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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • tuerkeirotT tuerkeirot

    Ok vielen Dank erstmal an alle für eure Antworten.

    SchokobananeS Offline
    SchokobananeS Offline
    Schokobanane
    schrieb am zuletzt editiert von
    #7761

    Ich kann für das Saarland nach R mit dem zuständigen Gesundheitsamt sprechen.
    Es gibt keine zwei Pflichttests. Der zweite Test dient nur dazu,früher aus der Quarantäne zu kommen. Dabei gilt zu beachten,dass dieser frühestens am 5. Tag nach Einreise gemacht werden darf.
    Konkret: Einreise nach D am Sonntag (Uhrzeit egal), Test zur Freitestung frühestens am Freitag.
    Bei Einreise ist der Test jedoch Pflicht bzw. 48Std vorher.

    Mich persönlich interessiert aktuell vor allem die Regelung für Südafrika.
    Lufthansa verlangt auf jeden Fall schon den negativen Test bei Abflug. Die Option erst in D zu testen gibt es nicht.

    Aber was ist,wenn ich z.B. mit Emirates über Dubai fliege? Dann kann ich mich doch erst in D testen lassen und umgehe der Gefahr im Reiseland positiv zu sein...dann lieber zuhause positiv. Zumal nicht überall im Ausland zeitnahe Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

    Immer unterwegs - Die Welt kann gar nicht groß genug sein :-)

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    • UnglaeubigerU Offline
      UnglaeubigerU Offline
      Unglaeubiger
      Verwarnt Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #7762

      Für NRW hat sich sogar noch eine Verbesserung ergeben. Die 24 h Frist (Strafmaßnahme wegen OVG-Urteil) wurde auf 48 h erweitert.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • möglichst weit wegM Offline
        möglichst weit wegM Offline
        möglichst weit weg
        schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
        #7763

        Hallo in die Runde,
        hat jemand von euch auch bereits COVID überstanden und ist aus einem Risikogebieten zurückgekommen?
        wir wollten kommende Woche zuerst nach Fuerteventura, haben dann auf Madeira umgebucht und heute kam die Nachricht, dass jetzt auch Madeira Risikogebieten ist.
        Unser Gesundheitsamt/ Landratsamt versicherte mir, dass wir zwar das Einreiseformular ausfüllen müssen, aber durch bereits überstandene Krankheit nicht in Quarantäne müssten und auch keinen Test benötigen.
        hat jemand damit Erfahrung?
        danke

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • REJBodenheimR Offline
          REJBodenheimR Offline
          REJBodenheim
          schrieb am zuletzt editiert von
          #7764

          Bin gespannt, ob jemand tatsächlich aus erster Hand berichten kann.
          Ich würde mir das auf jedenfall vom Amt schriftlich geben lassen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • möglichst weit wegM Offline
            möglichst weit wegM Offline
            möglichst weit weg
            schrieb am zuletzt editiert von
            #7765

            Schriftlich bekomme ich es nicht, es könnte sich ja ständig etwas ändern meinte der Beamte, aber auf der Seite vom RKI steht es auch.

            REJBodenheimR 1 Antwort Letzte Antwort
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            • jlechtenboehmerJ Offline
              jlechtenboehmerJ Offline
              jlechtenboehmer
              schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
              #7766

              Quarantänebestimmungen sind Teil der Coronaverordungen. Diese wiederum sind Ländersache. Ich kann mir selbst unter Einbringung größter Fantasien nicht vorstellen, dass Landratsämter Verordnungen übergeordneter Dienststellen außer Kraft setzen.
              Allerdings bedeutet „Ländersache“, dass es 16 unterschiedliche Verordnungen gibt/geben kann - insofern kann dir niemand eine erschöpfende Auskunft geben , ohne deine Herkunft zu kennen.
              Nur soviel :
              In meinem Bundesland sagt die 15. Coronabekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 2021 unter § 20 (Ausnahmen), Absatz (5) : In begründeten Fällen kann das zuständige Gesundheitsamt auf Antrag weitere Ausnahmen bei Vorliegen eines triftigen Grundes zulassen. Und Ausnahmen von einer gesetzlichen Regelung wiederum sollten schriftlich erteilt werden.

              Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • REJBodenheimR Offline
                REJBodenheimR Offline
                REJBodenheim
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7767

                "... meinte der Beamte"
                Was natürlich Quatsch ist, da er seine Aussage auf eine bestimmte Verordnung/Dienstanweisung/Lage beziehen muss. Aber so braucht er sich nicht naß zu machen...
                Das RKI sagt in 3.1.2.2 "Falls die Kontaktperson früher bereits selbst ein laborbestätigter Fall war, ist keine Quarantäne erforderlich.". Hier geht es aber um Kontaktpersonen eines Infizierten. Sonst habe ich auf die Schnelle nichts gefunden.

                jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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                • REJBodenheimR REJBodenheim

                  "... meinte der Beamte"
                  Was natürlich Quatsch ist, da er seine Aussage auf eine bestimmte Verordnung/Dienstanweisung/Lage beziehen muss. Aber so braucht er sich nicht naß zu machen...
                  Das RKI sagt in 3.1.2.2 "Falls die Kontaktperson früher bereits selbst ein laborbestätigter Fall war, ist keine Quarantäne erforderlich.". Hier geht es aber um Kontaktpersonen eines Infizierten. Sonst habe ich auf die Schnelle nichts gefunden.

                  jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmer
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #7768

                  @rejbodenheim sagte:

                  Das RKI sagt in 3.1.2.2 ". ....., ist keine Quarantäne erforderlich.".

                  in der Tat sagen in der heutigen Zeit viele vieles. Für die Gesetzgebung allerdings ist die Legislative zuständig.

                  Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV 1
                    vonschmelingV 1
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #7769

                    Ich bin durchaus der Ansicht, dass die Zuständigkeit für die Frage von möglichst weit weg beim Gesundheitsamt seines Wohnortes liegt.
                    Dort würde ich mich ferner erkundigen, welche Dokumentation hinsichtlich der überwundenen Infektion notwendig ist für eine Befreiung von Test- bzw. Quarantänepflicht. Vermutlich gibt es einen Laborbericht mit Antikörpernachweis, etwa in der Art wird sicherlich erforderlich sein. Ansonsten könnten ja Kreti & Pleti konstatieren, sie haben bereits eine Erkrankung überstanden und seien daher zu befreien.
                    Das Risiko für den Reisewilligen besteht in einer möglichen Zurückweisung bei der Abreise oder - noch übler! - bei der Einreise im Zielgebiet. Ich würde mich daher maximal mit Dokumentationen ausstatten!
                    In der Tat bringt ein ggf. beigetragener Erfahrungsbericht nichts; zum einen, weil er schon wieder obsolet sei könnte, zum andern wegen der von jlechtenboehmer vollkommen korrekt erwähnten Unterschiede der Handhabe auf Länderebene.

                    Grundsätzlich halte ich eine Befreiung für wahrscheinlich aus Erfahrung innerhalb meiner Familie:
                    Medizinerin muss nach Erkrankung und Nachweis von Antikörpern nicht mehr die ansonsten für das Klinikpersonal verpflichtenden Tests absolvieren (tut es aber trotzdem, allerdings in einer weniger engen Taktung).

                    Meine Erfahrung mit Auskünften der Gesundheitsämter geht übrigens in die Richtung "Rate mal ..."
                    Da wird nicht so ganz beherzt konkretisiert, es heißt häufig "also ich würde sagen ...", und schriftlich bekommt man in der Tat so in etwa gar nichts. Entweder haben sie keine Kapazitäten für eine schriftliche Stellungnahme oder andere weiche Argumente.
                    Das ist aber nun mal so, da kann man sich aum Kopp stellen und mit den Ohren wackeln - et hilft nix!

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • REJBodenheimR Offline
                      REJBodenheimR Offline
                      REJBodenheim
                      schrieb am zuletzt editiert von REJBodenheim
                      #7770

                      @vonschmeling
                      Genau so ist es. Das sind auch dann die Grenzen solch eines Forum.

                      @jlechtenboehmer
                      Du hast schon gesehen, dass die zitierte Aussage des RKI nicht auf den Fall von @moeglichst_weit_weg anzuwenden ist?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • UnglaeubigerU Offline
                        UnglaeubigerU Offline
                        Unglaeubiger
                        Verwarnt Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #7771

                        @möglichstweitweg. Lass dich nicht verwirren.
                        Du hast vom zuständigen Gesundheitsamt eine Auskunft erhalten.
                        Melde die Einreise nach D online oder mit dem Zettel im Flugzeug (bei Passkontrolle abgeben) an. Kauf dir vorsichtshalber nach Einreise einen Antigen Test für ca 30€. Verhalte dich unauffällig und frag nicht weiter rum. Irgendwer schickt dich sonst in den Keller. Einen Zettel von der bereits durchgemachten covid-Infizierung wirst du sicher haben. Alles wird gut.

                        Silvia LS 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • UnglaeubigerU Unglaeubiger

                          @möglichstweitweg. Lass dich nicht verwirren.
                          Du hast vom zuständigen Gesundheitsamt eine Auskunft erhalten.
                          Melde die Einreise nach D online oder mit dem Zettel im Flugzeug (bei Passkontrolle abgeben) an. Kauf dir vorsichtshalber nach Einreise einen Antigen Test für ca 30€. Verhalte dich unauffällig und frag nicht weiter rum. Irgendwer schickt dich sonst in den Keller. Einen Zettel von der bereits durchgemachten covid-Infizierung wirst du sicher haben. Alles wird gut.

                          Silvia LS Offline
                          Silvia LS Offline
                          Silvia L
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #7772

                          Es ist ja noch gar nicht bekannt, wie lange man nach einer durchstandenen Corona-Infizierung imun ist. Wenn Möglichstweitweg also zu den ersten Coronaerkrankten gezählt hat, ist es durchaus möglich, dass er so behandelt wird als wäre er noch nicht infiziert gewesen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV 1
                            vonschmelingV 1
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #7773

                            Ich kann mir nicht vorstellen, dass man seitens der Behörde so ins Detail geht ...
                            Falls möglichst weit weg nähere Infos zu den erforderlichen Dokumenten erhält kann sie / er sie ja hier beitragen.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • UnglaeubigerU Offline
                              UnglaeubigerU Offline
                              Unglaeubiger
                              Verwarnt Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von Unglaeubiger
                              #7774

                              Zumal er/sie einen PCR Test für Madeira benötigt, welcher mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit negativ ausfallen wird. Zusätzlich noch eigenverantwortlich einen antigen Schnelltest bei Rückkehr in D und es passt. Bedenkenträger dürfen freilich die Behörden rauf und runter telefonisch mit Fragen quälen und werden ganz sicher von irgendwem die Internierungs-Antwort erhalten.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • ArminA Offline
                                ArminA Offline
                                Armin
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #7775

                                Was den Nachweis einer durchgemachten COVID-Erkrankung angeht ist dieser einfach zu führen. In meinem Fall war es wie üblich daß mir damals im April per Zustellungsurkunde (gelber Brief) zusätzlich zur mündlichen Anordnung eine Verfügung zur 14-tägigen "Selbstisolation" auf Grund meiner COVID-Erkrankung vom Gesundheitsamt zugestellt wurde. Dieses Dokument ist sehr wichtig vor allem für Kontaktpersonen die in Quarantäne geschickt werden. Bei Nichterkrankung muß das Dokument nämlich dem Arbeitgeber vorgelegt werden damit dieser sich auf Basis des Infektionsschutzgesetzes die verauslagten Lohnfortzahlungskosten vom Land erstatten lassen kann.
                                Was das Reisen anbelangt würde ich mich nirgends- egal ob bei Ein- oder Ausreise- auf eine überstandene Coronaerkrankung berufen. Um sicher reisen zu können verhalte ich mich so wie ein bisher nicht-Erkrankter. Für meinen Gran Canariaurlaub ab 8.3. werde ich mich selbstverständlich (falls nicht seitens des RV storniert wird) penibel an die dann geltenden Anforderungen sowohl bei Ein- und Ausreise halten. Zum Glück wohne ich in NRW so daß wenigstens nach vollzogener Testpflicht mit negativem Ergebnis die Quarantänepflicht entfällt.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • wukovitsW Offline
                                  wukovitsW Offline
                                  wukovits
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #7776

                                  @möglichstweitweg

                                  Hast Du Die Auskunft in schriftlicher Form z.B. als Mail bekommen. Dann kannst Du Sie ja ausdrucken für den Fall das Du an einen Beamten kommst der anderer Meinung ist.

                                  Gruß
                                  Karl

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • möglichst weit wegM möglichst weit weg

                                    Schriftlich bekomme ich es nicht, es könnte sich ja ständig etwas ändern meinte der Beamte, aber auf der Seite vom RKI steht es auch.

                                    REJBodenheimR Offline
                                    REJBodenheimR Offline
                                    REJBodenheim
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #7777

                                    xxx Zitat sinngem. gekürzt xxx

                                    @moeglichst-weit-weg sagte gestern um 1507:

                                    Schriftlich bekomme ich es nicht, es könnte sich ja ständig etwas ändern meinte der Beamte

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV 1
                                      vonschmelingV 1
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #7778

                                      @Unglaeubiger
                                      Bei allem Respekt - gar so nonchalant würde ich den Sachverhalt nicht betrachten wollen!
                                      Wer nicht fragt bekommt keine missliebigen Antworten ist sicher nicht für jedermann der Königsweg ...
                                      Das vorherrschende Durcheinander sorgt für ziemliche Unsicherheit und evtl. überobligatorische Absicherung bei den Aufsichtsführenden und birgt dadurch ein nicht zu verkennendes Risiko.
                                      Klar, wenn alles glatt geht kann man sich feiern aber was wenn nicht?
                                      Ich werde ganz sicher nicht riskieren, wegen mangelnder Dokumente irgendwo blöd zurückgelassen zu werden - sei es bei der Hin- oder bei der Rückreise.
                                      Wenn ich es richtig verstehe bezieht sich möglichst weit weg insbesondere auf die Quarantäne bei der Rückkehr - aber das ist hier ja kein Dialog und deshalb sollte man allzu große Sorglosigkeit vielleicht nicht zu sehr propagieren.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      UnglaeubigerU 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        @Unglaeubiger
                                        Bei allem Respekt - gar so nonchalant würde ich den Sachverhalt nicht betrachten wollen!
                                        Wer nicht fragt bekommt keine missliebigen Antworten ist sicher nicht für jedermann der Königsweg ...
                                        Das vorherrschende Durcheinander sorgt für ziemliche Unsicherheit und evtl. überobligatorische Absicherung bei den Aufsichtsführenden und birgt dadurch ein nicht zu verkennendes Risiko.
                                        Klar, wenn alles glatt geht kann man sich feiern aber was wenn nicht?
                                        Ich werde ganz sicher nicht riskieren, wegen mangelnder Dokumente irgendwo blöd zurückgelassen zu werden - sei es bei der Hin- oder bei der Rückreise.
                                        Wenn ich es richtig verstehe bezieht sich möglichst weit weg insbesondere auf die Quarantäne bei der Rückkehr - aber das ist hier ja kein Dialog und deshalb sollte man allzu große Sorglosigkeit vielleicht nicht zu sehr propagieren.

                                        UnglaeubigerU Offline
                                        UnglaeubigerU Offline
                                        Unglaeubiger
                                        Verwarnt Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #7779

                                        @vs. Was soll unser Madeira-Reisender* nun tun ?
                                        -durchgemachte covid kontaminierung
                                        -pcr Test bei Einreise Madeira
                                        -antigen Schnelltest bei Einreise D
                                        -Einreiseanmeldung D online oder Zettel
                                        -grüne Auskunft Gesundheitsamt
                                        Soll er/sie sich nun nach Rückkehr absondern ?

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                                        • vonschmelingV 1
                                          vonschmelingV 1
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #7780

                                          Ich würde sagen, der Madeira-Reisende (m/w/d) hat reichlich Hinweise bekommen für die Entscheidungsfindung.
                                          Wie irrtümlich Auslegungen geraten können sieht man deutlich an der Bemerkung "steht auch so beim RKI".
                                          Tut es eben nicht, da es sich auf einen vollkommen anderen Sachverhalt bezieht, und das ist nur eine der Fehlinterpretationen.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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