viele durch ihre rosa Brille ausgeblendet.@REJBodenheim
Genau, da bin ich komplett bei Dir. Egal was leider jemals alles in EG passiert ist, die Menschen vergessen sehr. sehr schnell ! Aber jetzt plötzlich geht es darum, die minderjährigen Kinder nicht in Gefahr zu bringen???? No comment....... -
@REJBodenheim
Genau, da bin ich komplett bei Dir. Egal was leider jemals alles in EG passiert ist, die Menschen vergessen sehr. sehr schnell ! Aber jetzt plötzlich geht es darum, die minderjährigen Kinder nicht in Gefahr zu bringen???? No comment.......Können Sie mir Ihre Kommentar erklären? Als ich Urlaub gebucht habe, war von Korona noch keine Rede. Und was ist denn in der EG passiert? Bei einem Urlaub in Europa kann ich wenigstens mit dem Auto nach Hause fahren. Wenn wir in Ägypten stecken bleiben, sieht es anders aus. Da bekomme ich sofort Probleme. Mit der Schule, mit dem Jugendamt und auch mit meinem Arbeitgeber. Von der medizinischen Versorgung in Ägypten ganz zu schweigen. Würden Sie Ihre Kinder in ein ägyptische Krankenhaus einliefern wollen? Bei einer Reisewarnung erlischt zudem automatisch die Auslandskrankenversicherung.
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Wie auch Ihnen sicher bekannt ist, gibt es derzeit wegen des Coronavirus weltweit umfassende Reisebeschränkungen, Verbote, Sperrgebiete und erhebliche Einschränkungen des Verkehrs.
Hierbei handelt es sich um unvermeidbare außergewöhnliche Umstände im Sinne von § 651h Abs. 3 BGB, was die Reise erheblich gefährdet bzw. beeinträchtigt und uns berechtigt, vom Vertrag stornokostenfrei
zurückzutreten.@mordvinchik2112 sagte:
[...] weltweit umfassende Reisebeschränkungen, Verbote, Sperrgebiete und erhebliche Einschränkungen des Verkehrs.
[...] unvermeidbare außergewöhnliche Umstände im Sinne von § 651h Abs. 3 BGB [...] stornokostenfrei zurückzutreten.Ja, ich hatte vermutet, dass du dich darauf beziehst.
Es ist aber so, dass die Darlegung dieser Umstände und wie sie deine Reise beeinträchtigen bei dir liegt. Der RV kam deiner Sicht folgen oder nicht z.B. in dem er getroffene Hygienemassnahmen ins Spiel bringt.
Die Reisewarnung an sich hat keine direkte rechtliche Konsequenzen.
Siehe auch hier die Ausführungen des AA unter "kann ich noch stornieren?":- Entscheidend für die Möglichkeit eines kostenlosen Reiserücktritts sind nicht Reisewarnungen, sondern die rechtliche Frage, ob außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen (§ 651 h BGB). Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
Falls eure Sicht der Dinge nicht übereinstimmt, reiben sich eure Anwälte die Hände.
Wie schon an anderer Stelle hier vorgeschlagen, ist es u.U. sinnvoller mit dem RB/RV eine gemeinsame Lösung zu finden. -
@mordvinchik2112 sagte:
[...] weltweit umfassende Reisebeschränkungen, Verbote, Sperrgebiete und erhebliche Einschränkungen des Verkehrs.
[...] unvermeidbare außergewöhnliche Umstände im Sinne von § 651h Abs. 3 BGB [...] stornokostenfrei zurückzutreten.Ja, ich hatte vermutet, dass du dich darauf beziehst.
Es ist aber so, dass die Darlegung dieser Umstände und wie sie deine Reise beeinträchtigen bei dir liegt. Der RV kam deiner Sicht folgen oder nicht z.B. in dem er getroffene Hygienemassnahmen ins Spiel bringt.
Die Reisewarnung an sich hat keine direkte rechtliche Konsequenzen.
Siehe auch hier die Ausführungen des AA unter "kann ich noch stornieren?":- Entscheidend für die Möglichkeit eines kostenlosen Reiserücktritts sind nicht Reisewarnungen, sondern die rechtliche Frage, ob außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen (§ 651 h BGB). Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
Falls eure Sicht der Dinge nicht übereinstimmt, reiben sich eure Anwälte die Hände.
Wie schon an anderer Stelle hier vorgeschlagen, ist es u.U. sinnvoller mit dem RB/RV eine gemeinsame Lösung zu finden.Ich habe lmx gebeten die Anzahlung als Guthaben für einen Urlaub im nächsten Jahr zu nutzen. Das würde abgelehnt.
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Können Sie mir Ihre Kommentar erklären? Als ich Urlaub gebucht habe, war von Korona noch keine Rede. Und was ist denn in der EG passiert? Bei einem Urlaub in Europa kann ich wenigstens mit dem Auto nach Hause fahren. Wenn wir in Ägypten stecken bleiben, sieht es anders aus. Da bekomme ich sofort Probleme. Mit der Schule, mit dem Jugendamt und auch mit meinem Arbeitgeber. Von der medizinischen Versorgung in Ägypten ganz zu schweigen. Würden Sie Ihre Kinder in ein ägyptische Krankenhaus einliefern wollen? Bei einer Reisewarnung erlischt zudem automatisch die Auslandskrankenversicherung.
@mordvinchik2112 sagte:
[...] Auto nach Hause fahren [...] Von der medizinischen Versorgung in Ägypten ganz zu schweigen. Würden Sie Ihre Kinder in ein ägyptische Krankenhaus einliefern wollen?
Diese Frage stellt sich aber grundsätzlich auch ohne Corona. Reisen nach Ägypten bedeutet eine angemessenen Reisekrankenversicherung zu haben. Schon mal daran gedacht, dass man auch sonst in eine Situation kommen kann medizinische Versorgung zu benötigen?
Bei einer Reisewarnung erlischt zudem automatisch die Auslandskrankenversicherung.
Deshalb die Wichtigkeit sich eine Reisekrankenversicherung auszusuchen, die auch dann geift.
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@mordvinchik2112 sagte:
[...] Auto nach Hause fahren [...] Von der medizinischen Versorgung in Ägypten ganz zu schweigen. Würden Sie Ihre Kinder in ein ägyptische Krankenhaus einliefern wollen?
Diese Frage stellt sich aber grundsätzlich auch ohne Corona. Reisen nach Ägypten bedeutet eine angemessenen Reisekrankenversicherung zu haben. Schon mal daran gedacht, dass man auch sonst in eine Situation kommen kann medizinische Versorgung zu benötigen?
Bei einer Reisewarnung erlischt zudem automatisch die Auslandskrankenversicherung.
Deshalb die Wichtigkeit sich eine Reisekrankenversicherung auszusuchen, die auch dann geift.
Und was, wenn die Airline den Rückflug nicht durchführen wird? Oder das Hotel in Quarantäne kommt? Die Bundesregierung hat explizit gesagt, dass es keine Rückholaktionen mehr geben wird.
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Und was, wenn die Airline den Rückflug nicht durchführen wird? Oder das Hotel in Quarantäne kommt? Die Bundesregierung hat explizit gesagt, dass es keine Rückholaktionen mehr geben wird.
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Leider hat und @mordvinchik noch nichts über den Flug verraten..Airline? Abflughafen? Da der Abflug am 10.10. erfolgen soll rechne ich auch mit einer Stornierung in den nächsten 3 Tagen. Also Füße stillhalten!
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Und was, wenn die Airline den Rückflug nicht durchführen wird? Oder das Hotel in Quarantäne kommt? Die Bundesregierung hat explizit gesagt, dass es keine Rückholaktionen mehr geben wird.
@mordvinchik2112 sagte:
Und was, wenn die Airline den Rückflug nicht durchführen wird?
Dann sucht dir dein RV eine andere und bringt dich nach Hause: du hast mit ihm einen Vertrag, dass er dich hin und wieder zurück befördert.
Oder das Hotel in Quarantäne kommt?
Dann hast du Pech gehabt. Muss man leider so sagen. Ist aber auch nicht erst seit heute ein Risiko.
Die Bundesregierung hat explizit gesagt, dass es keine Rückholaktionen mehr geben wird.
Und das ist m.M. nach auch richtig so.
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@mordvinchik2112 sagte:
Und was, wenn die Airline den Rückflug nicht durchführen wird?
Dann sucht dir dein RV eine andere und bringt dich nach Hause: du hast mit ihm einen Vertrag, dass er dich hin und wieder zurück befördert.
Oder das Hotel in Quarantäne kommt?
Dann hast du Pech gehabt. Muss man leider so sagen. Ist aber auch nicht erst seit heute ein Risiko.
Die Bundesregierung hat explizit gesagt, dass es keine Rückholaktionen mehr geben wird.
Und das ist m.M. nach auch richtig so.
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@mordvinchik2112
LMX schreibt ja auf der HP (klick ), dass man sich mit ihnen in Verbindung setzen soll - per E-Mail an reservierung@lmx-reiseservice.de , wenn man nicht reisen möchte: "Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, wie weiter mit der Reise verfahren werden kann."
Hat das nichts ergeben ? Kein irgendwie gearteter Vorschlag ? -
Ich habe lmx gebeten die Anzahlung als Guthaben für einen Urlaub im nächsten Jahr zu nutzen. Das würde abgelehnt.
@Kourion
@mordvinchik2112 sagte früher am Tag:Ich habe lmx gebeten die Anzahlung als Guthaben für einen Urlaub im nächsten Jahr zu nutzen. Das würde abgelehnt.
Villeicht wäre ein offenenes Ersuchen um Vorschläge zielführender. Eher "was können sie mir als Alternativen anbieten?"
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@Kourion
@mordvinchik2112 sagte früher am Tag:Ich habe lmx gebeten die Anzahlung als Guthaben für einen Urlaub im nächsten Jahr zu nutzen. Das würde abgelehnt.
Villeicht wäre ein offenenes Ersuchen um Vorschläge zielführender. Eher "was können sie mir als Alternativen anbieten?"
Man kann im Internet und YouTube einiges über lmx erfahren. Die lassen mit sich nicht reden.
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Da erinnere ich doch " Das Problem ist nicht das Problem. Deine Einstellung zum Problem ist das Problem".

Im Internet und auf Youtube sind, wie überall, die negativen Kommentare am häufigsten - psychlogisch gesehen hat eine Beschwerde/schlechte Erfahrung mehr Gewicht als eine gute.
Wenn du es nicht versuchst, bzw. gleich mit der Erwartung loslegst, dass es nicht klappen wird, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es nicht klappt. Was hast du zu verlieren? -
@Kourion
@mordvinchik2112 sagte früher am Tag:Ich habe lmx gebeten die Anzahlung als Guthaben für einen Urlaub im nächsten Jahr zu nutzen. Das würde abgelehnt.
Villeicht wäre ein offenenes Ersuchen um Vorschläge zielführender. Eher "was können sie mir als Alternativen anbieten?"
@REJBodenheim
Genau. Erst einmal schauen, was sie im vorliegenden Fall anbieten... wobei ich auf keinen Fall irgendwelche §§, die Verbraucherschützer o. Ä. anführen würde. Womit ich jetzt nicht sagen will, dass mordvinchick2112 das getan hat. Liest man hier aber immer wieder.
Die Lage ist bescheiden. Für alle.
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@mordvinchick2112
Im Internet und auf Seiten wie "Frustpilot" werden derzeit so gut wie alle unangespitzt in den Boden gehauen. Da steht LMX beileibe nicht allein schlecht dar. Du fragst dich eher, ob es noch einen Veranstalter gibt, der nicht seitenweise abgewatscht wird. -
@REJBodenheim
Genau. Erst einmal schauen, was sie im vorliegenden Fall anbieten... wobei ich auf keinen Fall irgendwelche §§, die Verbraucherschützer o. Ä. anführen würde. Womit ich jetzt nicht sagen will, dass mordvinchick2112 das getan hat. Liest man hier aber immer wieder.
Die Lage ist bescheiden. Für alle.
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@mordvinchick2112
Im Internet und auf Seiten wie "Frustpilot" werden derzeit so gut wie alle unangespitzt in den Boden gehauen. Da steht LMX beileibe nicht allein schlecht dar. Du fragst dich eher, ob es noch einen Veranstalter gibt, der nicht seitenweise abgewatscht wird.Ich biete mal ein neutrales Beispiel unkommentiert aus meinem Umfeld
Person angereist am Montag, Marsa Alam, Test vor Ort
BIS HEUTE kein Ergebnis.