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Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Ahotep2A 1
    Ahotep2A 1
    Ahotep2
    Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Brüllt hier rum, behauptet Blödsinn und muss sich nicht über Post wundern bei solchen Aussagen.

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    • MaxkoM Offline
      MaxkoM Offline
      Maxko
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Wenn Sie der Meinung sind, dass die Vorgehensweise nicht illegal ist, dann nennen Sie mir doch bitte die gesetzliche Grundlage, auf die Holiday Extras sich bezieht - bei Buchungen vor den 18.03.2020, also vor der Veränderung der AGB.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Hatte ich bereits erwähnt. Außerdem bin ich keine Auskunftei für virtuelle Poltergeister und deren lautstarke Polemik.
        Wer sich unrechtmäßig behandelt fühlt möge Recht sprechen lassen. Dazu gibt´s die Berufsgruppe der Juristen.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • usdieselU Offline
          usdieselU Offline
          usdiesel
          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
          #44

          Absolut unseriös - Be AWARE!!!

          auch ich bin Leidtragender 😞
          Im Oktober 2019 - Parken und Hotel bei denen für 178€ gebucht. Ende März storniert (nicht mal wegen Corona sondern aus anderen Gründen) - nach mehrmaligen anschreiben und Rückmeldungen immer der Verweis auf Gutscheine (bis jetzt nicht da).- Im Nachgang noch AGB´s geändert - unfassbar - solche Unternehmen werden hoffentlich auch nach CORONA noch Insolvent gehen - wer soll da jemals wieder buchen! Mahnbescheid wird nun angegangen - da gehts weniger um´s Geld sondern mehr um die Sache !!!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • jlechtenboehmerJ Offline
            jlechtenboehmerJ Offline
            jlechtenboehmer
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Verlinkungen zu anderen Portalen sind hier nicht erwünscht - erst recht nicht, wenn der verlinkte Text dem geposteten entspricht.

            Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Günter/HolidayCheckG Online
              Günter/HolidayCheckG Online
              Günter/HolidayCheck
              Admin Experte Fuerteventura
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Danke, Link wurde herausgenommen.👍

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • MaxkoM Offline
                MaxkoM Offline
                Maxko
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                Reiseveranstalter, die wegen einer coronabedingt geplatzten Pauschalreise Geld zurückzahlen müssen, dürfen ihren Kunden als Alternative nach der Entscheidung einen Gutschein anbieten. Damit soll den Unternehmen geholfen werden, damit von ihren mittlerweile knappen flüssigen Mitteln nicht noch Geld für Rückzahlungen abfließt. Kunden dürfen aber dennoch auf eine Barerstattung des gezahlten Reisepreises bestehen.
                Auch wenn hier oftmals das Gegenteil behauptet wurde, es ist eindeutig illegal, wenn das Geld gegen den erklärten Willen der Betroffenen nicht erstattet wird.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  @Maxko
                  😴 ... bedaure!
                  Die Entscheidung ändert mal so eben nullkommnix an den bisherigen Handhaben, sie dürfen anbieten aber nicht darau beharren.
                  Hier wurde auch keinesfalls "das Gegenteil" behauptet, bei verständigem Lesen.
                  Ferner hat die Branche schon längst durchgängig schon reagiert, weshalb deine "Keule" hier denkbar überflüssig erscheint.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • MaxkoM Offline
                    MaxkoM Offline
                    Maxko
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    Oh, prima. Dann dürfen sich ja sehr viele über die überfällige Rückzahlung von Holiday Extras freuen. Allerdings lassen die Argumentationen von Holiday Extras leider keinen Sinneswandel erkennen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      Du kannst ja ggf. die nationale Rechtsprechung vom EUGH angreifen lassen.
                      Viel Erfolg!

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • MaxkoM Offline
                        MaxkoM Offline
                        Maxko
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        Die nationale rechtliche Situation begünstigt ganz eindeutig den Kunden, der sein Geld zurück will. Der Hinweis auf den Europäischen Gerichtshof erübrigt sich daher. Ein sehr plumpes Ablenkungsmanöver!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          Zugrunde liegt die Rechtsprechung am Gerichtsstand (Niederlande), die Gutscheinlösung ist dort national rechtens.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                          • MaxkoM Offline
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                            Maxko
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            Holiday Extras hat seinen Sitz in München und ist dort beim Amtsgericht registriert. Insofern gilt für alle dort vorgenommenen Buchungen deutsches Recht.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • MaxkoM Offline
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                              Maxko
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              Auszug aus den AGB von Holiday Extras:

                              2 Anzuwenden Vorschriften

                              2.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Holiday Extras finden für den Vermittlungsvertrag, soweit wirksam vereinbart, in erster Linie diese Vermittlungsbedingungen, hilfsweise die Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung der §§ 675, 631 ff. BGB und im übrigen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                Das ist natürlich korrekt, Maxko - ich hatte mich versehentlich auf eine Beschwerde über einen niederländischen Vertragspartner bezogen.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • MisterK78M Offline
                                  MisterK78M Offline
                                  MisterK78
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  Hallo zusammen,

                                  kann mir einer von Euch die alten AGBs schicken (Link, Datei, Scan, etc.) ?

                                  Ich habe im Januar gebucht und für mich gelten ja noch die alten AGBs. Leider habe ich sie mir damals nicht ausgedruckt oder gespeichert.
                                  Ich hätte gern etwas handfestes, bevor ich zum Anwalt gehe.

                                  Danke vielmals!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • MaxkoM Offline
                                    MaxkoM Offline
                                    Maxko
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    Frühere AGB
                                    Hier ein Auszug aus früheren AGB von 2017:

                                    7. Rücktritt und Umbuchung
                                    7.1. Die von Holiday Extras vermittelten Anbieter räumen dem Kunden ein
                                    vertragliches Rücktrittsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein.
                                    (Dies gilt nicht, sofern bei dem Produkt ausdrücklich ausgeschrieben ist, dass
                                    es nicht stornierbar ist. Hier ist eine Stornierung ausgeschlossen.):
                                    a) Stornierungen einer vermittelten Leistung können schriftlich, per Telefax,
                                    per Internet, über das vom Kunden eingeschaltete Reisebüro per Amadeus
                                    TOMA, telefonisch oder persönlich erfolgen.
                                    b) Ausschlaggebend für den Zeitpunkt, an dem die Stornierung wirksam wird,
                                    ist der Zugang der Erklärung bei Holiday Extras (HOLIDAY EXTRAS GMBH)
                                    wobei die üblichen Bürozeiten zu beachten sind (Montag bis Freitag: 08:30
                                    bis 18:00 Uhr, Samstag 8:30 bis 14:00 Uhr).
                                    c) Bei Stornierung vor dem gebuchten Anmietzeitpunkt sind an Holiday Extras
                                    als Inkassobevollmächtigten des jeweiligen Anbieters folgende pauschalen
                                    Entschädigungen zu bezahlen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte
                                    Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der
                                    stornierten Leistung berücksichtigt sind:
                                    Hotelbuchungen:
                                    • bis 7 Tage vor dem Anreisetag: kostenfrei
                                    • vom 6. Tag vor dem Anreisetag bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages
                                    : 10% des Leistungspreises;
                                    • ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag: 80% des
                                    Leistungspreises für die erste Hotelnacht und 10% des Leistungspreises für
                                    jede weitere Nacht.
                                    Lounge-Buchungen:
                                    Bis zum 2. Tag vor Loungebesuch: kostenfrei
                                    Ab einen Tag vor und am Tag des Loungebesuchs: 50%.
                                    Parkplatzbuchungen:
                                    • bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages: kostenfrei,
                                    • ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag 50% des
                                    Leistungspreises.

                                    MisterK78M 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • jlechtenboehmerJ Offline
                                      jlechtenboehmerJ Offline
                                      jlechtenboehmer
                                      schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                                      #58

                                      Was sollen uns nun viele Jahre alte , überholte AGB sagen ? Das sich die Zeiten ändern ?
                                      Ich hab als Kind für ne Kugel Eis zehn Pfennig bezahlt.... is auch nicht mehr so.....

                                      Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • MaxkoM Offline
                                        MaxkoM Offline
                                        Maxko
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #59

                                        Das ist ein Auszug aus den bis März 2020 gültigen AGB.

                                        jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • MaxkoM Offline
                                          MaxkoM Offline
                                          Maxko
                                          schrieb am zuletzt editiert von Maxko
                                          #60

                                          In der Krise zeigt sich schnell die Seriosität eines Unternehmens, wie mit der Wahrheit und wie mit Gesetzen umgegangen wird. Die Beiträge hier im Forum sprechen Bände!

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