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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • iserI Offline
    iserI Offline
    iser
    schrieb am zuletzt editiert von
    #8281

    Tja, ich bin immer noch auf der Insel GC und möchte (muss)gerne am 8.5. nach hause. Leider fliegt von hier nach Deutschland keine Airline die vor der Ausgangssperre in Deutschland ankommt. Wird sich auch kaum ändern. Also werden wir um 22:35 in FRA ankommen und uns mit dem bestellten Flughafentransfer die 200km nach Hause bringen lassen. Sollte man uns kontrollieren und Bußgeld verlangen werde ich sofort dann Widerspruch einlegen. Ich hoffe aber es geht gut und der kontrollierte Beamte sieht ein dass das ein Ausnahmegrund ist. Ich wollte ja erst in einem Flughafenhotel übernachten, aber ich darf ja nicht mal auf die Straße zum Taxi und zu Fuß auch nicht😱 Also dann gleich nach Hause bringen lassen.

    Immer mehr Senioren verschwinden im Internet weil sie aus Versehen Alt und Entfernen drücken

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    • Goldeneye007G Offline
      Goldeneye007G Offline
      Goldeneye007
      Verwarnt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #8282

      Würde ich auch so machen, wenn es keinen anderen Weg geben sollte.

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      • vonschmelingV 1
        vonschmelingV 1
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #8283

        Vorausgesetzt der Flughafentransfer führt den Auftrag überhaupt aus ... 😏
        Tatsächlich verstößt er ja mit der Beförderung gegen die Auflagen, und das wird er sich gewiss mindestens 2x überlegen!

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • Goldeneye007G Offline
          Goldeneye007G Offline
          Goldeneye007
          Verwarnt
          schrieb am zuletzt editiert von Goldeneye007
          #8284

          Wie ist das nochmal mit dem Erfüllungsgehilfen? Bzw. wann macht man sich mit strafbar und wann nicht? Als Taxiunternehmen zum Beispiel?

          Dann müsste auch jede Fluggesellschaft kontrollieren, ob man zu touristischen Zwecken fliegt oder zu geschäftlichen Zwecken? Egal wo auf der Welt, wenn man vor oder nach der Sperrstunde landet der startet? Machen da echt alle ausnahmslos mit und gratulieren Deutschland zu seiner Sperrstunde?

          Aktuell fliegen die Emirates ganz normal immer um 22:20Uhr ohne sich darum zu kümmern, wer einsteigt und aus welchem Grund. Flugplan bleibt unverändert.

          Nach dem Motto, wenn sie einsteigen, dann wissen was sie tun. Selbes wird auch für das Taxi gelten. Kann ja nicht jedes Mal nachfragen, ob er einen Touristen fährt, oder einen von einer Geschäftsreise?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH Offline
            HABERLINGH Offline
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
            #8285

            Hallo, kontrolliert wird von Polizei oder Ordnungsämtern und es gibt keine Erfüllungsgehilfen.
            Dem Taxifahrer zb. ist es egal, den er darf seine Arbeit weiterhin erbringen.

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Goldeneye007G Offline
              Goldeneye007G Offline
              Goldeneye007
              Verwarnt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #8286

              Ich glaube auch nicht, dass er sich mindestens zweimal überlegen wird.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HABERLINGH Offline
                HABERLINGH Offline
                HABERLING
                schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                #8287

                Das einzige was sich der Taxifahrer überlegt, ob es sich rentiert in der Nacht zu fahren.😊
                Du verstehst es tatsächlich nicht...😟

                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Goldeneye007G Offline
                  Goldeneye007G Offline
                  Goldeneye007
                  Verwarnt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8288

                  ja, genau

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • maya0407M Offline
                    maya0407M Offline
                    maya0407
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #8289

                    Guten Abend,

                    möchte mit meinem Halbwissen mal was beitragen.
                    Auf Nachfrage bei unserem Landrat bekam ich den Tipp, per Flughafentransfer hinzufahren, da dieser sein Job ausübt und uns legal zum Flughafen bringen- und abholen dürfte innerhalb der Sperrstunde.🤔
                    Meint ihr damit kommen wir durch?!?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Goldeneye007G Offline
                      Goldeneye007G Offline
                      Goldeneye007
                      Verwarnt
                      schrieb am zuletzt editiert von Goldeneye007
                      #8290

                      Hängt davon, ob es überhaupt einer kontrolliert und wie es dann im Fall der Fälle der Kontrollierende sieht. Touristische Reisen sind kein zwingender Grund. Damit kann man nicht durchkommen, wenn es nur um die Tatsache geht. Aber die Polizei und Ordnungsamt sollen es ja mit Augenmaß kontrollieren. Wenn man da 30min außerhalb des Fensters ist, oder einfach eine gute Erklärung hat, dann klappt es wahrscheinlich, aber wenn man neu gebucht hat und einfach darauf pfeift, dass man 3Std, nach oder vor der Sperre unterwegs ist, dann sicherlich nicht.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HABERLINGH Offline
                        HABERLINGH Offline
                        HABERLING
                        schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                        #8291

                        Wie wärs mit einem neuen Nicknamen für Dich zb. Ungläubiger-in 😉

                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                        sanne678S 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HABERLINGH HABERLING

                          Wie wärs mit einem neuen Nicknamen für Dich zb. Ungläubiger-in 😉

                          sanne678S Offline
                          sanne678S Offline
                          sanne678
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #8292

                          @goldeneye......

                          Dir ist aber schon klar, dass solche Vorschläge oder „ wie man es denn machen könnte„, auch immer eine kleine Ohrfeige für die Menschen sind, die sich dran halten.

                          ja, ist doof aber die Ausgangssperre ab 22:00 Uhr, heißt Ausgangssperre ab 22:00 Uhr und nicht ab 22:30 Uhr 😉

                          @haberling...... Das ist eine sehr gute Idee 🙂

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Goldeneye007G Offline
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                            Goldeneye007
                            Verwarnt
                            schrieb am zuletzt editiert von Goldeneye007
                            #8293

                            Ihr habt recht. Gesetz ist Gesetz.
                            Sieht man jeden Tag und bei jedem Gesetz. Wetten würde ich auch nicht drauf.
                            ich habe aber verstanden, dass Eurer Meinung nach ein Gesetz keine Einschätzung braucht, auch wenn jemand danach fragt, der weiß, dass sie/er hier nicht im Rechtsanwaltsforum ist. Einfach von einem Normalo zum Anderen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HABERLINGH Offline
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                              HABERLING
                              schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                              #8294

                              Ach Julia du hat doch die Einschätzung speziell für deine Situation schon auf Seite 822 erhalten.😉

                              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Goldeneye007G Offline
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                                Goldeneye007
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #8295

                                Schon verzwickt. Aber ich habe nichts weiter zu mir geschrieben, als ich die Frage nach der Fahrerei beantwortet habe.
                                Die Sache mit dem Hin- und Zurückfahren ist ja noch einfach. Sollte man nicht. Hilft auch kein Taxifahrer, dem es egal sein kann.

                                Die Sache ist bei uns, dass wir schon weit vorher am Flughafen sind und im Normalfall schon im Flieger sitzen, wenn es 22Uhr leutet. Ist ja wirklich ein spezieller Fall.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  HABERLING
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #8296

                                  Da du in ein Nicht-EU-Staat reist hast auch schon die Zollkontrolle hinter dir und befindest dich quasi nicht mehr in Deutschland.

                                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    Goldeneye007
                                    Verwarnt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #8297

                                    Bei der Ausreise habe ich eine Zollkontrolle? Dachte nur bei der Einreise? Auch ein Transitbereich gibt es doch nur bei der Einreise, oder?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV 1
                                      vonschmelingV 1
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #8298

                                      Ich zitiere mal, was RA Paul Degott dem RND sagte:
                                      „Eine Ausnahme für Fahrten zum Flughafen gibt es im Infektionsschutzgesetz nicht“, sagte Reiserechtsanwalt Paul Degott gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
                                      Wenn also ein Flughafentransferdienstleister die Kunden Herr und Frau Iser um 23 Uhr am Flughafen abholt nach ihrem Langzeiturlaub begeht er eine Ordungswidrigkeit.
                                      @Goldeneye
                                      Das Kabuff am Gate, in das du deine Papiere reichst, ist mit Zollbeamten besetzt. Auch bei der Ausreise ...

                                      Ich denke, der Start beginnt mit dem Schließen der Kabinentüren. Wenn das vor 22 Uhr passiert läge er demnach noch außerhalb der Sperrzeiten.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #8299

                                        ja, bleibt die Frage, ob er sich erkundigen muss, ob die Reisenden von einer touristischen Reise, oder von einer geschäftlichen Reise zurückkehren?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          vonschmelingV 1
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #8300

                                          Lt BR gilt in Bayern jedoch:
                                          Bei Reisen, die bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung an diesem Mittwoch gebucht worden waren, gilt aber eine Ausnahme: Wenn es bei solchen Reisen zwingend erforderlich ist, im Zeitraum zwischen 21.00 und 05.00 Uhr zum Flughafen oder zum Bahnhof oder von dort nach Hause unterwegs zu sein, dann liege ein "Ausnahmefall" vor, "der den Aufenthalt außerhalb einer Wohnung gestattet", erklärte der Sprecher.
                                          Vermutlich ist das auch in anderen Landesverordnung so oder ähnlich geregelt.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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