Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
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@maxko sagte:
Das ist ein Auszug aus den bis März 2020 gültigen AGB.
Zwar erkenne ich in den von dir geposteten AGB keine Gültigkeitsdauer - aber wie stellst du dir eine Änderung selbiger anders vor als von jetzt auf gleich ? Mal eben jeden Tag ein Wort ändern ? M.E. sind Verträge grundsätzlich ab einem bestimmten Stichtag in kompletter Fassung gültig, oder ist es dir von irgendwoher etwa anders geläufig ?
Im Übrigen zeigen zumindest mir die Beiträge im Forum eher die mangelnde Solidarität mit anderen als in irgendeiner Form etwas in Richtung fehlender Seriösität. -
@maxko sagte:
Das ist ein Auszug aus den bis März 2020 gültigen AGB.
Zwar erkenne ich in den von dir geposteten AGB keine Gültigkeitsdauer - aber wie stellst du dir eine Änderung selbiger anders vor als von jetzt auf gleich ? Mal eben jeden Tag ein Wort ändern ? M.E. sind Verträge grundsätzlich ab einem bestimmten Stichtag in kompletter Fassung gültig, oder ist es dir von irgendwoher etwa anders geläufig ?
Im Übrigen zeigen zumindest mir die Beiträge im Forum eher die mangelnde Solidarität mit anderen als in irgendeiner Form etwas in Richtung fehlender Seriösität.@jlechtenboehmer sagte:
M.E. sind Verträge grundsätzlich ab einem bestimmten Stichtag in kompletter Fassung gültig, oder ist es dir von irgendwoher etwa anders geläufig ?
Genau deshalb fragt MisterK78 ja nach den bei seiner Buchung validen AGB ...

Sein Reisevertrag wurde auf dieser Grundlage geschlossen und nicht auf der der geänderten Fassung nach seiner Buchung.
Ferner sind AGB keinesfalls in Marmor gehauen - sollten sie geltendem nationalen oder gar europäischem Recht zuwiderstehen kann man die betreffenden Passus angreifen. -
Natürlich können AGB geändert werden, aber nicht mit Bedingungen , die sich negativ für die Kunden auswirken, weil sie auch auf die Vergangenheit abzielen. Das ist selbstverständlich nicht legitim. Darüber kann und sollte auch niemand ernsthaft diskutieren. Das Recht lässt sich zwar interpretieren, aber nicht biegen.
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@Maxko
Natürlich können AGB auch zu Lasten der Verbraucher geändert werden, allerdings nicht für bereits geschlossene Verträge.
Davon abgesehen würden die AGB eh geltendem Recht widersprechen und sind schon allein deshalb angreifbar. -
Frühere AGB
Hier ein Auszug aus früheren AGB von 2017:7. Rücktritt und Umbuchung
7.1. Die von Holiday Extras vermittelten Anbieter räumen dem Kunden ein
vertragliches Rücktrittsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein.
(Dies gilt nicht, sofern bei dem Produkt ausdrücklich ausgeschrieben ist, dass
es nicht stornierbar ist. Hier ist eine Stornierung ausgeschlossen.):
a) Stornierungen einer vermittelten Leistung können schriftlich, per Telefax,
per Internet, über das vom Kunden eingeschaltete Reisebüro per Amadeus
TOMA, telefonisch oder persönlich erfolgen.
b) Ausschlaggebend für den Zeitpunkt, an dem die Stornierung wirksam wird,
ist der Zugang der Erklärung bei Holiday Extras (HOLIDAY EXTRAS GMBH)
wobei die üblichen Bürozeiten zu beachten sind (Montag bis Freitag: 08:30
bis 18:00 Uhr, Samstag 8:30 bis 14:00 Uhr).
c) Bei Stornierung vor dem gebuchten Anmietzeitpunkt sind an Holiday Extras
als Inkassobevollmächtigten des jeweiligen Anbieters folgende pauschalen
Entschädigungen zu bezahlen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte
Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der
stornierten Leistung berücksichtigt sind:
Hotelbuchungen:
• bis 7 Tage vor dem Anreisetag: kostenfrei
• vom 6. Tag vor dem Anreisetag bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages
: 10% des Leistungspreises;
• ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag: 80% des
Leistungspreises für die erste Hotelnacht und 10% des Leistungspreises für
jede weitere Nacht.
Lounge-Buchungen:
Bis zum 2. Tag vor Loungebesuch: kostenfrei
Ab einen Tag vor und am Tag des Loungebesuchs: 50%.
Parkplatzbuchungen:
• bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages: kostenfrei,
• ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag 50% des
Leistungspreises. -
@jlechtenboehmer sagte:
M.E. sind Verträge grundsätzlich ab einem bestimmten Stichtag in kompletter Fassung gültig, oder ist es dir von irgendwoher etwa anders geläufig ?
Genau deshalb fragt MisterK78 ja nach den bei seiner Buchung validen AGB ...

Sein Reisevertrag wurde auf dieser Grundlage geschlossen und nicht auf der der geänderten Fassung nach seiner Buchung.
Ferner sind AGB keinesfalls in Marmor gehauen - sollten sie geltendem nationalen oder gar europäischem Recht zuwiderstehen kann man die betreffenden Passus angreifen.@vonschmeling sagte:
Genau deshalb fragt MisterK78 ja nach den bei seiner Buchung validen AGB ...

Genauso ist es. Für mich gelten die AGB vom Vertragsabschlusss. Ansonsten hätte man mich bei einer Änderung informieren müssen. Und dann hätte ich auch ein Widerspruchsrecht gehabt.
Aber der Anbieter weiss auch, dass sie damit auf ganz dünnem Eis stehen. Frei nach dem Motto "Probieren kann man es ja mal".
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Inzwischen schottet sich HolidayExtras immer mehr ab.
Bis vor kurzem gab es zumindest noch automatische Bestätigungen für eingehende Emails. Jetzt nicht mehr.
Das Fax ist auch ausgeschaltet.
Per Telefon erreicht man seit Wochen nur eine Mailbox, die sagt, dass man eine Email schreiben soll. Auf Emails gibt's aber keine Antworten. Was ein Saftladen!
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Also lieber die Kunden über den Tisch ziehen? Die gesetzlichen Bestimmungen außer Acht lassen und riskieren, wegen Betrug verurteilt zu werden?
Nein danke!! Das ist nicht meine Welt!! -
Nach langer Zeit eine kurze Rückmeldung zu Holiday Extra. Ich habe versucht den Gutschein von Holiday Extra jetzt einzulösen. Leider war der Gutschein nicht mehr gültig. Eine Dame im Chat konnte mir dann weiterhelfen . Habe mich dann an die Buchhaltung von Holiday Extra gewendet.
Letzte Woche hat Holiday Extra den Betrag von 152 € auf unser Konto zurück überwiesen.
Besten Dank noch mal für eure Hilfe! -
Schön, dass Du Dich hier im Forum nochmal gemeldet hast- freut mich dass es am Ende doch noch eine Lösung gab.

Wir machen dann hier zu