Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@Schlangenfanger: Du darfst nachts fliegen, ist ja nicht verboten. Darum geht es ja nicht, sondern es geht um die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen
die für alle gelten. Dann müsstest du es konsequenterweise nicht nur Privat Flugreisenden, sondern auch Urlaubs-Zugreisenden und den privaten Urlaubs-Autoreisenden erlauben. Und dann hätten wir? Ja richtig, den Zustand wie vor der Epidemie.
Und damit kommen wir aus der Misere wirklich raus?@altloewin63 sagte:
@Schlangenfanger: Du darfst nachts fliegen, ist ja nicht verboten. Darum geht es ja nicht, sondern es geht um die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen
Nein, darf sie nicht - jedenfalls nicht ab MUC so wie es gerade aussieht bzw. nur, wenn sie ein Rettungsflugzeug lenkt oder als medizinisches Personal an Bord geht.
Alles andere ist verboten! -
@Schlangenfanger
Ebenfalls kassiert: Die pauschale Quarantänevorschrift in NRW ... usw. -
Hier auch nochmals erläutert für Flugreisen > klick
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Reisen ist zum Abenteuer geworden. Denke, hoffe, dass alles nicht so heiss gegessen wie gekocht wird. Wer weiß schon bei der Buchung welche Inzidenz in welchem Landkreise an welchem Tag gilt. Vermute stark, dass Polizei und Ordnungsamt einen Ermessensspielraum haben. Man könnte natürlich mit 180 Sachen die Autobahn entlang brettern oder vernünftig fahren und dann eben um 22:15 zu Hause sein. Vorausgesetzt natürlich, dass der Flug nicht erst um 21:55 landet. Und da haben die Airlines sicher ein großes Interesse wo immer möglich den Flugplan anzupassen.
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Wahnsinnig erhellend ...

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Wahnsinnig erhellend ...

jo..... und das ganze soll bis zum 30. Juni Gültigkeit haben, wer bucht denn dann noch Urlaub in dieser Zeit, es sei denn, der Flug kommt und geht über Tag oder man wohnt 10 Minuten vom Flughafen entfernt..... schöne sch........,
ich wollte dieses Wochenende für Juni buchen....
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Habe gerade mit meinem Mann ausgewürfelt , wer von uns beiden an welchem Tag nach 22 Uhr raus gehen darf . Ich bin montags dran . Wer will sich mit mir zufällig treffen ............
Ende OT mußte grad einfach sein . -
Wahnsinnig erhellend ...

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Ich bin mal ehrlich, da ich Langstrecke (Domrep) fliege und in der Regel umsteigen muß, ginge mein Zubringerflug ab DUS, morgens um 6:45, selbst der spätere Flug um 09:00 (wobei des Umsteigen schon recht sportlich ist, an Verspätungen gar nicht zu denken)
Mit der Anreise und den 2 Stunden vorher da sein, wäre ich in der Ausgangssperre. Ich würde trotzdem fahren, Meine Mutter lebt in der Domrep (80 jahre), da lasse ich mir das nicht verbieten, habe Sie fast 1,5 Jahre nicht gesehen.Wer weis, wie lange Sie noch lebt. Dann sollen Sie mich anzeigen, werde ich nicht bezahlen, Anwalt und dann vor Gericht gehen, und schauen was passiert. Ich glaube viele würden in diesen Fall so handeln. -
Dann musst du halt noch eine Stunde für die Diskussion mit den Kontrollorganen einkalkulieren ...
Aber Spaß beiseite (auch wenn´s keiner ist!) - ich glaube auch nicht, dass in so einem Fall ein Bußgeldverfahren vor Gericht Bestand haben würde.
Nichts desto trotz verursacht diese Vorschrift irrwitzige Eingriffe in die Verkehrsbranche, wobei die Flugzeuge vielleicht am wenigsten betroffen sind ...@HABERLING
Du wirst bei kritischer Betrachtung wohl auch einräumen, dass der Reisereporter nicht wirklich eine bislang völlig unbekannte Antwort auf die geteaserte Frage bereitstellt ...
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Wobei noch dazu kommen würde, das ich geimpft bin. Aber auch mal angenommen, man hätte einen negativen PCR Test dabei. Dies alles würde nicht gelten. Obwohl dann im Normalfall kein Risiko bestehen würde. Spinnen wir das mal weiter. Würde meine Mutter gestorben sein. Dann dürfte ich fahren, bzw fliegen.
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@vonschmeling
Die Antwort hat doch der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gegeben, „eine Ausgangsbeschränkung bedeute: nicht rauszugehen, heißt also auch nicht zu reisen“.
Das wollen halt bestimmte Leute nicht verstehen.
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Boah.... mehr als 5 Seite seit heute Morgen.... Die Nerven liegen blank...
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@HABERLING
Jepp, und wenn meine Flugzeiten nicht entsprechend verschoben werden können latz´ ich Stornogebühren oder Bußgeld?
Ich hab das schon verstanden, aber nicht dank des Reisereporters ...
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@HABERLING
Jepp, und wenn meine Flugzeiten nicht entsprechend verschoben werden können latz´ ich Stornogebühren oder Bußgeld?
Ich hab das schon verstanden, aber nicht dank des Reisereporters ...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Fluggesellschaften alle Flugverbindungen, egal wohin, ändern können.....
großes Kino und das gerade jetzt, wo in anderen Ländern die Außen Gastronomie wieder öffnet, ab Mai, wäre ja wirklich ein Anreiz da, diesem Chaos in unserem Land ,den Rücken zu kehren ...
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Für sanne678
Zitat aus dem Link von HABERLING(K
)
„Bislang waren in Gebieten, in denen im Zuge der Corona-Pandemie bereits nächtliche Ausgangssperren galten, Fahrten zwischen der Wohnung und dem Flughafen nicht betroffen. Dies halten wir auch weiter für zwingend erforderlich.“
Und ich bin bei dir - es wird nicht gelingen, 100% der Flüge auf 100% des Bedarfs anzupassen.

