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Reiserücktritt am Feiertag

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  • GupslingerG Offline
    GupslingerG Offline
    Gupslinger
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Danke für eure Inputs!

    Aktueller Stand: Holidaycheck beharrt auf die 65% Stornokosten. Allerdings habe ich heute von Ferien Touristik eine E-Mail bekommen, dass ich meinen Urlaub mit 25% Stornokosten stornieren kann, dieses Angebot gilt aber nur bis 31.05.2020. Ich vermute mal, dass die so noch probieren Geld zu bekommen da sie wissen, dass der Urlaub wahrscheinlich nicht stattfinden wird.

    Trotzdem ist mir das Risiko zu hoch und ich würde stornieren. Dachte aber, dass ich bei Holidaycheck stornieren muss, immerhin habe ich dort ja die Reise gebucht? Was passiert nun wenn ich das Angebot von Ferien Touristik annehme? Kann dann noch eine Forderung von Holidaycheck kommen?

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    • KourionK Offline
      KourionK Offline
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von Kourion
      #22

      @Gupslinger
      HolidayCheck "beharrt" nicht auf den 65% Stornokosten. Holidacheck ist dein Reisebüro und teilt dir das mit, was es von deinem Veranstalter Ferien Touristik übermittelt bekommt.
      Natürlich ist es möglich, dass der Veranstalter dann von heute auf morgen seine Bedingungen ändert und die vorausgegangene Auskunft des RBs nicht mehr gültig ist.
      Und wenn du dieses neue Angebot annimmst, wieso sollten vom RB dann noch Forderungen kommen ? Dein Vertragspartner ist der Veranstalter.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV 1
        vonschmelingV 1
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Du musst bei HolidayCheck stornieren, aber die tun nichts anderes, als die Vorgaben des Veranstalters weiterzugeben.
        Wenn der jetzt direkt bei dir vorstellig geworden ist kannst du sein Angebot annehmen, Forderungen von HC an dich wird es nicht geben.

        Das hat übrigens nichts mit der von dir vermuteten Geldschneiderei zu tun sondern ist die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung auf beiden Seiten. Solang die Durchführung nicht definitiv gescheitert ist, hat der Veranstalter die Leistung zu erbringen und du die Kompensation, wenn du sie nicht mehr erbracht haben willst.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV vonschmeling

          Da ich schon persönlich aufgerufen wurde:
          Leider hat Wülfi71 absolut recht - Einwurfeinschreiben ist das Mittel der Wahl wenn man eine Zustellung nachweisen muss.

          altlöwin63A Offline
          altlöwin63A Offline
          altlöwin63
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @vonschmeling sagte:

          Da ich schon persönlich aufgerufen wurde:
          Leider hat Wülfi71 absolut recht - Einwurfeinschreiben ist das Mittel der Wahl wenn man eine Zustellung nachweisen muss.

          ---
          Es gab auch schon böse Gegenüber die dann behauptet hatten der Umschlag war leer. Ein böser Rechtsstreit war die Folge. Am Ende hatte aber das Böse empfindliche Kosten am Hals😄.

          "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
          (Zitat Horst Seehofer-2015)

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