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Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber

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  • Eike2801E Offline
    Eike2801E Offline
    Eike2801
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3781

    Moin in Runde!
    Ich lese jetzt schon eine Weile mit und wollte in gerne mal meinen Kenntnisstand mit euch teilen.
    Wir haben im März eine Reise vom 02.10.2020 - 09.10.2020 über CHECK24 bei FTI im Side Crown Palace gebucht.

    Mittlerweile wollen wir diese Reise nicht mehr antreten, da wir in MV wohnen und uns nach der einschlägigen Corona-Landesverordnung eine Quarantäne von mindestens 5 Tagen bevorstehen würde. Nachdem wir ein wenig im Internet recherchiert haben, sind wir auf die Seite der Bundesregierung aufmerksam geworden und haben dort gelesen, dass ab dem 01.10. für jedes Risikogebiet automatisch eine Reisewarnung gilt (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032).

    Daher wollten wir nun bis zum 01.10. abwarten und dann kostenfrei stornieren. Nach einem Telefonat mit dem Auswärtigen Amt (gestern), wurde uns jedoch gesagt, dass die Regelung wie bisher bleibt und Türkei (als einziges!! Land auf der Welt) bei dieser Regelung nicht mitzählt und es weiterhin als Risikogebiet mit unvollständiger Reisewarnung ausgewiesen wird. Daher bleibt uns jetzt eventuell nur übrig die Reise kostenpflichtig zu stornieren, es geschieht ein Wunder und es kommt was dazwischen (Flugannullierung oder Hotelschließung) oder Klage gem. 651 h III BGB zu erheben mit eingeschränkter Aussicht auf Erfolg.

    Was anscheinend seitens der Bundesregierung nicht verstanden oder berücksichtigt wurde, ist dass es etliche Familien deutschlandweit gibt, welche in den kommenden Oktoberferien vor Monaten bereits eine Türkeireise gebucht haben und (wenn es das jeweilige Bundesland so geregelt hat) entweder nach der Reise in Quarantäne müssen oder die Reise kostenpflichtig stornieren müssen! Das ganze kann nicht im Sinne der Bevölkerung sein sondern ist vielmehr Schuld der türkischen Lobbyarbeit, so meine Vermutung.

    Wer zum jetzigen Zeitpunkt gerne fliegen möchte, kann dies gerne tun und könnte es auch, wenn eine landesweite Reisewarnung für die Türkei ausgesprochen werden würde. Aber scheinbar ist der Bundesregierung das Risiko zu groß, sich in der Türkei „unbeliebt“ zu machen und mit politischen Folgen rechnen zu müssen. Die entstehenden Schäden bei Familien überwiegen scheinbar nicht.

    Wir sind nun sehr unzufrieden und hätten niemals mit einem solchen Ausgang gerechnet.

    Hotel aus diesem Beitrag
    85%
    Side Crown Palace
    Türkische Riviera/Türkei
    Zum Hotel
    anna2207A vonschmelingV REJBodenheimR 3 Antworten Letzte Antwort
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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3782

      @tomek95
      Die Änderung der Reisezeiten rechtfertigt eine Stornierung, du kannst aber nur den Flug insgesamt absagen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Eike2801E Eike2801

        Moin in Runde!
        Ich lese jetzt schon eine Weile mit und wollte in gerne mal meinen Kenntnisstand mit euch teilen.
        Wir haben im März eine Reise vom 02.10.2020 - 09.10.2020 über CHECK24 bei FTI im Side Crown Palace gebucht.

        Mittlerweile wollen wir diese Reise nicht mehr antreten, da wir in MV wohnen und uns nach der einschlägigen Corona-Landesverordnung eine Quarantäne von mindestens 5 Tagen bevorstehen würde. Nachdem wir ein wenig im Internet recherchiert haben, sind wir auf die Seite der Bundesregierung aufmerksam geworden und haben dort gelesen, dass ab dem 01.10. für jedes Risikogebiet automatisch eine Reisewarnung gilt (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032).

        Daher wollten wir nun bis zum 01.10. abwarten und dann kostenfrei stornieren. Nach einem Telefonat mit dem Auswärtigen Amt (gestern), wurde uns jedoch gesagt, dass die Regelung wie bisher bleibt und Türkei (als einziges!! Land auf der Welt) bei dieser Regelung nicht mitzählt und es weiterhin als Risikogebiet mit unvollständiger Reisewarnung ausgewiesen wird. Daher bleibt uns jetzt eventuell nur übrig die Reise kostenpflichtig zu stornieren, es geschieht ein Wunder und es kommt was dazwischen (Flugannullierung oder Hotelschließung) oder Klage gem. 651 h III BGB zu erheben mit eingeschränkter Aussicht auf Erfolg.

        Was anscheinend seitens der Bundesregierung nicht verstanden oder berücksichtigt wurde, ist dass es etliche Familien deutschlandweit gibt, welche in den kommenden Oktoberferien vor Monaten bereits eine Türkeireise gebucht haben und (wenn es das jeweilige Bundesland so geregelt hat) entweder nach der Reise in Quarantäne müssen oder die Reise kostenpflichtig stornieren müssen! Das ganze kann nicht im Sinne der Bevölkerung sein sondern ist vielmehr Schuld der türkischen Lobbyarbeit, so meine Vermutung.

        Wer zum jetzigen Zeitpunkt gerne fliegen möchte, kann dies gerne tun und könnte es auch, wenn eine landesweite Reisewarnung für die Türkei ausgesprochen werden würde. Aber scheinbar ist der Bundesregierung das Risiko zu groß, sich in der Türkei „unbeliebt“ zu machen und mit politischen Folgen rechnen zu müssen. Die entstehenden Schäden bei Familien überwiegen scheinbar nicht.

        Wir sind nun sehr unzufrieden und hätten niemals mit einem solchen Ausgang gerechnet.

        anna2207A Offline
        anna2207A Offline
        anna2207
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3783

        @Eike2801 die haben beim AA gesagt dass das mit der Türkei definitiv so geregelt bleibt wie jetzt?? Oh damit hätte ich auch nicht gerechnet, genau wegen eben dieser Aussage, dass ab 01.10 jedes Risikogebiet automatisch eine Reisewarnung nach sich zieht. Habe gedacht entweder oder, entweder Reise findet also nicht statt oder ich kann fliegen oder den die teuren Tests danach um die ganze Familie von der vermutlich bevorstehenden Quarantäne zu befreien damit man wieder zur Arbeit und in die Schule darf. Da kommt ja nochmal ganz schön was an Geld oben drauf für die Tests dann.
        Fliegen übrigens auch ins Crown Palace 😀

        Eike2801E 1 Antwort Letzte Antwort
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        • nissanN Offline
          nissanN Offline
          nissan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3784

          Seit Wochen angekündigt :Änderungen ab 1.10.
          Frau Merkel sagt glasklar daß geplant ab 15. 10 sich was ändern könnte !
          bis 14 .10 (Termin kann sich ändern ) !
          ab 15. 10 oder später kommt was Neues !
          So schafft man Vertrauen in die Behörden .
          Kein Wunder , daß viele die Sache nicht mehr ernst nehmen . Pkw-Reisende werden sich wohl kaum an diese Vorgaben der Selbstisolation halte und/oder sich weiter als Ronald McDonald in Listen eintragen .

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • anna2207A anna2207

            @Eike2801 die haben beim AA gesagt dass das mit der Türkei definitiv so geregelt bleibt wie jetzt?? Oh damit hätte ich auch nicht gerechnet, genau wegen eben dieser Aussage, dass ab 01.10 jedes Risikogebiet automatisch eine Reisewarnung nach sich zieht. Habe gedacht entweder oder, entweder Reise findet also nicht statt oder ich kann fliegen oder den die teuren Tests danach um die ganze Familie von der vermutlich bevorstehenden Quarantäne zu befreien damit man wieder zur Arbeit und in die Schule darf. Da kommt ja nochmal ganz schön was an Geld oben drauf für die Tests dann.
            Fliegen übrigens auch ins Crown Palace 😀

            Eike2801E Offline
            Eike2801E Offline
            Eike2801
            schrieb am zuletzt editiert von Eike2801
            #3785

            @anna2207

            Zitat gelöscht--- ist völlig unnötig , ein @ reich ausXXX

            So wurde es mir jedenfalls gestern am Telefon von einer netten Frau vom Auswärtigen Amt gesagt. Letzte Woche Freitag gab es noch eine Information seitens des Auswärtigen Amtes und man sagte mir, dass es auf die Lobbyarbeit der Türkei ankomme.
            Ich hatte auch gedacht, dass ab dem 01.10. gilt Risikogebiet = Reisewarnung und somit eine Reisewarnung für die komplette Türkei ausgesprochen wird oder es kein Risikogebiet mehr ist. Aber dazu habe ich leider keine Informationen bekommen..

            Ich für meinen Teil kann jedenfalls nicht vorsätzlich in ein Risikogebiet fliegen und eine Quarantäne (womöglich sogar 14 Tage in der Türkei) riskieren, da ich ansonsten meine Dienstpflicht verletzen würde. Daher ist nach jetzigen Stand keine Reise für mich möglich.

            Wir warten aber noch den morgigen Tag bzw Vormittag ab und werden dann entscheiden.

            #edit Danke für die Änderung. Das wusste ich nicht.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Günter/HolidayCheckG Online
              Günter/HolidayCheckG Online
              Günter/HolidayCheck
              Admin Experte Fuerteventura
              schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
              #3786

              Mein Hinweis dazu - bevor wir hier ein Telefonat mit einer "netten Frau vom Auswärtigen Amt " als Grundlage für weitere Überlegungen und Beiträge heranziehen-- wir warten mal ab, was uns demnächst offiziell vom AA hierzu "verkündet" wird.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Eike2801E Eike2801

                Moin in Runde!
                Ich lese jetzt schon eine Weile mit und wollte in gerne mal meinen Kenntnisstand mit euch teilen.
                Wir haben im März eine Reise vom 02.10.2020 - 09.10.2020 über CHECK24 bei FTI im Side Crown Palace gebucht.

                Mittlerweile wollen wir diese Reise nicht mehr antreten, da wir in MV wohnen und uns nach der einschlägigen Corona-Landesverordnung eine Quarantäne von mindestens 5 Tagen bevorstehen würde. Nachdem wir ein wenig im Internet recherchiert haben, sind wir auf die Seite der Bundesregierung aufmerksam geworden und haben dort gelesen, dass ab dem 01.10. für jedes Risikogebiet automatisch eine Reisewarnung gilt (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032).

                Daher wollten wir nun bis zum 01.10. abwarten und dann kostenfrei stornieren. Nach einem Telefonat mit dem Auswärtigen Amt (gestern), wurde uns jedoch gesagt, dass die Regelung wie bisher bleibt und Türkei (als einziges!! Land auf der Welt) bei dieser Regelung nicht mitzählt und es weiterhin als Risikogebiet mit unvollständiger Reisewarnung ausgewiesen wird. Daher bleibt uns jetzt eventuell nur übrig die Reise kostenpflichtig zu stornieren, es geschieht ein Wunder und es kommt was dazwischen (Flugannullierung oder Hotelschließung) oder Klage gem. 651 h III BGB zu erheben mit eingeschränkter Aussicht auf Erfolg.

                Was anscheinend seitens der Bundesregierung nicht verstanden oder berücksichtigt wurde, ist dass es etliche Familien deutschlandweit gibt, welche in den kommenden Oktoberferien vor Monaten bereits eine Türkeireise gebucht haben und (wenn es das jeweilige Bundesland so geregelt hat) entweder nach der Reise in Quarantäne müssen oder die Reise kostenpflichtig stornieren müssen! Das ganze kann nicht im Sinne der Bevölkerung sein sondern ist vielmehr Schuld der türkischen Lobbyarbeit, so meine Vermutung.

                Wer zum jetzigen Zeitpunkt gerne fliegen möchte, kann dies gerne tun und könnte es auch, wenn eine landesweite Reisewarnung für die Türkei ausgesprochen werden würde. Aber scheinbar ist der Bundesregierung das Risiko zu groß, sich in der Türkei „unbeliebt“ zu machen und mit politischen Folgen rechnen zu müssen. Die entstehenden Schäden bei Familien überwiegen scheinbar nicht.

                Wir sind nun sehr unzufrieden und hätten niemals mit einem solchen Ausgang gerechnet.

                vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3787

                @eike2801 sagte:

                Das ganze kann nicht im Sinne der Bevölkerung sein ...

                Die "Bevölkerung" besteht ja nicht nur aus reiseunwilligen Familien sondern auch aus Dienstleistern ... 😏

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • Günter/HolidayCheckG Online
                  Günter/HolidayCheckG Online
                  Günter/HolidayCheck
                  Admin Experte Fuerteventura
                  schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                  #3788

                  ... und durchaus auch aus vielen reisewilligen Urlaubern... dies nur zur Ergänzug 😏Thema anstehende Herbstferien z.B.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Eike2801E Eike2801

                    Moin in Runde!
                    Ich lese jetzt schon eine Weile mit und wollte in gerne mal meinen Kenntnisstand mit euch teilen.
                    Wir haben im März eine Reise vom 02.10.2020 - 09.10.2020 über CHECK24 bei FTI im Side Crown Palace gebucht.

                    Mittlerweile wollen wir diese Reise nicht mehr antreten, da wir in MV wohnen und uns nach der einschlägigen Corona-Landesverordnung eine Quarantäne von mindestens 5 Tagen bevorstehen würde. Nachdem wir ein wenig im Internet recherchiert haben, sind wir auf die Seite der Bundesregierung aufmerksam geworden und haben dort gelesen, dass ab dem 01.10. für jedes Risikogebiet automatisch eine Reisewarnung gilt (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032).

                    Daher wollten wir nun bis zum 01.10. abwarten und dann kostenfrei stornieren. Nach einem Telefonat mit dem Auswärtigen Amt (gestern), wurde uns jedoch gesagt, dass die Regelung wie bisher bleibt und Türkei (als einziges!! Land auf der Welt) bei dieser Regelung nicht mitzählt und es weiterhin als Risikogebiet mit unvollständiger Reisewarnung ausgewiesen wird. Daher bleibt uns jetzt eventuell nur übrig die Reise kostenpflichtig zu stornieren, es geschieht ein Wunder und es kommt was dazwischen (Flugannullierung oder Hotelschließung) oder Klage gem. 651 h III BGB zu erheben mit eingeschränkter Aussicht auf Erfolg.

                    Was anscheinend seitens der Bundesregierung nicht verstanden oder berücksichtigt wurde, ist dass es etliche Familien deutschlandweit gibt, welche in den kommenden Oktoberferien vor Monaten bereits eine Türkeireise gebucht haben und (wenn es das jeweilige Bundesland so geregelt hat) entweder nach der Reise in Quarantäne müssen oder die Reise kostenpflichtig stornieren müssen! Das ganze kann nicht im Sinne der Bevölkerung sein sondern ist vielmehr Schuld der türkischen Lobbyarbeit, so meine Vermutung.

                    Wer zum jetzigen Zeitpunkt gerne fliegen möchte, kann dies gerne tun und könnte es auch, wenn eine landesweite Reisewarnung für die Türkei ausgesprochen werden würde. Aber scheinbar ist der Bundesregierung das Risiko zu groß, sich in der Türkei „unbeliebt“ zu machen und mit politischen Folgen rechnen zu müssen. Die entstehenden Schäden bei Familien überwiegen scheinbar nicht.

                    Wir sind nun sehr unzufrieden und hätten niemals mit einem solchen Ausgang gerechnet.

                    REJBodenheimR Offline
                    REJBodenheimR Offline
                    REJBodenheim
                    schrieb am zuletzt editiert von REJBodenheim
                    #3789

                    @eike2801 sagte:

                    Wir sind nun sehr unzufrieden und hätten niemals mit einem solchen Ausgang gerechnet.

                    Ja, kann ich verstehen. Ist immer unangenehm, wenn man sich verrechnet. Aber wie alle anderen habt ihr frühzeitig gebucht und lange Zeit gehabt euch zu überlegen, wie ihr vorgehen wollt.
                    .
                    Egal wie jetzt in den nächsten Stunden entschieden wird, kurz darauf schlagen diejenigen hier auf, die nicht mit dieser Entwicklung gerechnet haben. Entweder "ich wollte doch gar nicht reisen, jetzt muss ich" oder "ich habe schon vor so langer Zeit gebucht und jetzt darf ich meinen verdienten Urlaub nicht antreten weil..."
                    .
                    Wäre viel schöner, wenn hier konkrete Ratschläge angefragt würden. Dann könnte man auch konkret helfen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • sblS Offline
                      sblS Offline
                      sbl
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3790

                      Hallo zusammen,
                      wir haben ja am 08.09. den Rücktritt von unserer Pauschalreise (Türkei, 10.-17.10.) gegenüber unserem RV aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände (Türkei -> Corona-Risikogebiet -> Gefahr für unsere Gesundheit) erklärt und die Rückzahlung der von uns bereits erfolgten Zahlungen gefordert. Der Rücktritt erfolgte eindeutig, wir haben also nicht angefragt, sondern eine eindeutige Erklärung abgegeben.
                      Am 25.09. hat sich der RV erstmals dazu geäußert. Sie akzeptieren den Rücktritt nicht. Sie akzeptieren den Rücktritt nur, wenn wir „normal“ zurücktreten und die Stornokosten akzeptieren.
                      Wir haben nun inzwischen in drei Mails mit immer anderen Worten zu erklären versucht, dass ein Rücktritt mit Zugang der Rücktrittserklärung wirksam wird und es nicht der Zustimmung des RV bedarf. Der RV sieht das weiterhin anders. Der Reisevertrag ist nach Aussage RV aktuell weiterhin gültig.
                      Dass der RV die Stornokosten einbehalten möchte, damit hatten wir gerechnet (das muss wohl am Ende ein Gericht entscheiden) - dass der RV aber den Rücktritt gar nicht erst akzeptiert (akzeptieren muss), das ist für uns neu und nicht nachvollziehbar.
                      Meine Frage: Hat jemand von euch schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht, also dass ein RV einen Rücktritt nicht akzeptiert (akzeptieren muss)? Ich habe intensiv recherchiert, aber keinen solchen oder ähnlichen Fall gefunden. Auch kein Gesetz oder irgendwelche Berichte, wo dies jemals thematisiert wurde…
                      Danke & LG

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3791

                        Einen Rücktritt muss er nicht akzeptieren, eine Stornierung schon.
                        Da dem Veranstalter eure Argumentation offenbar nicht ausreicht hebt er den Vertrag eben nur gem. der AGB auf.
                        Bis dahin sind beide Parteien weiterhin zur Erfüllung verpflichtet.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        sblS 1 Antwort Letzte Antwort
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3792

                          @vonschmeling:
                          Danke für Deine schnelle Antwort ! Weißt Du noch, ob es eine zeitliche Frist gibt bis wann man eine Stornierung der Flüge vornehmen muss ? Bin gespannt, ob Corendon rumzickt...

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3793

                            Wie immer lautet das Zauberwort "unverzüglich", ansonsten handelt es sich um eine konkludente Annahme der Änderung.
                            Wie Corendon das handhabt weiß ich nicht, bei XQ läuft es jedenfalls sehr geschmeidig: Ab 4h Verschiebung Rücktritt und Erstattung der Ticketkosten.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            tomek95T 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV vonschmeling

                              Einen Rücktritt muss er nicht akzeptieren, eine Stornierung schon.
                              Da dem Veranstalter eure Argumentation offenbar nicht ausreicht hebt er den Vertrag eben nur gem. der AGB auf.
                              Bis dahin sind beide Parteien weiterhin zur Erfüllung verpflichtet.

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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3794

                              @vonschmeling

                              Danke, genau das schreibt der RV immer: Aufhebung nur gem. AGB. Aber nun kann ich die Aussage vom RV zumindest einordnen 😀 (Wobei der RV in den AGB bei außergewöhnlichen Umständen einen kostenfreien Rücktritt zulässt, eine „Aufhebung nur gem. AGB“ also auch für unsere Forderung möglich ist. Formal ist das bestimmt richtig, war nur für uns halt nicht wirklich eindeutig.)

                              Rücktritt/Stornierung waren für mich bisher gleichbedeutend, sorry, wenn ich mich daher vorhin nicht präzise genug ausgedrückt habe.

                              Wir sind gem. § 651h Abs. 3 BGB vom Vertrag zurückgetreten, dies ist gleichzeitig unsere Stornierung. Nun liegt es am RV, den Vertrag rückabzuwickeln, ihn also ebenfalls zu stornieren. Bis dahin gilt der Vertrag weiter, vertragliche Pflichten müssen jedoch nicht mehr erfüllt werden (laut jura-basic.de).

                              In unserer Rücktrittserklärung haben wir die Begriffe Rücktritt/Stornierung an verschiedenen Stellen (für uns) sinngleich verwendet.
                              Im Kopf auf allen drei Seiten: Stornierung Pauschalreise…
                              Im Betreff: Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände…
                              Im Text dann noch einmal direkt nacheinander: Ich trete daher vom Reisevertrag zurück. Bitte bestätigen Sie mir unverzüglich den Erhalt der Stornierung.

                              Rücktritt/Stornierung sollten von uns also eindeutig kommuniziert sein. Bin gespannt, wie es weitergeht.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • anna2207A Offline
                                anna2207A Offline
                                anna2207
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3795

                                Also auf der Seite vom AA ist der Eintrag zu Türkei jetzt mit „Stand 30.09“ ausgezeichnet... dann wird es wohl wirklich so bleiben wie jetzt, also Risikogebiet aber die 4 Regionen von der Reisewarnung ausgeschlossen. Oder was denkt ihr?

                                REJBodenheimR 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Günter/HolidayCheckG Online
                                  Günter/HolidayCheckG Online
                                  Günter/HolidayCheck
                                  Admin Experte Fuerteventura
                                  schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                  #3796

                                  Was sollen jetzt Spekulationen ? --- Du musst einfach noch einen Tag abwarten😏

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • memories2016M Offline
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                                    memories2016
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3797

                                    mein Status
                                    am 07.09.20 hatte ich kurzfristig Türkei gebucht vom 14.09.20 - 28.09.20
                                    zu diesem Zeitpunkt war: Test in der Türkei und wenn dieser negativ ausfällt, keine Quarantäne
                                    der Test in der Türkei fiel negativ aus

                                    zuhause:
                                    jetzt bin ich in Quarantäne und kann am 04.10.2020 einen erneuten Test vornehmen lassen
                                    Begründung:
                                    Gem. § 2 Abs. 2 der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 18. September 2020 sind Sie weiterhin von der Quarantäne erfasst.

                                    HC-Mitglied2712765H 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Pascha110P Offline
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                                      Pascha110
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3798

                                      So nun habe auch ich beim Auswärtigemamt angerufen.Ich habe gesagt bekommen die 4 Regionen die von der Reisewarnung nicht betroffen sind gelten nicht als Risikogebiet.Ich bin verwirrt

                                      REJBodenheimR 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3799

                                        @sbl
                                        Gewöhnlich wird tatsächlich nicht unterschieden in der Begrifflichkeit, hier ist jedoch für den Rücktritt eine einvernehmliche Abrede zur Aufhebung erforderlich, da ihr ja eine Erstattung des gesamten Reisepreises fordert.
                                        Die Berufung auf außergewöhnliche Umstände reicht dem Veranstalter nicht aus, also gibt es kein Einvernehmen / keinen Rücktritt.
                                        Du kannst jetzt demnach stornieren (gem. AGB) oder auf der Wirksamkeit deines Rücktritts beharren, vermutlich mit der Folge einer prozessualen Entscheidung.
                                        Es sind zwar bereits Verbraucher freundliche Urteile hinsichtlich Reisen in sog. Risikogebiete ergangen, allerdings solltest du bedenken, dass die Voraussetzungen zur gegenständlichen Reisezeit elementar verschieden waren zu den jetzt geschaffenen Bedingungen mit Schutzmaßnahmen noch und nöcher.
                                        Offen gestanden räume ich daher einem Gelingen eures Vorhabens nicht die allerbesten Aussichten ein.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        sblS 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • memories2016M memories2016

                                          mein Status
                                          am 07.09.20 hatte ich kurzfristig Türkei gebucht vom 14.09.20 - 28.09.20
                                          zu diesem Zeitpunkt war: Test in der Türkei und wenn dieser negativ ausfällt, keine Quarantäne
                                          der Test in der Türkei fiel negativ aus

                                          zuhause:
                                          jetzt bin ich in Quarantäne und kann am 04.10.2020 einen erneuten Test vornehmen lassen
                                          Begründung:
                                          Gem. § 2 Abs. 2 der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 18. September 2020 sind Sie weiterhin von der Quarantäne erfasst.

                                          HC-Mitglied2712765H Offline
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                                          HC-Mitglied2712765
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3800

                                          @memories2016,

                                          so schön wird man mittlerweile "verarscht"...Ich hoffe das es bei euch keine Probleme mit dem Arbeitgebern gibt....

                                          Diejenigen die überlegen jetzt (unbedingt) noch fliegen zu müssen sollte dieses ein deutlich "negatives" Beispiel sein...und zwar das Theorie und Praxis leider ganz weit auseinander liegen was die unterschiedlichen und klaren Regularien eines Bundeslandes wegen der Quarantäne angeht...

                                          KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
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