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Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras

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  • MaxkoM Maxko

    Das ist ein Auszug aus den bis März 2020 gültigen AGB.

    jlechtenboehmerJ Offline
    jlechtenboehmerJ Offline
    jlechtenboehmer
    schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
    #61

    @maxko sagte:

    Das ist ein Auszug aus den bis März 2020 gültigen AGB.

    Zwar erkenne ich in den von dir geposteten AGB keine Gültigkeitsdauer - aber wie stellst du dir eine Änderung selbiger anders vor als von jetzt auf gleich ? Mal eben jeden Tag ein Wort ändern ? M.E. sind Verträge grundsätzlich ab einem bestimmten Stichtag in kompletter Fassung gültig, oder ist es dir von irgendwoher etwa anders geläufig ?
    Im Übrigen zeigen zumindest mir die Beiträge im Forum eher die mangelnde Solidarität mit anderen als in irgendeiner Form etwas in Richtung fehlender Seriösität.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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    • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

      @maxko sagte:

      Das ist ein Auszug aus den bis März 2020 gültigen AGB.

      Zwar erkenne ich in den von dir geposteten AGB keine Gültigkeitsdauer - aber wie stellst du dir eine Änderung selbiger anders vor als von jetzt auf gleich ? Mal eben jeden Tag ein Wort ändern ? M.E. sind Verträge grundsätzlich ab einem bestimmten Stichtag in kompletter Fassung gültig, oder ist es dir von irgendwoher etwa anders geläufig ?
      Im Übrigen zeigen zumindest mir die Beiträge im Forum eher die mangelnde Solidarität mit anderen als in irgendeiner Form etwas in Richtung fehlender Seriösität.

      vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #62

      @jlechtenboehmer sagte:

      M.E. sind Verträge grundsätzlich ab einem bestimmten Stichtag in kompletter Fassung gültig, oder ist es dir von irgendwoher etwa anders geläufig ?

      Genau deshalb fragt MisterK78 ja nach den bei seiner Buchung validen AGB ... 😏
      Sein Reisevertrag wurde auf dieser Grundlage geschlossen und nicht auf der der geänderten Fassung nach seiner Buchung.
      Ferner sind AGB keinesfalls in Marmor gehauen - sollten sie geltendem nationalen oder gar europäischem Recht zuwiderstehen kann man die betreffenden Passus angreifen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      MisterK78M 1 Antwort Letzte Antwort
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      • MaxkoM Offline
        MaxkoM Offline
        Maxko
        schrieb am zuletzt editiert von
        #63

        Natürlich können AGB geändert werden, aber nicht mit Bedingungen , die sich negativ für die Kunden auswirken, weil sie auch auf die Vergangenheit abzielen. Das ist selbstverständlich nicht legitim. Darüber kann und sollte auch niemand ernsthaft diskutieren. Das Recht lässt sich zwar interpretieren, aber nicht biegen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #64

          @Maxko
          Natürlich können AGB auch zu Lasten der Verbraucher geändert werden, allerdings nicht für bereits geschlossene Verträge.
          Davon abgesehen würden die AGB eh geltendem Recht widersprechen und sind schon allein deshalb angreifbar.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • MaxkoM Offline
            MaxkoM Offline
            Maxko
            schrieb am zuletzt editiert von
            #65

            Ok, einverstanden!

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • MaxkoM Maxko

              Frühere AGB
              Hier ein Auszug aus früheren AGB von 2017:

              7. Rücktritt und Umbuchung
              7.1. Die von Holiday Extras vermittelten Anbieter räumen dem Kunden ein
              vertragliches Rücktrittsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein.
              (Dies gilt nicht, sofern bei dem Produkt ausdrücklich ausgeschrieben ist, dass
              es nicht stornierbar ist. Hier ist eine Stornierung ausgeschlossen.):
              a) Stornierungen einer vermittelten Leistung können schriftlich, per Telefax,
              per Internet, über das vom Kunden eingeschaltete Reisebüro per Amadeus
              TOMA, telefonisch oder persönlich erfolgen.
              b) Ausschlaggebend für den Zeitpunkt, an dem die Stornierung wirksam wird,
              ist der Zugang der Erklärung bei Holiday Extras (HOLIDAY EXTRAS GMBH)
              wobei die üblichen Bürozeiten zu beachten sind (Montag bis Freitag: 08:30
              bis 18:00 Uhr, Samstag 8:30 bis 14:00 Uhr).
              c) Bei Stornierung vor dem gebuchten Anmietzeitpunkt sind an Holiday Extras
              als Inkassobevollmächtigten des jeweiligen Anbieters folgende pauschalen
              Entschädigungen zu bezahlen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte
              Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der
              stornierten Leistung berücksichtigt sind:
              Hotelbuchungen:
              • bis 7 Tage vor dem Anreisetag: kostenfrei
              • vom 6. Tag vor dem Anreisetag bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages
              : 10% des Leistungspreises;
              • ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag: 80% des
              Leistungspreises für die erste Hotelnacht und 10% des Leistungspreises für
              jede weitere Nacht.
              Lounge-Buchungen:
              Bis zum 2. Tag vor Loungebesuch: kostenfrei
              Ab einen Tag vor und am Tag des Loungebesuchs: 50%.
              Parkplatzbuchungen:
              • bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages: kostenfrei,
              • ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag 50% des
              Leistungspreises.

              MisterK78M Offline
              MisterK78M Offline
              MisterK78
              schrieb am zuletzt editiert von
              #66

              @maxko sagte:

              Frühere AGB
              Hier ein Auszug aus früheren AGB von 2017:

              ...

              Vielen Dank!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV vonschmeling

                @jlechtenboehmer sagte:

                M.E. sind Verträge grundsätzlich ab einem bestimmten Stichtag in kompletter Fassung gültig, oder ist es dir von irgendwoher etwa anders geläufig ?

                Genau deshalb fragt MisterK78 ja nach den bei seiner Buchung validen AGB ... 😏
                Sein Reisevertrag wurde auf dieser Grundlage geschlossen und nicht auf der der geänderten Fassung nach seiner Buchung.
                Ferner sind AGB keinesfalls in Marmor gehauen - sollten sie geltendem nationalen oder gar europäischem Recht zuwiderstehen kann man die betreffenden Passus angreifen.

                MisterK78M Offline
                MisterK78M Offline
                MisterK78
                schrieb am zuletzt editiert von
                #67

                @vonschmeling sagte:

                Genau deshalb fragt MisterK78 ja nach den bei seiner Buchung validen AGB ... 😏

                Genauso ist es. Für mich gelten die AGB vom Vertragsabschlusss. Ansonsten hätte man mich bei einer Änderung informieren müssen. Und dann hätte ich auch ein Widerspruchsrecht gehabt.

                Aber der Anbieter weiss auch, dass sie damit auf ganz dünnem Eis stehen. Frei nach dem Motto "Probieren kann man es ja mal".

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • MisterK78M Offline
                  MisterK78M Offline
                  MisterK78
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #68

                  Inzwischen schottet sich HolidayExtras immer mehr ab.

                  Bis vor kurzem gab es zumindest noch automatische Bestätigungen für eingehende Emails. Jetzt nicht mehr.

                  Das Fax ist auch ausgeschaltet.

                  Per Telefon erreicht man seit Wochen nur eine Mailbox, die sagt, dass man eine Email schreiben soll. Auf Emails gibt's aber keine Antworten. Was ein Saftladen!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • MaxkoM Offline
                    MaxkoM Offline
                    Maxko
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #69

                    Wer hatte da noch am 8.6.2020 geschrieben, ich würde Blödsinn erzählen? Schaut man sich die Bewertungen der letzten Wochen an, dann wird klar, dass die Geschäftsmoral von Holiday Extras noch viel schlimmer ist, als man damals einschätzen konnte.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • 72mike7 Offline
                      72mike7 Offline
                      72mike
                      schrieb am zuletzt editiert von 72mike
                      #70

                      Was ist jetzt neu an Deinem Beitrag? Und was bitte ist "Geschäftsmoral"? Ich halte es in diesen Zeiten mehr mit Tucholsky: Erst kommt das Fr.essen, dann die Moral.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • MaxkoM Offline
                        MaxkoM Offline
                        Maxko
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #71

                        Also lieber die Kunden über den Tisch ziehen? Die gesetzlichen Bestimmungen außer Acht lassen und riskieren, wegen Betrug verurteilt zu werden?
                        Nein danke!! Das ist nicht meine Welt!!

                        MaxkoM 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • MaxkoM Maxko

                          Also lieber die Kunden über den Tisch ziehen? Die gesetzlichen Bestimmungen außer Acht lassen und riskieren, wegen Betrug verurteilt zu werden?
                          Nein danke!! Das ist nicht meine Welt!!

                          MaxkoM Offline
                          MaxkoM Offline
                          Maxko
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #72

                          Das Zitat bezieht sich auf B. Brecht und nicht auf Tucholsky!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • 72mike7 Offline
                            72mike7 Offline
                            72mike
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #73

                            Stimmt. Dafür war ich in Mathe ganz gut.

                            BuckeyeB 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • 72mike7 72mike

                              Stimmt. Dafür war ich in Mathe ganz gut.

                              BuckeyeB Offline
                              BuckeyeB Offline
                              Buckeye
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #74

                              Nach langer Zeit eine kurze Rückmeldung zu Holiday Extra. Ich habe versucht den Gutschein von Holiday Extra jetzt einzulösen. Leider war der Gutschein nicht mehr gültig. Eine Dame im Chat konnte mir dann weiterhelfen . Habe mich dann an die Buchhaltung von Holiday Extra gewendet.
                              Letzte Woche hat Holiday Extra den Betrag von 152 € auf unser Konto zurück überwiesen.
                              Besten Dank noch mal für eure Hilfe!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Günter/HolidayCheckG Online
                                Günter/HolidayCheckG Online
                                Günter/HolidayCheck
                                Admin Experte Fuerteventura
                                schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                #75

                                Schön, dass Du Dich hier im Forum nochmal gemeldet hast- freut mich dass es am Ende doch noch eine Lösung gab.👍
                                Wir machen dann hier zu

                                1 Antwort Letzte Antwort
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