Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Der Katastrophenfall hat aber nichts mit der Ausgangssperre zutun, sondern erlaubt es den Behörden bessere Regulierung von, zum Beispiel Krankenhausbelegung, Einsatzkräften Mobilität und so weiter.
@odopolodo sagte:
Der Katastrophenfall hat aber nichts mit der Ausgangssperre zutun
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Es ist in diesem Fall hier zunächst der Katastrophenfall in Bayern ausgerufen worden und dann ein Maßnahmenpaket (das ausschließlich – da es noch keinen Impfstoff gibt – das Ziel hat, die menschlichen Kontakte und damit Übertragung von Covid19 runterzufahren) beschlossen worden, mit dem die Katastrophe (Corona-Virus, Überlastung der Krankenhäuser etc.) bekämpft werden soll; und dieses beschlossene Maßnahmenpaket steht in der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung vom 8. Dezember 2020, die hauptsächlich Ausgangsbeschränkungen und auch Ausgangssperren vorsieht, um die Katastrophe (Covid19) zu bekämpfen. Kurz: Es gibt einen eindeutigen Zusammenhang, nämlich: Der Katastrophenfall wird durch Ausgangsbeschränkungen/-sperren bekämpft, wie man u.a. den verlinkten Artikeln entnehmen kann.
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Das wurde nicht "vergessen" ...

Reisen - auch Urlaubsreisen! - sind mit zahlreichen Auflagen möglich.
Folglich muss auch der Antritt möglich sein, wiederum unter Berücksichtigung weiterer Auflagen.@vonschmeling sagte:
Das wurde nicht "vergessen" ...

Reisen - auch Urlaubsreisen! - sind mit zahlreichen Auflagen möglich.Das ist ja gerade das Problem: In der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden Reisen jedweder Art (außer Busreisen, die verboten sind) ja eben gerade nicht erwähnt, schon gar nicht Reisen zum privaten Vergnügen, also u.a. auch Urlaubsreisen nicht; somit beschreibe ich lediglich den Sachverhalt, wenn ich sage: Private Vergnügungsreisen (Urlaubsreisen etc.) sind in der Auflistung der Verordnung unter § 3, Abs. 2 als "triftiger Grund", weswegen man trotz Ausgangsbeschränkung das Haus verlassen darf, nicht aufgeführt, demzufolge entweder verboten oder – da Du offensichtlich von den Behörden in Bayern eine gegenteilige Auskunft erhalten hast – komplett vergessen worden.
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@ozeantaucher, es erscheint sicher unlogisch das Busreisen verboten, Auto-, Flug- und Zugreisen erlaubt sind.
Gestatte mir aber die Frage: was ist eigentlich dein Problem?
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Nein, das ist keinesfalls unlogisch in Anbetracht der enormen Sicherheitsvorschriften, die bei Antritt einer Flugreise berücksichtigt werden.
Mich interessiert noch nicht mal peripher ob ein oder gar welches Problem den Ozeantaucher oder jeden beliebigen anderen Forennutzer umtreibt. Man muss doch für den Vortrag einer Ansicht kein Problem haben!?
Mir wurde beschieden, dass im Falle der Durchführung einer Reise die direkte Anfahrt zum Flughafen dem Reisenden erlaubt sei. -
@ozeantaucher, es erscheint sicher unlogisch das Busreisen verboten, Auto-, Flug- und Zugreisen erlaubt sind.
Gestatte mir aber die Frage: was ist eigentlich dein Problem?
@frankenstephan sagte:
@ozeantaucher.......
Gestatte mir aber die Frage: was ist eigentlich dein Problem?
Das würde mich auch interressieren.
Alle seine Fragen wurden schon vor zwei Tagen, mit Quellenangaben, ausführlich und richtig beantwortet.
Dazu müßte man aber die überlassenen Texte aber wirklich lesen & auch verstehen und nicht reflexartig in Abwehrhaltung gehen.
Es gibt keine abschließende vollständige "Erlaubnisliste", explizit auch nicht in Bayern.
(vgl. "Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere":...)
Und selbst bei der erweiterten Ausgangssperre (IW über 200) gibt es den
weichen Absatz:"...ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen".
Es gibt bundesweit kein Ausreiseverbot. Was die Länder nicht regeln, regelt der Bund.
Es gibt keinen Graubereich. Man benötigt nur einen trifftigen Grund. Einfach Hirn einschalten und mitdenken....sagt Söder!
Deshalb ist, bis jetzt, diese Ausgangsbeschränkung wahrlich keine Einschränkung.Und wenn ich im Freien Sport machen und mich frei bewegen (ohne Radiusbeschränkung) darf, dann darf ich auch mit dem Fahrrad zum Flughafen fahren oder mit dem Auto nach FRA, um vor dem Terminal 1 meine Jogging-Runden zu drehen.
Die Abstandsregeln werden DA sowie eingehalten, ist ja nicht viel los z.Zt.Nun, heute kann sich Alles wieder ändern....also wieder genug Diskussionsmaterial vorhanden.
Ich hol´schon mal die Popcorntüte....wenn´s wieder um das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom Einzelner geht
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@frankenstephan sagte:
@ozeantaucher.......
Gestatte mir aber die Frage: was ist eigentlich dein Problem?
Das würde mich auch interressieren.
Alle seine Fragen wurden schon vor zwei Tagen, mit Quellenangaben, ausführlich und richtig beantwortet.
Dazu müßte man aber die überlassenen Texte aber wirklich lesen & auch verstehen und nicht reflexartig in Abwehrhaltung gehen.
Es gibt keine abschließende vollständige "Erlaubnisliste", explizit auch nicht in Bayern.
(vgl. "Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere":...)
Und selbst bei der erweiterten Ausgangssperre (IW über 200) gibt es den
weichen Absatz:"...ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen".
Es gibt bundesweit kein Ausreiseverbot. Was die Länder nicht regeln, regelt der Bund.
Es gibt keinen Graubereich. Man benötigt nur einen trifftigen Grund. Einfach Hirn einschalten und mitdenken....sagt Söder!
Deshalb ist, bis jetzt, diese Ausgangsbeschränkung wahrlich keine Einschränkung.Und wenn ich im Freien Sport machen und mich frei bewegen (ohne Radiusbeschränkung) darf, dann darf ich auch mit dem Fahrrad zum Flughafen fahren oder mit dem Auto nach FRA, um vor dem Terminal 1 meine Jogging-Runden zu drehen.
Die Abstandsregeln werden DA sowie eingehalten, ist ja nicht viel los z.Zt.Nun, heute kann sich Alles wieder ändern....also wieder genug Diskussionsmaterial vorhanden.
Ich hol´schon mal die Popcorntüte....wenn´s wieder um das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom Einzelner geht
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@olicheck, bei so'ner wachsweichen Auslegung der triftigen Gründe wie von Dir ("Hirn einschalten" und dann kommt jeder von selbst auf die triftigen Gründe) möchte ich mal wissen, wie das dann mit dem §29 (Ordnungswidrigkeiten) der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Einklang zu bringen ist. Dort heißt es nämlich: "Ordnungswidrig (...) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig (...) entgegen § 3 die eigene Wohnung ohne triftigen Grund verlässt". Dürfte schwer sein, jemandem eine derartige Ordnungswidrigkeit nachzuweisen, wenn der "triftige Grund" alleine über das "eingeschaltete Hirn" jedes einzelnen definiert wird.
Und versuch mal Deine Selbstherrlichkeit (habe vor zwei Tagen schon alles richtig beantwortet) ein bisschen zurückzuschrauben. Gerade Du solltest Dich da mal ein bisschen zurückhalten: Alle Deine Quellenangaben zum Thema waren völlig irrelevant und daher nicht lesenswert. Wie auch Deine Ausführungen: Du hast fälschlicherweise auf die Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung verwiesen (obwohl nicht die Einreise, sondern die Ausreise das Thema war) und hast zudem fälschlicherweise behauptet, dass die EQV nur bis zum 20.12.20 gilt und angeblich "bis heute nicht verlängert" wurde. Du hättest die von mir verlinkte Quelle nur "wirklich lesen & auch verstehen" müssen und "nicht reflexartig in Abwehrhaltung gehen" sollen, dann hättest Du erfahren, dass in der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung v. 08.12.20 in § 29a (Änderung der Einreise-Quarantäneveränderung) eben gerade doch die EQV verlängert wurde, nämlich bis zum 05.01.21. Und Deine unnötigen unterschwelligen Beleidigungen (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom" u.ä.) lass mal bitte stecken. -
Miitlerweile dürften wohl die meisten User diese letzte Diskussion nicht mehr mitlesen- was man durchaus verstehen kann..
Jedenfalls habe wir schon die ersten Meldungen dazu bekommen.
Daher sollte das Thema jetzt auch beendet werden. Danke dafür -
Hallo,
also ich denke, wenn wir nun schön daheim bleiben und auf Reisen verzichten , dann wird die Situation bald besser
so wie in Italien , die dürfen ab heute die Lokale und Bars wieder öffnen ,
es ist hart aber wir müssen da durch , es hilft nichts es kann nur besser werden , also nicht jammern sondern danach leben wie es empfohlen wirdROUNDUP/Corona in Italien auf dem Rückzug: Keine Roten Zonen mehr - onvista
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@granini
nur mal so fürs Protokoll : in Italien liegt die Infektionsrate um einiges höher als bei uns - und das seit mehr als 100 Tagen ohne Unterbrechung. Das hat nichts mit „schön brav zu Hause bleiben“ zu tun. Die Politik muss es wollen - oder eben nicht. -
Naja, man kann hier jetzt natürlich beliebig Gemeinplätze raushauen wie "alle schön zuhause bleiben", nur gibt´s halt ne ganze Reihe von Leuten, die eine Reise gebucht haben, die auch durchgeführt wird - und genau um das dann zu Gebote stehende Handling ging´s vor gefühlten elwunneuzich Links ja mal.
Es schließt sich zwangsläufig die Frage an, wer für die Verluste einsteht, wenn ich die Reise nicht antrete, weil ich im Zweifel bin hinsichtlich meiner Berechtigung zur Anfahrt an den Flughafen?
Auch wenn Herr Söder mitteilt, die Maßnahmen seien jetzt "eindeudich, gongreed und laichd verständlich" sind sie´s halt leider nicht.Ich gehe jedenfalls von einem gewissen Risiko aus, trotz anders lautender Auskünfte evtl. betreits in der S-Bahn zum Flughafen zu stranden ... unbeachtlich epischer Betrachtungen auf der Forenebene.
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Ein freundliches Hallo in die Runde!
Ich schreibe hier zum ersten Mal, da ich Sorgen und Nöte zu meiner geplanten Kuba-Reise habe, die Montag den 21.12.20 stattfindet.
Mein Problem ist die nächtliche Anreise mit dem Zug aus Sachsen (Leipzig) zum Frankfurter Flughafen im Lockdown und nächtlicher Ausgangssperre bis um 6 Uhr morgens. In der sächsischen neuen Corona-Schutz-Verordnung finde ich keinen entsprechenden Passus der das regelt.
Egal welche Zugverbindung ich heraus gesucht habe, sie fällt auf jeden Fall in die Zeit vor 6 Uhr morgens (Ausgangssperre) um pünktlich in Frankfurt zu sein. Jetzt ist guter Rat teuer.
Ich hoffe daß mir hier jemand weiterhelfen kann.
Vielen lieben Dank im voraus! -
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, TravelladyLE!

Vermutlich können dir die Behörden deines Heimatlandes am zuverlässigsten weiterhelfen ... ein substantiierter Hinweis hier wäre wahrlich ein überraschender Glücksfall.
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Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, TravelladyLE!

Vermutlich können dir die Behörden deines Heimatlandes am zuverlässigsten weiterhelfen ... ein substantiierter Hinweis hier wäre wahrlich ein überraschender Glücksfall.
Dankeschön vonschmeling für die freundlichen Worte und den Tip mit den Behörden
.Ich habe gerade mit dem Ordnungsamt Leipzig, Abteilung Sicherheit telefoniert.
Der Zug zum Flug ist so ein triftiger Grund das Haus auch bei nächtlicher Ausgangssperre zu verlassen, daß einem keine Steine in den Weg (Bußgeld o.ä.) gelegt werden. Bei Kontrolle würde es reichen, die entsprechenden Reiseunterlagen vorzuzeigen.
Oh was bin ich erleichtert

.Ich hoffe, daß ich mit dieser Auskunft auch anderen Urlaubern helfen konnte
. -
Dankeschön vonschmeling für die freundlichen Worte und den Tip mit den Behörden
.Ich habe gerade mit dem Ordnungsamt Leipzig, Abteilung Sicherheit telefoniert.
Der Zug zum Flug ist so ein triftiger Grund das Haus auch bei nächtlicher Ausgangssperre zu verlassen, daß einem keine Steine in den Weg (Bußgeld o.ä.) gelegt werden. Bei Kontrolle würde es reichen, die entsprechenden Reiseunterlagen vorzuzeigen.
Oh was bin ich erleichtert

.Ich hoffe, daß ich mit dieser Auskunft auch anderen Urlaubern helfen konnte
.TravelladyLE sagte:
Der Zug zum Flug ist so ein triftiger Grund das Haus auch bei nächtlicher Ausgangssperre zu verlassen, daß einem keine Steine in den Weg (Bußgeld o.ä.) gelegt werden. Bei Kontrolle würde es reichen, die entsprechenden Reiseunterlagen vorzuzeigen.
Oh was bin ich erleichtert

.Ich hoffe, daß ich mit dieser Auskunft auch anderen Urlaubern helfen konnte
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------------Das hast Du , siehe die Seiten zuvor.

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@TravelladyLE
Auch von mir ein Dankeschön für die Rückmeldung - in etwa dasselbe erfuhr ich ja vom bayrischen Ordnungsamt - wenn auch nicht für die nächtliche Anreise.
Da sich allerdings der Ozeantaucher mit Verve gegen die Existenz einer solchen Erlaubnis gewehrt hat war die Ergänzung aus Sachsen absolut hilfreich.
Bekanntlich bin ich ein glühender Verfechter der Schwarmintelligenz, die im Forum zur Verfügung steht, jedoch eben nur in gewissen Grenzen. Schon deshalb - und im Bewusstsein, dass sich hierüber eine hitzige Diskussion ergeben würde! - hatte ich mich an offizieller Stelle erkundigt vor meinen entsprechenden Kommentaren. Die Unsicherheit ist leider omnipräsent!
Belässt man es auf der Ebene "Ansichten / Auslegungen" wird der Effekt der Verunsicherung zwangsläufig verstärkt.
Dank der offiziellen Auskunft kann man ferner getrost seinen Koffer packen - und hoffen, dass der Trip nicht noch in letzter Minute geschreddert wird!
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Habe gerade die letzten Postings hier gelesen und mich gefreut daß ich offenbar meine Reise doch antreten darf (danke dafür), als ich eine Meldung von der " Reise Reporter" gesehen hab.
Die da lautet:"Ausgangsbeschränkungen: Fahrt zum Flughafen wohl kein triftiger Grund"
xxx vorsorglich editiert wegen möglicher Verletzung des Urheberrechts - bitte setze einen Link nach der Headline! xxx
Ja was denn nun. Bin wieder verwirrt
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Versteht mich nicht falsch, ich für meinen Teil würde auch unter Androhung eines Bußgeldes es trotzdem riskieren und fahren, aber nervig ist es schon das in der Sache keine Klarheit herrscht... -
Wie bereits gesagt: Zu klären mit den Behörden auf Länderebene.
Und bitte beachte die Vorschriften zu Wiedergabe von Texten aus fremder Quelle.

