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Buchungsstornierung wegen Corona

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • jlechtenboehmerJ Offline
    jlechtenboehmerJ Offline
    jlechtenboehmer
    schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
    #121

    Nur noch mal so zur Kenntnis an die Damen und Herren, die hier lautstark antworten auf einen Beitrag von dem ich auf Grund der Antworten nur vermuten kann dass sie ihn nicht mal gelesen haben : Hier hat jemand in Kenntnis der Stornokosten eine Reise storniert, um höhere Kosten zu vermeiden - ist mit seiner ureigensten Entscheidung aber ein paar Tage nicht zufrieden weilˋs dann kostenfrei gewesen wäre. Hier geht es nicht darum ob es 40 oder nur 37 % sind, hier geht es um ganz oder garnicht ! Und darin steckt die Moral !

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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    • vonschmelingV vonschmeling

      Es geht aber nicht um einen "persönlichen Vorteil" sondern um einen Ausgleich für einen Schaden, der dem Veranstalter offenbar nicht entstanden ist, zumindest nicht in der Höhe der pauschalen Abstandsforderung.
      Mit mangeldem Rückgrat hat das nicht das Geringste zu tun, was für ein sozioromantischer Mumpitz!?!

      Die AGB weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende die Höhe der Kompensation mit dem Nachweis eines geringeren Schadens bestreiten kann. Dazu hat man selten Gelegenheit, wenn sie sich bietet sollte man sie ergreifen.
      Genau das umfasst nämlich die vertragliche Übereinkunft.
      Ein Geschwafel über Entscheidungsausverkauf und Rückgratlosigkeit ist nicht nur überflüssig sondern ausgesprochen unpassend.

      (@flaggde Sorry, freshup vergurkt!)

      flaggdeF Offline
      flaggdeF Offline
      flaggde
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #122

      @vonschmeling sagte:

      (@flaggde Sorry, freshup vergurkt!)

      Manches kann man nicht oft genug sagen/schreiben... 😏

      @jlechtenboehmer

      Wie ich schon sagte: Weder Solidarität, noch Rückgrat oder die Moral, die du jetzt anführst (sehr vorhersagbar übrigens) sind hier relevant!

      Dir steht es dagegen frei, in einer ähnlichen Situation nicht entstandene Kosten zu begleichen. Rückgrat zeigst du damit allerdings nicht.

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #123

        @jlechtenboehmer
        Ich wünschte, ich hätte den Beitrag nicht gelesen ... 😕 ... bin aber auch nicht weiter überrascht, dass du weiterhin ins selbe Horn tutest.
        Du kannst es drehen und wenden wie du willst:
        Trotz Kenntnis der Stornogebühren hat ein jeder Reisende das Recht, sie ggf. zu bestreiten.
        Und zwar ganz und gar ohne sich unrechtes oder unmoralisches Verhalten vorwerfen lassen zu müssen!

        Wie flaggde schon sehr treffend bemerkte pacta sunt servanda (§242 BGB) und wer den Vertrag bricht verhält sich rechtswidrig.
        In diesem Fall wäre das Verlangen höherer als der tatsächlich entstandenen Kosten vertragsbrüchig und nicht das des Betroffenen, der den Kosten in der Höhe substantiiert widerspricht.
        Bei der Aufforderung zur Solidarität durch Annahme eine Gutscheins war ich ja noch einigermaßen bei dir.
        In dieser Causa allerdings ist dein Widerspruch jedoch einfach nur Geschwafel.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • Vive la FranceV Offline
          Vive la FranceV Offline
          Vive la France
          schrieb am zuletzt editiert von Vive la France
          #124

          Vielleicht ist es nicht der richtige Thread, wenn nicht dann bitte berichtigen.

          Offensichtlich werden heute Abend wieder Portugal noch Malta auf die Risikoliste des RKI sondern laut Focus online

          19.21 Uhr: Die Bundesregierung hat ganz Rumänien, Tunesien, Georgien und Jordanien sowie einzelne Regionen in sieben EU-Ländern zu Corona-Risikogebieten erklärt. Das Robert Koch-Institut aktualisierte seine Risikoliste am Mittwochabend entsprechend.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mine77M Offline
            mine77M Offline
            mine77
            schrieb am zuletzt editiert von mine77
            #125

            Guten Abend,

            @Alex und Vacansolei

            Über das Unternehmen findet sich im WWW viele negative Bewertungen.

            Mir stellt sich nun die Frage,haben sie bei Vacansolei direkt gebucht,oder über den Reisevermittler(Veranstalter) mit Sitz in Deutschland.

            Die AGB mit den da enthaltenen Stornierungsgebühren sind erstmal davon abhängig,ob ein außergewöhnlicher Grund vorliegt.Aktuell reicht es,das das Reiseziel ein Hochrisikogebiet ist.Gefahr für Leib und Leben.

            BGB vor AGB

            Vacansolei kann in Ihrer BGB alles festhalten,bringt zu Coronazeit leider nicht viel.
            Die neue Regelung nach Paragraph 651 dürfte ihnen auch bekannt sein.

            Weiter müssen sie nicht nachweisen das Vacansolei tatsächlich kosten entstanden sind,sondern der Reiseveranstalter.

            Weiter kommt der Reiseveranstalter mit dem Argument,zu Coronazeiten hätten die Reisende davon ausgehen können,das ihr Reiseziel zum Hochrisikogebiet wird.Auch hier verdreht Vacansolei die Rechtslage die in Paragraph 651 (neue Fassung) steht.Der Veranstalter hat damit zurechnen,das zwecks Corona Reisen storniert werden.Sie müssen auch keine Gutscheine annehmen.

            Leider wird ihnen nichts übrig bleiben,als gerichtlich ihr Recht einzufordern.

            Ab Ende 2020 wurde der Paragraph 651 angepasst.Ein Hochrisikogebiet was vorher keins war,ist ein außergewöhnlich Grund für eine kostenlose Stornierung.

            KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
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            • mine77M mine77

              Guten Abend,

              @Alex und Vacansolei

              Über das Unternehmen findet sich im WWW viele negative Bewertungen.

              Mir stellt sich nun die Frage,haben sie bei Vacansolei direkt gebucht,oder über den Reisevermittler(Veranstalter) mit Sitz in Deutschland.

              Die AGB mit den da enthaltenen Stornierungsgebühren sind erstmal davon abhängig,ob ein außergewöhnlicher Grund vorliegt.Aktuell reicht es,das das Reiseziel ein Hochrisikogebiet ist.Gefahr für Leib und Leben.

              BGB vor AGB

              Vacansolei kann in Ihrer BGB alles festhalten,bringt zu Coronazeit leider nicht viel.
              Die neue Regelung nach Paragraph 651 dürfte ihnen auch bekannt sein.

              Weiter müssen sie nicht nachweisen das Vacansolei tatsächlich kosten entstanden sind,sondern der Reiseveranstalter.

              Weiter kommt der Reiseveranstalter mit dem Argument,zu Coronazeiten hätten die Reisende davon ausgehen können,das ihr Reiseziel zum Hochrisikogebiet wird.Auch hier verdreht Vacansolei die Rechtslage die in Paragraph 651 (neue Fassung) steht.Der Veranstalter hat damit zurechnen,das zwecks Corona Reisen storniert werden.Sie müssen auch keine Gutscheine annehmen.

              Leider wird ihnen nichts übrig bleiben,als gerichtlich ihr Recht einzufordern.

              Ab Ende 2020 wurde der Paragraph 651 angepasst.Ein Hochrisikogebiet was vorher keins war,ist ein außergewöhnlich Grund für eine kostenlose Stornierung.

              KourionK Offline
              KourionK Offline
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von Kourion
              #126

              @mine77
              Möglich, dass alex797 bereits gerichtlich vorgegangen ist. Oder auch nicht...
              Er hat sich seit Juli 20 nicht mehr gemeldet.

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #127

                Willkommen im Forum von HolidayCheck, mine77.
                Die Forenansprache ist das Du.
                Ferner habe ich mir die Beiträge von alex797 noch einmal durchgelesen und frage mich gerade, wieso du glaubst, dein Beitrag träfe irgendwie den Sachverhalt?
                Vorliegend geht es um die Erstattung der Reisekosten ./. Aushändigung eines Gutscheins und nicht um die Höhe der Stornokosten. alex797 sprich außerdem von "unserer Kanzlei, die von solchen Fällen lebt", was ebenfalls nicht nahelegt, dass deine Hinweise dienlich sein könnten.
                Über die Grenzen der Wirksamkeit der AGB und die Möglichkeit des Bestreitens wurde hier schon lange, häufig und sehr umfassend aufgeklärt.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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