Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Ok vielen Dank erstmal an alle für eure Antworten.
Ich kann für das Saarland nach R mit dem zuständigen Gesundheitsamt sprechen.
Es gibt keine zwei Pflichttests. Der zweite Test dient nur dazu,früher aus der Quarantäne zu kommen. Dabei gilt zu beachten,dass dieser frühestens am 5. Tag nach Einreise gemacht werden darf.
Konkret: Einreise nach D am Sonntag (Uhrzeit egal), Test zur Freitestung frühestens am Freitag.
Bei Einreise ist der Test jedoch Pflicht bzw. 48Std vorher.Mich persönlich interessiert aktuell vor allem die Regelung für Südafrika.
Lufthansa verlangt auf jeden Fall schon den negativen Test bei Abflug. Die Option erst in D zu testen gibt es nicht.Aber was ist,wenn ich z.B. mit Emirates über Dubai fliege? Dann kann ich mich doch erst in D testen lassen und umgehe der Gefahr im Reiseland positiv zu sein...dann lieber zuhause positiv. Zumal nicht überall im Ausland zeitnahe Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
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Für NRW hat sich sogar noch eine Verbesserung ergeben. Die 24 h Frist (Strafmaßnahme wegen OVG-Urteil) wurde auf 48 h erweitert.
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Hallo in die Runde,
hat jemand von euch auch bereits COVID überstanden und ist aus einem Risikogebieten zurückgekommen?
wir wollten kommende Woche zuerst nach Fuerteventura, haben dann auf Madeira umgebucht und heute kam die Nachricht, dass jetzt auch Madeira Risikogebieten ist.
Unser Gesundheitsamt/ Landratsamt versicherte mir, dass wir zwar das Einreiseformular ausfüllen müssen, aber durch bereits überstandene Krankheit nicht in Quarantäne müssten und auch keinen Test benötigen.
hat jemand damit Erfahrung?
danke -
Bin gespannt, ob jemand tatsächlich aus erster Hand berichten kann.
Ich würde mir das auf jedenfall vom Amt schriftlich geben lassen. -
Schriftlich bekomme ich es nicht, es könnte sich ja ständig etwas ändern meinte der Beamte, aber auf der Seite vom RKI steht es auch.
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Quarantänebestimmungen sind Teil der Coronaverordungen. Diese wiederum sind Ländersache. Ich kann mir selbst unter Einbringung größter Fantasien nicht vorstellen, dass Landratsämter Verordnungen übergeordneter Dienststellen außer Kraft setzen.
Allerdings bedeutet „Ländersache“, dass es 16 unterschiedliche Verordnungen gibt/geben kann - insofern kann dir niemand eine erschöpfende Auskunft geben , ohne deine Herkunft zu kennen.
Nur soviel :
In meinem Bundesland sagt die 15. Coronabekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 2021 unter § 20 (Ausnahmen), Absatz (5) : In begründeten Fällen kann das zuständige Gesundheitsamt auf Antrag weitere Ausnahmen bei Vorliegen eines triftigen Grundes zulassen. Und Ausnahmen von einer gesetzlichen Regelung wiederum sollten schriftlich erteilt werden. -
"... meinte der Beamte"
Was natürlich Quatsch ist, da er seine Aussage auf eine bestimmte Verordnung/Dienstanweisung/Lage beziehen muss. Aber so braucht er sich nicht naß zu machen...
Das RKI sagt in 3.1.2.2 "Falls die Kontaktperson früher bereits selbst ein laborbestätigter Fall war, ist keine Quarantäne erforderlich.". Hier geht es aber um Kontaktpersonen eines Infizierten. Sonst habe ich auf die Schnelle nichts gefunden. -
"... meinte der Beamte"
Was natürlich Quatsch ist, da er seine Aussage auf eine bestimmte Verordnung/Dienstanweisung/Lage beziehen muss. Aber so braucht er sich nicht naß zu machen...
Das RKI sagt in 3.1.2.2 "Falls die Kontaktperson früher bereits selbst ein laborbestätigter Fall war, ist keine Quarantäne erforderlich.". Hier geht es aber um Kontaktpersonen eines Infizierten. Sonst habe ich auf die Schnelle nichts gefunden.@rejbodenheim sagte:
Das RKI sagt in 3.1.2.2 ". ....., ist keine Quarantäne erforderlich.".
in der Tat sagen in der heutigen Zeit viele vieles. Für die Gesetzgebung allerdings ist die Legislative zuständig.
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Ich bin durchaus der Ansicht, dass die Zuständigkeit für die Frage von möglichst weit weg beim Gesundheitsamt seines Wohnortes liegt.
Dort würde ich mich ferner erkundigen, welche Dokumentation hinsichtlich der überwundenen Infektion notwendig ist für eine Befreiung von Test- bzw. Quarantänepflicht. Vermutlich gibt es einen Laborbericht mit Antikörpernachweis, etwa in der Art wird sicherlich erforderlich sein. Ansonsten könnten ja Kreti & Pleti konstatieren, sie haben bereits eine Erkrankung überstanden und seien daher zu befreien.
Das Risiko für den Reisewilligen besteht in einer möglichen Zurückweisung bei der Abreise oder - noch übler! - bei der Einreise im Zielgebiet. Ich würde mich daher maximal mit Dokumentationen ausstatten!
In der Tat bringt ein ggf. beigetragener Erfahrungsbericht nichts; zum einen, weil er schon wieder obsolet sei könnte, zum andern wegen der von jlechtenboehmer vollkommen korrekt erwähnten Unterschiede der Handhabe auf Länderebene.Grundsätzlich halte ich eine Befreiung für wahrscheinlich aus Erfahrung innerhalb meiner Familie:
Medizinerin muss nach Erkrankung und Nachweis von Antikörpern nicht mehr die ansonsten für das Klinikpersonal verpflichtenden Tests absolvieren (tut es aber trotzdem, allerdings in einer weniger engen Taktung).Meine Erfahrung mit Auskünften der Gesundheitsämter geht übrigens in die Richtung "Rate mal ..."
Da wird nicht so ganz beherzt konkretisiert, es heißt häufig "also ich würde sagen ...", und schriftlich bekommt man in der Tat so in etwa gar nichts. Entweder haben sie keine Kapazitäten für eine schriftliche Stellungnahme oder andere weiche Argumente.
Das ist aber nun mal so, da kann man sich aum Kopp stellen und mit den Ohren wackeln - et hilft nix! -
@vonschmeling
Genau so ist es. Das sind auch dann die Grenzen solch eines Forum.@jlechtenboehmer
Du hast schon gesehen, dass die zitierte Aussage des RKI nicht auf den Fall von @moeglichst_weit_weg anzuwenden ist? -
@möglichstweitweg. Lass dich nicht verwirren.
Du hast vom zuständigen Gesundheitsamt eine Auskunft erhalten.
Melde die Einreise nach D online oder mit dem Zettel im Flugzeug (bei Passkontrolle abgeben) an. Kauf dir vorsichtshalber nach Einreise einen Antigen Test für ca 30€. Verhalte dich unauffällig und frag nicht weiter rum. Irgendwer schickt dich sonst in den Keller. Einen Zettel von der bereits durchgemachten covid-Infizierung wirst du sicher haben. Alles wird gut. -
@möglichstweitweg. Lass dich nicht verwirren.
Du hast vom zuständigen Gesundheitsamt eine Auskunft erhalten.
Melde die Einreise nach D online oder mit dem Zettel im Flugzeug (bei Passkontrolle abgeben) an. Kauf dir vorsichtshalber nach Einreise einen Antigen Test für ca 30€. Verhalte dich unauffällig und frag nicht weiter rum. Irgendwer schickt dich sonst in den Keller. Einen Zettel von der bereits durchgemachten covid-Infizierung wirst du sicher haben. Alles wird gut.Es ist ja noch gar nicht bekannt, wie lange man nach einer durchstandenen Corona-Infizierung imun ist. Wenn Möglichstweitweg also zu den ersten Coronaerkrankten gezählt hat, ist es durchaus möglich, dass er so behandelt wird als wäre er noch nicht infiziert gewesen.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass man seitens der Behörde so ins Detail geht ...
Falls möglichst weit weg nähere Infos zu den erforderlichen Dokumenten erhält kann sie / er sie ja hier beitragen. -
Zumal er/sie einen PCR Test für Madeira benötigt, welcher mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit negativ ausfallen wird. Zusätzlich noch eigenverantwortlich einen antigen Schnelltest bei Rückkehr in D und es passt. Bedenkenträger dürfen freilich die Behörden rauf und runter telefonisch mit Fragen quälen und werden ganz sicher von irgendwem die Internierungs-Antwort erhalten.
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Was den Nachweis einer durchgemachten COVID-Erkrankung angeht ist dieser einfach zu führen. In meinem Fall war es wie üblich daß mir damals im April per Zustellungsurkunde (gelber Brief) zusätzlich zur mündlichen Anordnung eine Verfügung zur 14-tägigen "Selbstisolation" auf Grund meiner COVID-Erkrankung vom Gesundheitsamt zugestellt wurde. Dieses Dokument ist sehr wichtig vor allem für Kontaktpersonen die in Quarantäne geschickt werden. Bei Nichterkrankung muß das Dokument nämlich dem Arbeitgeber vorgelegt werden damit dieser sich auf Basis des Infektionsschutzgesetzes die verauslagten Lohnfortzahlungskosten vom Land erstatten lassen kann.
Was das Reisen anbelangt würde ich mich nirgends- egal ob bei Ein- oder Ausreise- auf eine überstandene Coronaerkrankung berufen. Um sicher reisen zu können verhalte ich mich so wie ein bisher nicht-Erkrankter. Für meinen Gran Canariaurlaub ab 8.3. werde ich mich selbstverständlich (falls nicht seitens des RV storniert wird) penibel an die dann geltenden Anforderungen sowohl bei Ein- und Ausreise halten. Zum Glück wohne ich in NRW so daß wenigstens nach vollzogener Testpflicht mit negativem Ergebnis die Quarantänepflicht entfällt. -
Schriftlich bekomme ich es nicht, es könnte sich ja ständig etwas ändern meinte der Beamte, aber auf der Seite vom RKI steht es auch.
xxx Zitat sinngem. gekürzt xxx
@moeglichst-weit-weg sagte gestern um 1507:
Schriftlich bekomme ich es nicht, es könnte sich ja ständig etwas ändern meinte der Beamte
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@Unglaeubiger
Bei allem Respekt - gar so nonchalant würde ich den Sachverhalt nicht betrachten wollen!
Wer nicht fragt bekommt keine missliebigen Antworten ist sicher nicht für jedermann der Königsweg ...
Das vorherrschende Durcheinander sorgt für ziemliche Unsicherheit und evtl. überobligatorische Absicherung bei den Aufsichtsführenden und birgt dadurch ein nicht zu verkennendes Risiko.
Klar, wenn alles glatt geht kann man sich feiern aber was wenn nicht?
Ich werde ganz sicher nicht riskieren, wegen mangelnder Dokumente irgendwo blöd zurückgelassen zu werden - sei es bei der Hin- oder bei der Rückreise.
Wenn ich es richtig verstehe bezieht sich möglichst weit weg insbesondere auf die Quarantäne bei der Rückkehr - aber das ist hier ja kein Dialog und deshalb sollte man allzu große Sorglosigkeit vielleicht nicht zu sehr propagieren. -
@Unglaeubiger
Bei allem Respekt - gar so nonchalant würde ich den Sachverhalt nicht betrachten wollen!
Wer nicht fragt bekommt keine missliebigen Antworten ist sicher nicht für jedermann der Königsweg ...
Das vorherrschende Durcheinander sorgt für ziemliche Unsicherheit und evtl. überobligatorische Absicherung bei den Aufsichtsführenden und birgt dadurch ein nicht zu verkennendes Risiko.
Klar, wenn alles glatt geht kann man sich feiern aber was wenn nicht?
Ich werde ganz sicher nicht riskieren, wegen mangelnder Dokumente irgendwo blöd zurückgelassen zu werden - sei es bei der Hin- oder bei der Rückreise.
Wenn ich es richtig verstehe bezieht sich möglichst weit weg insbesondere auf die Quarantäne bei der Rückkehr - aber das ist hier ja kein Dialog und deshalb sollte man allzu große Sorglosigkeit vielleicht nicht zu sehr propagieren.@vs. Was soll unser Madeira-Reisender* nun tun ?
-durchgemachte covid kontaminierung
-pcr Test bei Einreise Madeira
-antigen Schnelltest bei Einreise D
-Einreiseanmeldung D online oder Zettel
-grüne Auskunft Gesundheitsamt
Soll er/sie sich nun nach Rückkehr absondern ? -
Ich würde sagen, der Madeira-Reisende (m/w/d) hat reichlich Hinweise bekommen für die Entscheidungsfindung.
Wie irrtümlich Auslegungen geraten können sieht man deutlich an der Bemerkung "steht auch so beim RKI".
Tut es eben nicht, da es sich auf einen vollkommen anderen Sachverhalt bezieht, und das ist nur eine der Fehlinterpretationen.