Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@Kastenwagen: Bitte lies genau. Ich bin nicht in dieser Situation, sondern ich dachte plötzlich, ich sei es - weil Aussteigekarten eigentlich nur bei Einreise aus Risikogebieten auszufüllen sind und ans Gesundheitsamt übermittelt werden. Kontaktverfolgung muss auch bei Einreise aus Nichtrisikogebieten möglich sein, aber bei einem Direktflug aus Faro kämen dafür nicht die Aussteigekarten zum Einsatz.
Im Übrigen kenne natürlich auch ich dieses Schreiben seit dem Sommer. Mein Problem ist eher, dass ich zu viel recherchiere, nicht zu wenig. (Und ich frage auch erst, wenn ich bei eigener Recherche nicht weiterkomme - umso weniger Verständnis habe ich dafür, wenn andere Inhalte nur grob überfliegen und sich dann herausnehmen, ungerechtfertigt zu kritisieren.)
@Noemi70
Ich habe meinen Text bewusst an niemanden adressiert ; also auch nicht an Dich.
Allerdings gestatte ich mir zum Schluss des Textes eine Meinung zu einem bestimmten Thema auf Basis der hier vorhandenen Informationen und äußere diese auch ! -
@Noemi70
Ich habe meinen Text bewusst an niemanden adressiert ; also auch nicht an Dich.
Allerdings gestatte ich mir zum Schluss des Textes eine Meinung zu einem bestimmten Thema auf Basis der hier vorhandenen Informationen und äußere diese auch !@Kastenwagen: Außer mir hat hier niemand von einem Kind in der Abi-Qualifikationsphase geschrieben, also fühle ich mich auch ohne "@Noemi70" angesprochen. Aber okay, vielleicht schreibst du auch gerne losgelöst vom Kontext - dazu kenne ich dich zu wenig.
Wenn es sich hingegen doch auf meinen Fall bezogen haben sollte, deutet einiges darauf hin, dass du dir nicht die Mühe gemacht hast, genau zu lesen, und trotzdem Kritik geübt hast. Mit "einiges" meine ich, dass meine Annahme vor Antritt der Reise, das Umsteigen in Lissabon sei eben nicht als Aufenthalt in einem Risikogebiet zu werten, nur entweder selbstverständlich (so verstehe ich dich?) oder kurz vorm Abi fahrlässig sein kann. Vielleicht siehst du das wirklich anders, dann werde ich auch nicht länger versuchen, dich vom Gegenteil zu überzeugen - vielleicht aber hast du auch einfach nicht gelesen, dass ich meinen Urlaub in einem Nichtrisikogebiet verbringe und erst hier vor Ort ins Zweifeln gekommen bin, ob der Transit wirklich nach Berliner Corona-Verordnung nicht als Aufenthalt in einem Risikogebiet zählt (weil das Gesundheitsamt meines Bezirks in Form der Aussteigekarte nämlich die Info bekommt, dass ich aus einem Risikogebiet eingereist bin).
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Mir widerstreben solche moralischen Tadelfinger gewaltig, diese allfälligen Apostel des Verantwortungsbewusstseins von Eltern im Betreff auf Urlaub.
Hier jetzt "wie kann man Abiturienten solchen Repressalien aussetzen?" - anstatt sich mal zu fragen, ob die Verweigerung einer Nachholklausur irgendetwas anderes ist als eine vollkommen unangemessene Repressalie.
Ich halte solche wenig substantiierten Vorwürfe für übergriffig. Genauso übergriffig, wie die moralische Kneifzange des Berliner Senats.
Ja wo samma denn?
Masken- und Testpflicht, Quarantäne und ähnliche probate Schutzmaßnahmen unterstütze ich unbeschwert.
Die Drohgebärden in Richtung von Eltern schulpflichtiger Kinder sind hingegen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte und nicht zu tolerieren. -
Hallo,
wir haben im Februar eine Reise ins BE Grand Resort in Lara gebucht. Heute haben wir 11.41 Uhr unsere Reiseunterlagen bekommen. 13.35 Uhr haben wir wieder eine Mail mit folgendem Inhalt bekommen:
"Aufgrund der Corona Pandemie ist eine Unterbringung in Ihrem ursprünglich gebuchten Hotel Delphin BE Grand leider nicht möglich.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen eine gleichwertige Alternative anbieten können:
Delphin Imperial | Unterbringung und Verpflegung wie gebucht
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie anbei.Ihr Transfer wird dementsprechend angepasst. Ihre Flugleistung ist von dieser Änderung nicht betroffen.
Sollte Ihnen die angebotene Alternative nicht zusagen, suchen wir Ihnen gerne eine weitere Alternative.Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es Ferien Touristik gemäß BGB 651f und gemäß EU-Pauschalreiserichtlinie erlaubt ist, Ihnen eine gleichwertige, adäquate Alternative zur Verfügung zu stellen. FERIEN Touristik hat die Änderungen Ihrer Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss aufgrund der Corona-Situation notwendig wurden, nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt – diese sind der aktuellen Situation geschuldet, beeinträchtigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise und sind als unerheblich anzusehen.
Eine kostenlose Stornierung ist somit nicht möglich.
Bitte teilen Sie uns schnellstmöglich per Mail an mit, ob Sie die Alternative akzeptieren, ein weiteres Angebot wünschen oder gemäß unseren AGB‘s stornieren möchten.
Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und hoffen aber, dass Ihnen die gebotene Alternative zusagt."Müssen wir das so akzeptieren?
Danke schon im Voraus für Eure Meinungen.
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Nö. Natürlich bietet der Veranstalter ein Alternativhotel an, wenn das gebuchte aus welchen Gründen auch immer nicht zu haben ist. Allerdings muss der Kunde diesen Vorschlag nicht annehmen, kann ein anderes Hotel nach seinen Vorstellen benennen oder kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Oder hab ich da was verschlafen ?

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Das sich Veranstalter auf den Standpunkt stellen das durch Corona die bisherige Rechtssprechung bedeutunglos wird war zu erwarten.
Es gibt ja noch andere Beispiele im Reiserecht wo sich der Veranstalter auf aussergewöhnliche Umstände berufen kann auf welche er keinen Einfluß hat. So gesehen wundert es mich das die Veranstalter bisher nicht versucht haben vor Gericht ein ihnen genehmes Urteil zu erstreiten.Gruß
Karl -
@HeiRa
Die Mitteilung ist mit Vorsicht zu genießen.
§651f BGB bestimmt zwar, dass der Veranstalter eine alternative Unterkunft anbieten kann, jedoch nicht, dass der Reisende sie auch annehmen muss.
Diese (willkürliche!) Auslegung von FERIEN Touristik lese ich nicht zum ersten Mal!Zwar ist es korrekt, dass die Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden (namentlich die Gründe nicht der Sphäre des Veranstalters unterfallen), ob dabei dann aber gleich ein Rücktritt mit Anspruch auf Erstattung des Erlangten ausgeschlossen werden kann müsste zunächst einmal ein Gericht feststellen.
Die bisherige Spruchpraxis geht in die Richtung auch ein gleichwertiges Hotel sei aus subjektiven Gründen nicht gleichbedeutend mit einer Vertragserfüllung, demnach könne der Betroffene ablehnen und seinen Rücktritt vom Vertrag begehren.
Genau das würde ich euch auch raten, falls ihr dem Angebot tatsächlich nicht nähertreten wollt.
Entgegen der Behauptung von FERIEN Touristik spielt es für die Erfüllung eures Vertrages sehr wohl eine wesentliche Rolle, das gebuchte Hotel zu erhalten. Stellt klar, dass ihr weder diese noch eine andere Alternative akzeptieren und eure Zahlungen zurückverlangen werdet. -
@HeiRa
Bitte evaluiert alle Aspekte bei eurer Entscheidung.Ohne jegliche Garantie:
Ich nehme nicht an, dass es FERIEN Touristik auf eine prozessuale Entscheidung ankommen lassen wird.
Ausgeschlossen ist das Risiko jedoch nicht - und tatsächlich ist das Alternativhotel ja durchaus gleichwertig. -
@HeiRa
Wollt ihr grundsätzlich fliegen und gefällt euch nur die angebotene Alternative nicht? Dann bittet um weitere Angebote oder schlagt dem RV eigene Hotels vor.Wollt ihr grundsätzlich nicht (mehr) fliegen? Dann lehnt das Angebot ab und stellt euch auf etwas E-Mail-Ping-Pong ein. Nicht selber stornieren! Wir haben vorletzte Woche diverse Mails mit insgesamt sieben augenscheinlich gleichwertigen Alternativen erhalten, die wir alle nicht akzeptierten. Uns wurden ab der zweiten Mail bei Annahme einer Alternative 10% Minderung angeboten und bei weiterer Ablehnung Stornogebühren in Aussicht gestellt, weil „die Flugleistung kann bei einer Pauschalreise nicht kostenfrei storniert werden“. Dieser Aussage haben wir widersprochen und ansonsten die Angebote immer nur kurz abgelehnt.
Dann war keine Zeit mehr und wir erhielten die Stornorechnung mit Stornogebühren (ca. 2k Euro) -> Widerspruch -> neue Rechnung mit etwas geringeren Stornogebühren -> Widerspruch -> eine Woche nichts und gestern dann die Stornorechnung ohne Gebühren.Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!
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Nein, bei uns war es ein anderer RV und auch wenn die Textbausteine im ersten Alternativangebot ähnlich klangen wie bei FT, heißt das natürlich nicht, dass auch der weitere Verlauf ähnlich sein würde.
Und wir waren durch den im Vorfeld vom RV zurückgewiesenen Storno ja auch eh schon ziemlich durchgesäuert, der Gang zum Anwalt schon fest einkalkuliert und das nicht verfügbare Hotel für uns nur noch eine weitere, letzte zu erledigende Aufgabe auf dem Weg dorthin. Am 23.10. wäre unsere letzte Frist abgelaufen und in der nächsten Woche das Mandat erteilt worden.
Nur wegen dem Hotel hätten wir nicht lange überlegt - allein das Wetter hätte uns ganz schnell aus D verschwinden lassen… -
Abweichend von der Situation im März werden die Maßnahmen dieses Mal von den Regionen beschlossen, es wird also darauf ankommen, wie stark eine Region betroffen ist.
Welche Auswirkungen das für gebuchte Pauschalreisen haben wird bleibt abzuwarten.
Nicht betroffen sind jedenfalls die Kanaren. -
Ein Motiv der Maßnahme ist die Sicherung der Entscheidungsgewalt, nachdem mehr und mehr Bestimmungen von Gerichten kassiert wurden.
Mit dem Alarmzustand sichert sich die Zentralregierung gegen gerichtliche Widersprüche ab. Die Präzisierung der Einschränkungen obliegt jetzt den regionalen Entscheidern, zuvor war dies der Zentralregierung überlassen.Daher schrieb ich, dass es im Hinblick auf die Auswirkungen auf Pauschalreisen darauf ankommen wird, welche Maßnahmen in der jeweiligen Zielregion etabliert werden.
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???
Vergib mir präzise Angaben zur Situation - es geht wahrlich nicht nur um die Ausgangssperre sondern um die Vermeidung eines neuerlichen shutdown.

