Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber
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Moin in Runde!
Ich lese jetzt schon eine Weile mit und wollte in gerne mal meinen Kenntnisstand mit euch teilen.
Wir haben im März eine Reise vom 02.10.2020 - 09.10.2020 über CHECK24 bei FTI im Side Crown Palace gebucht.Mittlerweile wollen wir diese Reise nicht mehr antreten, da wir in MV wohnen und uns nach der einschlägigen Corona-Landesverordnung eine Quarantäne von mindestens 5 Tagen bevorstehen würde. Nachdem wir ein wenig im Internet recherchiert haben, sind wir auf die Seite der Bundesregierung aufmerksam geworden und haben dort gelesen, dass ab dem 01.10. für jedes Risikogebiet automatisch eine Reisewarnung gilt (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032).
Daher wollten wir nun bis zum 01.10. abwarten und dann kostenfrei stornieren. Nach einem Telefonat mit dem Auswärtigen Amt (gestern), wurde uns jedoch gesagt, dass die Regelung wie bisher bleibt und Türkei (als einziges!! Land auf der Welt) bei dieser Regelung nicht mitzählt und es weiterhin als Risikogebiet mit unvollständiger Reisewarnung ausgewiesen wird. Daher bleibt uns jetzt eventuell nur übrig die Reise kostenpflichtig zu stornieren, es geschieht ein Wunder und es kommt was dazwischen (Flugannullierung oder Hotelschließung) oder Klage gem. 651 h III BGB zu erheben mit eingeschränkter Aussicht auf Erfolg.
Was anscheinend seitens der Bundesregierung nicht verstanden oder berücksichtigt wurde, ist dass es etliche Familien deutschlandweit gibt, welche in den kommenden Oktoberferien vor Monaten bereits eine Türkeireise gebucht haben und (wenn es das jeweilige Bundesland so geregelt hat) entweder nach der Reise in Quarantäne müssen oder die Reise kostenpflichtig stornieren müssen! Das ganze kann nicht im Sinne der Bevölkerung sein sondern ist vielmehr Schuld der türkischen Lobbyarbeit, so meine Vermutung.
Wer zum jetzigen Zeitpunkt gerne fliegen möchte, kann dies gerne tun und könnte es auch, wenn eine landesweite Reisewarnung für die Türkei ausgesprochen werden würde. Aber scheinbar ist der Bundesregierung das Risiko zu groß, sich in der Türkei „unbeliebt“ zu machen und mit politischen Folgen rechnen zu müssen. Die entstehenden Schäden bei Familien überwiegen scheinbar nicht.
Wir sind nun sehr unzufrieden und hätten niemals mit einem solchen Ausgang gerechnet.
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Moin in Runde!
Ich lese jetzt schon eine Weile mit und wollte in gerne mal meinen Kenntnisstand mit euch teilen.
Wir haben im März eine Reise vom 02.10.2020 - 09.10.2020 über CHECK24 bei FTI im Side Crown Palace gebucht.Mittlerweile wollen wir diese Reise nicht mehr antreten, da wir in MV wohnen und uns nach der einschlägigen Corona-Landesverordnung eine Quarantäne von mindestens 5 Tagen bevorstehen würde. Nachdem wir ein wenig im Internet recherchiert haben, sind wir auf die Seite der Bundesregierung aufmerksam geworden und haben dort gelesen, dass ab dem 01.10. für jedes Risikogebiet automatisch eine Reisewarnung gilt (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032).
Daher wollten wir nun bis zum 01.10. abwarten und dann kostenfrei stornieren. Nach einem Telefonat mit dem Auswärtigen Amt (gestern), wurde uns jedoch gesagt, dass die Regelung wie bisher bleibt und Türkei (als einziges!! Land auf der Welt) bei dieser Regelung nicht mitzählt und es weiterhin als Risikogebiet mit unvollständiger Reisewarnung ausgewiesen wird. Daher bleibt uns jetzt eventuell nur übrig die Reise kostenpflichtig zu stornieren, es geschieht ein Wunder und es kommt was dazwischen (Flugannullierung oder Hotelschließung) oder Klage gem. 651 h III BGB zu erheben mit eingeschränkter Aussicht auf Erfolg.
Was anscheinend seitens der Bundesregierung nicht verstanden oder berücksichtigt wurde, ist dass es etliche Familien deutschlandweit gibt, welche in den kommenden Oktoberferien vor Monaten bereits eine Türkeireise gebucht haben und (wenn es das jeweilige Bundesland so geregelt hat) entweder nach der Reise in Quarantäne müssen oder die Reise kostenpflichtig stornieren müssen! Das ganze kann nicht im Sinne der Bevölkerung sein sondern ist vielmehr Schuld der türkischen Lobbyarbeit, so meine Vermutung.
Wer zum jetzigen Zeitpunkt gerne fliegen möchte, kann dies gerne tun und könnte es auch, wenn eine landesweite Reisewarnung für die Türkei ausgesprochen werden würde. Aber scheinbar ist der Bundesregierung das Risiko zu groß, sich in der Türkei „unbeliebt“ zu machen und mit politischen Folgen rechnen zu müssen. Die entstehenden Schäden bei Familien überwiegen scheinbar nicht.
Wir sind nun sehr unzufrieden und hätten niemals mit einem solchen Ausgang gerechnet.
@Eike2801 die haben beim AA gesagt dass das mit der Türkei definitiv so geregelt bleibt wie jetzt?? Oh damit hätte ich auch nicht gerechnet, genau wegen eben dieser Aussage, dass ab 01.10 jedes Risikogebiet automatisch eine Reisewarnung nach sich zieht. Habe gedacht entweder oder, entweder Reise findet also nicht statt oder ich kann fliegen oder den die teuren Tests danach um die ganze Familie von der vermutlich bevorstehenden Quarantäne zu befreien damit man wieder zur Arbeit und in die Schule darf. Da kommt ja nochmal ganz schön was an Geld oben drauf für die Tests dann.
Fliegen übrigens auch ins Crown Palace
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Seit Wochen angekündigt :Änderungen ab 1.10.
Frau Merkel sagt glasklar daß geplant ab 15. 10 sich was ändern könnte !
bis 14 .10 (Termin kann sich ändern ) !
ab 15. 10 oder später kommt was Neues !
So schafft man Vertrauen in die Behörden .
Kein Wunder , daß viele die Sache nicht mehr ernst nehmen . Pkw-Reisende werden sich wohl kaum an diese Vorgaben der Selbstisolation halte und/oder sich weiter als Ronald McDonald in Listen eintragen . -
@Eike2801 die haben beim AA gesagt dass das mit der Türkei definitiv so geregelt bleibt wie jetzt?? Oh damit hätte ich auch nicht gerechnet, genau wegen eben dieser Aussage, dass ab 01.10 jedes Risikogebiet automatisch eine Reisewarnung nach sich zieht. Habe gedacht entweder oder, entweder Reise findet also nicht statt oder ich kann fliegen oder den die teuren Tests danach um die ganze Familie von der vermutlich bevorstehenden Quarantäne zu befreien damit man wieder zur Arbeit und in die Schule darf. Da kommt ja nochmal ganz schön was an Geld oben drauf für die Tests dann.
Fliegen übrigens auch ins Crown Palace
Zitat gelöscht--- ist völlig unnötig , ein @ reich ausXXX
So wurde es mir jedenfalls gestern am Telefon von einer netten Frau vom Auswärtigen Amt gesagt. Letzte Woche Freitag gab es noch eine Information seitens des Auswärtigen Amtes und man sagte mir, dass es auf die Lobbyarbeit der Türkei ankomme.
Ich hatte auch gedacht, dass ab dem 01.10. gilt Risikogebiet = Reisewarnung und somit eine Reisewarnung für die komplette Türkei ausgesprochen wird oder es kein Risikogebiet mehr ist. Aber dazu habe ich leider keine Informationen bekommen..Ich für meinen Teil kann jedenfalls nicht vorsätzlich in ein Risikogebiet fliegen und eine Quarantäne (womöglich sogar 14 Tage in der Türkei) riskieren, da ich ansonsten meine Dienstpflicht verletzen würde. Daher ist nach jetzigen Stand keine Reise für mich möglich.
Wir warten aber noch den morgigen Tag bzw Vormittag ab und werden dann entscheiden.
#edit Danke für die Änderung. Das wusste ich nicht.
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Mein Hinweis dazu - bevor wir hier ein Telefonat mit einer "netten Frau vom Auswärtigen Amt " als Grundlage für weitere Überlegungen und Beiträge heranziehen-- wir warten mal ab, was uns demnächst offiziell vom AA hierzu "verkündet" wird.
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Moin in Runde!
Ich lese jetzt schon eine Weile mit und wollte in gerne mal meinen Kenntnisstand mit euch teilen.
Wir haben im März eine Reise vom 02.10.2020 - 09.10.2020 über CHECK24 bei FTI im Side Crown Palace gebucht.Mittlerweile wollen wir diese Reise nicht mehr antreten, da wir in MV wohnen und uns nach der einschlägigen Corona-Landesverordnung eine Quarantäne von mindestens 5 Tagen bevorstehen würde. Nachdem wir ein wenig im Internet recherchiert haben, sind wir auf die Seite der Bundesregierung aufmerksam geworden und haben dort gelesen, dass ab dem 01.10. für jedes Risikogebiet automatisch eine Reisewarnung gilt (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032).
Daher wollten wir nun bis zum 01.10. abwarten und dann kostenfrei stornieren. Nach einem Telefonat mit dem Auswärtigen Amt (gestern), wurde uns jedoch gesagt, dass die Regelung wie bisher bleibt und Türkei (als einziges!! Land auf der Welt) bei dieser Regelung nicht mitzählt und es weiterhin als Risikogebiet mit unvollständiger Reisewarnung ausgewiesen wird. Daher bleibt uns jetzt eventuell nur übrig die Reise kostenpflichtig zu stornieren, es geschieht ein Wunder und es kommt was dazwischen (Flugannullierung oder Hotelschließung) oder Klage gem. 651 h III BGB zu erheben mit eingeschränkter Aussicht auf Erfolg.
Was anscheinend seitens der Bundesregierung nicht verstanden oder berücksichtigt wurde, ist dass es etliche Familien deutschlandweit gibt, welche in den kommenden Oktoberferien vor Monaten bereits eine Türkeireise gebucht haben und (wenn es das jeweilige Bundesland so geregelt hat) entweder nach der Reise in Quarantäne müssen oder die Reise kostenpflichtig stornieren müssen! Das ganze kann nicht im Sinne der Bevölkerung sein sondern ist vielmehr Schuld der türkischen Lobbyarbeit, so meine Vermutung.
Wer zum jetzigen Zeitpunkt gerne fliegen möchte, kann dies gerne tun und könnte es auch, wenn eine landesweite Reisewarnung für die Türkei ausgesprochen werden würde. Aber scheinbar ist der Bundesregierung das Risiko zu groß, sich in der Türkei „unbeliebt“ zu machen und mit politischen Folgen rechnen zu müssen. Die entstehenden Schäden bei Familien überwiegen scheinbar nicht.
Wir sind nun sehr unzufrieden und hätten niemals mit einem solchen Ausgang gerechnet.
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... und durchaus auch aus vielen reisewilligen Urlaubern... dies nur zur Ergänzug
Thema anstehende Herbstferien z.B. -
Moin in Runde!
Ich lese jetzt schon eine Weile mit und wollte in gerne mal meinen Kenntnisstand mit euch teilen.
Wir haben im März eine Reise vom 02.10.2020 - 09.10.2020 über CHECK24 bei FTI im Side Crown Palace gebucht.Mittlerweile wollen wir diese Reise nicht mehr antreten, da wir in MV wohnen und uns nach der einschlägigen Corona-Landesverordnung eine Quarantäne von mindestens 5 Tagen bevorstehen würde. Nachdem wir ein wenig im Internet recherchiert haben, sind wir auf die Seite der Bundesregierung aufmerksam geworden und haben dort gelesen, dass ab dem 01.10. für jedes Risikogebiet automatisch eine Reisewarnung gilt (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032).
Daher wollten wir nun bis zum 01.10. abwarten und dann kostenfrei stornieren. Nach einem Telefonat mit dem Auswärtigen Amt (gestern), wurde uns jedoch gesagt, dass die Regelung wie bisher bleibt und Türkei (als einziges!! Land auf der Welt) bei dieser Regelung nicht mitzählt und es weiterhin als Risikogebiet mit unvollständiger Reisewarnung ausgewiesen wird. Daher bleibt uns jetzt eventuell nur übrig die Reise kostenpflichtig zu stornieren, es geschieht ein Wunder und es kommt was dazwischen (Flugannullierung oder Hotelschließung) oder Klage gem. 651 h III BGB zu erheben mit eingeschränkter Aussicht auf Erfolg.
Was anscheinend seitens der Bundesregierung nicht verstanden oder berücksichtigt wurde, ist dass es etliche Familien deutschlandweit gibt, welche in den kommenden Oktoberferien vor Monaten bereits eine Türkeireise gebucht haben und (wenn es das jeweilige Bundesland so geregelt hat) entweder nach der Reise in Quarantäne müssen oder die Reise kostenpflichtig stornieren müssen! Das ganze kann nicht im Sinne der Bevölkerung sein sondern ist vielmehr Schuld der türkischen Lobbyarbeit, so meine Vermutung.
Wer zum jetzigen Zeitpunkt gerne fliegen möchte, kann dies gerne tun und könnte es auch, wenn eine landesweite Reisewarnung für die Türkei ausgesprochen werden würde. Aber scheinbar ist der Bundesregierung das Risiko zu groß, sich in der Türkei „unbeliebt“ zu machen und mit politischen Folgen rechnen zu müssen. Die entstehenden Schäden bei Familien überwiegen scheinbar nicht.
Wir sind nun sehr unzufrieden und hätten niemals mit einem solchen Ausgang gerechnet.
@eike2801 sagte:
Wir sind nun sehr unzufrieden und hätten niemals mit einem solchen Ausgang gerechnet.
Ja, kann ich verstehen. Ist immer unangenehm, wenn man sich verrechnet. Aber wie alle anderen habt ihr frühzeitig gebucht und lange Zeit gehabt euch zu überlegen, wie ihr vorgehen wollt.
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Egal wie jetzt in den nächsten Stunden entschieden wird, kurz darauf schlagen diejenigen hier auf, die nicht mit dieser Entwicklung gerechnet haben. Entweder "ich wollte doch gar nicht reisen, jetzt muss ich" oder "ich habe schon vor so langer Zeit gebucht und jetzt darf ich meinen verdienten Urlaub nicht antreten weil..."
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Wäre viel schöner, wenn hier konkrete Ratschläge angefragt würden. Dann könnte man auch konkret helfen. -
Hallo zusammen,
wir haben ja am 08.09. den Rücktritt von unserer Pauschalreise (Türkei, 10.-17.10.) gegenüber unserem RV aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände (Türkei -> Corona-Risikogebiet -> Gefahr für unsere Gesundheit) erklärt und die Rückzahlung der von uns bereits erfolgten Zahlungen gefordert. Der Rücktritt erfolgte eindeutig, wir haben also nicht angefragt, sondern eine eindeutige Erklärung abgegeben.
Am 25.09. hat sich der RV erstmals dazu geäußert. Sie akzeptieren den Rücktritt nicht. Sie akzeptieren den Rücktritt nur, wenn wir „normal“ zurücktreten und die Stornokosten akzeptieren.
Wir haben nun inzwischen in drei Mails mit immer anderen Worten zu erklären versucht, dass ein Rücktritt mit Zugang der Rücktrittserklärung wirksam wird und es nicht der Zustimmung des RV bedarf. Der RV sieht das weiterhin anders. Der Reisevertrag ist nach Aussage RV aktuell weiterhin gültig.
Dass der RV die Stornokosten einbehalten möchte, damit hatten wir gerechnet (das muss wohl am Ende ein Gericht entscheiden) - dass der RV aber den Rücktritt gar nicht erst akzeptiert (akzeptieren muss), das ist für uns neu und nicht nachvollziehbar.
Meine Frage: Hat jemand von euch schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht, also dass ein RV einen Rücktritt nicht akzeptiert (akzeptieren muss)? Ich habe intensiv recherchiert, aber keinen solchen oder ähnlichen Fall gefunden. Auch kein Gesetz oder irgendwelche Berichte, wo dies jemals thematisiert wurde…
Danke & LG -
Einen Rücktritt muss er nicht akzeptieren, eine Stornierung schon.
Da dem Veranstalter eure Argumentation offenbar nicht ausreicht hebt er den Vertrag eben nur gem. der AGB auf.
Bis dahin sind beide Parteien weiterhin zur Erfüllung verpflichtet. -
Wie immer lautet das Zauberwort "unverzüglich", ansonsten handelt es sich um eine konkludente Annahme der Änderung.
Wie Corendon das handhabt weiß ich nicht, bei XQ läuft es jedenfalls sehr geschmeidig: Ab 4h Verschiebung Rücktritt und Erstattung der Ticketkosten. -
Einen Rücktritt muss er nicht akzeptieren, eine Stornierung schon.
Da dem Veranstalter eure Argumentation offenbar nicht ausreicht hebt er den Vertrag eben nur gem. der AGB auf.
Bis dahin sind beide Parteien weiterhin zur Erfüllung verpflichtet.Danke, genau das schreibt der RV immer: Aufhebung nur gem. AGB. Aber nun kann ich die Aussage vom RV zumindest einordnen
(Wobei der RV in den AGB bei außergewöhnlichen Umständen einen kostenfreien Rücktritt zulässt, eine „Aufhebung nur gem. AGB“ also auch für unsere Forderung möglich ist. Formal ist das bestimmt richtig, war nur für uns halt nicht wirklich eindeutig.)Rücktritt/Stornierung waren für mich bisher gleichbedeutend, sorry, wenn ich mich daher vorhin nicht präzise genug ausgedrückt habe.
Wir sind gem. § 651h Abs. 3 BGB vom Vertrag zurückgetreten, dies ist gleichzeitig unsere Stornierung. Nun liegt es am RV, den Vertrag rückabzuwickeln, ihn also ebenfalls zu stornieren. Bis dahin gilt der Vertrag weiter, vertragliche Pflichten müssen jedoch nicht mehr erfüllt werden (laut jura-basic.de).
In unserer Rücktrittserklärung haben wir die Begriffe Rücktritt/Stornierung an verschiedenen Stellen (für uns) sinngleich verwendet.
Im Kopf auf allen drei Seiten: Stornierung Pauschalreise…
Im Betreff: Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände…
Im Text dann noch einmal direkt nacheinander: Ich trete daher vom Reisevertrag zurück. Bitte bestätigen Sie mir unverzüglich den Erhalt der Stornierung.Rücktritt/Stornierung sollten von uns also eindeutig kommuniziert sein. Bin gespannt, wie es weitergeht.
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Was sollen jetzt Spekulationen ? --- Du musst einfach noch einen Tag abwarten

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mein Status
am 07.09.20 hatte ich kurzfristig Türkei gebucht vom 14.09.20 - 28.09.20
zu diesem Zeitpunkt war: Test in der Türkei und wenn dieser negativ ausfällt, keine Quarantäne
der Test in der Türkei fiel negativ auszuhause:
jetzt bin ich in Quarantäne und kann am 04.10.2020 einen erneuten Test vornehmen lassen
Begründung:
Gem. § 2 Abs. 2 der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 18. September 2020 sind Sie weiterhin von der Quarantäne erfasst. -
@sbl
Gewöhnlich wird tatsächlich nicht unterschieden in der Begrifflichkeit, hier ist jedoch für den Rücktritt eine einvernehmliche Abrede zur Aufhebung erforderlich, da ihr ja eine Erstattung des gesamten Reisepreises fordert.
Die Berufung auf außergewöhnliche Umstände reicht dem Veranstalter nicht aus, also gibt es kein Einvernehmen / keinen Rücktritt.
Du kannst jetzt demnach stornieren (gem. AGB) oder auf der Wirksamkeit deines Rücktritts beharren, vermutlich mit der Folge einer prozessualen Entscheidung.
Es sind zwar bereits Verbraucher freundliche Urteile hinsichtlich Reisen in sog. Risikogebiete ergangen, allerdings solltest du bedenken, dass die Voraussetzungen zur gegenständlichen Reisezeit elementar verschieden waren zu den jetzt geschaffenen Bedingungen mit Schutzmaßnahmen noch und nöcher.
Offen gestanden räume ich daher einem Gelingen eures Vorhabens nicht die allerbesten Aussichten ein. -
mein Status
am 07.09.20 hatte ich kurzfristig Türkei gebucht vom 14.09.20 - 28.09.20
zu diesem Zeitpunkt war: Test in der Türkei und wenn dieser negativ ausfällt, keine Quarantäne
der Test in der Türkei fiel negativ auszuhause:
jetzt bin ich in Quarantäne und kann am 04.10.2020 einen erneuten Test vornehmen lassen
Begründung:
Gem. § 2 Abs. 2 der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 18. September 2020 sind Sie weiterhin von der Quarantäne erfasst.so schön wird man mittlerweile "verarscht"...Ich hoffe das es bei euch keine Probleme mit dem Arbeitgebern gibt....
Diejenigen die überlegen jetzt (unbedingt) noch fliegen zu müssen sollte dieses ein deutlich "negatives" Beispiel sein...und zwar das Theorie und Praxis leider ganz weit auseinander liegen was die unterschiedlichen und klaren Regularien eines Bundeslandes wegen der Quarantäne angeht...