Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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..... Genau Liv ..... Hauptsache es bleibt alles unverbindlich und der Dschungel wird dichter.....
auch was von Schmeling schrieb, dass die Veranstalter teilweise kreativ in der Umsetzung der Gesetzgebung sind, was die Flugverschiebung angeht, bzgl. Zumutbarkeit, denken die auch mal darüber nach, gerade im Kurzfristbereich, dass Reisende Shuttle zum Flughafen buchen oder Parkplatz am Flughafen oder zu bestimmten Zeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Flughafen gar nicht erreichen können.....
für alles sehr schwierige Zeiten......
es ist einfach zum k.....
ich wünsche allen ein schönes Wochenende -

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Hallo.
Ich habe mal eine Frage, weil ich einfach nicht mehr durchblicke....
Wir würden Morgen eigentlich auf einen Bauernhof nach Baden Württemberg fahren wollen.
Nun gelten wir als Risikogebiet und dürften demnach ja nur mit einem negativen Test fahren, aufgrund des Beherbergungsverbotes.
Nun sagt aber die Dame des Hauses, alles kein Problem, kommen sie ruhig. Ansonsten verlangt sie den kompletten Betrag, weil wir ja stornieren würden.Hat jemand einen Rat, was wir machen können?
Meiner Meinung gilt das Verbot doch für sämtliche Beherbergungsarten?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.Viele Grüße
Sandra -
Hallo.
Ich habe mal eine Frage, weil ich einfach nicht mehr durchblicke....
Wir würden Morgen eigentlich auf einen Bauernhof nach Baden Württemberg fahren wollen.
Nun gelten wir als Risikogebiet und dürften demnach ja nur mit einem negativen Test fahren, aufgrund des Beherbergungsverbotes.
Nun sagt aber die Dame des Hauses, alles kein Problem, kommen sie ruhig. Ansonsten verlangt sie den kompletten Betrag, weil wir ja stornieren würden.Hat jemand einen Rat, was wir machen können?
Meiner Meinung gilt das Verbot doch für sämtliche Beherbergungsarten?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.Viele Grüße
Sandra -
Hallo.
Ich habe mal eine Frage, weil ich einfach nicht mehr durchblicke....
Wir würden Morgen eigentlich auf einen Bauernhof nach Baden Württemberg fahren wollen.
Nun gelten wir als Risikogebiet und dürften demnach ja nur mit einem negativen Test fahren, aufgrund des Beherbergungsverbotes.
Nun sagt aber die Dame des Hauses, alles kein Problem, kommen sie ruhig. Ansonsten verlangt sie den kompletten Betrag, weil wir ja stornieren würden.Hat jemand einen Rat, was wir machen können?
Meiner Meinung gilt das Verbot doch für sämtliche Beherbergungsarten?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.Viele Grüße
SandraHallo Sandra,
die Dame des Hauses ist wirklich mutig..... sie darf euch gar nicht aufnehmen, ohne einen negativen Test, den du bis morgen gar nicht vorlegen kannst.
sie macht sich damit strafbar, meine ich zumindest aber da wirst du sicher noch von anderer Seite (z.b.von schmeling) eine verbindliche Auskunft erhalten.
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Danke erstmal für eure Antworten.
sanne678,
ja das sehe ich auch so. Sie meint, da sie kein Hotel ist, hätte sie schließlich Hausrecht und es wäre alles so richtig.Schwierig...
Natürlich möchten wir das Geld nicht in den Sand setzen, aber für uns ist die Übernachtung halt nicht erlaubt.
Viele Grüße
Sandra -
Danke erstmal für eure Antworten.
sanne678,
ja das sehe ich auch so. Sie meint, da sie kein Hotel ist, hätte sie schließlich Hausrecht und es wäre alles so richtig.Schwierig...
Natürlich möchten wir das Geld nicht in den Sand setzen, aber für uns ist die Übernachtung halt nicht erlaubt.
Viele Grüße
Sandra -
@Sandra1891
Ich finde zu Baden-Württemberg überall "Beherbergungsverbot für Hotels, Herbergen, Campingplätze und andere ähnliche Einrichtungen".
Und da ihr dort ja sehr wohl beherbergt werdet, als zahlende Gäste, sollte es m. E. unter das Verbot fallen. -
Eben.
Ich habe heute bei der Corona Hotline in Baden Württemberg angerufen.
Da war die Aussage:"Fragen sie ihr Unterkunft." -
@Sandra1891
Ich finde zu Baden-Württemberg überall "Beherbergungsverbot für Hotels, Herbergen, Campingplätze und andere ähnliche Einrichtungen".
Und da ihr dort ja sehr wohl beherbergt werdet, als zahlende Gäste, sollte es m. E. unter das Verbot fallen.Es ist auch keine Dienstreise, die ausgeschlossen vom Verbot waere! Ansonsten sind bis zu 25000 Euro Strafe angesetzt lt. Beschluss... Sehr duennes Eis wuerd ich mal sagen!! Ausser sie hat eine Teststelle im Haus, wo solche Gäste erst zum Test muessen vor Checkin... Aber eher mehr als unwahrscheinlich aufm Bauernhof

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Es ist auch keine Dienstreise, die ausgeschlossen vom Verbot waere! Ansonsten sind bis zu 25000 Euro Strafe angesetzt lt. Beschluss... Sehr duennes Eis wuerd ich mal sagen!! Ausser sie hat eine Teststelle im Haus, wo solche Gäste erst zum Test muessen vor Checkin... Aber eher mehr als unwahrscheinlich aufm Bauernhof

Es ist doch ganz klar geregelt in der Verordnung von Baden-Württemberg, in dem Moment, wo ein Betrieb gegen Entgelt eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt, greift das Beherbergungsverbot :
Beherbergungsbetrieb“ Unternehmen, die in der Regel gegen Entgelt Personen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen, wie z. B. Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sowie vergleichbare Einrichtungen,
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Es ist doch ganz klar geregelt in der Verordnung von Baden-Württemberg, in dem Moment, wo ein Betrieb gegen Entgelt eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt, greift das Beherbergungsverbot :
Beherbergungsbetrieb“ Unternehmen, die in der Regel gegen Entgelt Personen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen, wie z. B. Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sowie vergleichbare Einrichtungen,
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Macht doch nix, sanne.
Ich suchte was Offizielles, habe nun die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums vom 15.07. gefunden: "(in der ab 29. August 2020 gültigen Fassung)" - hier klicken
Neueres finde ich nicht. Dort ist aber zu lesen: "Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben Gäste zu beherbergen, die,...", und um einen solchen handelt es sich doch.
Und ja , da wird auch der Test erwähnt - unter "Ärztliches Zeugnis".
Aber die Anwort von der Corona-Hotline ist echt ein Witz... -
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Hallo Sandra,
die Dame des Hauses ist wirklich mutig..... sie darf euch gar nicht aufnehmen, ohne einen negativen Test, den du bis morgen gar nicht vorlegen kannst.
sie macht sich damit strafbar, meine ich zumindest aber da wirst du sicher noch von anderer Seite (z.b.von schmeling) eine verbindliche Auskunft erhalten.
@sanne678 sagte:
Hallo Sandra,
die Dame des Hauses ist wirklich mutig..... sie darf euch gar nicht aufnehmen, ohne einen negativen Test, den du bis morgen gar nicht vorlegen kannst.
sie macht sich damit strafbar, meine ich zumindest aber da wirst du sicher noch von anderer Seite (z.b.von schmeling) eine verbindliche Auskunft erhalten.
----------------Das kostet die Herberge 5000 Euro Bußgeld, den Gast nichts. In der Kürze zwischen Verordnung und Anreise war es gar nicht möglich, einen negativen Test zu beizuschaffen. Und ohne Test geht nicht, folglich kannst Du nicht anreisen. Habe da auch was zu gefunden: klick
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Vielen Dank für eure Antworten.
Wenn ich es richtig verstehe, muss ich also auch keine Stornogebühren zahlen oder?
Viele Grüße
Sandra -
Das ist wirklich für uns rechtliches Neuland, was Coronaverordnungen usw. angeht...
Ich lese das aber auch so heraus. Habe noch einen Artikel gefunden klick
Auszug: .....Menschen, die in deutschen Risikogebieten wohnen oder von dort nach Baden-Württemberg reisen, dürfen nicht in Hotels, Ferienwohnungen und anderen kommerziellen Unterkünften übernachten... -
Vielen Dank für eure Antworten.
Wenn ich es richtig verstehe, muss ich also auch keine Stornogebühren zahlen oder?
Viele Grüße
SandraSandra, ich würde die Dame darauf aufmerksam machen, dass sie sich strafbar macht und sie darauf hinweisen, dass du sie meldest, wenn sie Euren Vertrag nicht umgehend auflöst.
die Anzahlung, sofern erfolgt, würde ich an deiner Stelle, in Bezug auf das Beherbergungsverbot zurückfordern, allein schon, wegen den verantwortungslosen Verhalten
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Sandra, ich würde die Dame darauf aufmerksam machen, dass sie sich strafbar macht und sie darauf hinweisen, dass du sie meldest, wenn sie Euren Vertrag nicht umgehend auflöst.
die Anzahlung, sofern erfolgt, würde ich an deiner Stelle, in Bezug auf das Beherbergungsverbot zurückfordern, allein schon, wegen den verantwortungslosen Verhalten
@Ahotep
dein Artikel ist interessant, dort steht, dass Baden-Württemberg bisher noch keine Einreiseverbote für Reisende aus deutschen Risikogebieten hat, wenn dem so ist, ist der Bauernhof von Sandra im Rechten..,
Auszug:
Baden-Württemberg will vorerst keine Einreiseverbote und Quarantäneauflagen für Reisende aus Gebieten mit hohen Corona-Zahlen im Inland erlassen, Außer im Süd Westen, da müsste man jetzt wissen, wo der Bauernhof ist. -
Die Aussage, sie hätte kein Hotel ist auch auch völlig unsächlich. Sie beherbergt gegen Entgelt Urlauber/Übernachtungsgäste und das fällt natürlich unter die Verordnung. Und auch wenn Du für 20 Euro auf dem Heuboden nächtigst, fällt dies unter die Verordnung.
Sehr schön.. kleine Schritte
