Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Wenn sich der Veranstalter - wie du schreibst - "tot stellt" kann dein Reisebüro leider auch nichts ausrichten.
Dennoch ist es dein Ansprechpartner und nicht der Veranstalter.
Mein Hinweis betraf die Absicht von Fischlein1 bei Aldiana direkt anzufragen wegen der Stornierungsmöglichkeit.
Das könnte misslingen und Aldiana auf HC verweisen.Hier wurde schon sehr häufig berichtet, dass die Reisebüros teilweise an eben den tot gestellten Veranstaltern verzweifeln, weil sie keine Informationen für ihre Kunden erhalten.
Das betrifft OTAs ebenso wie das Reisebüro in der Mall, Kitzelbacher. Falls du dein Buchungsverhalten ändern möchtest müsste diese Änderung ziemlich elementar sein. Beispielsweise Hotel direkt buchen, Ticket bei der Airline dazu etc.
Ob das so erfolgreich sein wird muss sich noch erweisen - bekanntlich werden massenhaft Flüge gestrichen oder verlegt, u.U. wirst du damit noch übler im Regen stehen ...Sicher sind die Zeiten für Vertragspartner schwer, aber ein Mindestmaß an Kommunikation wird man doch erwarten dürfen.
Eine Änderung des Buchungsverhaltens bedeutet für mich zunächst einmal, "Deutschland first", bis sich die Lage beruhigt und wieder normalisiert hat.
Später werde ich zurück zum klassischen Reisebüro gehen, in der Hoffnung, dass ein Mensch mir fundiertere Auskünfte geben kann als ein computergeneriertes Reisepaket. Wie in meinem konkreten Fall: Ich habe vom Hotelbetreiber persönlich und schriftlich die Aussage, dass unser Hotel definitiv bis Ende 2021 geschlossen bleibt. Bei HC kann man es aber weiter munter buchen. Und beim Veranstalter, Teil des Firmengeflechts mit dem Hotelbetreiber, lässt es sich auch noch über Drittanbieter buchen ... ansonsten Schweigen. -
„Ein kostenfreier Rücktritt (Stornierung) der gesamten Reise bei kurz bevorstehenden Pauschalreisen ins Ausland ist möglich für Reiseziele, die in den Ländern liegen, für die die Reisewarnung weiterhin gilt.
- Damit haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises.
- Sie müssen sich nicht mit einem Gutschein oder einer Umbuchung zufriedengeben“
Das hab ich gefunden auf der offiziellen Seite der Verbraucherzentrale.....
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„Ein kostenfreier Rücktritt (Stornierung) der gesamten Reise bei kurz bevorstehenden Pauschalreisen ins Ausland ist möglich für Reiseziele, die in den Ländern liegen, für die die Reisewarnung weiterhin gilt.
- Damit haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises.
- Sie müssen sich nicht mit einem Gutschein oder einer Umbuchung zufriedengeben“
Das hab ich gefunden auf der offiziellen Seite der Verbraucherzentrale.....
xxx Zitat überflüssig xxx
... und so handhabt es ohne große Aufforderung L'TUR für eine Reise ab dem 10.10. mit Ziel Las Palmas. Nebeneffekt: Natürlich werde ich mich bei meinen nächsten Reiseplänen zuerst an diesen Veranstalter wenden.
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@Fischlein1
Die Verbraucherschützer schreiben aber auch "unserer Ansicht nach".
Offenbar hat Aldiana andere Ansichten, der Verbraucherschutz wird dir daher nicht helfen.@Kitzelbacher
Nochmal zum Mitdenken:
HC "macht" keine Angebote, die werden von den Anbietern automatisch aufgespielt.
Wenn HC keine Kommunikation zum Veranstalter herstellen kann, kann auch dir nichts kommuniziert werden.
Der Mensch im Reisebüro umme Ecke erreicht den tot gestellten Veranstalter ebenso wenig, wie der Mensch in der OTA.
Ferner benutzen all diese Menschen das computergenerierte Reisepaket, es sei denn du lässt dir ganz individuell etwas zusammenschrauben - und das geht sowohl umme Ecke als auch bei der OTA ...
Reiserealität 2020 -
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Der Artikel ist vom 28. August.... Und enthält nichts Neues.
Dass ein Richter in einem speziellen Fall so entschieden hat, bedeutet nicht, dass alle _ähnlichen_ Fälle von anderen Richtern auch so entschieden werden.
vonschmeling hat das damals schon ausführlich kommentiert... -
Und ich erkläre nochmals, dass die Entscheidung(en) Reisen betraf(en), die ganz zu Anfang der Entwicklung stattfinden sollten.
Zu diesem Zeitpunkt gab es weder Hygienekonzepte noch Regeln sondern nur ein uferloses Chaos.Wie gesagt, Fischlein1 - ggf. kannst du dich ja gerne mit Aldiana streiten über dein Recht zum Rücktritt, der Verbraucherschutz wird´s jedenfalls nicht richten. Nur bewahre dich vor der Vorstellung, dass irgendwelche Einzelurteile irgendeinen Rückschluss auf den Ausgang dieses streitigen Verfahrens erlaubten.
Das Gericht wird sehr wohl evaluieren, wie die Risikolage in deinem Fall einzuschätzen wäre.
Ferner gibt es zur Thematik Anschlussquarantäne bisher keinerlei Spruchpraxis, und mit dieser gedenkst du ja hauptsächlich zu argmentieren. -
Hallo!
Ich habe bei HC eine Pauschalreise gebucht, Aldiana Club Fuerteventura , vom 17.10. bis zum 24.10.20. , in 2 Wochen soll es los gehen. Da Fuerteventura bekanntlich ein Risikogebiet ist und ich evtl. eine Alternative für meinen Urlaub buchen möchte, habe ich mich an HC mit einer kostenlosen Storno-Anfrage gewendet. Laut HC- Aussage sei die kostenlose Stornierung nicht möglich (Stornokosten von über 3100 Euro). Ist das wirklich korrekt, dass eine kostenlose Stornierung einer Pauschalreise in ein Risikogebiet zwei Wochen vor dem Beginn nicht möglich ist? Danke für Eure Hilfe!xxx unnötiges und zerschossenes Zitat editiert! xxx
Vielleicht hast du ja Glück mit der direkten Kontaktaufnahme bei Aldiana.
Mein Ansprechpartner, also Vermittler, war auch HC. Ich habe mich aus diversen Gründen zusätzlich an den RV (Schauinsland) gewandt und wurde von dort tatsächlich schnell und kompetent unterstützt. -
@Vasilisa
Im Falle Fischlein1 hat diese über HC beim Veranstalter einen Rücktritt von der in Kürze beginnenden Reise angefragt, da ihr Ziel Fuerteventura zum Risikogebiet erklärt wurde.
Dies hat der Veranstalter abgelehnt und die Ablehnung durch HC (=Reisebüro) übermittelt.
Glaubst du ernsthaft, dass im direkten Kontakt eine Sinneswandlung zu erwarten wäre?
Ich nicht!
Übrigens bieten einige Veranstalter direkte Bearbeitung von Stornos und Kündigungen an.
Meine Empfehlung: Immer sowohl an den Vermittler als auch an den Veranstalter schreiben, dann ist man auf der sicheren Seite.
Im gegenständlichen Fall hat es imho wenig Sinn nach Urteilen zu gruschteln. Zum einen sind die den Betroffenen sattsam bekannt (die lesen ja auch im Forum mit!
), zum anderen sind das AG Einzelurteile ohne jede Verbindlichkeit.
Immerhin muss ggf. bei der Entscheidung eine Vielzahl von spezifischen Parametern berücksichtigt werden, Schlussfolgerungen auf der Grundlage ergangener Urteile sind daher äußerst vage. -
Hallo zusammen
Müssen Schweizer die über Deutschland mit SunExpress fliegen auch ein Test machen.??
Auf der Seite von Sunnexpress stehen das man kein Test braucht, Reiseleiter sagt doch. Weiss jemand Bescheid. Danke -
Ich nehme an, du wirst den Flieger nicht besteigen ohne Test.
Also - machen! -
Das haben Sie mir auch per Mail bestätigt :
vielen Dank für Ihr Schreiben, welches mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegt.
Gemäß der vom Bundesgesundheitsministerium in Kraft getretenen neuen Regelung werden alle Passagiere, die aus Ländern, die zu den auf der Website des Robert Koch-Instituts veröffentlichten Hochrisikogebieten gehören, nach Deutschland reisen, nach ihrer Ankunft 14 Tage lang rechtlich unter Quarantäne gestellt.Nach den diesbezüglichen Gesetzen der deutschen Bundesländer können jedoch Passagiere, die auf der Durchreise von Deutschland in ein anderes Land reisen (Transit) oder ein negatives PCR-Testergebnis einreichen, von dieser Anforderung ausgenommen werden. In diesem Fall müssen Transitpassagiere nicht getestet werden.
Falls Sie uns zu einem anderen Anliegen kontaktieren möchten, können Sie über diesen Link einen neuen Case erstellen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns, Sie schon bald wieder auf einem unserer Flüge nach 90 Destinationen in mehr als 30 Ländern willkommen heissen zu dürfen.Mit freundlichen Grüßen
xxxxx bitte keine Klarnamen!
Kundenbetreuung -
Das ist mir alles bekannt, Smirnes ... aber zum einen würde ich schon selbstverständlich einen Test machen, zum anderen ist der Deibel zuweilen ein Eichhörnchen. Rollt der Bomber ohne dich vom Hof bist du richtig blöd dran ...
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Das ist mir alles bekannt, Smirnes ... aber zum einen würde ich schon selbstverständlich einen Test machen, zum anderen ist der Deibel zuweilen ein Eichhörnchen. Rollt der Bomber ohne dich vom Hof bist du richtig blöd dran ...
@Smirnes
Ich würde auch den Test machen. Allein um nicht stehen zu bleiben. Die Wahrscheinlichkeit ist nämlich recht hoch. Das zu erklären spare ich mir jetzt.Aber wenn Du möchtest, probiere doch erstmal ohne Test einzuchecken, zeig das Original-Schreiben / Mail von Sunexpress und Deinen Schweizer Pass vor. Und wenn man garnicht locker läßt, zeigst Du dann den Test.
Und berichtest später dann hier

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Das erinnert mich an das Griechische Formular zu dem fast jede Airline seine eigene Interpretation hat... und Checkin Mitarbeiter dann nochmal eine andere.
Ob der Checkin Mitarbeiter sich die finale Destination so genau anschaut order erläutern läßt steht in den Sternen. Woher soll er wissen, dass du nach CH weiter reist. Für ihn sitzt du in einer Maschine nach D.
Und noch ein Punkt: die Tests sind in TR günstiger
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Die Erklärung ist an sich ganz einfach (mal abgesehen vom Verantwortungsbewusstsein):
Der Check-In wird nicht von XQ durchgeführt sondern von Celebi.
Ob die bei all dem Driss das XQ GOM unterm Kopfkissen liegen haben wage ich zu bezweifeln.
Zwar könnte der Differenzierungsmodus schon bei der Vorlage deiner Ausweispapiere anlaufen, ich würde mich aber keineswegs drauf verlassen wollen. -
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Gilt jetzt für alle Bundesländer , läuft gerade über Nachrichtenticker.
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Ein negativer Test soll allerdings Beherbergungen ermöglichen, hab ich grade zumindest im Radio gehört ...

