Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Die email vom Tonga Hotel in der Dir mitgeteilt wird daß das Hotel geschlossen ist ist ein wichtiges Beweismittel, insofern ist deine Unsicherheitseinrede absolut gerechtfertigt.
Da das Hotel geschlossen ist wird Xanex den Reisevertrag nicht erfüllen können. Hier mußt Du die Ruhe bewahren, ich gehe davon aus daß Xanex bei Fortbestand der Reisewarnung über den Anreisetermin hinaus ganz kurzfristig (dann natürlich für Dich kostenlos) stornieren wird, man hofft eventuell daß du vorher die Nerven verlierst und noch vorher (dann für dich kostenpflichtig) stornierst, der Tenor wird sein "Ihre Reise findet wie gebucht statt". Falls keine Reisewarnung mehr besteht zum Reisetermin wird man dich in ein Ersatzhotel verfrachten, wohlwissend daß die absolute Mehrzahl der Urlauber das (wenn auch unter Protest) schluckt, auch davon ausgehend daß sich dein Gemüt während des Urlaubs beruhigt und das Interesse im Nachhinein eine Preisminderung durchzusetzen schwindet. Ich befinde mich zur Zeit in einer ähnlichen Lage..aber wenn man darüber nachdenkt ist das Ganze doch recht durchschaubar...armin:
aber ich müsste das Ersatzhotel aber nicht annehmen oder?
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@Cindy
Meines Wissens nach ist das Infektionsschutzgesetz noch nicht geändert worden, d.h. bei einer Quarantäne ohne Erkrankung werden die Kosten vom entsprechenden Bundesland getragen, der Arbeitgeber tritt nur bezüglich Lohnfortzahlung in Vorleistung.
Bei einer häuslichen Isolation mit Erkrankung greift das Entgeltfortzahlunsgesetz, der AG muß also den Lohn fortzahlen.Ich gehe davon aus das sehr schnell das Infektionsschutzgesetz dahingehend geändert werden daß bei Mitverschulden (hier wissentliche Reise in ein ausgewiesenes Risikogebiet) eine Mit- bzw. Vollhaftung angestrebt werden, die Kosten wären vom Betreffenden selbst zu tragen.
Was das Entgeltfortzahlungsgesetz anbelangt gehe ich davon aus daß sich der Arbeitgeber schon jetzt erfolgreich auf den genannten Umstand berufen kann.
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@Holger
Danke für deine Antwort. Das ist mir soweit schon klar, aber meine Frage war ja wie es sich verhält, wenn das Land erst während des Aufenthalts dort zum Risikogebiet erklärt wird? Also Quarantäne ohne Erkrankung, aber selbstverschuldet ja nicht wirklich, wenn man bei Abreise noch in ein Nicht Risikogebiet fliegt.Also im Fall, wenn das Infektionsschutzgesetz geändert wird oder der AG sich jetzt schon darauf beruft.
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@CindyKreta
Das wissen die Götter - im Moment machen ja auch viele Arbeitgeber Vorschriften, die nicht konform sind mit der Regelung des Infektionsschutzgesetzes, wohl im Bewusstsein, dass kaum ein AN ggf. auf Konfrontationskurs geht.
Die Arbeitsgerichte rechnen dennoch mit stark ansteigenden Klagen.@Armin
"Durchschaubar" ist, dass die Veranstalter ihrerseits vertragliche Verpflichtungen eingegangen sind, aus denen sie eben auch nichts mir nichts dir nichts wieder aussteigen können.
Das Reisebüro kann nicht entscheiden, die können nur die Entscheidung der Veranstalter weitergeben.
In Fällen, in welchen die Durchführung an der erwiesenermaßen nicht vorhandenen Beherbergung scheitern rate ich zur Zurückhaltung der Restzahlung - natürlich mit entsprechender Benachrichtigung des Veranstalters. So was kann man schlicht in eigenen Worten formulieren, Musterschreiben und Berufungen auf das BGB sind vollkommen überflüssig.
Ihr dürft voraussetzen, dass der Vertragspartner die gesetzlichen Vorschriften kennt - vermutlich besser als ihr selbst!
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Danke @vs
Dann heißt es wohl abwarten und das Beste hoffen

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Eine wesentliche Vertragsänderung (und das ist ein Ersatzhotel!) berechtigt Dich zur für Dich kostenlosen Vertragskündigung!
Antwort von LMX (Hotel ist bis 2021 zu):
"Da uns die Leistungserbringung durch behördliche Anordnungen nicht untersagt ist und noch vorhandene Flugmöglichkeiten oder wieder geöffnete Hotels die Durchführbarkeit der Reise ermöglichen, gelten aktuell bei einem Rücktrittswunsch durch Sie unsere AGB."
und von meinem Anwalt:
"Der Reiseveranstalter darf Ihnen ein gleichwertiges anderes Hotel anbieten."Hier wird geschrieben: ich muss ein anderes Hotel nicht akzeptieren.
Und was ist richtig?
Gruß Paul -
Er darf es natürlich anbieten....du musst es aber trotzdem nicht akzeptieren. Lies dir doch mal die agb durch. Ich sage mal vorsichtig Punkt 2.1.1 und 5.8....
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Richtig, der Veranstalter vermeidet damit lediglich zusätzliche Schadenersatzansprüche. Der Anspruch auf das gebuchte Hotel zur Vertragserfüllung bleibt davon unberührt.
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Habe keinen Durchblick mehr.....
am 11.7.2020 habe ich Mallorca gebucht. Pauschal. Da gab es noch keine Reisewarnung.
Hinflug am 29.09.2020. Zurück am 06.10. Wie sieht es nun aus, kann ich kostenlos stornieren, da die Reisewarnung bis zum 30.09.2020 geht ????Desweiteren hat mein gebuchtes Hotel bereits seit Anfang September für diese Saison/Jahr geschlossen. Diese Information habe ich auf meiner Nachfrage direkt vom Hotel erhalten. Dies hatte ich am 01.09. meinem Reisebüro auch mitgeteilt.
Bis heute keine Nachricht von meinem Reiseveranstalter.Übrigens: Die meisten RV haben noch nicht mal die aktuelle Reisewarnung bis 30.9. aktualisiert, sodass die Pauschalreisen mit Abflug bis zum 30.9. vom RV storniert werden.
Bisher hatten die RV die Reisen bis 14.9. abgesagt, automatisch....
Und nun ????? Ich blicke da leider nicht mehr durch... !!!! Wer kann mir Information geben !!!!
Gruß Petra
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Ich setze es auch mal hier hinein:
Mallorca: Wegen eines Informatikfehlers bei der Datenübertragung...fehlerhafte Inzidenz-WerteWeiterer Artikel dazu / runterscrollen bis Falsche Zahlen auf Mallorca / Inzidenz
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Heute habe ich die Stornobestätigung vom Reiseveranstalter erhalten, es sollte am 04.10.20 für 10 Tage nach Mallorca gehen, am 10.09.20 habe ich den Restbetrag überwiesen. Angeblich könnne die Rückerstattung des Betragen 4-8 Wochen dauern, mal sehen.
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Ich habe im Januar bei sri siam holiday (Sitz in Bangkok) eine Laosrundreise für 20. November gebucht. Start und Ziel Thailand. Nun kommt man ja nicht nach Thailand rein. Mein separat gebuchter Hin- und Rückflug mit Hotel in Thailand wird vom Veranstalter kostenfrei storniert. Nun möchte ich Laos auch kostenfrei stornieren (diese Angebot machen Sie auf Ihrer Homepage). Aber die lassen mich nicht aus dem Vertrag, wollen Stonogebühren. ( hab ich in den AGBs mit drin) Sie behaupten einfach kostenfrei dürfen nur die stornieren die während der Krise gebucht haben und nicht wie ich schon vorher. Verstehe die Logik nicht.
Klar ist ja eigentlich, dass der Veranstalter die Leistung nicht erbringen kann, da normaler Tourismus nicht möglich.
Meine Frage:
Soll ich jetzt mit 20% Stornogebühren stornieren oder soll ich das aussitzen in der Hoffnung dass die stornieren? -
Warum sollten sie stornieren?
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Genau ...
... warum sollte er?
@RolandEh
Nach EU Recht ist ein Einreiseverbot ein Kündigungsgrund.
Ich vermute allerdings, dass Thailand der Gerichtsstand ist in deinem Fall - daher hilft dir das nicht besonders viel weiter. -
Ich habe im Januar bei sri siam holiday (Sitz in Bangkok) eine Laosrundreise für 20. November gebucht. Start und Ziel Thailand. Nun kommt man ja nicht nach Thailand rein. Mein separat gebuchter Hin- und Rückflug mit Hotel in Thailand wird vom Veranstalter kostenfrei storniert. Nun möchte ich Laos auch kostenfrei stornieren (diese Angebot machen Sie auf Ihrer Homepage). Aber die lassen mich nicht aus dem Vertrag, wollen Stonogebühren. ( hab ich in den AGBs mit drin) Sie behaupten einfach kostenfrei dürfen nur die stornieren die während der Krise gebucht haben und nicht wie ich schon vorher. Verstehe die Logik nicht.
Klar ist ja eigentlich, dass der Veranstalter die Leistung nicht erbringen kann, da normaler Tourismus nicht möglich.
Meine Frage:
Soll ich jetzt mit 20% Stornogebühren stornieren oder soll ich das aussitzen in der Hoffnung dass die stornieren?@rolandeh sagte:
Klar ist ja eigentlich, dass der Veranstalter die Leistung nicht erbringen kann, da normaler Tourismus nicht möglich.
Meine Frage:
Soll ich jetzt mit 20% Stornogebühren stornieren oder soll ich das aussitzen in der Hoffnung dass die stornieren?waum sollte der veranstalter die leistung nicht erbringen koennen ? innerhalb des landes ist ja tourismus moeglich
kannst du nicht dort anfragen, ob du die reise auf einen spaeteren zeitpunkt verschieben kannst ?
und laut den agb ( die sind ja auf deutsch ) ist der sitz der gesellschaft BKK, da gilt das recht des landes -
Die Reise wird nicht möglich sein weil ich als deutscher Tourist auch nicht von Thailand nach Laos und zurück komme.
Aber ihr habt Recht , dass es mit dem Sitz in BKK schwierig wird.
Jetzt haben sie mir einen Gutschein angeboten. Gültig bis Ende 2022. Die Frage ist nur wie wird die Preisentwicklung sein. Und kann ich es mir dann noch leisten. Zweitens ist es ja auch möglich dass das Unternehmen Konkurs geht, dann ist eine Anzahlung futsch.
Im Moment gehe ich davon aus, dass ich mit 20% storniere. -
@RolandEh
Hast du den Gesamtbetrag bereits bezahlt?
Falls ja sehe ich in der Tat auch ein Risiko in der Erstattung abzüglich der 20% Stornokosten.
Natürlich kann der Veranstalter die Leistung für dich nicht erbringen - und nur darum geht´s. -
Na gut. Worst case isses weg.