Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Hier mal ein Link zu Touristik aktuell Quarantäne: Verdienstausfall wird nicht erstattet
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Ja, das steht auch im Link von Vive la France - nur richtig dämlich formuliert!

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Ja, das steht auch im Link von Vive la France - nur richtig dämlich formuliert!

Was habe ich dämlich formuliert?.
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Nicht DU - der Autor in dem Link aus der Touristik aktuell, den du gesetzt hast.
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Hier mal ein Link zu Touristik aktuell Quarantäne: Verdienstausfall wird nicht erstattet
@ahotep sagte:
Hier mal ein Link zu Touristik aktuell Quarantäne: Verdienstausfall wird nicht erstattet
Bleibt noch die Frage wie es sich verhält wenn ein Reiseland während meines Aufenthalts zum Risikogebiet wird.
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@ahotep sagte:
Hier mal ein Link zu Touristik aktuell Quarantäne: Verdienstausfall wird nicht erstattet
Bleibt noch die Frage wie es sich verhält wenn ein Reiseland während meines Aufenthalts zum Risikogebiet wird.
xxx Zitat entbehrlich xxx
@rolandeh
Steht doch klar im Artikel. Betroffen von der Neuregelung sind Personen, die in ein Gebiet reisen, welche min. 48 h vor Abreise Risikogebiet ist/wird.Wenn ein Gebiet während deines Aufenthalts Risikogebiet wird, ändert sich nichts. Du bekommst weiter Lohnfortzahlung.
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xxx Zitat entbehrlich xxx
@rolandeh
Steht doch klar im Artikel. Betroffen von der Neuregelung sind Personen, die in ein Gebiet reisen, welche min. 48 h vor Abreise Risikogebiet ist/wird.Wenn ein Gebiet während deines Aufenthalts Risikogebiet wird, ändert sich nichts. Du bekommst weiter Lohnfortzahlung.
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@RolandEh
Zitat : “Betroffen sind Menschen, die in ein Land reisen, das spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt zum Risikogebiet erklärt wurde.“
viel Interpretationsspielraum bleibt da m.E. nicht mehr ... -
Noch einmal "eine andere Frage" ist, ob eine Ersatzreise im Falle des Falles überhaupt geboten ist!?
Schau mal auf die augenblickliches Situation, in der alle wärmstens empfohlenen Herbstreisen in der Heimat schwupps wieder obsolet sind und schlichterdings nur noch mim Pöppes auf der Couchgarnitur bleiben kann ...
Insofern ist das Angebot einer sehr kurzfristigen Stornierung schlichterdings das Beste was man in so unruhigen Zeiten anbieten kann.

