Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber
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@sbl
Gewöhnlich wird tatsächlich nicht unterschieden in der Begrifflichkeit, hier ist jedoch für den Rücktritt eine einvernehmliche Abrede zur Aufhebung erforderlich, da ihr ja eine Erstattung des gesamten Reisepreises fordert.
Die Berufung auf außergewöhnliche Umstände reicht dem Veranstalter nicht aus, also gibt es kein Einvernehmen / keinen Rücktritt.
Du kannst jetzt demnach stornieren (gem. AGB) oder auf der Wirksamkeit deines Rücktritts beharren, vermutlich mit der Folge einer prozessualen Entscheidung.
Es sind zwar bereits Verbraucher freundliche Urteile hinsichtlich Reisen in sog. Risikogebiete ergangen, allerdings solltest du bedenken, dass die Voraussetzungen zur gegenständlichen Reisezeit elementar verschieden waren zu den jetzt geschaffenen Bedingungen mit Schutzmaßnahmen noch und nöcher.
Offen gestanden räume ich daher einem Gelingen eures Vorhabens nicht die allerbesten Aussichten ein. -
mein Status
am 07.09.20 hatte ich kurzfristig Türkei gebucht vom 14.09.20 - 28.09.20
zu diesem Zeitpunkt war: Test in der Türkei und wenn dieser negativ ausfällt, keine Quarantäne
der Test in der Türkei fiel negativ auszuhause:
jetzt bin ich in Quarantäne und kann am 04.10.2020 einen erneuten Test vornehmen lassen
Begründung:
Gem. § 2 Abs. 2 der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 18. September 2020 sind Sie weiterhin von der Quarantäne erfasst.so schön wird man mittlerweile "verarscht"...Ich hoffe das es bei euch keine Probleme mit dem Arbeitgebern gibt....
Diejenigen die überlegen jetzt (unbedingt) noch fliegen zu müssen sollte dieses ein deutlich "negatives" Beispiel sein...und zwar das Theorie und Praxis leider ganz weit auseinander liegen was die unterschiedlichen und klaren Regularien eines Bundeslandes wegen der Quarantäne angeht...
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Also auf der Seite vom AA ist der Eintrag zu Türkei jetzt mit „Stand 30.09“ ausgezeichnet... dann wird es wohl wirklich so bleiben wie jetzt, also Risikogebiet aber die 4 Regionen von der Reisewarnung ausgeschlossen. Oder was denkt ihr?
@anna2207 sagte:
Also auf der Seite vom AA ist der Eintrag zu Türkei jetzt mit „Stand 30.09“ ausgezeichnet... [...]
Gestern stand dort "Stand 29.09.", vorgestern "Stand 28.09.",...
Eine Lesehilfe für die Seite des AA: Wichtig sind beide Absätze:- Stand - 30.09.2020
- (Unverändert gültig seit: 03.09.2020)
Wenn sich das 2. Datum ändert, dann hat es eine Aktualisierung gegeben.
Oder man installiert sich die "Sicher Reisen" App und bekommt die Aktualisierungen für seine beobachteten Länder automatisch. -
So nun habe auch ich beim Auswärtigemamt angerufen.Ich habe gesagt bekommen die 4 Regionen die von der Reisewarnung nicht betroffen sind gelten nicht als Risikogebiet.Ich bin verwirrt
@pascha110 sagte:
So nun habe auch ich beim Auswärtigemamt angerufen.Ich habe gesagt bekommen die 4 Regionen die von der Reisewarnung nicht betroffen sind gelten nicht als Risikogebiet.Ich bin verwirrt
Wird das Jetzt der neue Sport? mal ehrlich: was könnt ihr mit einer mündlichen Aussage anfangen? nichts.
Zumal diese Aussage falsch ist: laut RKI ist die gesamte Türkei Risikogebiet. Und das RKI kann durchaus nach Regionen unterscheiden, wie man dort nachlesen kann. -
@300ter
Es wird niemand verar…t.
Vor einer Auslandsreise sollte man sich jedoch klar machen, dass sich die Bedingungen von jetzt auf gleich ändern können und ggf. einfach mal im eigenen Land bleiben!
@flaggde sagte:
Vor einer Auslandsreise sollte man sich jedoch klar machen, dass sich die Bedingungen von jetzt auf gleich ändern können und ggf. einfach mal im eigenen Land bleiben!
Aber das bedeutet, dass man sich informiert, überlegt, abwägt, entscheidet. Und vielleicht auf seinen heiligen Urlaub in der Ferne verzichtet. Sehr knifflig, wie man hier auf vielen Seiten nachlesen kann.
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@sbl
Gewöhnlich wird tatsächlich nicht unterschieden in der Begrifflichkeit, hier ist jedoch für den Rücktritt eine einvernehmliche Abrede zur Aufhebung erforderlich, da ihr ja eine Erstattung des gesamten Reisepreises fordert.
Die Berufung auf außergewöhnliche Umstände reicht dem Veranstalter nicht aus, also gibt es kein Einvernehmen / keinen Rücktritt.
Du kannst jetzt demnach stornieren (gem. AGB) oder auf der Wirksamkeit deines Rücktritts beharren, vermutlich mit der Folge einer prozessualen Entscheidung.
Es sind zwar bereits Verbraucher freundliche Urteile hinsichtlich Reisen in sog. Risikogebiete ergangen, allerdings solltest du bedenken, dass die Voraussetzungen zur gegenständlichen Reisezeit elementar verschieden waren zu den jetzt geschaffenen Bedingungen mit Schutzmaßnahmen noch und nöcher.
Offen gestanden räume ich daher einem Gelingen eures Vorhabens nicht die allerbesten Aussichten ein.Danke dir für deine ausführlichen Erläuterungen. So explizit aufgedröselt habe ich das in keiner Literatur gefunden. Da die Stornokosten inzwischen fast den gesamten Reisepreis ausmachen, wird sich der Gang zum Anwalt nicht mehr vermeiden lassen. Wir ziehen das nun durch und mir persönlich wird das zu komplex.
Ich war bisher der festen Auffassung, dass Rücktritt/Stornierung in jedem Fall mit Zugang wirksam werden und nur die daraus entstehenden Rechtsfolgen (kostenfrei oder Stornopauschale) strittig sein können. Deshalb haben wir rechtzeitig storniert um im Zweifelsfall die Stornokosten gering zu halten. Schade, dass dem nicht so ist - wäre wohl auch zu einfach

LG
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@flaggde sagte:
Vor einer Auslandsreise sollte man sich jedoch klar machen, dass sich die Bedingungen von jetzt auf gleich ändern können und ggf. einfach mal im eigenen Land bleiben!
Aber das bedeutet, dass man sich informiert, überlegt, abwägt, entscheidet. Und vielleicht auf seinen heiligen Urlaub in der Ferne verzichtet. Sehr knifflig, wie man hier auf vielen Seiten nachlesen kann.
@rejbodenheim sagte:
Aber das bedeutet, dass man sich informiert, überlegt, abwägt, entscheidet. Und vielleicht auf seinen heiligen Urlaub in der Ferne verzichtet. Sehr knifflig, wie man hier auf vielen Seiten nachlesen kann.
So isses.
Viele Leben hat die Pandemie gekostet, viele haben ihre Existenz verloren, ihren Job , ihre Firma, ihre Familie usw usw.
Und dann gibts ein paar Unverfrorene die sich einen Zacken aus der Krone brechen wenn sie mal ein Jahr auf ihren "wohlverdienten Urlaub" im Ausland verzichten sollen.
Die sollen mal wieder runter kommen, sich überlegen wie hart andere von der Pandemie getroffen wurden, und ob's nicht doch gescheiter ist einmal auf seinen Urlaub in der Ferne zu verzichten. -
... oder eben ohne ausgiebiges Wehklagen und mit Verve vorgetragener Politikverdrossenheit die Sicherheitsmaßnahmen akzeptieren ...

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@rejbodenheim sagte:
Aber das bedeutet, dass man sich informiert, überlegt, abwägt, entscheidet. Und vielleicht auf seinen heiligen Urlaub in der Ferne verzichtet. Sehr knifflig, wie man hier auf vielen Seiten nachlesen kann.
So isses.
Viele Leben hat die Pandemie gekostet, viele haben ihre Existenz verloren, ihren Job , ihre Firma, ihre Familie usw usw.
Und dann gibts ein paar Unverfrorene die sich einen Zacken aus der Krone brechen wenn sie mal ein Jahr auf ihren "wohlverdienten Urlaub" im Ausland verzichten sollen.
Die sollen mal wieder runter kommen, sich überlegen wie hart andere von der Pandemie getroffen wurden, und ob's nicht doch gescheiter ist einmal auf seinen Urlaub in der Ferne zu verzichten.Wenn die Bundesregierung nicht will, dass die Leute urlauben, dann
...soll die Bundesregierung nicht am 12.08. für 4 Gebiete der Türkei die Reisewarnung aufheben
und !
...soll die Bundesregierung die Reisewarnung für diese Gebiete wieder erlassen. Am besten ab dem 01.10.
So wie es jetzt ist, ist es Kokolores. Es muss vermieden werden, dass der Verbraucher auf seine Kosten sitzenbleibt.
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... oder eben ohne ausgiebiges Wehklagen und mit Verve vorgetragener Politikverdrossenheit die Sicherheitsmaßnahmen akzeptieren ...

@vonschmeling sagte:
... oder eben ohne ausgiebiges Wehklagen und mit Verve vorgetragener Politikverdrossenheit die Sicherheitsmaßnahmen akzeptieren ...

...dann sollen Sie für diese 4 Gebiete eine Reisewarnung erlassen und nicht dieses halbgare Zeug, wo dann keiner mehr weiß was Sache ist.
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@vonschmeling sagte:
... oder eben ohne ausgiebiges Wehklagen und mit Verve vorgetragener Politikverdrossenheit die Sicherheitsmaßnahmen akzeptieren ...

...dann sollen Sie für diese 4 Gebiete eine Reisewarnung erlassen und nicht dieses halbgare Zeug, wo dann keiner mehr weiß was Sache ist.
@LeoNiceland
Warum muss es vermieden werden, dass der Verbrauchen auf seinen Kosten sitzen bleibt ?
Er = der Verbraucher hat doch selbst entschieden in Urlaub zu fahren. So ein bisschen was darf von über 21-jährigen Personen schon an Intelligenz erwartet werden. Seit Monaten ist das Corona-Thema überall präsent und hätte in vielen Fällen zu einer frühen Entscheidungsfindung führen können !Wer sich mit der Thematik beschäftigt hat / hätte, kommt schnell zu dem Ergebnis, dass ein gewisses Risiko besteht, dass Kosten entstehen können.
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so schön wird man mittlerweile "verarscht"...Ich hoffe das es bei euch keine Probleme mit dem Arbeitgebern gibt....
Diejenigen die überlegen jetzt (unbedingt) noch fliegen zu müssen sollte dieses ein deutlich "negatives" Beispiel sein...und zwar das Theorie und Praxis leider ganz weit auseinander liegen was die unterschiedlichen und klaren Regularien eines Bundeslandes wegen der Quarantäne angeht...
@300ter
memories2016 hat am 07.09. gebucht, war schon zuvor hier im Thread aktiv und hat gewiss mitbekommen, dass sich zurzeit von heute auf morgen eine Menge ändern kann:
So werden die Regeln / Vorgaben aufgrund der steigenden Zahlen im eigenen Land verschärft oder die Einreisebedingungen der Urlaubsländer
Oder ein Urlaubsland macht den Einreisewilligen die Tür vor der Nase zu. Und auch das teils ohne große Vorankündigungen.
Das sollte man einkalkulieren, wenn man derzeit bucht. Mit "Verarsxxx" hat es allerdings nichts zu tun. -
@LeoNiceland
Warum muss es vermieden werden, dass der Verbrauchen auf seinen Kosten sitzen bleibt ?
Er = der Verbraucher hat doch selbst entschieden in Urlaub zu fahren. So ein bisschen was darf von über 21-jährigen Personen schon an Intelligenz erwartet werden. Seit Monaten ist das Corona-Thema überall präsent und hätte in vielen Fällen zu einer frühen Entscheidungsfindung führen können !Wer sich mit der Thematik beschäftigt hat / hätte, kommt schnell zu dem Ergebnis, dass ein gewisses Risiko besteht, dass Kosten entstehen können.
@kastenwagen sagte:
@LeoNiceland
Warum muss es vermieden werden, dass der Verbrauchen auf seinen Kosten sitzen bleibt ?
Er = der Verbraucher hat doch selbst entschieden in Urlaub zu fahren. So ein bisschen was darf von über 21-jährigen Personen schon an Intelligenz erwartet werden. Seit Monaten ist das Corona-Thema überall präsent und hätte in vielen Fällen zu einer frühen Entscheidungsfindung führen können !Wer sich mit der Thematik beschäftigt hat / hätte, kommt schnell zu dem Ergebnis, dass ein gewisses Risiko besteht, dass Kosten entstehen können.
Nicht, wenn der Verbraucher im Januar gebucht hat. Da war Corona fern.
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@kastenwagen sagte:
@LeoNiceland
Warum muss es vermieden werden, dass der Verbrauchen auf seinen Kosten sitzen bleibt ?
Er = der Verbraucher hat doch selbst entschieden in Urlaub zu fahren. So ein bisschen was darf von über 21-jährigen Personen schon an Intelligenz erwartet werden. Seit Monaten ist das Corona-Thema überall präsent und hätte in vielen Fällen zu einer frühen Entscheidungsfindung führen können !Wer sich mit der Thematik beschäftigt hat / hätte, kommt schnell zu dem Ergebnis, dass ein gewisses Risiko besteht, dass Kosten entstehen können.
Nicht, wenn der Verbraucher im Januar gebucht hat. Da war Corona fern.
@LeoNiceland
Ich selbst habe, wenn du X Seiten zurück gehst, im Sommer darauf hingewiesen, dass es sich oft lohnen könnte zu " kämpfen" , wenn man zu den Frühbuchern gehört(e).Aber Ende September sehe ich das mittlerweile anders !
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@LeoNiceland
Im Januar 2020? naja..... kam aber dann gleich um die Ecke und es sind genug Monate vergangen, die Gelegenheit gaben sich mit dem Thema zu beschäftigen. Zumindest hat der Verbraucher entschieden so lange still zu halten in der Hoffnung, die sich nicht erfüllt hat. Das nennt sich verrechnen und dafür kann die Regierung nichts...
Wenn jetzt auf die Stornokosten verwiesen wird, die es schon damals in Höhe X.000 EUR gab, drehen wir uns im Kreis bzw. springen ein paar Seiten zurück zu der Stelle, an der bereits diskutiert wurde, dass diese Verträge von den Reisewilligen zu dem Zeitpunkt ohne Druck abgeschlossen wurden und sie wußten worauf sie sich im Falle eines Falles (also jetzt Corona) einlassen.
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