Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Nee, werte @vs, so OT ist die Frage nicht. Immerhin ist diese unsägliche Quarantäne für Reiserückkehrer, die ja nichts Anderes ist als ein weiteres Drohgebaren gegen die nicht-zu-Hause-eingesperrt-bleiben-woller ist, ein sehr dicker Sargnagel auf dem selbigen der dahinsiechenden Reisebranche. Und da kann man dann gerade in einem Reiseforum schonmal drüber debattieren.
Man kann, wenn man möchte, in diverse Länder reisen, wenn man gewisse Testszenarien in Kauf nimmt, aber das ist ja grundsätzlich überschaubar. Macht aber (fast) keiner weil nach Rückkehr die Quarantänekeule dräut. Die staatliche einerseits, die beruflichen Konsequenzen andererseits. Also verbringt man seine freien Tage halt im Sauerland oder im Schwarzwald. Prinzipiell Quarantäne-Regelkonform, aber besser macht das die Pandemielage nun auch nicht, im Gegenteil.
Das von @ungläubiger verlinkte Urteil überzeugt im Übrigen in keinerlei Hinsicht. Die Richter wollten sich sichtlich nicht mit der Thematik wirklich auseinandersetzen.
Es bleibt spannend!
@neckarschwabe sagte:
[...] unsägliche Quarantäne [...] Drohgebaren [...] sehr dicker Sargnagel [...] die Quarantänekeule [...] Prinzipiell Quarantäne-Regelkonform, aber besser macht das die Pandemielage nun auch nicht, im Gegenteil.
Ich weiß nie, was ich von solch einer Wortwahl soll... Ist das nur betroffen emotional, oder etwas anderes?
Das von @ungläubiger verlinkte Urteil überzeugt im Übrigen in keinerlei Hinsicht. Die Richter wollten sich sichtlich nicht mit der Thematik wirklich auseinandersetzen.
Müssen Urteile überzeugen? bist du in der fachlichen Lage zu urteilen, ob ein Richter seinen Job gemacht hat?
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Meinst Du PCR Schnelltests? Wenn ja, sehr gerne bitte PN. Wir suchen immer noch nach der besten Möglichkeit uns nächste Woche testen zu lassen. Lieber München als Flughafen, da einfach deutlich näher.
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Nee, REJBodenheim, Richter treffen ihre Entscheidungen gewiss nicht um zu "überzeugen" sondern tun wovon sie überzeugt sind - auf der Grundlage der Gesetze. Diese besteht nun einmal nicht für eine pauschale Quarantäneanordnung, daher wurde sie ja wiederholt kassiert.
Hier stimme ich dir absolut zu.Grundsätzlich redet der Neckarschwabe aber eben von einem anderen Sachverhalt als dem, auf den ich meinen Beitrag bezog.
Ich bin der Ansicht, dass die Diskussion über die "Qualität" von Urteilen hier eine um Kaisers Bart ist (aka off topic).
Will heißen, man kann sich Luft machen aber es nützt nix.
Wobei ich ein gewisses Verständnis für virtuelles Kopfschütteln aufbringe, es ist schon rechtschaffen strapaziös diesen endlosen Versuchen beizuwohnen, mit welchen die Situation verbessert werden soll. Insbesondere wenn sie sich gleich selbst ad absurdum führen und man beispielsweise ungesühnt in Winterberg beim Massenrodeln teilnehmen kann?!?
Ich widersprach allein der Auffassung, eine Diskussion über Kaisers Bart müsse "das Forum beleben" - sie ist irrtümlich.Prinzipiell ist es befremdlich, dass offenbar jede unkomfortable Verordnung hauptsächlich zu einer beherzten Hintertürchensuche führt - aber das schrieb ich ja bereits.
Last not least bin ich der Ansicht, dass nicht irgendeine Anordnung "der Sargnagel" für die Reisebranche ist sondern vielmehr ein weiterhin andauerndes nicht beherrschbares Infektionsgeschehen. Und zur Vermeidung muss jeder Einzelne beitragen! -
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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Nach Einreise aus Risikogebieten, ist ein zweiter PCR Test erforderlich klick
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Das ist nicht korrekt. Der 2. Test ist optional, nur der erste verpflichtend.
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Hier nochmals der gestrige Regierungsbeschluss dazu, zur Zwei- Test-Strategie für Einreisende aus Risikogebieten ab 11 Januar klick
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Das ist nicht korrekt. Der 2. Test ist optional, nur der erste verpflichtend.
@lisaweberlein
05.01.: Ministerpräsidenten und Bundesregierung - zwei-Test-Strategie ab dem 11. Januar
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@nissan
Ich gehe davon aus, dass diese neue Verordnung nicht "wochenlang erarbeitet" werden musste. -
Meine Aussage ist absolut korrekt. Es sind keine 2 Tests erforderlich/verpflichtend.
Ahotep hat ja mittlerweile eine verlässliche Quelle nachgereicht.
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wie kommst du drauf, das deine Aussage korrekt sei, das es keine 2. Testpflicht gebe? Überall wo ich lese steht was von 2. Testpflicht.
Eine andere Frage noch. Angenommen ich reise aus einem Risikoland wieder nach Deutschland ein mache ich dort 48 Std vor Einreise den Test ( im schlimmsten Falle positiv und muss dort bleiben) oder dann doch am Flughafen in Deutschland ( 1. Test )...und dann nochmal 5 Tage später, um aus der Quarantäne zu kommen ( 2. Test ). Wenn ich im Risikoland noch den Test mache wird von da ab die 5 Tage gerechnet bzgl Quarantäne oder wirklich dann erst nach der Landung? Zählt dieser Tag überhaupt schon mit zu den 5 Tagen dazu oder erst der nächste volle Tag (Landung Samstag 20 Uhr oder erst Sonntag dann)?
Bei diesen ganzen Regelungen vergeht einem irgendwie die Lust am verreisen. Man muss ja nur dran denken nicht irgendwas von den Regeln zu vergessen. -
Tatsächlich ist im Beschluss zwar von einer "Zwei-Test-Strategie" die Rede, spezifiziert wird aber nur der Test entweder am Abreiseort oder unmittelbar nach der Einreise.
Die 5 Tage beginnen mit dem Zeitpunkt der Befundung, ganz gleich wo sie stattfindet.
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In der maßgeblichen Quelle steht nix von einem 2. verpflichtenden Test. Das hat vermutlich irgendein Jounrnalist geschrieben/missverstanden (2 Test-Strategie) und alle anderen Blätter haben es übernommen.
Aktuell gilt, z. B. in Hessen: Frühestens ab dem 5. Tag nach der Einreise.
In der neuene Regelung steht: "[...] sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag
der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, [...]. Kann sich also auch nur auf den Zeitpunkt der Einreise beziehen, der Test im Ausland zählt m. E. nicht. -
Wenn der "zweite" Test Pflicht wird, welcher ist denn dann der "erste" ? Die Quarantäne "kann" man mit Test verkürzen. lisaweberlein hat m.E. recht.
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Noch mal zur Zählung: Der Tag der Landung/Einreise zählt nicht. Es gibt aber wohl einzelne wenige Gesundheitsämter, die ihn mitrechnen. Will man auf Nummer sicher gehen und kommt an einem Samstag an, Freitesten frühestens am nächsten Donnerstag.
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Amtsdeutsch in Österreich: "d.h. ab dem 5. Tag nach der Einreise, wobei der Tag der Einreise „Tag null“ darstellt)".
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Also gilt auch hier mal wieder: Zuständiges Gesundheitsamt kontaktieren, da tatsächlich offenbar unterschiedliche Handhaben vorliegen.
Mir sagte man Tag 0 sei jener der Befundung.Dass da - abgesehen von der Wortschöpfung! - nichts von einem zweiten Test steht hatte ich ja bereits erwähnt.
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Ich kann hier nur für Bayern sprechen. Es muss ein Test entweder max. 48 Stunden vor Einreise gemacht werden oder direkt nach der Einreise. Man ist weiterhin verpflichtet sich beim Gesundheitsamt zu melden und sich direkt in Quarantäne zu begeben. Frühestens am Tag 5 könnte man sich frei testen lassen. Bei Flugreisenden kann dies leicht überprüft werden. So gesehen sind Touristen die sichersten Bürger. Wir fliegen Freitag nach Lanzarote und haben uns seit Weihnachten mit sozialen Kontakten sehr zurück gehalten und ich denke, das machen die Meisten. Heute zum Test am Münchner Flughafen, kostenpflichtig über Test und Fly, das Ergebnis war nach 4 Stunden da.
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Ok vielen Dank erstmal an alle für eure Antworten.