Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Du argumentierst zunächst mit Sorgen zur Gesundheit, Fallentwicklung in der Türkei und zu eingeschränkter Urlaubsfreude, schreibst dann aber du würdest trotzdem reisen wenn nicht seitens LMX kostenlos storniert wird.
Es geht also rein um´s Geld. Da es dein Geld ist musst du deine Entscheidung treffen. Die Faktoren Sicherheit, Risiko, Geld, Thema beenden, rechtliche Auseinandersetzung, etc. wird jeder individuell andes gewichten, da hilft kein Forum, keine PN oder wie es die tausenden anderen Betroffenen für sich entscheiden.Zur Reisewarnung: Für deine Reise ist nicht Stand heute entscheidend, sondern welcher Stand am 19.07. vorliegen wird.
@swisshubi sagte:
Du argumentierst zunächst mit Sorgen zur Gesundheit, Fallentwicklung in der Türkei und zu eingeschränkter Urlaubsfreude, schreibst dann aber du würdest trotzdem reisen wenn nicht seitens LMX kostenlos storniert wird.
Nicht ganz, sofern keine Reisewarnung vorliegt gehe ich auch von keinem großen gesundheitlichen Risiko aus. Zumindest nicht von dem selben bei eben vorliegender Warnung. Die hat ja wahrscheinlich seinen Grund...
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Du argumentierst zunächst mit Sorgen zur Gesundheit, Fallentwicklung in der Türkei und zu eingeschränkter Urlaubsfreude, schreibst dann aber du würdest trotzdem reisen wenn nicht seitens LMX kostenlos storniert wird.
Es geht also rein um´s Geld. Da es dein Geld ist musst du deine Entscheidung treffen. Die Faktoren Sicherheit, Risiko, Geld, Thema beenden, rechtliche Auseinandersetzung, etc. wird jeder individuell andes gewichten, da hilft kein Forum, keine PN oder wie es die tausenden anderen Betroffenen für sich entscheiden.Zur Reisewarnung: Für deine Reise ist nicht Stand heute entscheidend, sondern welcher Stand am 19.07. vorliegen wird.
@swisshubi sagte:
Zur Reisewarnung: Für deine Reise ist nicht Stand heute entscheidend, sondern welcher Stand am 19.07. vorliegen wird.
Stimmt. Da die Reisewarnung aber nunmal bis zum 31.08. gültig ist, habe ich reagiert.
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Ob das Ganze Reisewarnung oder Reiseverbot heißt tut sehr wohl zur Sache.
Eine Reisewarnung des AA ist nämlich kein Reiseverbot und hat auch keine unmittelbaren Rechtsfolgen. Siehe FAQ des AA - Kann ich meine Reisenkostelos stornieren?
Unter "Was bedeutet die Reisewarnung?" findest du dort auch die Aussage des AA, dass es sich hierbei nur um einen dringenden Appell handelt. Selbst bei Reisewarnung darfst du reisen.Wenn du nach deinem Recht suchst, ist §651h BGB in der jetzigen Situation vielleicht ergiebiger (unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände).
Da steht auch drin, wie schnell du dein Geld zurückbekommen solltest.
Und darauf bezieht sich auch die Antwort in test.de -
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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Wir hatten für Mitte Juli eine individuell gebuchte Reise in ein nicht-europäisches Land geplant. Gebucht hatten wir dafür einen Non-Stop-Flug ab Düsseldorf. Nun ist es vielleicht nicht ganz unwahrscheinlich, dass die Fluggesellschaft diesen Non-Stop-Flug gar nicht durchführen wird.
Hätten wir in dem Fall ein Anrecht auf Erstattung? Oder müssten wir eine Umsteigeverbindung bzw. einen anderen Abflughafen akzeptieren?
Und wie wäre es, wenn keine Einreise für EU-Bürger möglich wäre? Läge das Risiko bei uns, weil wir keine Pauschalreise gebucht haben?
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Die Seychellen haben 11 positive Fälle, sind allerdings und logischerweise sehr streng, was die Einreise angeht. Siehe z.B. >>> hier <<<
Da wird die weiteren Entwicklung nicht davon abhängen, wie die Infektionsrate vor Ort ist, sondern wie sie in D bzw. EU ist.
Also genau die andere als übliche Konstellation - sonst fragt man sich immer, wie die Zahlen im Zielland sind.Es ist schwer zu sagen...
Ich würde tatsächlich abwarten: wenn die Seychellen aufmachen, spricht wenig gegen einen schönen Urlaub (die Anreise vielleicht), wenn nicht, dann wird die Reise eh' abgesagt.@rejbodenheim sagte:
Die Seychellen haben 11 positive Fälle, sind allerdings und logischerweise sehr streng, was die Einreise angeht. Siehe z.B. >>> hier <<<
Da wird die weiteren Entwicklung nicht davon abhängen, wie die Infektionsrate vor Ort ist, sondern wie sie in D bzw. EU ist.
Also genau die andere als übliche Konstellation - sonst fragt man sich immer, wie die Zahlen im Zielland sind.Es ist schwer zu sagen...
Ich würde tatsächlich abwarten: wenn die Seychellen aufmachen, spricht wenig gegen einen schönen Urlaub (die Anreise vielleicht), wenn nicht, dann wird die Reise eh' abgesagt.Ich habe mal die Stornokosten angefragt. Bei einer vorherigen Anfrage von vor 5 Wochen hieß es, dass wir 30% des Reisepreises zahlen müssten bei einer Stornierung bis Ende Juni. Nun heißt es plötzlich, dass wir 60% zahlen müssen, da unsere Buchung einen Linienflug enthält, den man nicht stornieren kann. Dazu 2 Fragen:
- Im Falle einer weiter bestehenden Reisewarnung bzw. einer Absage durch den Veranstalter, würden wir dann auch nur das Geld für Hotel wiederbekommen oder auch das Geld für den nicht stornierbaren Linienflug?
- Der besagte Linienflug findet so oder so garnicht mehr statt. Ich habe eine Mail der Airline bekommen, dass 3 von 4 Flügen ersatzlos gestrichen wurden. Es besteht nur noch ein einzelner Flug von den Seychellen nach Dubai. Der Veranstalter kann mich doch in einem solchem Fall nicht verpflichten, trotz meiner Stornierung den Flug zu bezahlen oder? Das Geld muss er sich doch selbst von der Airline zurückholen, oder sehe ich das falsch?
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@ Evil-Eva
Verrate uns doch bitte noch--welches Land---
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@Evil_Eva
Ihr müsst keine geänderte Streckenführung tolerieren, das LVU sollte euch aber eine anbieten.
Erweist sich das Angebot als total banane, könnt ihr die Ticketkosten zurückverlangen.
Ebenso ist ein Einreiseverbot in das Zielland ein Kündigungsgrund auch bei individueller Buchung.
Ich habe etliche Bekannte, die ihre Bausteine einzeln storniert haben und die meisten haben bereits Gutschriften von den betroffenen Leistungsträgern erhalten. -
@Lolo15
Wenn die Reise nicht durchgeführt werden kann hast du Anspruch auf den gesamten Reisepreis.
In diesem Fall kann ja der Veranstalter selbst auch die Leistungsträger auf Erstattung in Anspruch nehmen, was hingegen bei einer Stornierung durch dich nicht gegeben ist und er stattdessen auf den Vorverauslagungen sitzen bleibt. -
Einen schönen guten Abend!

In der Hoffnung, dass es hier einige „erfahrene Spezialisten“ unter euch gibt, die vielleicht hilfreiche Tipps geben können, wende ich mich mit unseren Sorgen vertrauensvoll an euch.
Wir haben bereits bereits im Oktober letzten Jahres eine Reise über Holidaycheck bei XFtivom 3.7.-10.7.20 nach Italien in das Labranda Rocca Nettuno Tropea gebucht.
Wir würden diese Reise auch gerne antreten und haben bereits die volle Reisesumme gezahlt, darum geht es uns also nicht. Was uns belastete ist, dass wir -mit 3 Kindern und nach einer aufreibenden Coronavirus-Homeschooling- Zeit - noch immer keine Gewissheit haben, ob diese Reise nun stattfindet.
Ich habe bereits mehrfach sowohl mit Holidaycheck als auch mit FTI gesprochen und werde nur hingehalten. Die einzige Aussage, die ich bisher bekommen habe ist, dass nach heutigem Stand die Reise stattfinden soll. ABER: Durch eigene Recherchen im Internet ( bei Ryanair und auf der Website des Hotels) haben wir herausbekommen, dass unser Flug nicht mehr existiert ( angeboten werden derzeit nur Flüge mit mindestens einem Zwischenstopp) und dass das Hotel bis zum 4.7. geschlossen bleibt.
Hat jemand eine Ahnung, ob es zumutbar wäre, wenn wir einen Flug mit Zwischenstopp oder von einem anderen Flughafen aus angeboten bekommen oder wenn wir eine Nacht in einem anderen Hotel untergebracht werden sollen, bis unser Hotel öffnet? Müssten wir das annehmen?
Wir hätten gerne endlich Gewissheit, da wir gerne eine Alternativreise buchen möchten. Wir brauchen dringend Erholung.Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
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Ach, und da wir über Fuerteventura als Ersatzreiseziel nachdenken:
Haltet ihr diesen Bericht für aussagekräftig?
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Der Kontakt mit EL AL gestaltet sich etwas schwierig... Die Callcenter sind geschlossen, man kann nur eine Mail schicken. Ich hatte vor ein paar schon mal eine Anfrage geschickt, aber habe noch nichts gehört.
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Ach, und da wir über Fuerteventura als Ersatzreiseziel nachdenken:
Haltet ihr diesen Bericht für aussagekräftig?
Der Bericht sagt doch alles, aber Genaueres werden wir am 18.06.2020 erfahren. Da wird der Tourismusplan in Spanien vorgestellt.
Ich hoffe auf keine Tests und für Fiebermessen bin ich offen.Außerdem habe ich mal von unserem Hotel auf Gran Canaria etwas gefunden.
https://www.lopesan.com/en/info-coronavirus-covid/?fbclid=IwAR3TKE-NYYkMB4RIdQTQbyJf_tipMP1j4M5BR69J3X1O_kIevareGhVpD9k
http://images.lopesan.com/Procedure_reopening-hotels-LHG.pdfAußerdem habe ich das Procedere auf ntv im TV gesehen. War gar nicht so schlimm. Handschuhe, Mundschutz, Desinfektionsgel, Buffetregeln...alles im Rahmen des Ertragbaren. Am Pool mit etwas mehr Abstand hab ich auch kein Problem^^. Nur blöd, wenn dann der Bademeister kommt und sagt "sorry, du musst noch warten" der Pool ist schon voll genug.
Essen wird bestimmt trotzdem schmecken und die 14Tage zu dritt werden dann hoffentlich auch erholsam.Die Flugreise an sich ist natürlich nicht so prima.
Das Märchen von der sauberen Kabinenluft: https://www.welt.de/wirtschaft/article209152125/Corona-Wie-riskant-ist-Bahnfahren-und-Fliegen.htmlDa muss man aber durch. Wir sitzen ja zumindest zu dritt in einer Reihe nebeneinander.
Dann muss ich noch daran denken, was Jana hier ein paar Seiten zuvor geschrieben hatte:
" Ich befürchte folgendes Szenario :
Im Urlaub angekommen, kerngesund, kontaktiert zu werden, weil im Flugzeug jemand paar Tage nach dem Flug positiv auf corona getestet wurde.
Denn es braucht nur ein Passagier, Tage nach dem Flug zu erkranken und alle, die im selben Flugzeug geflogen sind. müssen in Quarantäne.
Isolation im Urlaub...
Das wäre der horror" -
Ein interessanter Bericht zu gebunkerten Kundengeldern
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@Lolo15
Wenn die Reise nicht durchgeführt werden kann hast du Anspruch auf den gesamten Reisepreis.
In diesem Fall kann ja der Veranstalter selbst auch die Leistungsträger auf Erstattung in Anspruch nehmen, was hingegen bei einer Stornierung durch dich nicht gegeben ist und er stattdessen auf den Vorverauslagungen sitzen bleibt.@vonschmeling sagte:
@Lolo15
Wenn die Reise nicht durchgeführt werden kann hast du Anspruch auf den gesamten Reisepreis.@Lolo15
Schau mal in deinen Unterlagen. Da muss irgendwo explizit stehen, dass ihr eine Pauschalreise gebucht habt (hoffe ich doch).
Wenn du die Bestätigung hast, dass der Flug ersatzlos wegfällt und keine Alternative vorhanden ist, wird der Veranstalter von sich aus den Vertrag auflösen müssen und ihr bekommet das Geld zurück.
Hier greift dann wahrscheinlich 651h BGB. -
@REJBodenheim
Ich nehme an Lolo15 weiß, dass sie/er eine Pauschalreise gebucht hat. -
@vonschmeling
Hoffentlich
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@Kalli1502
Willkommen im Forum von HolidayCheck! b)
Deine eigenen Recherchen können nur sehr bedingt verlässliche Ergebnisse resultieren, da hat der Veranstalter die Nase weit vorn kraft ganz anderer Mittel und Wege.
Falls du über einen Vermittler / Reisebüro gebucht haben ist das dein Ansprechpartner.
Das Reisebüro wird seinerseits den Veranstalter anfragen und sich bei dir melden sobald eine Antwort vorliegt. -
@Evil_Eva
Der Kontakt zu allen LVU gestaltet sich zur Zeit "etwas schwierig" - du musst vermutlich viel Geduld aufbringen.